Beschlussvorlage - 0416/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0416/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20,03.4,10

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

19.05.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

22.06.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

02.06.2005 17:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0512/01

-

0512/01

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt  die  Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und bestätigt die den Gebühren zu Grunde liegende Kalkulation (Anlage 2).

 

 

finanzielle Auswirkungen

Ca. 30.000,- EUR

 

Begründung

 

Mit der vorliegenden Überarbeitung werden die Gebührentatbestände und Gebührensätze der Verwaltungsgebührensatzung aktualisiert. Die Kalkulation erfolgte auf Basis des KGSt-Berichtes Nr. 4/2004 (Kosten eines Arbeitsplatzes).

 

Damit wird der Maßnahme 2005/9/02 des Haushaltssicherungskonzeptes 2005-2008 entsprochen, wonach die kommunalen Entgeltordnungen sowie Gebühren- und Abgabesatzungen fortwährend mit dem Ziel zu überprüfen sind, einen in Deutschland üblichen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgrad zu erreichen.

 

 

1.         Erläuterungen und Grundlagen für die Kalkulation der Verwaltungsgebühren zur Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Leistungen des eigenen Wirkungskreises ist der § 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 01. Juni 1993, berichtigt am 04. November 1993 (GVOBl. MV S. 916), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. März 2005. Für Leistungen des übertragenen Wirkungskreises sind die entsprechenden Kosten- bzw. Gebührenverordnungen des Landes anzuwenden.

 

Unter die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltungsangelegenheiten) fallen nur solche, die zur selbstständigen Wahrnehmung ohne staatliches Fachweisungsrecht überlassen oder zugewiesen worden sind. Insbesondere sind dies die Angelegenheiten nach § 2 der Kommunalverfassung M-V.

 

Verwaltungsgebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen und werden als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung in Form von Amtshandlungen oder sonstigen Tätigkeiten erhoben. Eine Gebührenerhebung kommt daher nur im Bereich der öffentlich-rechtlichen, nicht aber im Bereich der privatrechtlichen Tätigkeit in Betracht. Verwaltungsgebühren sind von Benutzungsgebühren zu unterscheiden. Während Verwaltungsgebühren eine Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit voraussetzen, entstehen Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen.

 

Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr setzt voraus, dass die Leistung der Verwaltung von dem Beteiligten beantragt oder in sonstiger Weise veranlasst wurde. Kostenpflichtig kann auch eine beantragte aber für den Antragsteller negativ ausfallende Amtshandlung sein.

 

Unter dem Begriff der Amtshandlung versteht man jede behördliche Tätigkeit in Ausübung hoheitlicher Gewalt, die für sich selbstständig und abgeschlossen ist und nach außen gegenüber den Beteiligten in Erscheinung tritt. Nicht erforderlich ist es, dass ein Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen wird. Amtshandlungen sind insbesondere Bescheinigungen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Prüfungen, Eintragungen.

 

Die Bemessung der Verwaltungsgebühr hat nach dem Kostendeckungsprinzip so zu erfolgen, dass das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt. Nicht erforderlich ist es, dass der Verwaltungsaufwand genau errechnet wird. Ausreichend ist, wenn er anhand sachgerechter Kriterien geschätzt und der Gebührenrechnung zugrunde gelegt wird. Die Bezugnahme auf eine vergleichbare Kostenverordnung des Landes genügt nicht den Anforderungen an eine Kalkulation.

 

Die Gebührensätze sind nach festen Merkmalen zu bestimmen. Es kommen Festgebühren und Rahmengebühren in Betracht. Eine Festgebühr stellt einen fest bestimmten unveränderlichen Betrag dar. Rahmengebühren ermöglichen innerhalb eines Mindest- und eines Höchstsatzes eine bessere Berücksichtigung des Einzelfalls. Sieht die Satzung Rahmengebühren vor, hat sie Festlegungen darüber zu enthalten, nach welchen Kriterien im Einzelfall die Festsetzung innerhalb des Rahmens erfolgt.

 

 

2.         Erläuterungen zur Gebührenberechnung

 

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den

1.       Personalkosten (einschließlich Versorgungszuschlag, Sozialleistungen usw.),

2.       Sachkosten (für Einrichtung, Ausstattung, Miete und Betrieb der Räume, Kosten für den Einsatz von lnformationstechnik usw.),

3.       Gemeinkosten (indirekte Kosten für die Querschnittsämter wie Organisation, Personal, Rechtsamt, Stadtkasse, Amt für Controlling, Finanzen und Steuern, Rechnungsprüfung usw. sowie amtsinterne Kosten für Leitungsaufgaben, Schreibdienst, Registratur usw.).

 

 

zu 1.    Personalkosten

Bei den für die Berechnung der Verwaltungsgebühren herangezogenen Personalkostentabellen handelt es sich um Durchschnittswerte entsprechend dem KGSt-Bericht Nr. 4/2004 unter Berücksichtigung des Gehaltsniveaus der neuen Bundesländer.

 

zu 2.    Sachkosten

Eine Unterscheidung zwischen Büroarbeitsplätzen mit und ohne Informationstechnik wird nicht mehr vorgenommen, da es kaum noch Büroarbeitplätze ohne informationstechnische Unterstützung gibt. Für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes ist ein Pauschalbetrag von insgesamt 15.600 EUR jährlich vorzusehen.

