Beschlussvorlage - 0455/05-BV

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0455/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

45

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

 

27.01.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.12.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Kulturausschuss

Kulturausschuss

Kulturausschuss

Kulturausschuss

Hauptausschuss

10.11.2005 17:00

17.11.2005 17:30

15.12.2005 16:30

12.01.2006 17:30

19.01.2006 19:00

14.02.2006 17:00

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0258/01-BV

-

0258/01-BV

 

Beschlussvorschlag

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Neufassung der Entgeltordnung der      Städtischen Museen der Hansestadt Rostock (Anlage 1).

 

 

2. Die Auswertung der Entwicklung der Besucher/innen-Zahlen und der Einnahmen wird der Bürgerschaft jeweils bis zum 31.01. für das vorangegangene Jahr vorgelegt.

 

3. Die Entgeltfreiheit für den Besuch der Städtischen Museen gilt für 2006 und 2007 und ist abhängig vom Erfolg dann neu zu beurteilen und zu entscheiden.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Einsparung der Kosten des Kassendienstes:     66.727 € (lt. IST – 2004)

                                                                             Bei Firmenbeauftragung: 54.560 €

Verzicht auf Einnahmen aus Eintritt:                   47.251 € (lt. IST – 2004)

Mehreinnahmen aus Veranstaltungen, Verkauf und Spenden, die erst nach Ablauf einer Probephase beziffert werden können.

 

Begründung

Die Änderung der Entgeltordnung ist erforderlich, weil sich die Struktur der Städtischen Museen durch Ausgliederung geändert hat.

Der Betrieb des Museums  für Schiffbau- und Schifffahrtsgeschichte sowie des Heimatmuseums

Warnemünde wurde in private Trägerschaft überführt.

Des Weiteren sollen durch eine veränderte Entgeltstruktur für die verbliebenen Städtischen Museen die Anzahl der Besucherinnen und Besucher sowie die Einnahmen erhöht werden (Haushaltssicherungskonzept 2005 – 2008).

Die vorgelegte Entgeltordnung regelt erstmalig den eintrittsfreien Besuch der Städtischen Museen. In anderen Städten im In- und Ausland wurden mit dem Angebot des eintrittsfreien Besuchs der Museen positive Erfolge erzielt. In Großbritannien sind alle nationalen Museen eintrittsfrei. Dort sind ein enormer Besucheranstieg und eine Einnahmesteigerung in Form von Spenden der Besucherinnen und Besucher eingetreten. In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten viele Museen mit der Entgeltbefreiung für den Besuch. Das Institut für Museumskunde in Berlin ermittelte (Gesamterhebung 2003), dass gut ein Drittel der deutschen Museen (36,4 %) kostenlos besichtigt werden können. In den alten Bundesländern beträgt die Quote der eintrittsfreien Museen 42,0 %, in den neuen Bundesländern 18,8 %.

 Die vorliegende Neufassung der Entgeltordnung orientiert sich an dem Beispiel der Stadt Magdeburg. Dort wurden seit Einführung der Entgeltfreiheit (2004) für Besuche je nach Museum 20 bis 30 % Mehreinnahmen erzielt.

 

Mit der Einführung der Entgeltfreiheit für den Besuch des Kulturhistorischen Museums und der Kunsthalle wird eine bedeutende Erhöhung der Besucherzahlen erwartet. Damit können die Museen ihrem Bildungsauftrag umfänglicher gerecht werden. Die Entgeltbefreiung bewirkt einen Zugang zum Museumsangebot für Menschen, die bisher nicht erreicht wurden. Auch Kurz- und Spontanbesuche der Rostocker Museen werden zunehmen.

 

Der eintrittsfreie Besuch der Museen stellt auch ein besonderes Angebot für die Touristinnen und Touristen der Stadt und der Region dar. Einnahmen, die aufgrund des eintrittsfreien Besuchs nicht mehr erzielt werden, werden kompensiert durch insbesondere Mehreinnahmen bei Spenden, durch Veranstaltungen, Sponsoring und Verkauf von Printmaterialien, Postkarten, Katalogen etc.

 

Dem Verzicht auf die Einnahmen aus Eintritt (im Jahr 2004 waren dies 47.251 €) stehen die Einsparungen der Kosten für den Kassendienst entgegen (im Jahr 2004 waren dies 66.727 €). Derzeit sind in den beiden städtischen Museen noch 3 Mitarbeiterinnen beschäftigt. Wegen Teilzeitbeschäftigung muss für die Kunsthalle zusätzlich eine Firma für den Kassendienst beauftragt werden.

 

Auch bei Gesamtbeauftragung des Kassendienstes an eine Firma würden Kosten in Höhe von 54.560 € entstehen (4960 Öffnungsstunden x 11,00 €), die bei Verzicht auf Eintritt eingespart werden könnten.

