Beschlussvorlage - 0405/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2003
für den kommunalen Eigenbetrieb "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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12.05.2005
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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19.05.2005
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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07.06.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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22.06.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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- Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden - Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern § 22 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft und Tour. Rechnungsprüfungsausschuss |
17.05.2005 17:00 19.05.2005 17:15 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Beschluss über die
Feststellung des Jahres- |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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- |
- |
finanzielle
Auswirkungen |
Rückzahlung
an die Hansestadt Rostock in Höhe von EUR 7.656,85 |
Begründung
Der
Jahresabschluss 2003 wurde erstellt durch den kommunalen Eigenbetrieb Tourismuszentrale
Rostock & Warnemünde und geprüft durch die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Bestätigungsvermerk vom
30. August 2004.
Der Landesrechnungshof
M-V hat den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 24. Januar 2005
nach kursorischer Prüfung nach § 16 Abs. 3 KPG freigegeben.
Für das Wirtschaftsjahr
2003 war vor Erträgen aus der Vereinnahmung von Zuschüssen der
Hansestadt Rostock ein Jahresverlust von EUR 1.504.900,00 geplant. Demgegenüber
be-
läuft sich ein realisierter Verlust auf EUR 1.497.243,15, so dass EUR 7.656,85
an die Hanse-
stadt Rostock zurückgeführt werden.
Der Prüfungsbericht zum
Jahresabschluss gibt Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung
der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Jahr 2003.
Roland Methling