 

Bei Nicht-Büroarbeitsplätzen hat entspr. der KGSt-Empfehlung aus Vereinfachungsgründen

ein 10 %-iger Zuschlagssatz auf die Bruttopersonalkosten zu erfolgen. Bei Nichtbüroarbeitsplätzen, deren informationstechnische Ausstattung denen von Büroarbeitsplätzen entspricht, ist die Pauschale von 10.200 EUR zu addieren.

 

zu 3.    Gemeinkosten

Empfohlen wird ein Gemeinkosten-Zuschlagsatz von insgesamt 20 % der Personalkosten des jeweiligen Arbeitsplatzes für Büroarbeitsplätze. Bei Nichtbüroarbeitsplätzen ist ein 15 %-iger Zuschlag auf die Personalkosten vorzunehmen.

 

 

 

3. Grafik zur Veranschaulichung der grundsätzlichen Berechnungsverfahren

 

 

Büroarbeitsplatz

 

Personalkosten

+

 

Sachkosten:

(Pauschalwert 15.600 EUR/Jahr)

+

 

Gemeinkosten:

( 20 % der Personalkosten)

 

 

 

 

Nicht-Büroarbeitsplatz

 

Personalkosten

+

 

Sachkosten

10 % der Personalkosten

(mit informationstechnischer Ausstattung:

+ 10.200 EUR)

+

 

Gemeinkosten

( 15 % der Personalkosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung der Kosten eines Arbeitsplatzes für Teilzeitbeschäftigte

 

Bei der Berechnung der Kosten eines Arbeitsplatzes für Teilzeitbeschäftigte werden die Personal- und Sachkosten anteilig entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit berücksichtigt.

 

Da die mit der Gemeinkostenpauschale abzudeckenden Kosten sich nicht dadurch verringern, dass es sich um Arbeitsplätze von Teilzeitbeschäftigten handelt, wird der Zuschlagsatz von 20  bzw. 15 % der vollen Personalkosten der Stelle zum Ansatz gebracht.

 

 

4.         Beispielrechnungen

 

Beispiel 1:

 

Sachbearbeiter im BeamtenverhäItnis (Verwaltungsdienst), Besoldungsgruppe A 10,

Arbeitszeit 40 Std./Woche an einem Büroarbeitsplatz

 

1.    Personalkosten                                                                                  42.600 EUR

2.    Sachkosten                                                                                     + 15.600 EUR

3.    Gemeinkosten - Zuschlagsatz von 20 % der Personalkosten      +   8.520 EUR

Kosten des Arbeitsplatzes im Jahr                                                    66.720 EUR

 

 

Unter Berücksichtigung der Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft von 1.647 Arbeitsstunden im Jahr bei einer 40 Std./Woche betragen die Kosten je Arbeitsstunde rund 40,50 EUR.

 

 

Beispiel 2:

 

 

Angestellter, Vergütungsgruppe IVb, Arbeitszeit 20 Std./Woche an einem Büroarbeitsplatz

 

1.    Personalkosten                                                                                  46.800 EUR

2.    Sachkosten                                                                                      +15.600 EUR

 

Zwischensumme                                                                                   62.400 EUR

 

davon 20 Std./Woche                                                                             31.200 EUR

 

1.    Gemeinkosten - Zuschlagsatz von 20 % der vollen

Personalkosten von 46.800 EUR                                                            9.360 EUR

Kosten des Arbeitsplatzes im Jahr                                                    40.560 EUR

 

 

Unter Berücksichtigung der Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft von 823 Arbeitsstunden im Jahr bei 20 Std./Woche betragen die Kosten je Arbeitsstunde rund 49,30 EUR.

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

2 Anlagen

Anlage 1          Verwaltungsgebührensatzung

Anlage 2          Gebührenkalkulation

Anlage 1

 

Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Aufgrund der §§ 4 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205 und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), berichtigt am 4. November 1993 (GVOBl. M-V S. 916), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. MV S. 91)wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom               folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1    Gegenstand der Verwaltungsgebühr

 

(1)     Für die in der anliegenden Gebührentabelle aufgeführten besonderen Leistungen des eigenen Wirkungskreises (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der Hansestadt Rostock, die von der oder dem Beteiligten beantragt oder sonst von ihr oder ihm veranlasst worden sind, sind Verwaltungsgebühren und Auslagen nach dieser Satzung zu entrichten.

 

(2)     Die Erhebung von Gebühren für besondere Leistungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.

 

(3)     Werden im Zusammenhang mit der Amtshandlung besondere Auslagen notwendig, die nicht in die Verwaltungsgebühr einbezogen sind (z. B. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, Zeugen- und Sachverständigenkosten, die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen zustehenden Reisekostenvergütungen, Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen, Zustellungs- und Nachnahmekosten, im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von Informations- und Kommunikationstechnik), so hat die kostenpflichtige Person sie zu erstatten, auch wenn keine Gebührenpflicht besteht. Für die Auslagen gelten die für die Verwaltungsgebühren maßgebenden Vorschriften entsprechend.

 

 

§ 2 Höhe der Gebühren

 

(1)     Die Höhe der Gebühren bemisst sich unbeschadet des § 1 Abs. 3 nach der dieser Satzung als Anlage beigefügten Gebührentabelle. Die Gebührentabelle ist Bestandteil der Satzung.

 

(2)     Soweit für eine Gebühr Mindest- und Höchstsätze vorgesehen sind, wird die Höhe der Gebühr unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes für die besondere Leistung festgesetzt oder es wird der wirtschaftliche Wert und der sonstige Nutzen der Amtshandlung für die kostenpflichtige Person berücksichtigt.

