Beschlussvorlage - 0951/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock 2005 bis 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.01.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
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11.01.2005
| |||
|
13.01.2005
| |||
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18.01.2005
| |||
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20.01.2005
| |||
|
25.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
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|
11.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
11.01.2005
| |||
|
18.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
|
|
|
11.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
|
|
|
11.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
|
|
|
|
12.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
|
|
|
|
12.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
18.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
|
|
|
19.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
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26.01.2005
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
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Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§
43 Kommunalverfassung für das Landes Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
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|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Finanzausschuss Finanzausschuss Finanzausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Jugendhilfeausschuss Klinikausschuss Kulturausschuss Schul- und Sportausschuss Sozial- und Gesundheitsausschuss Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Hauptausschuss |
13.01.2005 17:00 18.01.2005 17:00 20.01.2005 17:00 25.01.2005 17:00 11.01.2005 17:00 11.01.2005 16:00 06.01.2005 16:30 19.01.2005 17:30 12.01.2005 17:00 12.01.2005 17:00 11.01.2005 17:00 11.01.2005 17:00 18.01.2005 16:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Haushaltssicherungskonzept
der Hansestadt Rostock 2005 bis 2008 |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
Beschlussvorschlag |
1. Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt das Haushaltssicherungskonzept
der Hansestadt Rostock 2005 bis 2008 entsprechend der Anlage zum Beschluss 2. Die Oberbürgermeisterin oder der
Oberbürgermeister wird beauftragt, per 30. Juni 2005 und 31. Dezember 2005
Zwischenberichte zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes vorzulegen. 3. Der Finanzausschuss begleitet die Umsetzung
des Haushaltssicherungskonzeptes. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Gemäß
§ 43 (3) KV M-V hat die Hansestadt Rostock bei nicht ausgeglichenem
Verwaltungshaushalt ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, in welchem
Maßnahmen zu benennen sind, die zur Wiedererlangung des gesetzlichen Zustandes
führen, d.h. die zur Verfügung stehenden Einnahmen müssen für die
Finanzierbarkeit der geplanten Ausgaben ausreichen.
Seit
dem Haushaltsjahr 2001 ist es der Hansestadt Rostock nicht gelungen, einen
gesetzlichen Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt zu erreichen.
Der
Haushalt 2005 weist im Verwaltungshaushalt einen Fehlbedarf in Höhe von 147,1
Mio. EUR aus. Darin enthalten ist der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 in Höhe von
53,3 Mio. EUR.
Das
strukturelle Defizit für das Haushaltsjahr 2005 beträgt 93,8 Mio. EUR und
steigt bis 2008 voraussichtlich auf über 100,0 Mio. EUR an.
Das
Haushaltssicherungskonzept 2002 bis 2005 (Beschluss Nr. 0360/02-BV) wurde mit
der Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005; Fortschreibung
2006 (Beschluss Nr. 0062/03-BV) sowie mit der 2. Ergänzung zum
Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005; Fortschreibung 2007 (Beschluss
Nr. 0731/03-BV) bereits zweimal fortgeschrieben. Durch das Fortschreiben der
Maßnahmen, einschließlich einer Vielzahl von Folgemaßnahmen, ist eine
Übersichtlichkeit nicht mehr im vollen Umfang gegeben.
Aus diesem
Grund werden die
131 Maßnahmen zum
Haushaltssicherungskonzept per
30.
September 2004 abschließend abgerechnet.
Der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird ein neues Haushaltssicherungskonzept
2005 bis 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung sind übersichtlich verschiedenen Maßnahmebereichen
zugeordnet, die jederzeit erweitert werden können. Dadurch werden die Maßnahmen
transparenter und nachvollziehbarer.
Maßnahmen
aus dem Haushaltssicherungskonzept 2002 bis 2005, einschließlich der
Fortschreibungen, die noch nicht abschließend geprüft sind, wurden in das neue
Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 wieder aufgenommen.
Mit
Beschluss Nr. 0646/04-A hat die Bürgerschaft festgelegt, dass der Eigenbetrieb
„Klinikum Südstadt Rostock“ im öffentlichen Eigentum verbleibt.
In
Vertretung
Peter Grüttner
Beauftragter in der Funktion
des Ersten Stellvertreters des Oberbürgemeisters
Haushaltssicherungskonzept
2005 bis 2008
-
Stand:
26.11.2005
Beschluss Nr.: 0951/04-BV
Inhaltsverzeichnis |
||
|
|
Seite |
Übersicht über alle
Maßnahmebereiche und Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept 2005 |
3 |
|
I |
Ausgangslage |
6 |
II |
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2005 |
12 |
1 |
Permanente Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung |
12 |
2 |
Organisatorische Begleitung
des Prozesses der Umsetzung des Stellenabbaus |
13 |
3 |
Organisatorische und
personalwirtschaftliche Maßnahmen |
15 |
4 |
Optimierung der Information
und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
22 |
5 |
Fortsetzung und Umsetzung
des Prozesses der Schaffung eines Zentralen Immobilienmanagementes |
25 |
6 |
Reduzierung des sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwandes |
29 |
7 |
Das Neue kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) |
32 |
8 |
Reduzierung/Optimierung von
Zuweisungen, Zuwendungen und Zuschüssen |
36 |
9 |
Einnahmeverbesserungen |
42 |
10 |
Vermögensaktivierung |
43 |
III |
Zusammenfassung der Einspareffekte |
44 |
IV |
Übersichten zur Entwicklung der Finanzzuweisungen,
Steuereinnahmen und ausgewählter Ausgaben |
51 |
Übersicht über alle Maßnahmebereiche und Maßnahmen
zum Haushaltssicherungskonzept 2005 |
|
Maßnahmebereich 1 Permanente Maßnahmen |
|
2005/1/01 |
Verbesserung
der Liquidität |
Maßnahmebereich 2 Organisatorische
Begleitung des Prozesses der Umsetzung
der Stelleneinsparung |
|
2005/2/01 |
Umfassende
Begleitung des Stelleneinsparprozesses |
Maßnahmebereich 3 Organisatorische und
personalwirtschaftliche Maßnahmen |