Über die vorgenannte Einsparung hinaus ist mit Mehreinnahmen aus Veranstaltungen, Spenden und Verkauf zu rechnen. Diese sind nach einer Erprobungsphase zu beziffern.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


                                                                                                               Anlage zur Beschlussvorlage

Nr. 0455/05-BV

Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

§ 1 Allgemeines

 

(1)  Der Geltungsbereich umfasst die Museen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock – Städtische Museen.

 

 (2) Für den Besuch und die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen werden Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben.

 

 

§ 2 Entgeltpflicht

 

Für den Besuch, die Nutzung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen einer öffentlichen Einrichtung oder eines Teiles der öffentlichen Einrichtung werden Entgelte  erhoben nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entgelttarifs, welcher Bestandteil dieser Entgeltordnung ist. Abweichungen hiervon sind in begründeten Fällen zulässig.

 

 

§ 3 In-Kraft-Treten

 

(1)     Die Entgeltordnung tritt am 1.1.2006 in Kraft.

 

(2)     Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock vom 18. Mai 2001, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 11 am 30. Mai 2001, außer Kraft.

 

 

§ 4 Gültigkeitsdauer

 

Die Entgeltordnung gilt bis zum 31.12.2007.

 

Rostock,

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

Anlage
Anlage

 

Entgelttarif zu § 2 Entgeltordnung

 

Entgelttarif zur Entgeltordnung

 

Der Besuch aller Einrichtungen der Städtischen Museen ist grundsätzlich entgeltfrei.

Folgende Ausnahmen zu dieser Regelung sind zulässig:

 

A) Entgelte für Veranstaltungen                                                                          EUR

 

Für Veranstaltungen - z.B. Vortrags- und Eröffnungsveranstaltungen, museums-

pädagogische Veranstaltungen, Matineen oder sonstige Sonder-

Veranstaltungen - kann je nach Aufwand und Charakter ein Entgelt

erhoben werden. Das gilt in gleicher Weise für Veranstaltungen,

die in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und -partnern

durchgeführt werden.                                                                                               2,00 - 5,00

 

 

B) Entgelte für besonders aufwändige Ausstellungen                                    2,00 – 20,00                                                                                                                        

In begründeten Fällen und bei besonders aufwändigen Ausstellungen

kann ein Eintrittsentgelt für die Einzelkarte für die Dauer- oder

Sonderausstellungen festgelegt werden.

 

Ermäßigungen:

 

100 % Ermäßigung des Entgelts für Veranstaltungen und

Ausstellungen erhalten:

 

- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

- Journalistinnen und Journalisten mit gültigem, anerkanntem Presseausweis

 

50 % Ermäßigung des Entgelts für Veranstaltungen und

Ausstellungen erhalten auf Nachweis

 

- Schwerbehinderte mit Begleitperson

- Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten

   sowie Auszubildende bis zum 26. Lebensjahr

- Inhaberinnen und Inhaber des Warnow-Passes

- Rentnerinnen und Rentner

- Gruppen ab 10 Personen

 

 

C) Entgelte für Führungen

 

1.         Geschlossene Führung nach Anmeldung    wochentags                                       30,00

(max. 25 Personen)                                                  sonn- und feiertags                45,00

                                                                                              (jeweils ggf. zzgl. Sondereintritt)

 

2.         Gruppenführungen für angemeldete Kindertages-

            stätten und allgemein bildende Schulen sind entgeltfrei.

 

 

 

 

 

3.         Öffentliche Führungen

            Bei öffentlichen Führungen wird ein Entgelt

            je Person bis zu                                                                                                       3,00

            erhoben, unabhängig davon, ob die Person

            ermäßigungsberechtigt ist.

 

4.         Bei aufwändigen Ausstellungen können

            abweichende Regelungen getroffen werden.

 

 

D) Sonstige Entgelte

 

1.      Recherchen, Auskünfte

 

Für wissenschaftliche Recherchen, Nachforschungen und schriftliche Auskünfte durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtischen Museen wird bei einem Zeitaufwand von mehr als 15 Minuten für jede angefangene halbe Arbeitsstunde ein Entgelt in Höhe von 25,00 € erhoben.                  

2. Fotografieren

 

2.1. Das Fotografieren für gewerbliche Zwecke/Veröffentlichungen bedarf einer vorherigen vertraglichen Regelung zwischen der Fotografin bzw. dem Fotografen und der Leitung des Museums oder einer von ihr beauftragten Person.

Die Nutzungsrechte bleiben bei dem Museum.