 

(3)     Werden mehrere besondere Leistungen nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Leistung die entsprechende Gebühr zu entrichten.

 

§ 3    Gebührenpflichtige

 

Zur Zahlung der Gebühr und zur Erstattung der Auslagen sind diejenigen Personen verpflichtet, die die Leistung beantragt oder sonst veranlasst haben oder die die Kosten durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen haben. Mehrere Gebührenpflichtige schulden die Gebühr gesamtschuldnerisch.

 

§ 4    Persönliche Gebührenfreiheit

 

Von der Entrichtung der Gebühr sind befreit:

1.     das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Gemeinden, Landkreise, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände, sofern die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft oder es sich nicht um eine beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 KAG auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- und Hochbaus handelt;

2.     die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Bundesländer, soweit Gegenseitigkeit mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet ist;

3.     die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung dient.

 

 

§ 5    Sachliche Gebührenfreiheit

 

(1)     Gebührenfrei sind:

1.     mündliche Auskünfte;

2.     Leistungen, deren gebührenfreie Vornahme gesetzlich vorgeschrieben ist;

3.     schriftliche Auskünfte, die nach Art und Umfang und unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes oder ihres sonstigen Nutzens für die Anfragenden eine Gegenleistung nicht erfordern.

 

(2)     Auskünfte und Leistungen für wissenschaftliche Arbeiten und Zwecke können gebührenfrei sein, wenn dieses im Interesse der Hansestadt Rostock liegt.

 

(3)     Gebührenbefreiung nach anderen Rechtsvorschriften sowie die Vorschriften über Amtshilfe bleiben unberührt.

 

 

§ 6    Gebühr bei Ablehnung oder Zurücknahme von Anträgen und bei Widersprüchen

 

(1)     Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt oder vor ihrer Beendigung zurückgenommen, so sind je nach dem durch die Veranlassung ausgelösten Verwaltungsaufwand bis zu 75 v. H. der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre.

 

(2)     Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine Gebühr zu erheben.

 

(3)     Für Widerspruchsbescheide darf nur dann eine Gebühr erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist und wenn der Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr.

 

 

§ 7    Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit

 

(1)     Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. Die Rücknahme des Antrages bringt die Gebührenschuld nicht zum Erlöschen.

 

(2)     Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.

 

(3)     Die Gebühren und Auslagenerstattungen werden unbeschadet des § 6 mit der Erbringung der Verwaltungsleistung fällig. In den Fällen des § 6 wird die Gebühr mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.

 

(4) Eine Verwaltungstätigkeit kann von der vorherigen Zahlung oder Stellung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Gebührenschuld übersteigt, ist er zu erstatten.

 

§ 8    In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit gleichem Datum tritt die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock vom 26. März 2002 (veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock vom 24. April 2002, außer Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

 

Anlage


 

 

                                                                                                                                                                     Anlage

 

Gebührentabelle                                                                                                                             

 

 

Teil I

 

Allgemeine Gebühren, sofern in Teil II bzw. in den spezifischen Gebührensatzungen nichts anderes bestimmt ist.

 

Nr.

Gebührentatbestand

EUR

 

 

 

01

Beglaubigung von Zeugnissen, Schulbescheinigungen, Beurteilungen und sonstige Beglaubigungen, je Seite

 

 

a) geringer Prüfaufwand

0,60

 

b) hoher Prüfaufwand

3,10

 

 

 

02

Vervielfältigungen, die mit Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden

    a) schwarz-weiß

         - für die erste Seite

         - für jede weitere Seite

b) farbig

           - für die erste Seite

           - für jede weitere Seite

 

 

 

 

0,70

0,10

 

0,80

0,20

03

Fertigung von Abschriften und Auszügen (je Auftrag)

8,40

04

Schriftliche Auskünfte, je nach Aufwand

- bis zu 1 Stunde

- je weitere angefangene halbe Stunde

 

20,00

10,00

 

 

 

05

Erteilung eines ablehnenden Widerspruchsbescheides (Gebühr wird nur dann erhoben, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist.)

bis 1/2 der Gebühr für die angefochtene Entscheidung

 

 

Teil II

 

Spezifische Gebühren

 

Nr.

Gebührentatbestand

EUR

 

 

 

 

 

Finanzen

 

 

 

 

01

Ersatz einer Hundesteuermarke

3,00

02

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

5,00

03

Zweitausfertigung eines Steuerbescheides

2,00

04

Bescheinigung über den Stand eines Kontos

3,00

 

 

 

 

 

Ordnung

 

 

 

 

05

Rückstellung der Eintragung eines Sterbefalles

4,00

06

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzungserlaubnis

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

-          mit hohem Verwaltungsaufwand

 

8,20

37,00

125,00

07

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzung nach der Grünflächensatzung

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

-          mit hohem Verwaltungsaufwand

 

 

40,00

69,00

103,00

 

 

 

 

 

Umwelt

 

 

 

 

08

Ausnahmegenehmigung nach § 6 der Wärmesatzung

46,00

09

Ausnahmegenehmigung nach § 8 der Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde

41,00

10

Auskünfte zum baulichen Schallschutz

50,00

 

11

Erstellen von thematischen Karten aus dem Umweltinformationssystem

46,00

12

Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung

-          1 bis 3 Bäume

-          für jeden weiteren Baum

 

 

61,00

7,30

 

 

Schule

 

