Antrag - 0582/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept - Senatsstrukturanpassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.12.2005
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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30.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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23.08.2005
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18.10.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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25.10.2005
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.12.2005
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Seit Jahren ist in Rostock
davon die Rede, dass eine Reform der Stadtverwaltung notwendig ist.
Dies
wurde in der Vergangenheit schon einmal zur Chefsache erklärt und ist
Bestandteil fast aller Kommunalwahlprogramme der in der Bürgerschaft
vertretenen Parteien.
Nur passiert ist bis heute
eigentlich nichts.
Die Verwaltung soll bei
Umsetzung des Vorschlages effizienter und kostengünstiger arbeiten.
Für
diesen Zweck sollen dem Oberbürgermeister künftig alle Bereiche unterstellt
werden, in denen eine aktive gestalterische
Stadtpolitik umgesetzt werden kann, während bei den verbleibenen
Senatsbereichen im Wesentlichen reine Verwaltungsarbeit bzw. Auftragsverwaltung
anzusiedeln ist.
Der gesamte Baubereich
einschließlich der Liegenschaftsverwaltung sollte im OB-Bereich angesiedelt
werden, da dies als Teil der Wirtschaftsförderung zu betrachten ist.
Auf den Senatsbereich Kultur
kann aus nachfolgenden Gründen verzichtet werden:
·
Unabhängig von
seiner Rechtsform kann das Volkstheater Rostock als eigenständiger Betrieb
angesehen werden.
·
Die bestehende
Museumslandschaft hat sich angesichts der Kosten und Besucherzahlen
offensichtlich nicht bewährt.
Unter
diesem Gesichtspunkt sollte eine Überführung in eine gemeinnützige GmbH oder
eine Stiftung unter der Leistung eines "Generalmuseumsdirektors"
erfolgen, der für die Präsentation und Vermarktung sämtlicher Museen dann
zuständig sein wird.
Verantwortlich
kann der Generalmuseumsdirektor direkt dem Oberbürgermeister bzw. der
Bürgerschaft gegenüber sein.
·
Die Sanierung der
Schulen sollte durch den KOE erfolgen, bzw. ist im Rahmen einer
Kreisgebietsreform möglicherweise vom Großkreis zu übernehmen.
·
Die Ausstattung
der Schulen, u.a. mit Schulbüchern, kann problemlos durch eine kleine
Strukturabteilung erfolgen, bzw. wird bei einer Großkreisbildung durch diesen
wahrgenommen.
Selbstverständlich muss die
angedachte Verwaltungsreform von den Mitarbeitern, den Personalvertretungen,
mitgetragen werden bzw. diese sind in Planung und Durchführung der
Veränderungen mit einzubeziehen.
Einhergehen muss mit der
angedachten Veränderung die Diskussion, welche Aufgaben überhaupt, und wenn ja
auf welche Weise und auf welchen Niveau, von unserer Stadt für ihre Bürger
erbringen muss bzw. darüber hinausgehend noch freiwillig erbringen kann.
Eine genaue Aufgabenkritik
muss zwingend in Angriff genommen werden.
Weiterhin ist ein
Personalentwicklungskonzept umgehend in Angriff zu nehmen und zu erarbeiten.
Angesichts der Haushaltslage
unserer Stadt gibt es zu der hier vorgeschlagenen Strukturreform keine
Alternative.
Kay-Uwe Nissen
Fraktionsvorsitzender