 

2.2. Für das Anfertigen von Fotografien und Positiven werden nachfolgende Entgelte erhoben:

 

Fotografien                                                                                                              

für die erste Aufnahme                                                                                                        bis 35,00 

jede weitere Aufnahme                                                                                                                2,00 Vergrößerungen (gestaffelt 18x24 cm bis 50x60 cm)                                                            ab    5,00

Farbdiapositive (Neuaufnahme Kleinbild 9x12 cm              

für die erste Aufnahme                                                                                                        ab 45,00

für jede weitere Aufnahme                                                                                                          2,50

 

Entwicklungs- und Fotoarbeiten, für die die Museen Dritte beauftragen müssen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Negative und Nutzungsrechte verbleiben bei der Hansestadt Rostock.

 

 

3. Kopieren

 

Für das Anfertigen von Kopien werden nachfolgende Entgelte erhoben.

 

3.1. für  Papierkopien oder Papierausdruck von elektronisch gespeicherten  Daten

 

je Kopie im Format A4                                                                                                         0,80

je Kopie im Format A3                                                                                                         1,00

 

3.2. Ausschnitte aus überformatigen Vorlagen

 

je Kopie im Format A4                                                                                                         2,70

je Kopie im Format A3                                                                                                         2,80    

 

4. Versandkosten trägt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber.

 

 

5. Gestattungsentgelte

                                                                               

5.1. Für das Veröffentlichen von Museumsmaterial in Büchern, Zeitschriften,

Zeitungen, Kalendern u.a. werden je Aufnahme folgende Entgelte erhoben:

 

                                                                               

Auflage

in schwarz/weiß

in Farbe

als Titelbild

oder Plakat

bis     1.000 Exemplare

15,30 EUR

  30,70 EUR

  61,30 EUR

bis     5.000 Exemplare

25,50 EUR

  51,10 EUR

102,20 EUR

bis   10.000 Exemplare

35,70 EUR

  71,50 EUR

143,10 EUR

bis   50.000 Exemplare

61.30 EUR

122,70 EUR

245,40 EUR

über 50.000 und weitere

begonnene 50.000 Exemplare

81,80 EUR

163,60 EUR

327,20 EUR


Bei Neuauflagen und Nachdrucken wird jeweils die Hälfte der o.g. Entgelte erhoben.

Für Werbezwecke, die nicht vorrangig im Interesse der Städtischen Museen liegen, erhöht sich das Entgelt auf das Drei- bis Zehnfache.

 

Für die Wiedergabe von Museumsmaterial in Filmen, Fernseh- oder Tonaufzeichnungen wird ein Entgelt je begonnene Wiedergabeminute 25,50 EUR bis 255,60 EUR erhoben.

 

5.2 .Für Filmaufnahmen in den historischen Räumen der Städtischen Museen wird nachfolgendes Entgelt erhoben:

 

-           je angefangene Stunde                                                                                153,30 EUR

 

-           bei Werbefilmen grundsätzlich je angefangene Stunde                              766,90 EUR

 

Für das Fotografieren, Filmen, Malen, Zeichnen von Sammlungsgegenständen in den

Städtischen Museen zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken der aktuellen Berichterstattung wird kein Entgelt erhoben.

 

5.3. Bei Veröffentlichungen, die im Interesse der Hansestadt Rostock liegen oder im wissenschaftlichen Interesse kann von einem Entgelt abgesehen werden.

 

 

6. Leihgaben

Leihgaben aus dem Sammlungsbestand der Hansestadt Rostock sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Die Entgelte werden im Rahmen der jeweiligen Leihverträge festgelegt. Ausgenommen von der Entgeltpflicht für Leihgaben sind Museen, die ihrerseits Kulturgut entgeltfrei verleihen. In begründeten Fällen können weitere Ausnahmen von der Entgeltpflicht erteilt werden. Näheres regelt die Leihordnung für die Städtische Sammlung.

 

7. Nutzung durch Dritte

Für die Nutzung Städtischer Museen durch Dritte wird grundsätzlich ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts wird jeweils gesondert vertraglich geregelt. Begründete Ausnahmen sind zulässig, sofern sie im Interesse der Hansestadt Rostock liegen. Das Nähere regelt die Nutzungsordnung für die Städtischen Museen.

 

 

E) Sonderkarten

 

Die Vergabe von Sonderkarten wird durch die Ordnung über die Ausgabe von Sonderkarten in den Städtischen Museen geregelt.

 

 

F) Fälligkeit

 

Die nach dieser Ordnung zu erhebenden Entgelte für Leistungen werden mit der erbrachten Leistung fällig.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.11.2005 - Finanzausschuss

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17.11.2005 - Kulturausschuss

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15.12.2005 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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14.02.2006 - Hauptausschuss

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01.03.2006 - Bürgerschaft