 

 

 

13

Zweitausfertigung eines Schulzeugnisses

11,20

14

Zweitausfertigung eines Facharbeiterzeugnisses mit Urkunde oder Meisterurkunde;

 

14,00

15

Ausstellen einer Schulzeit- oder Lehrzeitbescheinigung

8,40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bau

 

 

 

 

16

Vergabe einer Hausnummer

25,00

17

Genehmigung gemäß § 144 Abs. 2 BauGB

55,00

18

Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

33,00

19

Bescheinigung gemäß § 7 h , 10 f und 11 a des EStG

80,00

20

Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge

19,00

21

Anliegerbescheinigung

10,00

22

Anfertigen einer Kopie aus den Bauakten
- 1 Seite

- jede weitere Seite


8,70

0,50

23

Bereitstellung der Bauakte aus dem Bauarchiv zum Fotokopieren durch den Antragsteller

4,40

24

Wohnberechtigungsbescheinigung

5,00

25

Abgabe eines rechtskräftigen Bebauungsplanes auf Papier

- im Format DIN A4

 

8,00

 

- im Format DIN A3

10,00

 

- im Format DIN A2

13,00

 

- im Format DIN A1

18,00

 

- im Format DIN A0

28,00

 

- im Format größer als DIN A0

43,00

26

Abgabe eines Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes auf CD

30,00

27

Abgabe eines Flächennutzungsplanes auf Papier

77,00

28

Bescheid zu Vorhaben im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB


45,00

29

Bescheid zur Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (außer in den Fällen der laufenden Nummer 18)*

75,00

30

Ausstellung einer Lagebescheinigung für eine Investitionszulage

27,00

 

 

Wirtschaft

 

 

 

 

31

Ausstellen einer Bekranungsgenehmigung

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

 

15,00

92,00

 

 

 

32

Bearbeiten eines Antrages zum Absetzen von Nassbaggergut an Land

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

 

435,00

596,00

 

 

 

 

 

 


Anlage 2

Gebührenkalkulation

 

Allgemeine Gebühren

 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

 

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

01

 

Beglaubigungen von Zeugnissen, Schulbescheinigungen, Beurteilungen und sonstige Beglaubigungen, je Seite

 

-geringer Prüfaufwand

V c

3.8900

15.600

0

0

7.780

0,63

1

0,60

 

 

- hoher Prüfaufwand

V c

3.8900

15.600

0

0

7.780

0,63

5

3,10

02

Vervielfältigungen, die mit Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden

a) schwarz-weiß

- für die erste Seite

 

A 9

 

43.800

 

15.600

 

0

 

0

 

8.760

      

0,69

 

1

 

0,70

 

 

- für jede weitere Seite

A 9

43.800

15.600

0

0

8.760

0,69

0,08

0,10

 

 

b) farbig

- für die erste Seite

  erhöhter Wartungsaufwand

Gesamt:

 

A 9

 

43.800

 

15.600

 

0

 

0

 

8.760

 

0,69

 

1

 

0,70

0,10

0,80

 

 

- für jede weitere Seite

  erhöhter Wartungsaufwand

Gesamt: 

A 9

43.800

15.600

0

0

8.760

0,69

0,08

0,10

0,10

0,20

03

Fertigung von Abschriften und Auszügen

- je Auftrag

 

Durchschnitt:

VI b

VIII

35.400

30.900

15.600

15.600

0

0

0

0

7.080

6.180

0,59

0,53

15

15

8,80

8,00

8,40

04

Schriftliche Auskünfte, je nach Aufwand

- bis zu 1 Stunde

A 9

43.800

15.600

0

0

8.760

0,69

30

20,00

 

 

- je weitere angefangene halbe

  Stunde

A 9

43.800

15.600

0

0

8.760

0,69

15

10,00

 

 

 

 


 

Spezifische Gebühren

 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

01

 

Ersatz einer Hundesteuermarke

 

 

A 7

 

34.900

 

15.600

 

0

 

0

 

6.980

 

0,58

 

5

 

3,00

02

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

 

 

V c

38.900

15.600

0

0

7.780

0,63

8

5,00

03

Zweitausfertigung eines Steuerbescheides

 

 

 

 

Durchschnitt:

IV b

V c

V b

46.900

38.900

43.100

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

9.380

7.780

8.620

0,73

0,63

0,68

3

3

3

2,18

1,89

2,04

2,00

04

Bescheinigung über den Stand eines

Kontos

 

 

 

 

 

Durchschnitt:

 

A 8

A 7

VI b

40.200

34.900

35.400

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

 

0

0

0

8.040

6.980

7.080

0,65

0,58

       0,59

5

5

5

 

3,20

2,90

2,90

3,00

05

Rückstellung der Eintragung eines Sterbefalles

 

 

 

A 7

34.900

15.600

0

0

6.980

0,58

7

4.00

06

Bearbeitung eines Antrages auf Sonder-

nutzungserlaubnis

 

1. Normaler Verwaltungsaufwand

Prüfung des Antrages, Einbeziehung von 2 Ämtern in die Anhörung

 

VII

32.000

15.600

0

0

6.400

0,55

15

8,20

 

 

2. Erhöhter Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Vorortbegehung, Rücksprache mit Antragsteller, Einbeziehung der zu beteiligenden Ämter, Abnahme der Fläche nach Beendigung der Sondernutzung

VII

V c

32.000

38.900

 

