Beschlussvorlage - 0396/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 09.GE.e.16.3
"Eingeschränktes Gewerbegebiet Schwaaner Landstraße/DMR Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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17.05.2005
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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24.05.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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22.06.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Bau- und Planungsausschuss |
17.05.2005 17:00 24.05.2005 17:30 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 09.GE.e.16.3 "Eingeschränktes Gewerbegebiet Schwaaner
Landstraße/DMR Ost" |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Aufstellungsbeschluss Nr.
0076/99 vom 24.08.1999 Auslegungsbeschluss Nr.
0683/01 vom 30.01.2002 |
Keine |
Aufstellungsbeschluss Nr.
0076/99 vom 24.08.1999 |
Beschlussvorschlag |
Das Bebauungsplanverfahren für das eingeschränkte
Gewerbegebiet Nr. 09.GE.e.16.3 "Eingeschränktes Gewerbegebiet
Schwaaner Landstraße/DMR Ost" wird eingestellt und der
Aufstellungsbeschluss - Beschluss des Hauptausschusses Nr. 0076/99 - sowie
der Auslegungsbeschluss - Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0683/01 - aufgehoben. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Mit
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1221/44/1997 vom 04.06.1997 wurde das
frühere Bebauungsplanverfahren Nr.
09.GE.16 „Gewerbepark Schwaaner Landstraße“ in die Teilverfahren
09.WA.16.1 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Süd“ und Nr. 09.WA.16.2
„Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord“ gegliedert, um durch
entsprechende Maßnahmen den Immissionsschutz für den nördlichen Bereich zu sichern
und für die südlichen Flächen zügig Baurecht zu schaffen.
Vorrangig
aus Gründen des Immissionsschutzes und zur Maßgabenerfüllung wurde durch die
Bürgerschaft mit Beschluss Nr. 0076/99 vom 24.08.1999 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 09.GE.e.16.3 für das „Eingeschränkte Gewerbegebiet
Schwaaner Landstraße/DMR Ost“ beschlossen, die öffentliche Auslegung des
Entwurfs fand auf Grund des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 0683/01 vom
30.01.2002 vom 27.03.2002 bis zum 08.04.2002 statt.
Die
städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans lauteten wie folgt:
·
Vermeidung von
Nutzungskonflikten
·
Definierte
Neunutzung ehemaliger Gewerbebrachen
·
Einhaltung der
Grenzabstände bei Neubebauung durch Baugrenzen
·
Optische
Aufwertung der Flächen im Geltungsbereich durch Erhaltungs- und Pflanzgebote
·
Beibehaltung des
Industrie- und Gewerbestandortes ”DMR- Gelände“
Das
geplante Gewerbegebiet sollte auf den vorhandenen Wohnungsbestand und die
geplante Wohnbebauung Rücksicht nehmen, deshalb wurden immissionswirksame,
flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Diese würden bei Einhaltung
den Immissionsschutz der Wohnbebauung und der südlich angrenzenden
Kleingartenanlage garantieren.
Dabei
wurden durch den Bebauungsplan nur die Beschränkungen festgesetzt, die auch
ohne Bauleitplanung in einer Betriebsgenehmigung für ein Gewerbegebiet
notwendig sind.
Nach
Zurückweisung des Beitrittsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 09.WA.16.2
„Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord“ durch die Bürgerschaft am
26.01.2005 ist aber davon auszugehen, dass Wohnbebauung an diesem Standort
nicht mehr gewollt ist, sondern dem vorhandenen Gewerbegebiet der absolute
Vorrang gewährt wird.
Da
für die bestehende Wohnbebauung und die südlich angrenzende Kleingartenanlage
der Schallschutz auch über die Betriebsgenehmigung gewährleistet ist, soll das
Verfahren eingestellt und die bereits gefaßten Beschlüsse aufgehoben werden.
Roland Methling