|
2005/3/01 |
Funktionalreform
I im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V |
2005/3/02 |
Stadtkasse |
2005/3/03 |
Verstärkte
Kooperation zwischen dem Sozialamt und dem Jugendamt |
2005/3/04 |
Bauamt
/ Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt |
2005/3/05 |
Amt
für Umweltschutz |
2005/3/06 |
Stadtbibliothek |
2005/3/07 |
Volkshochschule |
2005/3/08 |
Konservatorium |
2005/3/09 |
Kunsthalle |
2005/3/10 |
Kulturhistorisches
Museum „Kloster zum Heiligen Kreuz“ |
2005/3/11 |
Städtische
Museen / Amt für Kultur und Denkmalpflege |
2005/3/12 |
Volkstheater
Rostock |
2005/3/13 |
Prüfung der Einführung eines Internen Kontrollsystems
(IKS) |
2005/3/14 |
Interkommunale
Zusammenarbeit |
2005/3/15 |
Schaffung
einer zentralen Vergabestelle (VOL/VOF) |
2005/3/16 |
Konzentration
städtischer Außenstellen |
2005/3/17 |
Personalentwicklungskonzept |
Maßnahmebereich 4 Optimierung der Information und
Kommunikation in der Stadtverwaltung
der Hansestadt Rostock |
|
2005/4/01 |
Integrierte
Softwarelösung |
2005/4/02 |
Wirtschaftliches
Betreiben von PC - Arbeitsplätzen |
2005/4/03 |
Neuordnung
der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu
leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen |
2005/4/04 |
Intranet |
2005/4/05 |
Zusammenarbeit
mit den Kreisen Güstrow, Bad Doberan bzw. mit städtischen Beteiligungen im
IT-Bereich |
Maßnahmebereich 5 Fortsetzung und Umsetzung des
Prozesses der Schaffung eines
Zentralen Immobilienmanagementes |
|
2005/5/01 |
Mieten,
Pachten, Nutzungsentgelte |
2005/5/02 |
Überführung
von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“ |
2005/5/03 |
Optimierung
der Gebäudeverwaltung/Koordinierung der Nutzerfunktion |
2005/5/04 |
Übertragung
von Schiffen |
2005/5/05 |
Prüfung
des Bestandes an Dienstwohnungen, die im Bestand der Hansestadt Rostock
verbleiben müssen |
2005/5/06 |
Bildung
einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
Maßnahmebereich 6 Reduzierung des sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwandes |
|
2005/6/01 |
Energiewettbewerb
- Einsparung von Energie und anderen Betriebskosten in den Schulen |
2005/6/02 |
Schrittweise
Einführung des Umweltmanagementsystems in der Stadtverwaltung der Hansestadt
Rostock |
2005/6/03 |
Zusammenführung
der Bewirtschaftung der Papierkörbe |
2005/6/04 |
Hartz
IV: Prüfung der Erstattungsansprüche der Hansestadt Rostock gegenüber dem
Bund/Land bzgl. der Mehrbelastung für die Kosten der Unterkunft |
2005/6/05 |
Übernahme
der Kontrolle der Hydranten der Hansestadt Rostock und Durchführung von
geringfügigen Wartungsarbeiten |
2005/6/06 |
Einstellung
des farbigen Kopfbogens |
2005/6/07 |
Zur
Verfügung stellen des Haushaltsplanes in maschinenlesbarer Form |
Maßnahmebereich 7 Das Neue kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) |
|
2005/7/01 |
Umstellung
des Haushaltsaufstellungsverfahrens (abrechenbare Zielformulierung,
Hauptsatzung) |
2005/7/02 |
Schrittweise
flächendeckende Personalkostenbudgetierung |
2005/7/03 |
Einführung
der Kosten- und Leistungsrechnung |
2005/7/04 |
Einführung
der Anlagenrechnung |
2005/7/05 |
Umstellung
auf die Doppik |
Maßnahmebereich 8 Reduzierung
/ Optimierung von Zuweisungen, Zuwendungen und
Zuschüssen |
|
2005/8/01 |
Fortführung
des Prozesses des Abschlusses von Zielvereinbarungen mit den Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben der Hansestadt Rostock |
2005/8/02 |
Reduzierung
des Zuschusses an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ |
2005/8/03 |
Umwandlung
der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding (RVV) in eine
Steuerungsholding |
2005/8/04 |
Übernahme
zusätzlicher Aufgaben / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von kommunalen
Gesellschaften |
2005/8/05 |
Neuorganisation
des Tourismus- und Eventbereiches der Hansestadt Rostock |
2005/8/06 |
Regionalverkehr Küste GmbH (RVK) |
2005/8/07 |
Eigenbetrieb
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ |
2005/8/08 |
Gewährung
von Zuwendungen an Dritte (Förderrichtlinien) |
2005/8/09 |
Prüfung
der Refinanzierung der Aufgaben, die nach dem SGB XII (ehemals BSHG),
einschließlich der Grundsicherung, der Hansestadt Rostock übertragen wurden |
2005/8/10 |
Reduzierung
der Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege |
2005/8/11 |
Überarbeitung
der Eckwerte der Nebenkostenrichtlinie der Hilfen zur Erziehung (damit wäre
eine Kürzung der Heimkosten verbunden) |
2005/8/12 |
Jugendhilfe/Kindertagesstätten |
2005/8/13 |
Förderung von
Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene
Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker
Freizeitzentrums/Familienzentrums |
Maßnahmebereich 9 Einnahmeverbesserungen |
|
2005/9/01 |
Überprüfung
Gewinnausschüttung OSPA |
2005/9/02 |
Überprüfung
der Entgeltordnungen sowie Gebührensatzungen |
Maßnahmebereich 10 Vermögensaktivierung |
|
2005/10/01 |
Vermögensveräußerung
zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen) |
2005/10/02 |
Mehrheitlicher
Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft
Rostock GmbH (HWBR) |
I |
Ausgangslage |
|
Seit
dem Haushaltsjahr 2001 ist es der Hansestadt Rostock nicht gelungen, einen
gesetzlichen Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt zu erreichen. Die
Auswirkungen der Steuerreform sowie der sich abschwächenden Konjunktur
führten ab 2001 zu erheblichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt. Im
Vergleich zwischen dem Haushalt 2000 und Haushalt 2001 brachen Einnahmen in
Höhe von 31,4 Mio. EUR weg. Eine entsprechende Kompensation in dieser
Größenordnung auf der Ausgabenseite war nicht möglich. Insbesondere der
Anstieg pflichtiger Ausgaben wie zum Beispiel Personalmehrausgaben durch
Tarifsteigerungen, Sozialhilfemehrausgaben sowie Mehrausgaben im Bereich der
Jugendhilfe ermöglichten nicht die Vermeidung des Fehlbetrages im Jahr 2001
in Höhe von 11,8 Mio. EUR. Im
Jahr 2002 gingen die Einnahmen erneut um 17,8 Mio. EUR zurück. Der Anstieg
der Ausgaben, insbesondere durch die Erhöhung pflichtiger Ausgaben, konnte
auf 9,6 Mio. EUR begrenzt werden. Im Vergleich zum Jahr 2000 fehlten nun der
Hansestadt Rostock Einnahmen in Höhe von 49,2 Mio. EUR bei gleichzeitiger
Reduzierung der Gesamtausgaben um 10,0 Mio. EUR. Das Rechnungsergebnis des
Haushaltsjahres 2002 wies einen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt von 39,2
Mio. EUR aus. Im Haushaltsjahr 2003 konnten Einnahmeverbesserungen von 16,6
Mio. EUR erreicht werden. Im Vergleich dazu stiegen die Gesamtausgaben um
30,7 Mio. EUR. In der Steigerung der Gesamtausgaben ist der Fehlbetrag aus