15.600

15.600

0

0

0

0

6.400

7.780

0,55

0,63

15

45

8,20

28,40

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

36,60

37,00


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

 

3. Hoher Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Beratung mit Antragsteller und zu beteiligenden Ämtern,

Vorortbegehung, Abnahme der

Veranstaltung zu Beginn und Ende, evtl. Zwischenkontrollen/

Zwangsmaßnahmen

VII

A 9

 

VII

A 12

32.000

43.800

 

32.000

56.400

15.600

15.600

 

15.600

15.600

 

0

0

 

0

0

 

0

0

 

0

0

6.400

8.760

 

6.400

11.280

0,55

0,69

 

0,55

0,84

60

120

 

60

120

32,80

82.80

115,60

32,80

101,10

133,90

 

 

 

 

Durchschnitt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

125,00

07

Bearbeitung eines Antrages  auf Sonder-nutzung nach der Grünflächensatzung

1.Normaler Verwaltungsaufwand

Antragstellung durch den Nutzer

Eigentümerfeststellung

Abnahme

V c

V b

V b

38.900

43.100

43.100

15.600

15.600

0

0

0

4.310

0

0

0

7.780

8.620

6.465

0,63

0,68

0,55

45

5

15

28,40

3,40

8,20

 

 

Gesamt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

40,00

 

 

2. Erhöhter Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Aufforderung zur Antragstellung, Vorortbegehung, Aufforderung zur Abnahme

V c

V b

V b

VII

38.900

43.100

43.100

32.000

15.600

15.600

0

0

0

0

4.310

3.200

0

0

0

10.200

7.780

8.620

6.465

4.800

0,63

0,68

0,55

0,51

60

10

30

15

37,80

6,80

16,40

7,60

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

68,60

69,00


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

 

3. Hoher Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Mehrmalige Aufforderungen zur

Antragstellung, Vorortbegehungen, Zwischenkontrollen, Aufforderung zur Abnahme

Gesamt:

Gerundet:

V c

V b

V b

VII

38.900

43.100

43.100

32.000

15.600

15.600

0

0

0

0

4.310

3.200

0

0

0

10.200

7.780

8.620

6.465

4.800

0,63

0,68

0,55

0,51

90

10

45

30

56,70

6,80

24,50

15,20

 

 

 

103,20

103,00

08

Ausnahmegenehmigung nach  § 6 der Wärmesatzung

 

IV a

50.800

15.600

0

0

10.160

0,77

60

46,00

09

Ausnahmegenehmigung nach § 8 der Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde

 

V b

43.100

15.600

0

0

8.620

0,68

60

41,00

10

Auskünfte zum baulichen Schallschutz

 

III

55.600

15.600

0

0

11.120

0,83

60

50,00

11

Erstellen von thematischen Karten aus dem Umweltinformationssystem

 

 

 

Durchschnitt:

 

III

IV b

IV b

55.600

46.900

46.900

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

11.120

9.380

9.380

0,83

0,73

0.73

 

 

60

60

60

50,00

44.00

44,00

46,00

12

Ausnahmen u. Befreiungen nach der Baumschutzsatzung

1 bis 3 Baume

 

Gesamt:

IV b

VI b

 

46.900

35.400

 

15.600

15.600

0

0

0

0

9.380

7.080

0,73

0,59

60

30

43,60

17,60

61,00

 

 

für jeden weiteren Baum

 

IV b

46.900

15.600

0

0

9.380

0,73

10

7,30

13

Zweitausfertigung eines Schulzeugnisses

 

 

Durchschnitt:

VI b

VIII

35.400

30.900

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.080

6.180

0,59

0.53

20

20

11,80

10,70

11,20

14

Zweitausfertigung eines Facharbeiterzeug-

nisses mit Urkunde oder Meisterurkunde

 

 

Durchschnitt:

 

VI b

VIII

35.400

30.900

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.080

6.180

0,59

0.53

25

25

14.70

13.30

14.00

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

15

Ausstellen einer Schulzeit- oder Lehrzeit-

bescheinigung

 

 

Durchschnitt:

VI b

VIII

35.400

30.900

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.080

6.180

0,59

0.53

15

15

8,80

8,00

8,40

16

Vergabe einer Hausnummer

 

Gerundet:

IV b

46.900

15.600

0

0

9.380

0,73

35

25,50

25,00

17

Genehmigung gemäß § 144 Abs. 2 BauGB

 

Gerundet:

IV b

46.900

15.600

0

0

9.380

0,73

75

54,60

55,00

18

Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

(ohne Aufwand des Sanierungsträgers)

 

Gerundet:

 

IV b

46.900

15.600

0

0

9.380

0,73

45

32,70

33,00

19

Bescheinigung gemäß § 7 h, 10 f, 11 a EStG

 

IV b

46.900

15.600

0

0

9.380

0,73

110

80,00

20

Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge

 

Gerundet:

IV a

50.800

15.600

0

0

10.160

0,77

25

19,40

19,00

21

Anliegerbescheinigung

 

Gerundet:

A 10

42.600

15.600

0

0

8.520

0,68

15

10,10

10,00

22

Anfertigen einer Kopie aus den Bauakten

- 1 Seite

VII

32.000

15.600

0

0

6.400

0,55

16

8,70

 

 

- jede weitere Seite

VII

32.000

15.600

0

0

6.400

0,55

1

0,50

23

Bereitstellung der Bauakte aus dem Bauarchiv zum Fotokopieren durch den

Antragsteller

 

