Beschlussvorlage - 0436/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0436/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

13.05.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

22.06.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

02.06.2005 17:00

07.06.2005 17:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Zoologischen Garten Rostock gGmbH (Zoo gGmbH) für den Zeitraum 2006 bis 2010

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Nr. 0552/01-BV v. 12.09.2001
Nr. 0951/04-BV v. 26.01.2005

 

 

 

Beschlussvorschlag

Dem Abschluss einer Zielvereinbarung zur Umsetzung des Zookonzeptes, der Schaffung von Natur- und Erfahrungsräumen im Rostocker Zoo, zwischen der Hansestadt Rostock und der Zoologischen Garten Rostock gGmbH  für den Zeitraum 2006 bis 2010 (Anlage) wird zugestimmt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

01.8780.7150      2006   2.784  TEUR

                               2007   2.784  TEUR

                               2008   2.784  TEUR

                               2009   2.784  TEUR

                               2010   2.784  TEUR

 

 

Begründung

Die Bürgerschaft hat 2001 auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes 2001 – 2004 dem Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Zoo gGmbH für den Zeitraum 2001 bis 2005 zur Umsetzung des Zookonzeptes und der Schaffung von Natur- und Erfahrungsräumen im Rostocker Zoo mit Beschluss Nr. 0552/01-BV zugestimmt.

 

Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2005 – 2008 ist unter Punkt 8/01.6 für die Zoo gGmbH die Neuverhandlung und Verlängerung der bestehenden Zielvereinbarung für die Jahre 2006 bis 2010 mit dem Ziel der Zuschussreduzierung in Höhe von 250 TEUR unter Einhaltung von Leistungskennziffern festgelegt. Durch den Wegfall des Investitionszuschusses in der jetzt abzuschließenden Zielvereinbarung wird eine Einsparung von 256 TEUR erzielt.

 

Die neu verhandelte Zielvereinbarung beinhaltet im Wesentlichen die gleichen Rahmenbedingungen wie die bereits bestehende. Den Erhalt des Zoos als traditionellen Tiergarten sieht die Hauptgesellschafterin Hansestadt Rostock als wichtige Aufgabe gegenüber den Einwohnern und Gästen der Stadt. Mit der Zielvereinbarung sollen wirtschaftliche Prämissen für das Unternehmen festgelegt werden, die diesen Erhalt des Zoos ermöglichen.

 

Die Zielvereinbarung beinhaltet die Zuschusszahlung der Hansestadt Rostock für den gesamten Zeitraum in der Höhe von jährlich 2.784 TEUR. Das entspricht dem eingefrorenen Zuschuss aus dem Verwaltungshaushalt des Jahres 2005. Mit dieser Vorgabe auf der Grundlage einer festgelegten Eigendeckungsrate und einer Mindestbesucherzahl wird die Wahrnehmung der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmens noch stärker als bisher gefordert. Um wirtschaftlich zu arbeiten, wird der Zoo 2006 und 2009 eine Erhöhung der Eintrittspreise vornehmen.

 

Die Hansestadt Rostock ist im Gegensatz zur bestehenden Zielvereinbarung nicht mehr in der Lage, fest geplante Investitionszuschüsse aus dem Vermögenshaushalt bereitzustellen. Es wird zukünftig jährlich die Möglichkeit eines Investitionszuschusses auf der Basis des Wirtschaftsplanes und für projektgebundene geförderte Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes geprüft.

 

Die Eigendeckungsrate und die Anzahl der Besucher sind jährlich im aktuellen Jahresabschlussbericht des Vorjahres auszuweisen und vom Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.

Bei Nichterfüllung der festgelegten Vorgaben kann die Hansestadt Rostock die Zuwendungshöhe im angemessenen Verhältnis anpassen. Als nicht erfüllt gelten die Kennziffern bei einer Abweichung von mehr als 5 %.

 

Der Abschluss der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Zoologischen Garten Rostock gGmbH bietet beiden Vertragspartnern mittelfristig Planungssicherheit.

 

 

 

 

Roland Methling

 


 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

zur Umsetzung des Zookonzeptes, der Schaffung von Natur- und Erfahrungsräumen,  im Rostocker Zoo

 

 

zwischen der Hansestadt Rostock, als Hauptgesellschafterin der Zoologische Garten Rostock GGmbH

 

 

und

 

 

der Zoologische Garten Rostock GGmbH

 

 

 

Präambel

 

 

1.        Die Hansestadt Rostock sieht den Erhalt des Zoos als traditionellen über hundertjährigen Tiergarten als wichtige Aufgabe gegenüber den Einwohnern und Gästen der Stadt. Die Interessen der Stadt liegen im Erhalt des Zoos als Naherholungsgebiet und als Bildungseinrichtung des Natur- und Artenschutzes. Um dieses Ziel konsequent und wirtschaftlich realisieren zu können, benötigt der Zoo eine ausreichende Verlässlichkeit der wirtschaftlichen Basis.