dem Jahr 2001 mit 11,8 Mio. EUR enthalten. Die tatsächliche Steigerung betrug
18,9 Mio. EUR. Das Haushaltsjahr 2003 wurde mit einem Fehlbetrag in Höhe von
53,3 Mio. EUR abgeschlossen. Das Haushaltsjahr 2004 geht von Einnahmen in
Höhe von 347,9 Mio. EUR aus. Ausgaben sind in Höhe von 456,0 Mio. EUR
geplant. Auf der Ausgabenseite wurde der Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 in Höhe
von 39,2 Mio. EUR eingeordnet. Der geplante Fehlbedarf des Haushaltsjahres
2004 beträgt 108,1 Mio. EUR. Die Entwicklung der wesentlichen Einnahme- und
Ausgabegruppen sind in Abschnitt IV dargestellt. |
|
Entwicklung
des Verwaltungshaushaltes seit 2000 |
Verwaltungshaushalt
(Rechnungsergebnis Plan) |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Einnahmen |
395,9 |
364,5 |
346,7 |
363,3 |
347,9 |
Ausgaben |
395,9 |
376,3 |
385,9 |
416,6 |
456,0 |
Fehlbedarf/ Fehlbetrag |
0 |
11,8 |
39,2 |
53,3 |
108,1 |
|
Im
Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 verfügt der Haushalt 2004 über 48,0 Mio. EUR
geringere Einnahmen. Dem gegenüber stehen erheblich gestiegene Ausgaben. An
erster Stelle ist hier wieder der Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 zu nennen, der
in Höhe von 39,2 Mio. EUR im Haushalt 2004 einzuplanen war. Darüber hinaus
sind die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2000 in Höhe von 20,9 Mio. EUR
gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2000 sind insbesondere die Ausgaben im
Bereich der Jugendhilfe um 5,9 Mio. EUR angestiegen. Im Bereich der
Sozialhilfe wurden planmäßig 4,0 Mio. EUR
vorgesehen. Zusätzlich wurden 8,0 Mio. EUR über eine Bewilligung, die
die Bürgerschaft im Oktober beschlossen hat, bereitgestellt. 4,6 Mio. EUR
höhere Zuwendungen und Zuschüsse an Verbände und Vereine hat die Hansestadt
Rostock im Jahr 2004 mehr zu leisten als im Jahr 2000. Die Personalausgaben
stiegen im gleichen Zeitraum um insgesamt 9,0 Mio. EUR. Die Begrenzung auf
20,0 Mio. EUR Ausgabenanstieg absolut konnte insbesondere durch die
reduzierten Zuwendungen an kommunale Gesellschaften und andere durch das
Haushaltsicherungskonzept festgelegte Maßnahmen erzielt werden. Die
dargestellte Entwicklung des Kommunalhaushaltes in den vergangenen Jahren ist
kein Problem der Hansestadt Rostock allein. Die Kommunen bundesweit befinden
sich in der schwersten Finanzkrise, die es in der Bundesrepublik Deutschland
im Kommunalbereich bisher gab. Der Deutsche Städtetag verweist darauf, dass
das Finanzierungsdefizit der Kommunen im Jahr 2003 sprunghaft auf das
Rekordniveau von 4,78 Mrd. EUR auf 5,8 Mrd. EUR angestiegen ist. Da die
ursprünglich für den 1. Januar 2004 geplante Gemeindefinanzreform ausgefallen
ist, muss davon ausgegangen werden, dass dieses Defizit 2004 nur geringfügig
auf 8,25 Mrd. EUR reduziert werden kann. Die kommunalen Mehreinnahmen durch
die Absenkung der Gewerbesteuerumlage, auf die sich der Vermittlungsausschuss
im Dezember des vergangenen Jahres statt der Gemeindefinanzreform verständigt
hat, reichen lediglich aus, um den weiteren Anstieg des kommunalen
Finanzierungsdefizits erstmals in den zweistelligen Milliardenbereich zu
verhindern. Hauptursachen für den starken Anstieg des kommunalen Finanzierungsdefizits
bundesweit waren 2003, wie in den Jahren zuvor, die mit 2,2 % weiter
rückläufigen Einnahmen und das starke Wachstum der Ausgaben für
Sozialtransfers. Da
die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in den drei Jahren von 2000 bis
2003 vor allem in Folge des starken Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen um
über 5,0 Mrd. EUR bundesweit rückläufig waren und auch die Zuweisungen von
Bund und Ländern an die Kommunen um fast 2,0 Mrd. EUR reduziert worden sind,
waren die gesamten kommunalen Einnahmen 2003 um über 5,6 Mrd. EUR geringer
als 2000 und lagen damit noch unter denen von 1993. Gleichzeitig mussten die
Kommunen allein in diesen drei Jahren die Mittel für soziale Leistungen,
insbesondere für Sozial- und Jugendhilfe sowie ab 2003 erstmals die Grundsicherung
um 3,3 Mrd. EUR aufstocken. Da die Kommunen bundesweit ihre Haushalte weiter
auf strikten Konsolidierungskurs gehalten haben, ist es ihnen dennoch
gelungen, das Wachstum ihrer Gesamtausgaben 2003 in den den letzten drei
Jahren auf eine Steigerung um durchschnittlich 0,8 % zu begrenzen und damit
noch unter dem Niveau von 1994 zu halten. Trotzdem hat sich der
Finanzierungssaldo des kommunalen Gesamthaushaltes des Jahres 2000 über 10,0
Mrd. EUR verschlechtert. Der Preis für die enge Ausgabenbegrenzung, die auch
von den Kommunen unter dem Vorzeichen der geltenden Maastrichtkriterien
erwartet wird, war aber auch im Jahr 2003 wieder eine starke Reduzierung der
kommunalen Investitionen. Die
weiter rückläufigen Einnahmen und die Zusatzbelastungen bei den
Sozialausgaben, aber auch durch Tarifabschluss bei den Personalausgaben
ließen den Kommunen keine andere Wahl, als ihre schon seit 1992 stark
rückläufigen Investitionsausgaben um weitere 9,3 % zu kürzen. Bundesweit ist
das in 11 Jahren ein Rückgang um über 12 Mrd. EUR. Die sich weiter öffnende
Schere zwischen rückläufigen Steuern und laufenden Zuweisungen der Länder
einerseits sowie wachsenden Belastungen durch Sozial- und Personalausgaben
andererseits hatte vor allem wachsende Deckungslücken in den
Verwaltungshaushalten der Kommunen zur Folge. Allein in den unmittelbaren
Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages haben sich die Defizite in den
Verwaltungshaushalten von 2000 bis 2003 von 3,3 auf 8,75 Mrd. EUR massiv
erhöht und in ihren Haushalten für 2004 rechneten die Städte mit einem
weiteren Anstieg dieser Deckungslücken auf fast 10,5 Mrd. EUR. Mehr denn je
sind die Städte gezwungen, laufende Personal- und Sachausgaben sowie ihre
Sozialtransfers mit Kassenkrediten zu decken. So wies auch die Entwicklung
der Kassenkredite aller Kommunen im Jahr 2003 einen sprunghaften Anstieg um
über 5,0 Mrd. EUR auf 16,25 Mrd. EUR am Jahresende aus. Seit 1998 haben sich
damit die Kassenkredite verdreifacht, innerhalb eines Jahrzehnts
verzehnfacht. Diese
bundesweite Einschätzung spiegelt sich auch in der Kassenkreditentwicklung
der Hansestadt Rostock wider. Kassenkredite dienen üblicherweise zur
Zwischenfinanzierung bei zeitlichem Auseinanderfallen von geplanten Einnahmen
und zu finanzierenden Ausgaben. Bei einem ungesetzlichen Haushalt, d.h. wenn
der Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbetrag abschließt, wird dieser bis zum
Ausgleich über Kassenkredite finanziert. Ist der Ausgleich nicht möglich,
sind die sich dann aufbauenden Fehlbeträge über Kassenkredite zu finanzieren.
