Beschlussvorlage - 0436/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Zoologischen Garten Rostock gGmbH (Zoo gGmbH) für den Zeitraum 2006 bis 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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02.06.2005
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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07.06.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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22.06.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
07.06.2005 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
||
Abschluss einer
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Zoologischen Garten
Rostock gGmbH (Zoo gGmbH) für den Zeitraum 2006 bis 2010 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Nr. 0552/01-BV v.
12.09.2001 |
|
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finanzielle
Auswirkungen |
2007 2.784
TEUR 2008 2.784
TEUR 2009 2.784
TEUR 2010 2.784
TEUR |
Begründung
Die
Bürgerschaft hat 2001 auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes 2001
– 2004 dem Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt
Rostock und der Zoo gGmbH für den Zeitraum 2001 bis 2005 zur Umsetzung des
Zookonzeptes und der Schaffung von Natur- und Erfahrungsräumen im Rostocker Zoo
mit Beschluss Nr. 0552/01-BV zugestimmt.
Im
beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2005 – 2008 ist unter Punkt
8/01.6 für die Zoo gGmbH die Neuverhandlung und Verlängerung der bestehenden
Zielvereinbarung für die Jahre 2006 bis 2010 mit dem Ziel der
Zuschussreduzierung in Höhe von 250 TEUR unter Einhaltung von
Leistungskennziffern festgelegt. Durch den Wegfall des Investitionszuschusses
in der jetzt abzuschließenden Zielvereinbarung wird eine Einsparung von 256
TEUR erzielt.
Die
neu verhandelte Zielvereinbarung beinhaltet im Wesentlichen die gleichen
Rahmenbedingungen wie die bereits bestehende. Den Erhalt des Zoos als
traditionellen Tiergarten sieht die Hauptgesellschafterin Hansestadt Rostock
als wichtige Aufgabe gegenüber den Einwohnern und Gästen der Stadt. Mit der
Zielvereinbarung sollen wirtschaftliche Prämissen für das Unternehmen
festgelegt werden, die diesen Erhalt des Zoos ermöglichen.
Die
Zielvereinbarung beinhaltet die Zuschusszahlung der Hansestadt Rostock für den
gesamten Zeitraum in der Höhe von jährlich 2.784 TEUR. Das entspricht dem
eingefrorenen Zuschuss aus dem Verwaltungshaushalt des Jahres 2005. Mit dieser
Vorgabe auf der Grundlage einer festgelegten Eigendeckungsrate und einer
Mindestbesucherzahl wird die Wahrnehmung der Eigenverantwortlichkeit des
Unternehmens noch stärker als bisher gefordert. Um wirtschaftlich zu arbeiten,
wird der Zoo 2006 und 2009 eine Erhöhung der Eintrittspreise vornehmen.
Die
Hansestadt Rostock ist im Gegensatz zur bestehenden Zielvereinbarung nicht mehr
in der Lage, fest geplante Investitionszuschüsse aus dem Vermögenshaushalt
bereitzustellen. Es wird zukünftig jährlich die Möglichkeit eines
Investitionszuschusses auf der Basis des Wirtschaftsplanes und für
projektgebundene geförderte Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes geprüft.
Die
Eigendeckungsrate und die Anzahl der Besucher sind jährlich im aktuellen
Jahresabschlussbericht des Vorjahres auszuweisen und vom Wirtschaftsprüfer zu
bestätigen.
Bei
Nichterfüllung der festgelegten Vorgaben kann die Hansestadt Rostock die
Zuwendungshöhe im angemessenen Verhältnis anpassen. Als nicht erfüllt gelten
die Kennziffern bei einer Abweichung von mehr als 5 %.
Der
Abschluss der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der
Zoologischen Garten Rostock gGmbH bietet beiden Vertragspartnern mittelfristig
Planungssicherheit.
Roland
Methling
Zielvereinbarung
zur Umsetzung des
Zookonzeptes, der Schaffung von Natur- und Erfahrungsräumen, im Rostocker Zoo
zwischen der Hansestadt
Rostock, als Hauptgesellschafterin der Zoologische Garten Rostock GGmbH
und
der Zoologische Garten
Rostock GGmbH
Präambel
1.
Die Hansestadt
Rostock sieht den Erhalt des Zoos als traditionellen über hundertjährigen
Tiergarten als wichtige Aufgabe gegenüber den Einwohnern und Gästen der Stadt.
