Dringlichkeitsantrag - 0596/05-DA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0596/05-DA

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 PDS-Fraktion

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

14.06.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

17.08.2005 16:00
22/23.06.05

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Schulsanierung 2005 und Folgejahre sichern

(Erweiterung der Tagesordnung durch diesen Dringlichkeitsantrag wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 22./23.06.2005 nicht bestätigt)

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die derzeitige Haushaltssperre für Schulsanierungsprojekte inclusive der Sanierung von Schulsporthallen aufzuheben und stattdessen andere Bauprojekte, wie z. B.  das Bauvorhaben Doberaner Platz / Verbindungsstraße, zu sperren.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Bei Sperrung anderer Projekte:keine , bei Sperrung Sanierung Goethegymnasieum: Verlust von 3 Mio. Euro Fördermittel aus dem Programm Ganztagsschulausbau

 

Begründung

Die Bürgerschaft hat mit überwältigender Mehrheit mehrer Beschlüsse zur Sicherung der Schulsanierung aus eigenen Einnahmen der Stadt gefasst. Die erlassene Haushaltsperre für die Schulsanierung verstößt gegen gültige Bürgerschaftsbeschlüsse. (siehe Anlage).

Würde die Haushaltssperre für die Sanierung des Goethegymnasieums umgesetzt, könnte die dringend erforderliche Planung und damit auch die bauliche Realisierung bis zum Sommer 2008 nicht realisiert werden. Der Abruf der Fördermittel aus dem Programm zum Ganztagsschulausbau, das nur bis 2007 läuft, wäre damit auch nicht mehr möglich.

 

 

 

A.Koburger

Fraktionsvorsitzende

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die nächste planmäßige Sitzung der Bürgerschaft findet erst am 7. September 2005 statt. Die notwendigen Planungen müssen jedoch 2005 realisiert werden, um die in der Begründung genannten Folgen zu vermeiden.

Notfalls müsste die PDS-Fraktion eine Sondersitzung für diese wichtige Angelegenheit beantragen.

 

 


 

Anlage Bürgerschaftsbeschlüsse zur Schulsanierung:

 

 

Auszug Niederschrift der Bürgerschaftssitzung 12. 12. 2001

 

 

Gefasster Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird wie folgt beauftragt:

1. Die mittel- und langfristige Investitionsplanung der Hansestadt Rostock ist der Bürgerschaft so vorzulegen, dass die Sanierungen für die im Schulnetz verbleibenden Rostocker Schulen bis zum Jahr 2013 abgeschlossen sind.

 

2. Die Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich entsprechend sparsamer Haushaltsführung auszuführen.

 

3. Der Beschlussvorlage zur Schulentwicklungsplanung ist eine entsprechende Investitionsplanung beizufügen.

 

4. Die Summe der Investitionen für 2003 bis 2005 soll jährlich mindestens 12 Mio. EURO betragen.

 

 

 

Auszug Niederschrift Bürgerschaftssitzung 29.03.2003

 

Gefasster Beschluss:

Der Oberbürgemeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Haushalt eingestellten Mittel für die Sanierung der Rostocker Schulen bei eventuell erforderlichen Haushaltssperren in Übereinstimmung mit dem Haushaltsrecht unberührt bleiben.

Auszug Niederschrift Bürgerschaftssitzung 1.10. 2003

Gefasster Beschluss:

Als Schulstandort für das perspektivisch zu entwickelnde Innenstadtgymnasium ist das Gebäude des jetzigen Goethegymnasiums, Goetheplatz 5/6, zu erhalten.

Die Kosten für die Generalsanierung des Schulgebäudes Goetheplatz 5/6 werden auf maximal 12 Mio. Euro festgelegt. Alle Planungen sind entsprechend anzupassen.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Sanierung des Gebäudes erfolgt frühestens mit dem Abschluss aller notwendigen Sanierungen der im Schulnetz der Hansestadt Rostock verbleibenden Grundschulen und ist dementsprechend zu planen.

Das Schulgebäude Wallstraße soll auch nach der vollzogenen Fusionierung der innerstädtischen Gymnasien für Bildungszwecke genutzt werden.

 

 

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Beschlüsse

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17.08.2005 - Bürgerschaft