Antrag - 0724/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0724/05-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90 und FDP

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

1.8.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

17.08.2005 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Finanzausschuss

11.08.2005 17:00

 

Gegenstand

 

Umstellung des Stammkapitals der WIRO von DM auf EURO

 

Verschmelzung der ROGEWO Rostocker Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum GmbH auf die WIRO Wohnen in Rostock  Wohnungsgesellschaft GmbH und Erhöhung des Stammkapitals der WIRO GmbH um 100,00 EUR

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

1.) Der Umstellung des Stammkapitals der WIRO GmbH auf EURO und der damit verbundenen

Erhöhung des Stammkapitals um 7,13 EUR durch Leistung einer Bareinlage durch die WIRO

GmbH wird zugestimmt.

 

2.) Der Verschmelzung der ROGEWO Rostocker Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum

GmbH auf die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH und der Erhöhung des

Stammkapitals der WIRO GmbH um 100,- EUR wird zugestimmt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

Begründung

Entsprechend dem Gründungsbeschluss sollte die WIRO rund 10.000 Wohnungen von ihrem damaligen Stand privatisieren (Bestand 1990 = rd. 53.000; 2005 rd. 36.000 inkl. ROGEWO).
Teil des Privatisierungskonzeptes war die Gründung der ROGEWO Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum mbH, deren Aufgabe zusammengefasst wie folgt dargestellt werden kann:

- Erwerb von rund 4.500 Wohnungen von der WIRO

- kurzfristige Modernisierung der Wohnungen unter bewohnten Umständen

- Verkauf der modernisierten Wohnungen an die Mieter zwecks Vermögensbildung

  der privaten Haushalte.

 

Gesellschafter der ROGEWO sind die GEWOBA aus Bremen und die WIRO.

Das Stammkapital beträgt 6,0 Mio. DM. Die GEWOBA hat ihre Beteiligung in Höhe von

nominell 1,14 Mio. DM der WIRO überlassen, mit 360 TDM  hält sie aus grunderwerbs-

steuerlichen Gründen noch eine Minderheitsbeteiligung von 6 %, die sie gerne an die

WIRO verkaufen würde.

Die ROGEWO hat in der Vergangenheit rund 1.700 Wohnungen an die Mieter als

Eigentumswohnungen verkauft. Rund 2.800 Wohnungen sind von der WIRO angepachtet

und vermietet.

Die WIRO hat durch die ROGEWO große Vorteile gehabt.

Die Liquidität aus den Verkäufen an die ROGEWO ermöglichte ihr den Start ihrer

eigenen Modernisierungsprogramme. In Verbindung mit der Altschuldenregelung

wurden die Endveräußerungen der WIRO gutgeschrieben, die ROGEWO wurde

als Zwischenerwerber anerkannt. Die Bestandswohnungen der ROGEWO sind mit

den Markterfahrungen und –analysen zwar vermietet, aber zurzeit nicht wertbeständig

zu verkaufen. Als Bestandsunternehmen ist die ROGEWO unterkapitalisiert und für

einen langfristigen Geschäftsbetrieb zu klein. Um die Probleme zu bereinigen, ist bis

Ende 2006 das Grunderwerbsteuergesetz derartig modifiziert worden, dass durch

Umwandlung / Fusion die Wohnungsbestände wieder zusammengeführt werden können.

 

Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben die Situation mehrfach beraten. Der Aufsichtsrat hat sich zuletzt mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 13.05.2004 befasst und empfehlend Beschlüsse gegenüber der Gesellschafterversammlung gemacht.

 

Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss am 09.08.2004 die Geschäftsführung ermächtigt:

a) den Verschmelzungsvertrag zwischen der ROGEWO und der WIRO zu zeichnen und

b) den Anteil der GEWOBA an der ROGEWO in Höhe von 6 % gleich 360 TDM zu erwerben.


Voraussetzung für die Durchführung der Beschlüsse war die Klärung der Grunderwerbsteuerfrage.

 

Folgender Weg ist mit dem Finanzministerium M-V vorbesprochen und dort genehmigt worden:

 

1.) ROGEWO und WIRO werden nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf der Basis 
     der Bilanzen zum 31.12.2004 verschmolzen.

 

2.) Als Gegenwert für die Einbringung ihres 6 %-igen Anteils an der ROGEWO erhält die
     GEWOBA einen Anteil an der WIRO in Höhe von 100,00
.

 

3.) Das Stammkapital der WIRO wird um 100,00 auf 30.677.620,00 aufgestockt. Auf der Basis
     eines zeitlich begrenzten zivilrechtlichen Vertrages verpflichtet sich die GEWOBA, den Anteil
     von 100,00
gegen Zahlung in Höhe von 360 TDM = 184.065 an die WIRO zurück zu
     verkaufen. Die WIRO erhält also ein Vorkaufs-/ Ankaufsrecht an dem Anteil.

 

Die Vertragsentwürfe (notarielle Urkunden), Verschmelzungsvertrag und Beschluss der Gesellschafterversammlung zwecks Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 liegen jetzt vor.

 

Die Dringlichkeit der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft noch im August 2005 ist durch die bis zum 31.08.2005 zu erfolgende Anmeldung der Verschmelzung beim Handelsregister gegeben.

 

Der Anmeldung ist eine Bilanz der übertragenden Gesellschaft beizufügen. Das Registergericht darf nach § 17 Umwandlungsgesetz die Verschmelzung nur eintragen, wenn die Bilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist.

 

Für den Fall, dass keine Anmeldung bis zum 31.08.05 möglich wird, müsste die ROGEWO noch einen Jahresabschluss für das Jahr 2005 aufstellen, prüfen und feststellen lassen. Das bedeutet einen Zeitverzug von einem Jahr und zusätzliche Prüfungskosten von ca. 50.000 EUR.

 

 

.................................................                                 ..................................................

Fraktion der CDU                                                      Fraktion der SPD

 

 

 

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Fraktion Bündnis 90                                                  Fraktion der FDP

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Beschlüsse

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11.08.2005 - Finanzausschuss

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17.08.2005 - Bürgerschaft