Im
Haushaltsjahr 2005 ist ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 zu finanzieren,
zuzüglich der Fehlbeträge aus den Jahren 2002, 2003 und 2004. Darüber hinaus
ist das strukturelle Defizit aus 2005 zu finanzieren. |
Entwicklung der Kassenkredite Stand: 24.11.2004 |
|
||||||||||
|
- in TEUR - |
||||||||||
Finanzplan Verwaltungshaushalt der Hansestadt Rostock
in den Jahren 2004 - 2008 |
|||||||||||
|
|
|
2002* |
2003* |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
||
Fehlbedarf Planjahr |
|
|
-39.248,20 |
-53.311,10 |
-108.145,8 |
-147.119,8 |
-205.706,7 |
-251.968,5 |
-310.402,6 |
||
Fehlbetrag 2001 |
|
|
-11.804,60 |
|
|
|
|
|
|
||
Fehlbetrag 2002 |
|
|
|
-39.248,20 |
|
|
|
|
|
||
Fehlbetrag 2003 |
|
|
|
|
-53.311,1 |
|
|
|
|
||
Fehlbedarf 2004 |
|
|
|
|
|
-108.145,8 |
|
|
|
||
Fehlbedarf 2005 |
|
|
|
|
|
|
-147.119,8 |
|
|
||
Fehlbedarf 2006 |
|
|
|
|
|
|
|
-205.706,7 |
|
||
Fehlbedarf 2007 |
|
|
|
|
|
|
|
-251.968,5 |
|||
geplante Kassenfehlbeträge Verwaltungshaushalt |
-51.052,8 |
-92.559,3 |
-161.456,9 |
-255.265,6 |
-352.826,5 |
-457.675,2 |
-562.371,1 |
||||
Bestand Verwahrhaushalt1 |
|
|
38.493,0 |
41.765,5 |
23.115,2 |
16.958,7 |
11.160,0 |
4.190,0 |
2.440,0 |
||
KER2 |
|
|
-7.865,0 |
-12.495,8 |
-9.807,0 |
-9.807,0 |
-9.807,0 |
-9.807,0 |
-9.807,0 |
||
Höchstbetrag Kassenkredite |
-30.679,3 |
-68.067,1 |
-148.148,7 |
-248.113,9 |
-351.473,5 |
-463.292,2 |
-569.738,1 |
||||
für die Finanzierung der Kassenkredite benötigte Zinsausgaben |
426,9 |
736,4 |
5.667,5 |
9.111,3 |
14.314,4 |
19.140,1 |
23.407,6 |
||||
* Jahresrechnung |
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nachrichtlich |
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Fehlbetrag 2001: |
11.804,6 |
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Fehlbetrag 2002: |
39.248,2 |
|
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Fehlbetrag 2003: |
53.311,1 |
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1 Bestand Verwahrhaushalt: u.a. Einnahmen aus Grundstücksverkäufen bei denen die Vermögenszuordnung noch nicht entschieden ist sowie
Bestände an Rücklagen
2 Kasseneinnahmereste: im Vorjahr geplante einbringliche Einnahmen, die bis zum Kassenschluss nicht eingegangen sind
|
Die
Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben mit Protestaktionen, Resolutionen
und Regionalkonferenzen versucht, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag
Kürzungsvorschlägen der Landesregierung entgegenzutreten. Auch wenn die
Kürzungsvorschläge für 2004 noch einmal abgemildert wurden, gehen die
Zuweisungen durch Absenkung der Mindestgarantie zurück. Für das Jahr 2005 ist
bereits der vollständige Wegfall der Mindestgarantie beschlossen worden.
Diese Mindestfinanzgarantie, die den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern in
den letzten Jahren zumindest eine verlässliche Basis zur Sicherung ihrer
Aufgabenerfüllung gewährleistet hat, war aber untrennbare Bedingung für die
Zustimmung der Städte und Gemeinden zur Einführung des
Gleichmäßigkeitsgrundsatzes. Diese Vereinbarung ist nun vom Land einseitig
gegen die Proteste der kommunalen Landesverbände aufgekündigt worden. Das
Land ist auch nicht dem Vorschlag gefolgt, bei evtl. notwendigen
Mittelkürzungen die Kommunen gleichzeitig in entsprechendem Umfang von teuren
Aufgaben zu entlasten. Die
Kürzungen der Finanzzuweisungen ist beschlossen worden. Auf die
entsprechenden Aufgabenreduzierungen warten die Kommunen bis heute
vergeblich. Da wie dargestellt auch im Finanzplanzeitraum nicht mit einer
grundlegenden Verbesserung der Einnahmesituation gerechnet werden kann und
andererseits erhebliche Mehrbelastungen in Umsetzung der Gesetzgebung zu
Hartz IV sowie des Kindertagesstättenförderungsgesetzes besonders durch die
Berücksichtigung der Investitionskosten im Verwaltungshaushalt auf die
Hansestadt Rostock zukommen, werden auch in den kommenden Jahren die
Verwaltungshaushalte erheblich defizitär sein. |
|
Entwicklung
der Fehlbeträge im Finanzplanzeitraum 2004 bis 2008 |
- in Mio. EUR - |
|||||
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Einnahmen |
347,9 |
363,6 |
367,2 |
368,9 |
373,7 |
Ausgaben |
456,0 |
510,7 |
572,9 |
620,9 |
684,1 |
Defizit |
108,1 |
147,1 |
205,7 |
252,0 |
310,4 |
davon Altdefizite |
|
|
|
|
|
aus 2002 |
39,2 |
|
|
|
|
aus 2003 |
|
53,3 |
|
|
|
aus 2004 |
|
|
108,1 |
|
|
aus 2005 |
|
|
|
147,1 |
|
aus 2006 |
|
|
|
|
205,7 |
|
Auch
ohne Berücksichtigung der Altdefizite steigt das strukturelle Defizit der
Hansestadt Rostock in den Jahren 2004 bis 2008 bis auf über 100,0 Mio. EUR
an. Neben den bereits erwähnten Mehrausgaben sind in den Haushalten 2004 bis
2008 erhebliche Mehrausgaben zur Finanzierung der Defizite zu planen. Die
Zinsausgaben für die zu finanzierenden Kassenkredite werden im
Finanzplanzeitraum von 5,6 Mio. EUR im Jahr 2004 auf 23,4 Mio. EUR im Jahr
2008 steigen. |
|
Entwicklung
des strukturellen Defizits |
- in Mio. EUR - |
|||||
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Einnahmen |
347,9 |
363,6 |
367,2 |
368,91 |
373,7 |
Ausgaben ohne Altdefizite |
416,8 |
457,4 |
464,8 |
473,8 |
478,4 |
strukturelles Defizit |
-68,9 |
-93,8 |
-97,6 |
-104,9 |
-104,7 |
|
Die
Entwicklung des Vermögenshaushaltes spiegelt ebenfalls die Dramatik der
Haushaltssituation der Hansestadt Rostock wieder. Im Vergleich zum
Haushaltsplan 2004 wird der Vermögenshaushalt sich im Finanzplanzeitraum
halbieren. Die Hansestadt Rostock hat auf der Grundlage ihrer Haushaltsituation
davon auszugehen, dass Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsicht versagt
werden. Das Investitionsprogramm bis 2008 ist bezogen auf das Einzelvorhaben
die entscheidende Grundlage für die Investitionen der Hansestadt Rostock in
diesem Zeitraum. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat eindeutig die
Prioritäten für die Investitionen in den nächsten Jahren definiert. An erster
Stelle steht der Prozess der Fortführung der Schulsanierung bis 2012 mit
einem jährlichen Sanierungsbedarf in Höhe von 12 Mio. EUR. An
