Beschlussvorlage - 0383/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0383/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61, 03, 32.26, 60, 62, 66,
67, 73, 83

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 KV M-V

 

14.11.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.12.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

16.11.2005 19:00

22.11.2005 17:00

22.11.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss über die 1. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.M.104 "Stadthafen"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Keine

Keine

Keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Rahmenplans Nr. 10.M.104 "Stadthafen" (Anlage).

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Begründung

 

 

 

Der Rahmenplan Stadthafen wurde 1995 aufgestellt. Seit dieser Zeit wird er als steuerndes Planungsinstrument bei der schrittweisen Gestaltung des Stadthafens eingesetzt.

 

Die 1. Fortschreibung des Rahmenplans ist erforderlich, um die vor 10 Jahren aufgestellten Entwicklungsziele und planerischen Vorgaben auf den Stand Ihrer Umsetzung und Aktualität zu untersuchen. Die Fortschreibung des Rahmenplanes dient dazu, den städtebaulichen Rahmen für die weitere Entwicklung zu setzen.

 

Von einem abgeschlossenen gewerblich genutzten Gelände hat sich der Stadthafen zu einem für jedermann frei zugänglichen und gestalteten Gebiet entwickelt, das vielfältigen Funktionen dient und intensiv genutzt wird. Aus dieser Attraktivität heraus wachsen die Anforderungen an das Gebiet und der Druck, dort unterschiedliche Vorhaben zu realisieren.


 

In den letzten Jahren ergaben sich, aufgrund der Zielbeschreibungen des Rahmenplanes von 1995 und der charakteristischen Eigendynamik einzelner Projekte, innerhalb der einzelnen Zonen deutliche Untergliederungen. Diese Zonen wurden für die Fortschreibung in Bereiche unterteilt, für die eine präzisere Beschreibung erfolgt. Diese Unterteilung vereinfacht zukünftig den praktischen Umgang mit dem Rahmenplan.

Gleichzeitig wird herausgearbeitet, dass der Stadthafen sowohl ein besonderer Stadtteil mit übergreifender städtebaulicher Wirkung ist als auch eine Aneinanderreihung von räumlich begrenzten Einzelerlebnissen darstellt.

 

Mit der Fortschreibung des Rahmenplans und den darauf aufbauenden Planungen wird die Voraussetzung geschaffen, dass private Investoren den Standort annehmen. Das schon vorhandene, private Engagement zeigt, dass die Hansestadt Rostock den richtigen Weg beschritten hat.

 

Bei der Bearbeitung dieses Rahmenplanes wurde besonderer Wert auf das Herausarbeiten der Verflechtungen mit den umliegenden Stadtteilen gelegt.

 

Die Erfahrung des Umgangs mit dem Stadthafen vor 1995 und dem Rahmenplan von 1995 zeigt, dass der Umbau der Hafen- und Uferzonen eine Daueraufgabe ist, die bereits umgenutzten Bereiche in Zyklen immer wieder restrukturiert.

Daher wird in den neuen Planungen besonderer Wert auf flexible städtebauliche Strukturen und gemischte Nutzungskonzepte gelegt. Auch die stufenweise Realisierbarkeit und das Freihalten für Spielräume zur Nachsteuerbarkeit sind als wesentliche Kriterien der Planung neu hinzugekommen.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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22.11.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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22.11.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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07.12.2005 - Bürgerschaft