Antrag - 0778/05-A

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0778/05-A

 

Antrag

Datum

 

02. August 2005

Absender

Datum

 Fraktion Rostocker Bund/AfR

 Neuer Markt   1

 18055 Rostock

3.8.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.09.2005 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Verschiebung der Überführung der Schulen und Sporthallen in den Eigenbetrieb KOE auf 2011

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.         die Überführung der Schulen und Sporthallen in die Verwaltung des Eigenbetriebes KOE auf das Jahr 2011 zu verschieben

 

2.         vor der Überführung ein Konzept vorzulegen, das die folgenden Punkte enthält:

·organisatorische Veränderungen an den einzelnen Schulen, Sporthallen und Sportplätzen aufgrund der Überführung

·Gestaltung und Höhe der zukünftigen  Mietbelastung für die Schulen, Sporthallen und Sportplätze

·Modalitäten und Preisgestaltung für die Anmietung von Räumen und Sportflächen durch Vereine, andere im Allgemeinwohl handelnde Nutzergruppen oder Einzelpersonen

·Gewährleistung der organisatorischen Sicherheit des Schulunterrichts sowie der Sicherheit in den Gebäuden und auf dem Gelände der Schulen und Sportflächen

·Beschreibung und Begründung möglicher Einsparungen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Die im Haushaltssicherungskonzept festgelegte Überführung der Schulen und Sporthallen in die Verwaltung des Eigenbetriebes KOE ist zum bisher geplanten Zeitpunkt (2006) aus mehreren Gründen nicht sinnvoll:

Schulgebäude unterscheiden sich grundsätzlich von den Gebäuden, die zur Zeit durch den KOE verwaltet werden, da sie im wesentlichen durch lange Mietbindungen und gleich bleibende Gebäudenutzer gekennzeichnet sind.

 

1.      Schulen sind in ihrer Größe stets variabel, was die Anzahl der Schüler, Lehrer und Klassen betrifft. Entsprechend variabel ist also auch der Raumbedarf in den Schulen, aber auch die Nutzungsdauer der Räume am Tage. Schulen haben den sich ständig ändernden schulgesetzlichen Rahmenbedingungen zu genügen und müssen einen optimalen Schulunterricht gewährleisten. 

 

2.      Schulen werden auch für außerunterrichtliche Schüler- und Elternveranstaltungen genutzt. Es gibt also in einer Schule, ebenso wie für Sporthallen und Sportplätze unterschiedliche Nutzergruppen.

 

3.      Zu dieser variablen Nutzung  muss eine hohe Verlässlichkeit der Unterrichtsabsicherung gegeben sein, sowie eine Absicherung der sonstigen in der Schule stattfindenden Veranstaltungen

 

4.       Besonderer Wert muss auf die Absicherung von Ordnung und Sicherheit für die Kinder und Lehrer gelegt werden. 

 

Die vielfältige variable Nutzung muss bei einer Nutzungsänderung bedacht werden, die deshalb besonders gründlich vorzubereiten ist. Bei Zuständigkeitsproblemen gäbe es die Möglichkeit, dass Unterricht oder Sicherheit von Schülern und Lehrern nicht gewährleistet sind.

 

5.      Mit großer Wahrscheinlichkeit wird im Sommer 2005 ein neues Schulgesetz beschlossen, das zum Schuljahr 2006/2007 in Kraft treten soll und das größere Veränderungen in der Schulstruktur zur Folge haben könnte. Daraus folgt, dass der jetzt fortzuschreibende Schulentwicklungsplan nicht fort, sondern neu geschrieben werden muss. Dazu braucht man Fachpersonal, das sich sehr gut in den Schulstrukturen auskennt, und deshalb sollte in dieser Zeit keine Änderung bei der  Verwaltung der Schulen vorgenommen werden.

 

6.      Die Rostocker Schullandschaft ist bis in das Schuljahr 2010/11 weiteren Veränderungen unterworfen, zum einen durch den starken Schülerrückgang, zum anderen durch die geplante Verwaltungsreform des Landes, die unter anderem mit Schulschließungen und –zusammenführungen verbunden ist.

 

7.      Eine Zuordnung der Schulen zum KOE würde derzeit keine Einsparung, sondern eine Doppelbelastung mit sich bringen, denn: Bei Vermietung der Schulgebäude durch den KOE an die einzelnen Schulen muss sich der  KOE um die unterschiedliche Ausstattung der Gebäude der einzelnen Schularten kümmern, die vielen schulgesetzlichen Vorschriften unterliegt. Diese schulgesetzlichen und organisatorischen Probleme würden derzeit noch eine Zwischenschaltung des Schulverwaltungsamtes erforderlich machen.

 

8.      Die Vermietung der Schulgebäude und Sportflächen durch den KOE würde des Weiteren zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen, da die oben bereits dargelegte  variable und vielfältige Nutzung der Schulen jährlich den Gegebenheiten angepasste Mietverträge erforderlich machen würde.

 

9.      Kosteneinsparungen durch Streichung von Hausmeisterstellen sind über das bisher umgesetzte Maß kaum zu erwarten, denn die Arbeiten des Hausmeisters müssten auch bei einer Verwaltung durch den KOE erledigt werden, wobei Fremdfirmen hier nicht preisgünstiger sein müssen.

 

10.  Die „Rück“vermietung der Schulgebäude und Sportflächen an die Stadt würde den Haushalt der Stadt finanziell und organisatorisch aufblähen. Ebenso wäre die Verwaltung der vielen zusätzlichen Kostenstellen mit Personalaufwand verbunden.

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.09.2005 - Bürgerschaft

Erweitern

16.11.2005 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

07.12.2005 - Bürgerschaft

Erweitern

01.02.2006 - Bürgerschaft