Dringlichkeitsantrag - 0596/05-DA
Grunddaten
- Betreff:
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Schulsanierung 2005 und Folgejahre sichern
(Erweiterung der Tagesordnung durch diesen Dringlichkeitsantrag wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 22./23.06.2005 nicht bestätigt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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17.08.2005
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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17.08.2005
16:00 |
Präsidentin |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Gegenstand |
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Schulsanierung 2005 und Folgejahre sichern(Erweiterung der Tagesordnung durch diesen
Dringlichkeitsantrag wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 22./23.06.2005
nicht bestätigt) |
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finanzielle
Auswirkungen |
Bei
Sperrung anderer Projekte:keine , bei Sperrung Sanierung Goethegymnasieum:
Verlust von 3 Mio. Euro Fördermittel aus dem Programm Ganztagsschulausbau |
Begründung
Die
Bürgerschaft hat mit überwältigender Mehrheit mehrer Beschlüsse zur Sicherung
der Schulsanierung aus eigenen Einnahmen der Stadt gefasst. Die erlassene
Haushaltsperre für die Schulsanierung verstößt gegen gültige
Bürgerschaftsbeschlüsse. (siehe Anlage).
Würde
die Haushaltssperre für die Sanierung des Goethegymnasieums umgesetzt, könnte
die dringend erforderliche Planung und damit auch die bauliche Realisierung bis
zum Sommer 2008 nicht realisiert werden. Der Abruf der Fördermittel aus dem
Programm zum Ganztagsschulausbau, das nur bis 2007 läuft, wäre damit auch nicht
mehr möglich.
A.Koburger
Fraktionsvorsitzende
Begründung der Dringlichkeit:
Die
nächste planmäßige Sitzung der Bürgerschaft findet erst am 7. September 2005
statt. Die notwendigen Planungen müssen jedoch 2005 realisiert werden, um die
in der Begründung genannten Folgen zu vermeiden.
Notfalls
müsste die PDS-Fraktion eine Sondersitzung für diese wichtige Angelegenheit
beantragen.
Anlage Bürgerschaftsbeschlüsse zur Schulsanierung:
Auszug Niederschrift der Bürgerschaftssitzung 12. 12.
2001
Gefasster Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird wie folgt beauftragt:
1. Die mittel- und langfristige Investitionsplanung der Hansestadt Rostock ist
der Bürgerschaft so vorzulegen, dass die Sanierungen für die im Schulnetz
verbleibenden Rostocker Schulen bis zum Jahr 2013 abgeschlossen sind.
2. Die Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich
entsprechend sparsamer Haushaltsführung auszuführen.
3. Der Beschlussvorlage zur Schulentwicklungsplanung
ist eine entsprechende Investitionsplanung beizufügen.
4. Die Summe der Investitionen für 2003 bis 2005 soll
jährlich mindestens 12 Mio. EURO betragen.
Auszug Niederschrift Bürgerschaftssitzung 29.03.2003
Gefasster Beschluss:
Der Oberbürgemeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die in den
Haushalt eingestellten Mittel für die Sanierung der Rostocker Schulen bei
eventuell erforderlichen Haushaltssperren in Übereinstimmung mit dem
Haushaltsrecht unberührt bleiben.
Auszug Niederschrift Bürgerschaftssitzung 1.10. 2003
Gefasster Beschluss:
Als Schulstandort für das perspektivisch zu entwickelnde Innenstadtgymnasium
ist das Gebäude des jetzigen Goethegymnasiums, Goetheplatz 5/6, zu erhalten.
Die Kosten für die Generalsanierung des Schulgebäudes Goetheplatz 5/6 werden
auf maximal 12 Mio. Euro festgelegt. Alle Planungen sind entsprechend
anzupassen.
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Sanierung des Gebäudes
erfolgt frühestens mit dem Abschluss aller notwendigen Sanierungen der im
Schulnetz der Hansestadt Rostock verbleibenden Grundschulen und ist
dementsprechend zu planen.
Das Schulgebäude Wallstraße soll auch nach der vollzogenen Fusionierung der
innerstädtischen Gymnasien für Bildungszwecke genutzt werden.