Die Interessen der Stadt liegen im Erhalt des Zoos als Naherholungsgebiet und
als Bildungseinrichtung des Natur- und Artenschutzes. Um dieses Ziel konsequent
und wirtschaftlich realisieren zu können, benötigt der Zoo eine ausreichende
Verlässlichkeit der wirtschaftlichen Basis.
2.
Eine planvolle
Weiterentwicklung des Tiergartens muss in längerfristigen Zeiträumen
angelegt sein. Die Langlebigkeit
notwendiger Neuinvestitionen der Tiergehege und -anlagen zwingt dazu, mit der
Planung über übliche Jahresplanungen hinauszugehen. Auf Grund des umfangreichen
investiven Mittelbedarfs und den daraus resultierenden Folgekosten sind
zwischen der Eigentümerseite der Hauptgesellschafterin und der Seite des
Unternehmens weitreichende Abstimmungen notwendig.
3.
Die Hansestadt
Rostock beabsichtigt, mit dieser Zielvereinbarung wirtschaftliche und finanzielle Prämissen für den Rostocker
Zoo festzulegen, um den Zoo als attraktives Freizeit- und Erholungszentrum zu
erhalten.
4.
In die
unternehmerische Kompetenz und Verantwortung gehört, das jährliche Angebot für
die Besucher bestmöglich auf die Nachfrage auszurichten, weiter zu optimieren
und die Effizienz der Betriebsführung zu verbessern.
5.
Durch eine
derartige Vereinbarung sollen die Interessen der Stadt und die Interessen des
Zoos zum beiderseitigen Nutzen auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet werden,
einen attraktiven und leistungsfähigen Zoo im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
des städtischen Haushaltes und der Erfolgsplanung des Unternehmens zu
organisieren.
§ 1
Zuschusszahlungen
Der
Zoo erhält im Vertragszeitraum einen Zuschuss zum Verlustausgleich von der
Hansestadt Rostock in Höhe von 2.784 TEUR pro Jahr. Diesen Betrag ist eine
Besucherzahl von 450.000 zugrunde gelegt.
1. Für
die nachfolgenden Jahre sind nachfolgende Prämissen festzulegen:
Jahr |
Zuschuss HRO |
Besucher |
Eigendeckungsrate
in % |
2006 2007 2008 |
2.784 TEUR 2.784 TEUR 2.784 TEUR |
450.000 450.000 450.000 |
52,0 52,0 52,0 |
2009 2010 |
2.784 TEUR 2.784.TEUR |
mind.
450.000 mind.
450.000 |
53,0 53,0 |
2.
Der Zoo ist
verpflichtet die Einhaltung der Eigendeckungsrate sowie die Anzahl der Besucher
jährlich nachzuweisen und durch den Wirtschaftsprüfer im Jahresabschlussbericht
bestätigen zu lassen.
3. Die Zuschusszahlungen werden als
Gesellschafterzuschuss gewährt. Sie werden handelsrechtlich in der Gewinn- und
Verlustrechnung als außerordentliche Erträge erfasst. Steuerlich stellen sie
Gesellschaftereinlagen dar.
§ 2
Investitionszuschuss
Unter Berücksichtigung der Haushaltslage der
Hansestadt Rostock wird jährlich nach Maßgabe des Haushalts in den jeweiligen
Haushaltsberatungen die Möglichkeit eines Investitionszuschusses geprüft und
entsprechend der vorhandenen Möglichkeit zur Finanzierung des Eigenanteils von
Fördermaßnahmen des Zoos zur Verfügung gestellt.
§ 3
Schlussbestimmungen
1.
Diese
Zielvereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft
2.
Der Vertrag läuft
bis zum 31.12.2010.
3.
Unter Beachtung
der Anforderungen des Landeszoogesetzes M-V vom 01.08.2004, bei erheblichen
Havarien, nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. MKS) oder der erheblichen
Einschränkung von arbeitsmarktpolitischen Förderungen oder Landesmitteln muss
vor Ablauf des Vertrages neu verhandelt werden.
4.
Werden die in der
Zielvereinbarung festgelegten Vorgaben, die Eigendeckungsquote und die
Besucherzahlen, nicht erfüllt, kann die Hansestadt Rostock die Zuwendungshöhe
im angemessenen Verhältnis anpassen. Als nicht erfüllt gelten die Kennziffern
bei einer Abweichung von mehr als 5%.
Rostock,
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Hansestadt Rostock Zoologischer
Garten Rostock
Oberbürgermeister Geschäftsführer
Roland Methling Udo
Nagel