Beschlussvorlage - 0597/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0597/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,20

Beschlussvorschriften

Datum

GemHVO v. 27.11.1991, § 52 KV-MV vom 13.01.1998, StBauFR MV vom 15.03.2000 und 1. Änderung vom 25.05.2004, WuFR 2000 vom 03.04.2000 und 1. Änderung vom 13.07.2001

§ 5 Abs. 3 Hauptsatzung

 

16.06.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

05.07.2005 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

30.06.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2005 in Höhe von 98.000,00 € für einen Antrag auf Förderung der Maßnahme "Neugestaltung Alte Warnemünder Chaussee" im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes "Stadtumbau Ost - Programmteil Aufwertung" im Stadtteil Groß Klein mit EFRE-Mitteln innerhalb des operationellen Programms der Europäischen Kommission.

 

II, gez. Schröder

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende HH-Stellen erteilt:

 

02.6150.98500005 - Wohnumfeldverbesserung lt. Städtebauprogramm            98.000,00 €

 

Die Mehrausgaben werden gedeckt durch:

 

Minderausgaben bei der HH-Stelle

02.6150.98500001 Städtebau-Sanierungsgebiet lt. Förderprogramm                 98.000,00 €

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben: HHST 02.6150.98500005                98.000,00 €

Deckung:           HHST 02.6150.98500001               98.000,00 €

 

Begründung

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6150.98500005

2005

98.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Wohnumfeldverbesserung laut Städtebauprogramm

 

 


1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

5.213.537,05

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

-

      unechte Deckungsfähigkeit

 

 

      echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto)

+

98.000,00

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

5.311.537,05

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Die Einzelmaßnahme „Neugestaltung Alte Warnemünder Chaussee“ ist ein wichtiger Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplanes zur Umsetzung des Förderprogrammes „Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung“ im Stadtteil Groß Klein, deren Realisierung im Jahr 2005 geplant ist.

Das Bauvorhaben umfasst die komplexe Neugestaltung des Verkehrs-, Geh- und Radweges der „Alten Warnemünder Chaussee“ im Stadtteil Groß Klein. Als ehemalige Hauptchaussee zwischen Rostock und Warnemünde dokumentiert sie innerhalb der Ortslage des ursprünglichen Dorfes Lütten Klein gleichzeitig ein Stück Stadtgeschichte. Im Zusammenhang mit dem Bau des Haupteinganges zur IGA 2003 bzw. der Zufahrt zur Messehalle wurde bereits der südliche Teil der Chaussee erneuert. Die geplante Baumaßnahme schließt sich in der Gestaltung und Dimensionierung nahtlos an diesen bereits erneuerten Teil an.

 

Die Planung zielt dabei auf die Behebung verkehrsplanerischer Mängel sowie Defizite in der Gestaltung desVerkehrsfreiraumes ab. So wird unter anderem für den fuß- und radläufigen Verkehr eine barrierefreie Durchgängigkeit erreicht. Bereits vorhandene Vegetationsflächen werden durch Neupflanzungen ergänzt und aufgewertet. Nach Fertigstellung dieses Vorhabens wird die „Alte Warnemünder Chaussee“ ihrer Funktion als repräsentativer Zugangsbereich in den Stadtteil wieder gerecht werden. Aufenthalts-, Erholungs- und Wohnqualität werden erheblich gesteigert und die Identifikation der Bewohner mit ihrem Stadtteil weiter gestärkt. Die Aufwertung zielt auf die Neuansiedlung bzw. Stärkung der umliegend vorhandenen Gastronomie-, Dienstleistungs- und Gewerbeeinrichtungen sowie auf die Sicherung und Neuschaffung damit verbundener Arbeitsplätze ab.

 

Durch die zusätzlichen EFRE-Mittel könnten die eingesparten Städtebauförderungsmittel für die Durchführung der ebenfalls geplanten Maßnahmen „Geh- und Radweg A.-Tischbein-Str.“ und „Umgestatlung Kleiner Warnowdamm“ eingesetzt werden.     

unvorhersehbar:

Das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V informierte am 24.05.2005 die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, dass durch die Hansestadt Rostock für die Umsetzung der Maßnahme "Neugestaltung Alte Warnemünder Chaussee" im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes "Stadtumbau - Ost, Programmteil Aufwertung" im Stadtteil Groß Klein ein Antrag auf Förderung städtischer und lokaler Infrastrukturmaßnahmen mit Mitteln des "Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung" (EFRE) innerhalb des operationellen Programms der Europäischen Kommission im Haushaltsjahr 2005 gestellt werden kann.

 

Die Gesamtkosten der v. g. Baumaßnahme betragen 294.000,00 €. Der EFRE-Fördermittelanteil entspricht 66 2/3 % (196.000,00 €) der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird aus Mitteln der Europäischen Union bereitgestellt. Den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 98.000,00 € (33 1/3 %) hat die Hansestadt Rostock zur Verfügung zu stellen.

 

 

2.  Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6150.98500001

Städtebau - Sanierungsgebiet lt. Förderprogramm

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

8.371.556,06

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

-

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

2.239.021,56

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

6.132.534,50

als Deckungsquelle eingesetzt

 

98.000,00

Begründung der Minderausgaben

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Verbindungsstraße Schröderplatz-Warnowufer im Sanierungsgebiet ist in der Langen Straße eine Gleisumverlegung vorzunehmen. Durch das LFI wurde mit der Genehmigung E 6.3 vom 30.03.2005 für die o. g. Maßnahme eine 50%ige Förderung bestätigt. Aus diesem Grund entfallen die im HH-Plan 2005 für diese Maßnahme eingestellten nicht förderungsfähigen Kosten in Höhe von 98.000,00 €, die somit als Deckungsquelle für die beantragte Mehrausgabe bei der HH-Stelle 02.6150.98500005 bereit gestellt werden können.

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.06.2005 - Finanzausschuss

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05.07.2005 - Hauptausschuss