zweiter Stelle, ausgehend vom finanziellen Volumen, stehen die Maßnahmen der
Städtebauförderung, Stadtsanierung und Wohnumfeldverbesserung in den nächsten
Jahren. An
dritter Stelle steht die Sicherung der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen,
Brücken, Geh- und Radwegen. An
vierter Stelle steht die Unterstützung des Prozesses des Stellenabbaues in
der Stadtverwaltung durch wirtschaftlichen Einsatz von Computertechnik. Die
zusätzliche Einordnung größerer Investitionsvorhaben ist unter den
gegenwärtigen Bedingungen des Haushaltes nicht möglich. |
|
Demografische
Entwicklung |
|
Die
demografische Entwicklung Rostocks und vor allem des Landes M-V muss für die
weitere Gestaltung der Verwaltungsangebote in der Hansestadt Rostock
berücksichtigt werden. Zur Aufrechterhaltung des breiten Spektrums an
kulturellen, sportlichen, sozialen oder gesundheitlichen Projekten und
Einrichtungen ist bürgerliches Engagement erforderlich. Die Förderung von
Freiwilligenarbeit in allen Bereichen des städtischen Lebens ist die größte
Aufgabe für die politisch Verantwortlichen sowie für die Stadtverwaltung. |
II |
Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung 2005 |
|
Maßnahmebereich 1 Permanente
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung |
||
|
Die
Bürgerschaft hat mit Beschluss Nr.: 0352/02-BV die Einführung der
flächendeckenden Budgetierung beschlossen. Mit Genehmigung der
Rechtsaufsichtsbehörde hat die Bürgerschaft den Haushalt 2003 als
Budgethaushalt beschlossen. |
|
|
Vorausgegangen
und noch nicht ganz abgeschlossen ist die Zusammenführung von Fach- und
Ressourcenverantwortung. Für den wirtschaftlichen Einsatz der sächlichen
Ausgaben ist nun die oder der Budgetverantwortliche (die jeweilige
Amtsleiterin oder der jeweilige Amtsleiter) zuständig. Die Amtsleiterinnen
und Amtsleiter sind dem Prozess der Haushaltskonsolidierung verpflichtet und
dem für die Erfüllung der Fachausgaben notwendigen Bedarf u.a. bei
Telefongebühren, Portoausgaben, Ausgaben für Büromaterial, Dienstreisen oder
für Fort- und Weiterbildung. Die Ausgaben für o.g. Leistungen werden
maßgeblich beeinflusst durch den Abschluss von Verträgen der Hansestadt
Rostock mit Dienstleistern und Versorgern. Einzelverträge von Ämtern und
Einrichtungen wurden zusammengeführt, um am Markt optimale Konditionen zu
erzielen. Diese permanent durchzuführenden Aufgaben wurden in das
Haushaltssicherungskonzept deshalb nicht als gesonderter Maßnahmepunkt
aufgenommen. Die steuerungsrelevanten Informationen für die Budgetentwicklung
werden der Verwaltungsspitze und der Bürgerschaft mit der quartalsweisen
Budgetabrechnung vorgelegt. Weitere permanente Maßnahmen zur Reduzierung von
Ausgabensteigerungen sind die Fortführung der mit der Organisationsverfügung
19/2004 festgelegten verzögerte Wiederbesetzung von Stellen, die Überprüfung
der tariflichen Eingruppierungen sowie die Straffung von Verwaltungsabläufen
in Verbindung mit der Regulierung des internen Verwaltungsdurchlaufes.
Insbesondere beim Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist immer
wieder zu prüfen, ob die Aufgabenwahrnehmung durch Dritte mittel- und
langfristig kostengünstiger erledigt werden kann. Angesichts
der sich stets verschlechternden Kassenlage ist die Reduzierung der
Zinsausgaben durch Instrumente des Zinsmanagements permanent erforderlich. |
|
|
2005/7/01 |
Verbesserung
der Liquidität |
|
Das
kamerale Haushaltsrecht lässt eine Kreditierung aufgelaufener Verluste über
langfristige Darlehen nicht zu. Die Defizite der Verwaltungshaushalte aus
Vorjahren sind demzufolge über Kassenkredite zu finanzieren. Die Steuerung
der Liquidität ist deshalb ein unverzichtbares Erfordernis. Im Haushaltsjahr
2005 wird die durchschnittliche tägliche Kassenkreditaufnahme 176.347,0TEUR
betragen. Im 2. Halbjahr wird die Kassenkreditaufnahme ansteigen auf maximal
248.113,9 TEUR. Die termingerechte Sicherung der Einnahmen ist in
Verantwortung jeder Amtsleiterin und jedes Amtsleiters. Für die Steuerung des
Mittelabflusses ist die Wiedereinführung eines „Kassenplanes“
notwendig. Dabei sind, die tatsächlichen „Ist-Einahmen“ und nicht
die zu erwartenden „Soll-Einnahmen“ zu berücksichtigen. Die
entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen werden kurzfristig
geschaffen. |
Maßnahmebereich 2 Organisatorische
Begleitung des Prozesses der Umsetzung der
Stelleneinsparung |
|
2005/2/01 |
Umfassende Begleitung
des Stelleneinsparprozesses |
|
Mit
dem Stellenplan 2005 ist die erste Phase der Maßnahme 2002/001 über die
Reduzierung von 700 Stellen abgeschlossen, da mit dem Stellenplan 2005 in der
Zeit vom 1. Januar 2001 bis 1. Januar 2005 444
Stellen eingespart und bis 2012 weitere 291
Stellen künftig wegfallend (kw) gekennzeichnet wurden. Die Übersicht über die
Stelleneinsparung sieht wie folgt aus: Stand: 16.11.2004 HH-Jahr kw Stellen Streichungen im HH-Jahr (ohne
Stelleneinrich-tungen) Reduzierungen im HH-Jahr (unter Berücksichtigung
von Stellen- einrichtungen) lt. BS-Beschluss zunächst
nicht zu erbringende kw Nachweis im
Folgestellenplan 2001 67 53 2002 120 98 2003 134 115 2004 197 178 2005 51 51 2006 62 62 83 2007 48 48 2008 43 43 2009 41 41 2010 ff 46 46 gesamt 291 518 735 818 Wie
bereits im 6. Zwischenbericht zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes
2002 bis 2005, Fortschreibung 2007 /Beschluss Nr. 0058/04-IV) per 30.06.2004
berichtet, ist mit der erfolgten und beabsichtigten Stelleneinsparung im
pflichtigen Bereich die untere Grenze des erforderlichen Stellenbedarfs zur
sach- und fachgerechten Aufgabenerledigung in optimierten Geschäftsprozessen
erreicht. Weitere Einsparungen sind möglich im freiwilligen Bereich, sofern
der politische Wille hierzu besteht und im pflichtigen Bereich, wenn der
Gesetzgeber Aufgaben reduziert oder vereinfacht. Bis
2012 sind bei allen wegfallenden Stellen umfassende und intensive
Begleitarbeiten erforderlich. Die Aufgaben aus den wegfallenden Stellen
sind auf andere Stellen umzuverteilen, soweit sie nicht ersatzlos entfallen.
