Antrag - 0526/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Transparenz 1
Offenlegung der Gehaltsstruktur in den städtischen Eigenbetrieben und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften incl. ihrer Untergesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2005
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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22.06.2005
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finanzielle
Auswirkungen |
Zu
erwartende Einsparungen bei zukünftigen Vertragsabschlüssen und ggf.
Vertragsverlängerungen |
Begründung
Die
Maßnahme ermöglicht den Mitgliedern der Bürgerschaft die Wahrnehmung ihrer
Kontrollrechte und Kontrollpflichten über die Verwendung der öffentlichen
Mittel und trägt so zu einer sparsamen Haushaltsführung bei.
Transparenz über die Bezüge der außertariflich bezahlten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und ggf. der Vorstände ist notwendig, um feststellen zu können, ob ihre Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft stehen.
Im
Entwurf eines Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen
(Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz – VorstOG) ist eine Änderung des
Handelsgesetzbuches geplant, die eine Offenlegung der Vorstandsvergütungen bei
börsennotierten AGs vorsieht. Es wird die Notwendigkeit von mehr Transparenz
über die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands gewährten Bezüge bei börsennotierten
Aktiengesellschaften dargelegt. Die Angabe der auf jedes Vorstandsmitglied
entfallenden Vergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften erleichtert die
Feststellung, ob die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben
des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Zugleich ist die
Information für den Anleger wichtig und verbessert den Anlegerschutz. Diese
Offenlegung kann - laut Gesetzentwurf - bei Gesellschaften, die keine
börsennotierten Aktiengesellschaften sind, unterbleiben. Die Hansestadt Rostock
wird jedoch im Interesse von mehr Transparenz auch in den städtischen
Eigenbetrieben und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften die Gehaltsstruktur
und die Vorstands- und Geschäftsführungsbezüge offenlegen, denn die städtischen
Eigenbetriebe und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften verwalten und arbeiten
mit öffentlichen Mitteln bzw. Steuergeldern, vorrangig mit Mitteln der
Hansestadt
A.Koburger
Fraktionsvorsitzende