Antrag - 0526/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0526/05-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 PDS-Fraktion

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

6.6.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

22.06.2005 16:00

gez. Eschenburg

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Mehr Transparenz 1

Offenlegung der Gehaltsstruktur in den städtischen Eigenbetrieben und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften incl. ihrer Untergesellschaften

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

die Gehaltsstruktur in den städtischen Eigenbetrieben und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften incl. ihrer Untergesellschaften offen zu legen. Hierzu sind die Löhne und Gehälter in den Wirtschaftsplänen und im Jahresabschluss stellengenau in EURO zu beziffern.

 

In der Anlage zum Jahresabschluss der städtischen Eigenbetriebe und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften werden folgende Angaben für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und der Vorstände aufgenommen:

"die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art).

In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Fall der Beendigung einer Tätigkeit zugesagt worden sind. Enthält der Jahresabschluss weitergehende Angaben zu bestimmten Bezügen, sind auch diese zusätzlich einzeln anzugeben."

 

 

finanzielle Auswirkungen

Zu erwartende Einsparungen bei zukünftigen Vertragsabschlüssen und ggf. Vertragsverlängerungen

 

Begründung

Die Maßnahme ermöglicht den Mitgliedern der Bürgerschaft die Wahrnehmung ihrer Kontrollrechte und Kontrollpflichten über die Verwendung der öffentlichen Mittel und trägt so zu einer sparsamen Haushaltsführung bei.

Transparenz über die Bezüge der außertariflich bezahlten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und ggf. der Vorstände ist notwendig, um feststellen zu können, ob ihre Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft stehen.

 

Im Entwurf eines Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz – VorstOG) ist eine Änderung des Handelsgesetzbuches geplant, die eine Offenlegung der Vorstandsvergütungen bei börsennotierten AGs vorsieht. Es wird die Notwendigkeit von mehr Transparenz über die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands gewährten Bezüge bei börsennotierten Aktiengesellschaften dargelegt. Die Angabe der auf jedes Vorstandsmitglied entfallenden Vergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften erleichtert die Feststellung, ob die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Zugleich ist die Information für den Anleger wichtig und verbessert den Anlegerschutz. Diese Offenlegung kann - laut Gesetzentwurf - bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, unterbleiben. Die Hansestadt Rostock wird jedoch im Interesse von mehr Transparenz auch in den städtischen Eigenbetrieben und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften die Gehaltsstruktur und die Vorstands- und Geschäftsführungsbezüge offenlegen, denn die städtischen Eigenbetriebe und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften verwalten und arbeiten mit öffentlichen Mitteln bzw. Steuergeldern, vorrangig mit Mitteln der Hansestadt

 

 

 

 

A.Koburger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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22.06.2005 - Bürgerschaft