Hierbei sind die Geschäftsprozesse im gesamten betroffenen Aufgabenbereich
erneut zu optimieren und es ist die Aufgabenwahrnehmung auf ihre Intensität
hin kritisch zu hinterfragen. Die Geschäftsprozessoptimierung erfasst dabei
auch die Straffung der Verwaltungsabläufe und die verstärkte Nutzung der
Möglichkeiten, die sich aus dem weiteren Aufbau von Intranet und Internet
ergeben. Alle Stellen, die sich in diesem Zusammenhang verändern, sind neu zu
beschreiben und zu bewerten. Somit findet auf der einen Seite ein
kontinuierlicher Veränderungs- und Optimierungsprozess statt und werden auf
der anderen Seite zahlreiche Stellenbewertungen kritisch überprüft. Bei
Bewertungsveränderungen sind ggf. personalrechtliche und
personalvertretungsrechtliche Aspekte zu beachten. Neben
den aufgaben- und stellenbezogenen Änderungen sind in vielen Fällen zur
Realisierung der Stelleneinsparung noch weitere Voraussetzungen zu schaffen,
bspw. die Anpassung/Aktualisierung der Datenverarbeitungstechnik (Hard- und
Software) oder die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes. Darüber hinaus ist
selbstverständlich das Personal weiter zu entwickeln, z. B. durch Fortbildung
und Qualifizierung. |
Maßnahmebereich 3 Organisatorische
und personalwirtschaftliche Maßnahmen |
||||
2005/3/01 |
Funktionalreform
I im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V Seit
dem 10.November 2004 liegt der Verwaltung das „Gesetz zur
Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in der
Entwurfsfassung vom 2. November 2004 vor. Eine
auf diesem Gesetz beruhende eventuelle Aufgabenübernahme durch die Hansestadt
Rostock sollte ohne Stellenzuführung erfolgen. Gleichfalls werden die bisher
im Haushalt geplanten Zuschüsse für die eventuell von der Hansestadt Rostock
abzugebenden Aufgaben defizitreduzierend eingesetzt. Der
weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten. Die Hansestadt
Rostock wird sich dafür einsetzen, dass über die genannten Beiträge hinaus
nachweisbar Einsparungen bzw. deutlich erhöhte Zuweisungen möglich werden.
Dies ist die Grundvoraussetzung für eine positive Begleitung des
Gesetzesvorhabens. Erst
nach Vorlage des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V
und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ist eine Einsparung bezifferbar. |
|||
2005/3/02 |
Stadtkasse |
|||
|
2005/3/02.1 |
Die
Fusion der Steuerabteilung des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern
mit der Stadtkasse zu einem möglichen Stadtkassen- und Steueramt und eine
daraus resultierende weitere Stelleneinsparung ist zu prüfen. |
||
|
|
Mögliche
Einsparung Personalausgaben: |
60,0 TEUR |
|
|
2005/3/02.2 |
Für
die Stadtkasse ist eine externe Untersuchung vorgesehen. Es
sollen die strukturellen Geschäftsabläufe im Zusammenhang zwischen dem
Festsetzungs- und Erhebungsverfahren in der Stadtkasse sowie in ausgewählten
Ämtern geprüft werden. Als Ergebnis werden organisatorische Vorschläge zur
Optimierung einer Arbeitsteilung in der Stadtkasse und in den Ämtern
erwartet. Diese Vorschläge sollen zur konsequenten Durchsetzung des
Haushalts- und Kassenrechts sowie zur Einführung des Bankenclearings
beitragen. Ziel
ist es, die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig, formell und sachlich richtig
anzuordnen und bekannt zu geben um so die Entstehung von Kasseneinnahmeresten
auszuschließen und den Abbau dieser zu beschleunigen als unabweisbares
Erfordernis zur Verbesserung der Liquidität. |
||
|
|
Mögliche
Einsparung ab
2006: |
5,0 TEUR |
|
2005/3/03 |
Verstärkte
Kooperation zwischen dem Sozialamt und dem Jugendamt |
|||
|
2005/3/03.1 |
Zusammenlegung
des allgemeinen Sozialdienstes des Sozialamtes mit den Regionalteams des
sozialpädagogischen Dienstes
des Jugendamtes in 2005 und Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine
gemeinsame Aufgabenwahrnehmung. |
||
|
|
Mögliche
Einsparung ab
2006: |
1.100,0 TEUR |
|
|
2005/3/03.2 |
Auf
Grund der sehr engen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem Sozialamt
ist eine Zusammenlegung beider Ämter bis zum 31.12.2006 nach dem Vollzug von
Hartz IV zu prüfen. |
||
|
|
Mögliche Einsparung Personalausgaben ab
2006: |
100,0 TEUR |
|
2005/3/04 |
Bauamt / Kataster-,
Vermessungs- und Liegenschaftsamt |
|||
|
In Fortführung der
Kontinuität der schrittweisen organisatorischen Prüfung der Verwaltung sind
bis zum 31.12.2005 die Bereiche Kataster/Vermessung und Städtebau /
Wohnungsbauförderung auf mögliche weitere Stellenreduzierungen zu prüfen. |
|||
|
Mögliche
Einsparung ab 2006: |
90,0 TEUR |
||
2005/3/05 |
Amt für Umweltschutz |
|||
|
Externe Untersuchung des
Amtes für Umweltschutz hinsichtlich des effizienten Einsatzes der personellen
und materiellen Ressourcen unter Berücksichtigung der Übernahme zukünftiger
zusätzlich übertragener Aufgaben. |
|||
|
Mögliche
Einsparung: |
noch nicht zu benennen |
||
2005/3/06 |
Stadtbibliothek |
|||
|
2005/3/06.1 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und
finanziellen Ziele einschließlich der Personalausgaben bis 2006 dargelegt
werden. |
||
|
2005/3/06.2 |
Festlegung des
Zuschussbudgets 2006 in Abhängigkeit von der abzuschließenden
Zielvereinbarung. |
||
|
2005/3/06.3 |
Prüfung der Einrichtung
einer schulbibliothekarischen Stelle bis zum 31.12.2005. |
||
|
Mögliche Einsparung ab
2006: |
40,0 TEUR |
||
2005/3/07 |
Volkshochschule |
||
|
2005/3/07.1 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und
finanziellen Ziele dargelegt werden. |
|
|
2005/3/07.2 |
Festlegung des
Zuschussbudgets 2006 einschließlich der Personalausgaben bis 2006 in
