Beschlussvorlage - 0739/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0739/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

88,20

Beschlussvorschriften

Datum

- Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden

   § 5 Abs. 1 Nr. 3

- Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

   § 22 Abs. 3

 

26.10.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.12.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

10.11.2005 17:00

17.11.2005 17:15

22.11.2005 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock" für das Wirtschaftsjahr 2004

 

 

20

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und

    ‑entwicklung der Hansestadt Rostock" 2004 wird festgestellt.

    Der Jahresgewinn in Höhe von 77.590,58 € wird wie folgt verwendet:

    Gewinnabführung HRO:    77.590,58 €.

 

2. Die Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung

    und -entwicklung der Hansestadt Rostock" für das Geschäftsjahr 2004 wird erteilt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Die Einnahmen der Hansestadt Rostock steigen um 77.590,58 €.

 

Begründung

 

 

Der Jahresabschluss 2004 wurde erstellt durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ und geprüft durch die Diplom-Volkswirtin Frauke Albers, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin mit Bestätigungsvermerk vom 29. April 2005.

 

Eine Freigabe durch den Landesrechnungshof ist zur Zeit noch nicht erfolgt.

 

Der Jahresgewinn 2004 beträgt 77.590,58 €.


 

 

Der Jahresgewinn resultiert hauptsächlich aus der positiven Umsatzentwicklung. Die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr stiegen um rund 12,7 %. Ursächlich sind hier die Neuvermietung des Lasertechnologie- und Transferzentrums und des Maritimen Brand- und Sicherheitszentrums nach Beendigung der Baumaßnahmen zu benennen.

 

Andererseits konnten erzielte Mieterträge nicht zur Finanzierung des über Jahre entstandenen Instandhaltungsstaus verwendet werden. Für die finanziell sinnvolle Planung und Umsetzung der Investitionen an den von der Hansestadt Rostock an den Eigenbetrieb übergebenen Bewirtschaftungsgebäuden ist eine verbindliche Beschlussfassung über die Dauer des Verbleibes der Immobilien beim Eigenbetrieb sowie die Zusammensetzung des Bestandes der zu bewirtschaftenden Immobilien unbedingt erforderlich. Es wurden analog zu den Vorjahren nur unabweisbare Instandsetzungen getätigt.

 

Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2004 durch die Bürgerschaft soll der Jahresgewinn in Höhe von 77.590,58 € noch im Dezember 2005 dem Haushalt zugeführt werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage

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Beschlüsse

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10.11.2005 - Finanzausschuss

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22.11.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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07.12.2005 - Bürgerschaft