VII

32.000

15.600

0

0

6.400

0,55

8

4,40

24

Wohnberechtigungsbescheinigung

Ermäßigte Gebühr aus sozialen Gründen, da die Antragsteller zu den unteren Einkommensschichten gehören

V c

38.900

15.600

0

0

7.780

0,63

40

25.20

5,00

25

Abgabe eines rechtskräftigen Bebauungs-

planes der HRO auf Papier

 

- im Format DIN A4

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

 

 

 

VII

V c

VI b

VIII

 

 

 

 

 

32.000

38.900

35.400

30.900

 

 

 

 

15.600

15.600

15.600

15.600

 

 

 

 

 

0

0

0

0

 

 

 

 

0

0

0

0

 

 

 

 

6.400

7.780

7.080

6.180

 

 

 

 

0,57

0,63

0,63

0,53

 

 

 

 

5

2

3

4

 

 

 

 

 

2,80

1,30

1,90

2,10

8,10

8,00

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

- im Format DIN A3

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

VII

V c

VI b

VIII

 

32.000

38.900

35.400

30.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

6.400

7.780

7.080

6.180

0,57

0,63

0,63

0,53

5

3

3

7

2,80

1,90

1,90

3,70

10,30

10,00

 

 

- im Format DIN A2

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

VII

V c

VI b

VIII

 

32.000

38.900

35.400

30.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

6.400

7.780

7.080

6.180

0,57

0,63

0,63

0,53

5

5

3

9

2,80

3,20

1,90

4,80

12,70

13,00

 

 

- im Format DIN A1

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

VII

V c

VI b

VIII

 

32.000

38.900

35.400

30.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

6.400

7.780

7.080

6.180

0,57

0,63

0,63

0,53

5

8

3

15

2,80

5,00

1,90

8,00

17,70

18,00

 

 

- im Format DIN A0

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

VII

V c

VI b

VIII

 

32.000

38.900

35.400

30.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

6.400

7.780

7.080

6.180

0,57

0,63

0,63

0,53

5

17

3

23

 

2,80

10,70

1,90

12,30

27,70

28,00

 

 

- im Format größer DIN A0

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

VII

V c

VI b

VIII

 

32.000

38.900

35.400

30.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

6.400

7.780

7.080

6.180

0,57

0,63

0,63

0,53

5

30

3

36

2,80

18,90

1,90

19,20

42,80

43,00

 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

26

Abgabe eines Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes auf CD

 

 

 

 

Materialkosten

Gesamt:

Gerundet:

III

VI b

VII

VII

55.600

35.400

32.000

32.000

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

 

0

0

0

0

11.120

7.080

6.400

6.400

 

0,83

0,63

0,55

0,57

27

3

4

5

22,50

1,90

2,20

2,80

0,50

29,90

30,00

 

27

Abgabe eines Flächennutzungsplanes

auf Papier

 

 

 

 

Materialkosten (LIKO Auftrag)

Gesamt:

VII

VII

VI b

IVa

32.000

32.000

35.400

50.800

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

 

0

0

0

0

6.400

6.400

7.080

10.160

 

 

0,55

0,57

0,63

0,77

4

5

3

0,5

2,20

2,80

1,90

            0,40

70,10

77,00

28

Bescheid zu Vorhaben im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB

 

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

I

VII

VII

III

VI b

80.200

32.000

32.000

55.600

35.400

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

16.040

6.400

6.400

11.120

7.080

1,13

0.57

0,57

0,83

0,63

2

4

5

43

3

2,30

2,30

2,80

35,80

1,90

45,10

45,00

 

29

Bescheid zur Vorkaufsrechtsverzichts-

erklärung (außer in den Fällen der laufenden Nr. 18)

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

I

VII

VII

IV a

V c

VI b

VI b

V b

80.200

32.000

32.000

50.800

38.900

35.400

35.400

43.100

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

16.040

6.400

6.400

10.160

7.780

7.080

7.080

8.620

1,13

0,55

0,57

0,77

0,63

0,61

0,63

0,68

4

4

5

44

32

6

3

9

4,50

2,20

2,80

34,00

20,20

3,70

1,90

6,10

75,40

75,00

 


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

30

Ausstellung einer Lagebescheinigung für eine Investitionszulage

 

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

I

A 14

III

VII

VI b

80.200

72.500

55.600

32.000

35.400

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

16.040

14.500

11.120

6.400

7.080

1,13

1,04

0,83

0,55

0,63

2

2

22

4

3

2,30

2,10

18,30

2,20

1,90

26,80

27,00

31

Ausstellen einer Bekranungsgenehmigung

 

1. Normaler Verwaltungsaufwand

Bekranung auf ausgewiesenen Bekranungsflächen, Antragsprüfung, Prüfung der zulässigen Flächenlast, Erteilung von Auflagen

 

 

IV a

49.900

15.600

0

0

9.980

0,76

20

15,00

 

 

2. Erhöhter Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Bekranung auf sonstigen Flächen

Vorortbegehung, Konsultation Statiker, Abnahme der Flächen nach Bekranung

 

IV a

49.900

15.600

0

0

9.980

0,76

120

92,00

32

Bearbeiten eines Antrages zum Absetzen von Nassbaggergut an Land je nach Aufwand

1. Normaler Verwaltungsaufwand

Prüfung der Antragsunterlagen, Festlegung der Probenahme-stationen u. –horizonte, Bestimmung des Analyseum-fangs, Auswertung der Sedimentanalysen, Genehmi-

gungserteilung

 

 

 

IV a

49.900

15.600

0

0

9.980

0,76

570

435,00

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Erhöhter Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Zusätzliche Beratungen bei unvollständigen Antragsunter-

lagen, Abstimmung mit dem

STAUN zu Verbringungstechno-

logien, Konsultation mit Planungsbüro zur Probenahmetechnik

IV a

49.900

15.600

0

0

9.980

0,76

780

596,00

 

 


Anlage 3

 

Gegenüberstellung der Gebühren nach der gültigen Satzung vom 26.03.2002 und nach der Beschlussvorlage 0416/05-BV

 

 

Teil I

 

Allgemeine Gebühren, sofern in Teil II bzw. in den spezifischen Gebührensatzungen nichts anderes bestimmt ist.