Abhängigkeit von der abzuschließenden Zielvereinbarung. |
|
|
2005/3/07.3 |
Aufstellung einer
Vergleichsrechnung hinsichtlich der Budgetentwicklung der Volkshochschule und
der möglichen Kosten für die Gründung einer GmbH. |
|
|
2005/3/07.4 |
Prüfung der Standorte im
Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Funktionalreform I, Fortsetzung
bzw. Wiederaufnahme der Kooperationsgespräche mit dem Landkreis. |
|
|
Mögliche
Zuschussreduzierung bis
20 % gestaffelt ab 2006: |
80,2 TEUR |
|
2005/3/08 |
Konservatorium |
||
|
2005/3/08.1 |
Erarbeitung einer
Konzeption für die Sicherung der musikalischen Grundversorgung für die
Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock. |
|
|
2005/3/08.2 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und
finanziellen Ziele dargelegt werden. |
|
|
2005/3/08.3 |
Festlegung des
Zuschussbudgets 2006 einschließlich der Personalausgaben bis 2006 in
Abhängigkeit von der abzuschließenden Zielvereinbarung. |
|
|
2005/3/08.4 |
Aufstellung einer
Vergleichsrechnung hinsichtlich der Budgetentwicklung des Konservatoriums und
der möglichen Kosten für die Gründung eines Vereins oder einer anderen
privaten Betreiberform sowie deren Zuschussentwicklung. |
|
|
2005/3/08.5 |
Prüfung der Standorte im
Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit. |
|
|
2005/3/08.6 |
Abschluss eines
Kooperationsvertrages zwischen dem Konservatorium und der Musikschule
„Carl Orff“. |
|
|
Mögliche
Zuschussreduzierung bis
20 % gestaffelt ab 2006: |
131,4 TEUR |
|
2005/3/09 |
Kunsthalle |
||
|
2005/3/09.1 |
Die Hansestadt Rostock wird
verstärkt Verhandlungen mit privaten Dritten zwecks der Gründung einer
privaten Stiftung Kunsthalle aufnehmen, um weiterhin die Kunsthalle für
Ausstellungen erhalten zu können. |
|
|
2005/3/09.2 |
Erarbeitung einer
mittelfristigen Konzeption mit Setzung von Schwerpunkten in der Sammlungs-
und Präsentationstätigkeit der Kunsthalle. |
|
|
2005/3/09.3 |
Überprüfung des Fundus -
Zustandsanalyse -
Katalogisieren
der Sammlungen -
Depotkonzept -
Verleihangebote. |
|
|
2005/3/09.4 |
Entwicklung von
Marketingstrategien zur Präsentation städtischen Kulturgutes. |
|
|
Mögliche
Zuschussreduzierung bis
20 % gestaffelt ab 2006: |
118,2 TEUR |
|
2005/3/10 |
Kulturhistorisches
Museum „Kloster zum Heiligen Kreuz“ |
||
|
2005/3/10.1 |
Erarbeiten einer Konzeption
zur strategischen Entwicklung der inhaltlichen Museumsarbeit |
|
|
2005/3/10.2 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und
finanziellen Ziele dargelegt werden. |
|
|
2005/3/10.3 |
Überprüfung des Fundus -
Zustandsanalyse -
Katalogisieren
der Sammlungen -
Depotkonzept -
Verleihangebote. |
|
|
2005/3/10.4 |
Festlegung des
Zuschussbudgets 2006 einschließlich der Personalausgaben bis 2006 in
Abhängigkeit von der abzuschließenden Zielvereinbarung. |
|
|
2005/3/10.5 |
Die Überführung in eine
private Rechtsform ist parallel vorzubereiten. |
|
|
Mögliche
Zuschussreduzierung bis
20 % gestaffelt ab 2006: |
278,2 TEUR |
|
2005/3/11 |
Städtische Museen / Amt für Kultur und Denkmalpflege |
||
|
Der verbleibende Teil des
Amtes Städtische Museen ist mit dem Amt für Kultur und Denkmalpflege
zusammenzulegen. Hierbei ist die künftige Aufbau- und Ablauforganisation des
neuen Amtes effizient zu gestalten und die wahrzunehmenden Aufgaben sind
aufgabenkritisch zu hinterfragen. |
||
|
Mögliche
Einsparung Personalausgaben
ab 2006: |
70,0 TEUR |
|
2005/3/12 |
Volkstheater Rostock |
||
|
2005/3/12.1 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und
finanziellen Ziele dargelegt werden. Die von der Bürgerschaft beschlossene
Stellenreduzierung, die bisher noch nicht umgesetzt ist, bildet eine
wesentliche Grundlage. |
|
|
2005/3/12.2 |
Festlegung des
Zuschussbudgets 2006 einschließlich der Personalausgaben bis 2006 in Abhängigkeit
von der abzuschließenden Zielvereinbarung. |
|
|
2005/3/12.3 |
Auf
der Grundlage der bisherigen Prüfungsergebnisse zur Änderung der Rechtsform
des Volkstheaters Rostock sowie auf Grundlage des
Theaterkonsolidierungskonzeptes und dessen Fortschreibung wird der
Bürgerschaft bis zum 31.12.2006 ein Beschlussvorschlag zur Gründung einer
Theater GmbH vorgelegt. |
|
|
2005/3/12.4 |
Aufnahme von Gesprächen mit
der Stadt Schwerin, die eine enge Kooperation mit dem Staatstheater Schwerin
im Rahmen von z.B. Inszenierungsaustausch, Harmonisierung der Spielpläne,
Personalaustausch sowie gemeinsame Sommerbespielung zum Inhalt haben. |
|
|
Mögliche
Zuschussreduzierung bis
20 % gestaffelt ab 2006: |
1.759,6 TEUR |
|
2005/3/13 |
Prüfung der Einführung eines Internen Kontrollsystems
(IKS) |
||
|
Das Rechungsprüfungsamt
arbeitet weisungsunabhängig für das Vertretungsorgan. Zur Überwachung
insbesondere des Haushaltsvollzuges sollte ein Internes Kontrollsystem
aufgebaut werden. Zu entwickeln ist ein Modell, das ämterübergreifend oder
bereichsspezifisch Kontrollaufgaben wahrnehmen kann. Die Prüfungsschwerpunkte
des Jahres sowie die Anleitung der Beteiligten sollten durch das
Rechnungsprüfungsamt erfolgen. |
||
2005/3/14 |
Interkommunale
Zusammenarbeit |
||
|
Die in
Spitzengesprächen des Oberbürgermeisters mit den Landräten der Landkreise Bad
Doberan und Güstrow sowie den Dezernenten entwickelten folgende Projekte der
kommunalen Zusammenarbeit sind voran zutreiben: |
||
|
2005/3/14.1 |
Schaffung einer gemeinsamen
Rettungsleitstelle |
|
|
2005/3/14.2 |
Enge Kooperation ggf. Fusion der
Unteren Jagdbehörden |
|
|
2005/3/14.3 |
Enge Zusammenarbeit und
Aufgabenteilung nach Schwerpunktthemen zwischen den Veterinär- und
Lebensmittel-überwachungsämtern |
|
|
2005/3/14.4 |
Entwicklung einer gemeinsamen
