Beschlussvorlage - 0455/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
10.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
|
|
|
17.11.2005
| |||
|
15.12.2005
| |||
|
12.01.2006
| |||
|
12.01.2006
| |||
|
12.01.2006
| |||
|
12.01.2006
| |||
|
12.01.2006
| |||
|
12.01.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
14.02.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
01.03.2006
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Kulturausschuss Kulturausschuss Kulturausschuss Kulturausschuss Hauptausschuss |
17.11.2005 17:30 15.12.2005 16:30 12.01.2006 17:30 19.01.2006 19:00 14.02.2006 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Entgeltordnung der Städtischen
Museen der Hansestadt Rostock |
|
bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0258/01-BV |
- |
0258/01-BV |
Beschlussvorschlag |
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt
die Neufassung der Entgeltordnung der
Städtischen Museen der Hansestadt Rostock (Anlage 1). 2. Die Auswertung der Entwicklung der
Besucher/innen-Zahlen und der Einnahmen wird der Bürgerschaft jeweils bis zum
31.01. für das vorangegangene Jahr vorgelegt. 3. Die Entgeltfreiheit für den Besuch der Städtischen
Museen gilt für 2006 und 2007 und ist abhängig vom Erfolg dann neu zu
beurteilen und zu entscheiden. |
Begründung
Die Änderung der
Entgeltordnung ist erforderlich, weil sich die Struktur der Städtischen Museen
durch Ausgliederung geändert hat.
Der Betrieb des Museums für Schiffbau- und Schifffahrtsgeschichte
sowie des Heimatmuseums
Warnemünde wurde in private
Trägerschaft überführt.
Des Weiteren sollen durch
eine veränderte Entgeltstruktur für die verbliebenen Städtischen Museen die
Anzahl der Besucherinnen und Besucher sowie die Einnahmen erhöht werden
(Haushaltssicherungskonzept 2005 – 2008).
Die vorgelegte Entgeltordnung
regelt erstmalig den eintrittsfreien Besuch der Städtischen Museen. In anderen
Städten im In- und Ausland wurden mit dem Angebot des eintrittsfreien Besuchs
der Museen positive Erfolge erzielt. In Großbritannien sind alle nationalen
Museen eintrittsfrei. Dort sind ein enormer Besucheranstieg und eine
Einnahmesteigerung in Form von Spenden der Besucherinnen und Besucher
eingetreten. In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten viele Museen mit der
Entgeltbefreiung für den Besuch. Das Institut für Museumskunde in Berlin
ermittelte (Gesamterhebung 2003), dass gut ein Drittel der deutschen Museen
(36,4 %) kostenlos besichtigt werden können. In den alten Bundesländern beträgt
die Quote der eintrittsfreien Museen 42,0 %, in den neuen Bundesländern 18,8 %.
Die vorliegende Neufassung der Entgeltordnung
orientiert sich an dem Beispiel der Stadt Magdeburg. Dort wurden seit
Einführung der Entgeltfreiheit (2004) für Besuche je nach Museum 20 bis 30 %
Mehreinnahmen erzielt.
Mit der Einführung der
Entgeltfreiheit für den Besuch des Kulturhistorischen Museums und der
Kunsthalle wird eine bedeutende Erhöhung der Besucherzahlen erwartet. Damit
können die Museen ihrem Bildungsauftrag umfänglicher gerecht werden. Die
Entgeltbefreiung bewirkt einen Zugang zum Museumsangebot für Menschen, die
bisher nicht erreicht wurden. Auch Kurz- und Spontanbesuche der Rostocker
Museen werden zunehmen.
Der eintrittsfreie Besuch der
Museen stellt auch ein besonderes Angebot für die Touristinnen und Touristen
der Stadt und der Region dar. Einnahmen, die aufgrund des eintrittsfreien
Besuchs nicht mehr erzielt werden, werden kompensiert durch insbesondere
Mehreinnahmen bei Spenden, durch Veranstaltungen, Sponsoring und Verkauf von
Printmaterialien, Postkarten, Katalogen etc.
Dem Verzicht auf die
Einnahmen aus Eintritt (im Jahr 2004 waren dies 47.251 €) stehen die Einsparungen
der Kosten für den Kassendienst entgegen (im Jahr 2004 waren dies 66.727
€). Derzeit sind in den beiden städtischen Museen noch 3 Mitarbeiterinnen
beschäftigt. Wegen Teilzeitbeschäftigung muss für die Kunsthalle zusätzlich
eine Firma für den Kassendienst beauftragt werden.
Auch bei Gesamtbeauftragung
des Kassendienstes an eine Firma würden Kosten in Höhe von 54.560 €
entstehen (4960 Öffnungsstunden x 11,00 €), die bei Verzicht auf Eintritt
eingespart werden könnten.
Über die vorgenannte
Einsparung hinaus ist mit Mehreinnahmen aus Veranstaltungen, Spenden und
Verkauf zu rechnen. Diese sind nach einer Erprobungsphase zu beziffern.
Roland Methling
Anlage
Anlage
zur Beschlussvorlage
Nr. 0455/05-BV
Entgeltordnung der
Städtischen Museen der Hansestadt Rostock
§ 1 Allgemeines
(1) Der Geltungsbereich umfasst die Museen in Trägerschaft der
Hansestadt Rostock – Städtische Museen.
(2) Für
den Besuch und die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen werden Entgelte nach
dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2 Entgeltpflicht
Für den Besuch, die Nutzung
sowie die Inanspruchnahme von Leistungen einer öffentlichen Einrichtung oder
eines Teiles der öffentlichen Einrichtung werden Entgelte erhoben nach Maßgabe des als Anlage
beigefügten Entgelttarifs, welcher Bestandteil dieser Entgeltordnung ist.
Abweichungen hiervon sind in begründeten Fällen zulässig.
§ 3 In-Kraft-Treten
(1) Die Entgeltordnung tritt am 1.1.2006 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Städtischen
Museen der Hansestadt Rostock vom 18. Mai 2001, veröffentlicht im Amts- und
Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 11 am 30. Mai 2001, außer Kraft.
§ 4 Gültigkeitsdauer
Die Entgeltordnung gilt bis zum 31.12.2007.
Rostock,
Roland
Methling
Oberbürgermeister