 

Nr.

Gebührentatbestand

Gebühr entspr. der Satzung vom 26.03.2002  (EUR)

Gebühr entspr. der Beschlussvorlage 0416/05-BV (EUR)

 

 

 

 

01

a)  Beglaubigung von Abschriften, je Seite

1,50

 

alt

b)  Beglaubigung von Vervielfältigungen, die mit Büro-Druckgeräten hergestellt werden, und Durchschriften und Vervielfältigungen, die mit Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden

 

 

 

- für den ersten Abdruck je Urkunde

1,50

 

 

- zusätzlich für jeden weiteren Abdruck

1,00

 

 

c)  Beglaubigung von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland

 

5,00 bis 10,00

 

 

d)  Beglaubigung von Zeugnissen

1,00 bis 5,00

 

 

e)  sonstige Beglaubigungen

1,00 bis 5,00

 

 

01

neu

 

Beglaubigung von Zeugnissen, Schulbescheinigungen, Beurteilungen und sonstige Beglaubigungen, je Seite

a)      geringer Prüfaufwand

b)      hoher Prüfaufwand

 

 

 

 

0,60

3,10

 

 

 

 

02

alt

Bescheinigungen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen u. ä. zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Leistungen;

je nach Aufwand

 

 

 

1,00 bis 150,00

 

 

 

entfallen

 

 

 

 

02

neu

a)  Vervielfältigungen, die mit Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden (Schwarz-Weiß)

-      bei Fertigung durch städtische Mitarbeiter

- je Seite DIN A4

- je Seite DIN A3

-      bei Eigenanfertigung auf Selbstbedienungsautomaten sowie für das Vervielfältigen von Verdingungsunterlagen

- je Seite DIN A4

- je Seite DIN A3

- für die erste Seite

- für jede weitere Seite

 

 

 

0,30

0,50

 

 

0,10

0,13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,70

0,10

 

b)  Vervielfältigungen, die mit Farbkopiergeräten hergestellt werden

-      bis Format DIN A4

-      ab Format DIN A3

-      für die erste Seite

-      für jede weitere Seite

 

0,50

1,00 bis 3,00

 

 

 

0,80

0,20

 

 

 

 

03

Abschriften und Auszüge, auch aus Urkunden und Akten;

je angefangene Seite

Fertigung von Abschriften und Auszügen (je Auftrag)

 

6,00

 

 

8,40

 

 

 

 

04

Schriftliche Auskünfte, je nach Aufwand

- bis zu 1 Stunde

- je weitere angefangene Viertelstunde

- je weitere angefangene halbe Stunde

 

17,00

9,00

 

20,00

----

10,00

 

 

 

 

 

Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird,

je angefangene Seite

 

 

5,00

 

 

entfallen

 

 

 

 

 

Örtliche Besichtigung je angefangene halbe Stunde,

je Beschäftigten

 

10,00 bis 15,00

 

entfallen

 

 

 

 

05

Erteilung eines ablehnenden Widerspruchsbescheides (Gebühr wird nur dann erhoben, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist.)

bis 1/2 der Gebühr für die angefochtene Entscheidung

bis 1/2 der Gebühr für die angefochtene Entscheidung

 

 

Teil II

 

Spezifische Gebühren

 

Nr.

Gebührentatbestand

Gebühr entspr. der Satzung vom 26.03.2002  (EUR)

Gebühr entspr. der Beschlussvorlage 0416/05-BV (EUR)

 

 

 

 

 

 

Finanzen

 

 

 

 

 

 

01

Ersatz für Hundesteuermarke

3,00

3,00

02

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

5,00

5,00

03

Zweitausfertigung eines Steuerbescheides

 

2,00

04

Bescheinigung über den Stand eines Kontos

3,00

3,00

 

 

 

 

 

 

Ordnung

 

 

 

 

 

 

05

Rückstellung der Eintragung eines Sterbefalles

4,00

4,00

06

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzungserlaubnis

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

-          mit hohem Verwaltungsaufwand

 

 

8,20

37,00

125,00

07

Bearbeitung eines Antrages auf  Sondernutzung nach der

Grünflächensatzung;

je nach Aufwand

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

-          mit hohem Verwaltungsaufwand

 

 

40,00 bis 106,00

 

 

 

 

40,00

69,00

103,00

 

 

 

 

 

 

Umwelt

 

 

 

 

 

 

08

Ausnahmegenehmigung nach § 6 der Wärmesatzung

43,00

46,00

 

 

 

 

09

Ausnahmegenehmigung nach § 8 der Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde

 

20,00

 

41,00

 

 

 

 

10

Auskünfte aus dem Schallimmissionsplan

Auskünfte zum baulichen Schallschutz

43,00

 

