Beschlussvorlage - 0396/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0396/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.27,60

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

 

02.05.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

22.06.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Südstadt (12)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

12.05.2005 18:30

17.05.2005 17:00

 

24.05.2005 17:30

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 09.GE.e.16.3

"Eingeschränktes Gewerbegebiet Schwaaner Landstraße/DMR Ost"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Aufstellungsbeschluss Nr. 0076/99 vom 24.08.1999

Auslegungsbeschluss Nr. 0683/01 vom 30.01.2002

Keine

Aufstellungsbeschluss Nr. 0076/99 vom 24.08.1999

 

Beschlussvorschlag

 

Das Bebauungsplanverfahren für das eingeschränkte Gewerbegebiet Nr. 09.GE.e.16.3 "Eingeschränktes Gewerbegebiet Schwaaner Landstraße/DMR Ost" wird eingestellt und der Aufstellungsbeschluss - Beschluss des Hauptausschusses Nr. 0076/99 - sowie der Auslegungsbeschluss - Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0683/01 -  aufgehoben.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1221/44/1997 vom 04.06.1997 wurde das frühere  Bebauungsplanverfahren Nr. 09.GE.16 „Gewerbepark Schwaaner Landstraße“ in die Teilverfahren 09.WA.16.1 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Süd“ und Nr. 09.WA.16.2 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord“ gegliedert, um durch entsprechende Maßnahmen den Immissionsschutz für den nördlichen Bereich zu sichern und für die südlichen Flächen zügig Baurecht zu schaffen.

 

Vorrangig aus Gründen des Immissionsschutzes und zur Maßgabenerfüllung wurde durch die Bürgerschaft mit Beschluss Nr. 0076/99 vom 24.08.1999 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.GE.e.16.3 für das „Eingeschränkte Gewerbegebiet Schwaaner Landstraße/DMR Ost“ beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand auf Grund des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 0683/01 vom 30.01.2002 vom 27.03.2002 bis zum 08.04.2002 statt.

 

 

 

 

 

 

 

Die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans lauteten wie folgt:

 

 

 

·         Vermeidung von Nutzungskonflikten

·         Definierte Neunutzung ehemaliger Gewerbebrachen

·         Einhaltung der Grenzabstände bei Neubebauung durch Baugrenzen

·         Optische Aufwertung der Flächen im Geltungsbereich durch Erhaltungs- und Pflanzgebote

·         Beibehaltung des Industrie- und Gewerbestandortes ”DMR- Gelände“

 

 

 

Das geplante Gewerbegebiet sollte auf den vorhandenen Wohnungsbestand und die geplante Wohnbebauung Rücksicht nehmen, deshalb wurden immissionswirksame, flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Diese würden bei Einhaltung den Immissionsschutz der Wohnbebauung und der südlich angrenzenden Kleingartenanlage garantieren.

Dabei wurden durch den Bebauungsplan nur die Beschränkungen festgesetzt, die auch ohne Bauleitplanung in einer Betriebsgenehmigung für ein Gewerbegebiet notwendig sind.

 

Nach Zurückweisung des Beitrittsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 09.WA.16.2 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord“ durch die Bürgerschaft am 26.01.2005 ist aber davon auszugehen, dass Wohnbebauung an diesem Standort nicht mehr gewollt ist, sondern dem vorhandenen Gewerbegebiet der absolute Vorrang gewährt wird.

 

Da für die bestehende Wohnbebauung und die südlich angrenzende Kleingartenanlage der Schallschutz auch über die Betriebsgenehmigung gewährleistet ist, soll das Verfahren eingestellt und die bereits gefaßten Beschlüsse aufgehoben werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

17.05.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

24.05.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

22.06.2005 - Bürgerschaft