 

2.        Eine planvolle Weiterentwicklung des Tiergartens muss in längerfristigen Zeiträumen angelegt  sein. Die Langlebigkeit notwendiger Neuinvestitionen der Tiergehege und -anlagen zwingt dazu, mit der Planung über übliche Jahresplanungen hinauszugehen. Auf Grund des umfangreichen investiven Mittelbedarfs und den daraus resultierenden Folgekosten sind zwischen der Eigentümerseite der Hauptgesellschafterin und der Seite des Unternehmens weitreichende Abstimmungen notwendig.

 

3.        Die Hansestadt Rostock beabsichtigt, mit dieser Zielvereinbarung wirtschaftliche und       finanzielle Prämissen für den Rostocker Zoo festzulegen, um den Zoo als attraktives Freizeit- und Erholungszentrum zu erhalten.

 

4.        In die unternehmerische Kompetenz und Verantwortung gehört, das jährliche Angebot für die Besucher bestmöglich auf die Nachfrage auszurichten, weiter zu optimieren und die Effizienz der Betriebsführung zu verbessern.

 

5.        Durch eine derartige Vereinbarung sollen die Interessen der Stadt und die Interessen des Zoos zum beiderseitigen Nutzen auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet werden, einen attraktiven und leistungsfähigen Zoo im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushaltes und der Erfolgsplanung des Unternehmens zu organisieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 1

 

Zuschusszahlungen

 

 

Der Zoo erhält im Vertragszeitraum einen Zuschuss zum Verlustausgleich von der Hansestadt Rostock in Höhe von 2.784 TEUR pro Jahr. Diesen Betrag ist eine Besucherzahl von 450.000 zugrunde gelegt.

 

1.    Für die nachfolgenden Jahre sind nachfolgende Prämissen festzulegen:

 

 

Jahr

 

 

Zuschuss HRO

 

Besucher

 

Eigendeckungsrate

in %

2006

2007

2008

2.784 TEUR

2.784 TEUR

2.784 TEUR

450.000

450.000

450.000

52,0

52,0

52,0

2009

2010

2.784 TEUR

2.784.TEUR

mind. 450.000

mind. 450.000

53,0

53,0

 

2.      Der Zoo ist verpflichtet die Einhaltung der Eigendeckungsrate sowie die Anzahl der Besucher jährlich nachzuweisen und durch den Wirtschaftsprüfer im Jahresabschlussbericht bestätigen zu lassen.

 

3.    Die Zuschusszahlungen werden als Gesellschafterzuschuss gewährt. Sie werden handelsrechtlich in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentliche Erträge erfasst. Steuerlich stellen sie Gesellschaftereinlagen dar.

 

 

 

§ 2

 

Investitionszuschuss

 

 

Unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Hansestadt Rostock wird jährlich nach Maßgabe des Haushalts in den jeweiligen Haushaltsberatungen die Möglichkeit eines Investitionszuschusses geprüft und entsprechend der vorhandenen Möglichkeit zur Finanzierung des Eigenanteils von Fördermaßnahmen des Zoos zur Verfügung gestellt.

 

 


 

§ 3

 

Schlussbestimmungen

 

 

1.        Diese Zielvereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft

 

2.        Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2010.

 

3.        Unter Beachtung der Anforderungen des Landeszoogesetzes M-V vom 01.08.2004, bei erheblichen Havarien, nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. MKS) oder der erheblichen Einschränkung von arbeitsmarktpolitischen Förderungen oder Landesmitteln muss vor Ablauf des Vertrages neu verhandelt werden.

 

4.        Werden die in der Zielvereinbarung festgelegten Vorgaben, die Eigendeckungsquote und die Besucherzahlen, nicht erfüllt, kann die Hansestadt Rostock die Zuwendungshöhe im angemessenen Verhältnis anpassen. Als nicht erfüllt gelten die Kennziffern bei einer Abweichung von mehr als 5%.

 

 

 

 

 

 

Rostock, .................

 

 

 

 

…………………………….                                                    ……………………………………

Hansestadt Rostock                                                             Zoologischer Garten Rostock

Oberbürgermeister                                                               Geschäftsführer

Roland Methling                                                                    Udo Nagel

 

 

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Beschlüsse

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