50,00

 

 

 

 

11

Erstellen von thematischen Karten aus dem Umweltinformationssystem

 

20,00

 

46,00

 

 

 

 

12

Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung

-          1 bis 3 Bäume

-          für jeden weiteren Baum

 

 

61,00

7,30

 

 

 

 

 

 

Schule und Kultur

 

 

 

 

 

 

13

Zweitausfertigung eines Schulzeugnisses

9,00

11,20

 

 

 

 

14

Zweitausfertigung einer Facharbeiter- oder Meisterurkunde;
je nach Aufwand

 

12,00 bis 17,00

 

14,00

 

 

 

 

15

Ausstellen einer Schulzeit- oder Lehrzeitbescheinigung

6,00

8,40

 

 

 

 

 

 

Bau

 

 

 

 

 

 

16

Vergabe einer Hausnummer

 

25,00

 

 

 

 

17

Bescheinigungen gemäß § 144 BauGB

Genehmigung gemäß $ 144 Abs. 2 BauGB

48,00

 

55,00

 

 

 

 

18

Bescheinigungen gemäß § 24 Abs. 1 Pkt. 3 BauGB

Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

47,00

 

33,00

 

 

 

 

19

Bescheinigungen gemäß § 7 h EStG

Bescheinigung gemäß § 7 h, 10 f und 11 a des EStG

75,00

 

80,00

 

 

 

 

 

20

Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge

 

19,00

 

 

 

 

21

Anliegerbescheinigung

10,00

10,00

 

 

 

 

22

Anfertigen von Kopien aus den Bauakten des Bauarchives
pro Seite A0 bis A4

Anfertigen eines Kopie aus den Bauakten

-          1 Seite

-          jede weitere Seite


8,00

 

 

 

8,70

0,50

 

 

 

 

23

Bereitstellung der Bauakte aus dem Bauarchiv zum Fotokopieren durch den Antragsteller

 

 

4,40

 

 

 

 

24

Wohnberechtigungsbescheinigung

 

5,00

 

 

 

 

25

(20alt)

Auszüge aus der Stadtkarte (unabhängig vom Maßstab) sowie Abgabe von rechtskräftigen B-Plänen (neben einer Gebühr nach Teil I Nr. 03 für die Vervielfältigung der Begründung) je Blatt

 

 

 

 

- DIN A4

10,00

 

 

- DIN A3

13,00

 

 

- DIN A2

 18,00

 

 

- DIN A1 oder bis zu 0,70 m²

28,00

 

 

- Ist das Format größer als 0,7 m², errechnet sich die Gebühr aus dem entsprechenden Vielfachen der Gebühr für das Format DIN A1.

 

 

25

neu

 

Abgabe eines rechtskräftigen Bebauungsplanes auf Papier

-          im Format DIN A 4

-          im Format DIN A 3

-          im Format DIN A 2

-          im Format DIN A 1

-          im Format DIN A 0

-          im Format größer als DIN A 0

 

 

 

 

8,00

10,00

13,00

18,00

28,00

43,00

26

Abgabe eines Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes auf CD

 

 

30,00

 

 

 

 

27

Abgabe eines Flächennutzungsplanes auf Papier

 

77,00

 

 

 

 

28

Bescheid zu Vorhaben im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB


39,00

 

45,00

 

 

 

 

29

Bescheid zur Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Bescheid zur Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (außer in den Fällen      der laufenden Nummer 18)

70,00 bis 90,00

 

 

75,00

 

 

 

 

30

Ausstellung einer Lagebescheinigung für eine Investitionszulage nach §§ 3 und 5 Investitionszulagengesetz

Ausstellung einer Lagebescheinigung für eine Investitionszulage


25,00

 

 

 

27,00

 

 

 

 

 

Abzüge analoger Luftbilder (Farbkopie), 23 cm x 23 cm

8,00

entfallen

 

 

 

 

 

Abgabe referenzierter Sachdaten bzw. geocodierter Messergebnisse

je 1 000 Punkt- bzw. Linienobjekte in Abhängigkeit vom Erfassungsaufwand und Inhalt



50,00 bis 500,00

 

 

entfallen

 

 

 

 

 

Recht zur Nachnutzung und Vervielfältigung referenzierter Sachdaten bzw. geocodierter Messergebnisse, das 5 bis 10fache der Gebühr für die Abgabe referenzierter Sachdaten bzw. geocodierter Messergebnisse

 

 

entfallen

 

 

 

 

 

Gebühr für die Grundstücksbildung (Grundlage ist § 6 der HOAI)

a) Stundensatz für Auftragnehmer

 

38,30 bis 81,80

entfallen

 

b) Stundensatz für Beschäftigte, die technische oder wirtschaft­liche Aufgaben erfüllen, soweit sie nicht unter Buchstabe c) fallen


35,80 bis 58,80

 

 

c) Stundensatz für technische Zeichner und sonstige Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen

 


30,70 bis 43,50

 

 

 

 

 

 

Kontrolle von Baustellen, die einen Bauzeitraum über 3 Monate bestehen für jede monatliche Begehung


39,00

 

entfallen

 

 

 

 

 

 

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

31

Ausstellen einer Bekranungsgenehmigung

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

14,00

 

15,00

92,00

 

 

 

 

32

Bearbeiten eines Antrages zum Absetzen von Nassbaggergut an Land je nach Aufwand

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

 

412,00 bis 563,00

 

 

435,00

596,00

 

 

 

 

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