Beschlussvorlage - 0389/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0389/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.27,60

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

 

02.05.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

22.06.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Südstadt (12)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

12.05.2005 18:30

17.05.2005 17:00

 

24.05.2005 17:30

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 09.WA.16.2

"Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Satzungsbeschluss Nr. 1896/71/1999 vom 02.06.1999

keine

Satzungsbeschluss Nr. 1896/71/1999 vom 02.06.1999

 

Beschlussvorschlag

Das Bebauungsplanverfahren für das allgemeine Wohngebiet

Nr. 09.WA.16.2 "Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord"

wird eingestellt und der Satzungsbeschluss - Beschluss der Bürgerschaft Nr.1896/71/1999 - aufgehoben.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1221/44/1997 vom 04.06.1997 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 09.WA.16 „Gewerbepark Schwaaner Landstraße“ in die Teilverfahren 09.WA.16.1 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Süd“ und Nr. 09.WA.16.2 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord“ gegliedert, um durch entsprechende Maßnahmen den Immissionsschutz für den nördlichen Bereich zu sichern und gleichzeitig das Verfahren für den südlichen Bereich, für den keine Probleme hinsichtlich des Immissionsschutzes bestanden, weiter zu führen.

 

Die Teilfläche 09.WA.16.1 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Süd“ des Bebauungsplans wurde am 05.05.1998 durch das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern genehmigt und trat nach Erfüllung der Auflagen am 13.10.1999 in Kraft.

 

Der von der Bürgerschaft am 02.06.1999 mit Beschluss Nr. 1896/71/1999 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 09.WA.16.2 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord“ wurde am 05.07.1999 durch das Ministerium für Arbeit und Bau Mecklenburg-Vorpommern mit einer Maßgabe und einer Auflage genehmigt, die mit dem Beitrittsbeschluss durch die Bürgerschaft am 26.01.2005 erfüllt werden sollten. Nach Zurückweisung dieses Beitrittsbeschlusses können die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides nicht erfüllt werden, und der Bebauungsplan kann nicht in Kraft treten.

 

Nach mehrjähriger intensiver Beratung durch die verantwortlichen Gremien der Stadtverwaltung (Ortsbeirat Südstadt, Bau-, Wirtschafts- Hauptausschuss, Bürgerschaft), trotz Beibringung diverser Gutachten zum Lärmsschutz und daraus resultierender Nachweise und Lösungsvorschläge, konnte keine von allen Beteiligten mitgetragene Lösung erzielt werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass Wohnbebauung an diesem Standort - das „Heranrücken der Wohnbebauung an einen emittierenden Bereich“ - nicht gewollt ist, sondern dem vorhandenen Gewerbegebiet der absolute Vorrang gewährt wird.

 

Deshalb soll als logische Konsequenz das Verfahren eingestellt und der Satzungsbeschluss aufgehoben werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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17.05.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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24.05.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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22.06.2005 - Bürgerschaft