Antrag - 0724/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung des Stammkapitals der WIRO von DM auf EURO
Verschmelzung der ROGEWO Rostocker Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum GmbH auf die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft GmbH und Erhöhung des Stammkapitals der WIRO GmbH um 100,00EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
11.08.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
17.08.2005
|
Beschlussvorschlag |
1.) Der Umstellung des
Stammkapitals der WIRO GmbH auf EURO und der damit verbundenen Erhöhung des
Stammkapitals um 7,13 EUR durch Leistung einer Bareinlage durch die WIRO GmbH wird zugestimmt. 2.) Der Verschmelzung der
ROGEWO Rostocker Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum GmbH auf die WIRO Wohnen
in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH und der Erhöhung des Stammkapitals der WIRO
GmbH um 100,- EUR wird zugestimmt. |
finanzielle
Auswirkungen |
|
Entsprechend dem Gründungsbeschluss sollte
die WIRO rund 10.000 Wohnungen von ihrem damaligen Stand privatisieren (Bestand
1990 = rd. 53.000; 2005 rd. 36.000 inkl. ROGEWO).
Teil des Privatisierungskonzeptes war die Gründung der ROGEWO Gesellschaft für
Wohnungen und Eigentum mbH, deren Aufgabe zusammengefasst wie folgt dargestellt
werden kann:
- Erwerb von rund 4.500 Wohnungen von der
WIRO
- kurzfristige Modernisierung der
Wohnungen unter bewohnten Umständen
- Verkauf der modernisierten Wohnungen an
die Mieter zwecks Vermögensbildung
der privaten Haushalte.
Gesellschafter
der ROGEWO sind die GEWOBA aus Bremen und die WIRO.
Das
Stammkapital beträgt 6,0 Mio. DM. Die GEWOBA hat ihre Beteiligung in Höhe von
nominell
1,14 Mio. DM der WIRO überlassen, mit 360 TDM
hält sie aus grunderwerbs-
steuerlichen
Gründen noch eine Minderheitsbeteiligung von 6 %, die sie gerne an die
WIRO
verkaufen würde.
Die ROGEWO hat in der Vergangenheit rund
1.700 Wohnungen an die Mieter als
Eigentumswohnungen
verkauft. Rund 2.800 Wohnungen sind von der WIRO angepachtet
und
vermietet.
Die WIRO hat durch die ROGEWO große
Vorteile gehabt.
Die Liquidität aus den Verkäufen an die
ROGEWO ermöglichte ihr den Start ihrer
eigenen Modernisierungsprogramme. In
Verbindung mit der Altschuldenregelung
wurden die Endveräußerungen der WIRO
gutgeschrieben, die ROGEWO wurde
als Zwischenerwerber anerkannt. Die
Bestandswohnungen der ROGEWO sind mit
den Markterfahrungen und –analysen
zwar vermietet, aber zurzeit nicht wertbeständig
zu verkaufen. Als Bestandsunternehmen ist
die ROGEWO unterkapitalisiert und für
einen langfristigen Geschäftsbetrieb zu
klein. Um die Probleme zu bereinigen, ist bis
Ende 2006 das Grunderwerbsteuergesetz
derartig modifiziert worden, dass durch
Umwandlung / Fusion die Wohnungsbestände
wieder zusammengeführt werden können.
Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben
die Situation mehrfach beraten. Der Aufsichtsrat hat sich zuletzt mit der
Angelegenheit in seiner Sitzung am 13.05.2004 befasst und empfehlend Beschlüsse
gegenüber der Gesellschafterversammlung gemacht.
Die Gesellschafterversammlung hat durch
Beschluss am 09.08.2004 die Geschäftsführung ermächtigt:
a) den Verschmelzungsvertrag zwischen der
ROGEWO und der WIRO zu zeichnen und
b) den Anteil der GEWOBA an der ROGEWO in
Höhe von 6 % gleich 360 TDM zu erwerben.
Voraussetzung für die Durchführung der Beschlüsse war die Klärung der
Grunderwerbsteuerfrage.
Folgender Weg ist mit dem
Finanzministerium M-V vorbesprochen und dort genehmigt worden:
1.) ROGEWO und WIRO werden nach den
Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf der Basis
der Bilanzen zum 31.12.2004
verschmolzen.
2.) Als Gegenwert für die Einbringung
ihres 6 %-igen Anteils an der ROGEWO erhält die
GEWOBA einen Anteil an der WIRO in
Höhe von 100,00 €.
3.) Das Stammkapital der WIRO wird um
100,00 € auf
30.677.620,00 €
aufgestockt. Auf der Basis
eines zeitlich begrenzten zivilrechtlichen
Vertrages verpflichtet sich die GEWOBA, den Anteil
von 100,00 € gegen Zahlung in Höhe von 360 TDM =
184.065 € an die
WIRO zurück zu
verkaufen. Die WIRO erhält also ein
Vorkaufs-/ Ankaufsrecht an dem Anteil.
Die Vertragsentwürfe (notarielle
Urkunden), Verschmelzungsvertrag und Beschluss der Gesellschafterversammlung
zwecks Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 € liegen jetzt vor.
Die Dringlichkeit der Beschlussfassung
durch die Bürgerschaft noch im August 2005 ist durch die bis zum 31.08.2005 zu
erfolgende Anmeldung der Verschmelzung beim Handelsregister gegeben.
Der Anmeldung ist eine Bilanz der
übertragenden Gesellschaft beizufügen. Das Registergericht darf nach § 17
Umwandlungsgesetz die Verschmelzung nur eintragen, wenn die Bilanz auf einen
höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden
ist.
Für den Fall, dass keine Anmeldung bis zum
31.08.05 möglich wird, müsste die ROGEWO noch einen Jahresabschluss für das
Jahr 2005 aufstellen, prüfen und feststellen lassen. Das bedeutet einen
Zeitverzug von einem Jahr und zusätzliche Prüfungskosten von ca. 50.000 EUR.
................................................. ..................................................
Fraktion der CDU Fraktion
der SPD
................................................. ..................................................
Fraktion Bündnis 90 Fraktion
der FDP