Strategie für die Informationstechnologie (siehe auch Maßnahme 2005/4/05) |
|
|
2005/3/14.5 |
Zusammenarbeit der Jugendämter in
einzelnen Schwerpunktfeldern |
|
2005/3/15 |
Schaffung
einer zentralen Vergabestelle (VOL/VOF) |
||
|
Auf
der Grundlage der Organisationsuntersuchung der Firma PLS Ramboll Management
GMBH im Hauptamt werden die derzeit in der Stadtverwaltung vorhandenen 7
Hauptvergabestellen in einer Vergabestelle zentralisiert. Bis
zum 31.12.2005 ist die Geschäftsanweisung zur Vergabe städtischer Aufträge
(AGA II, 1/13) mit dem Ziel zu überarbeiten, alle formellen Vergabeverfahren
durch eine Vergabestelle durchführen zu lassen. |
||
|
Mögliche
Einsparung Personalkosten
ab 2006: |
33,0 TEUER |
|
2005/3/16 |
Konzentration
städtischer Außenstellen |
||
|
Die
Außenstellen, die von verschiedenen Ämtern innerhalb der Stadtverwaltung
vorgehalten werden, sollten perspektivisch an wenigen konzentrierten und
damit gestärkten Standorten zusammengeführt werden, sofern ein gemeinsamer
Standort Vorteile für die Aufgabenerledigung mit sich bringt und die
Bürgernähe gewährleistet wird. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung
der Hansestadt Rostock ist zu beachten. Begonnen
wird mit den Außenstellen des Sozialamtes und des Jugendamtes. Dieser bereits
begonnene Konzentrationsprozess ist stringent fortzuführen. Die beiden Ämter
sollten gemeinsam drei Standorte betreiben. Parallel ist zu prüfen, welche
Ämter, die ebenfalls Außenstellen vorhalten, sich auch an diesen Standorten
ansiedeln können. Die Immobilienkosten sind zu optimieren. |
||
|
Mögliche
Einsparung ab
2006: |
50,0 TEUR |
|
2005/3/17 |
Personalentwicklungskonzept |
|
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die
wichtigste Ressource einer Verwaltung. Deshalb müssen die Potentiale der Beschäftigten
erkannt, erhalten und gefördert werden, um die Leistungsziele der
Verwaltung bestmöglich zu erfüllen. Eine
zielorientierte strategische Personalentwicklung orientiert sich nach
gegenwärtigem Diskussionsstand auf: -
Entwicklung der
fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, -
Entwicklung von
Führungskompetenzen, -
Förderung einer
kommunikativen Kultur, -
Entwicklung der
Mitarbeitermotivation und -
Nachwuchsförderung. Im
Zentrum der Überlegungen stehen dabei auch Aspekte der Messbarkeit einzelner
Maßnahmen. Erfolgversprechende Instrumentarien sind den Zielen der
Personalentwicklung zuzuordnen. Dabei wird auf anforderungsgerechte
Stellenbesetzungen, Fortbildung und Qualifizierung sowie die Auswahl und
Ausbildung von Nachwuchskräften gesetzt. In
Abhängigkeit der weiteren Gestaltung hinsichtlich der Beteiligung der Ämter,
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Personalvertretungen und der
Schwerbehindertenvertretungen wird das Personalentwicklungskonzept in 2005
der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Obwohl
finanzielle Einsparungen durch den Ausbau der Instrumentarien der
Personalentwicklung aus heutiger Sicht kaum zu beziffern sind, können hier
konkrete Effekte zur Verbesserung der Effizienz des Verwaltungshandelns
erwartet werden. Nachweise über Veränderungen bzw. finanzielle Auswirkungen
werden erst mit Einführung eines Kennziffernsystems zur Personalentwicklung
ermöglicht, welche von zeitbezogenen Ergebnissen eines Personalcontrollings
untersetzt werden und von Städtevergleichen im Rahmen von Benchmarkings
begleitet werden können. |
Maßnahmebereich 4 Optimierung
der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung
der Hansestadt Rostock |
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2005/4/01 |
Integrierte
Softwarelösung |
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Derzeit
sind in der Verwaltung diverse separate Verfahren, wie NUKIS, PAISY, MEKOS,
Stellenplanbewirtschaftung/Stellenplan/Personalkostenplanung u.a. im Einsatz. Die
Wirtschaftlichkeit des Einsatzes einer integrierten Softwarelösung für die
Verwaltung mit den Komponenten -
Neues
Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen, -
Personalabrechnung,
-
Personalmanagement,
-
Vergabe- und
Beschaffungswesen u.a. ist
zu prüfen. Weiterhin sind Vergleichsrechnungen zum „klassischen“
Ersatz der o.g. Softwarelösung vorzulegen. |
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einmalig
geringere Investmittel in Höhe von: |
70,0 TEUR |
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nach
Einführung jährliche Kosten für Softwarepflege und -Wartung in Höhe von: (Zu
erzielende Einspareffekte bzw. Minderausgaben basieren auf einer Recherche
vom April 2004.) |
48,0 TEUR |
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2005/4/02 |
Wirtschaftliches
Betreiben von PC-Arbeitsplätzen
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Das Leasen von PC und zugehörigen Komponenten ist zu untersuchen. Dabei ist zu prüfen, ob der Einsatz geleaster PC für die Gesamtverwaltung oder Teile der Verwaltung wirtschaftlich ist. Die Finanzierung erfolgt aus den jeweiligen Amtsbudgets. Insbesondere - sind die ermittelten Einspareffekte gegenüber dem kreditfinanzierten Kauf nachzuweisen. - ist zu prüfen, ob die PC-Ausstattung als Basis für die Nutzung von IT-Verfahren für die effektivere Aufgabenerfüllung homogener wird, wodurch sich günstigere Betreuungsmöglichkeiten für diese Arbeitsplätze ergeben würden. - ist zu prüfen, ob sich das Niveau des technischen Supports für die gesamte Verwaltung gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von externen Kapazitäten im Rahmen des Leasingvertages wesentlich verbessert. - ist zu prüfen, ob die Kosten eines PC-Arbeitsplatzes für die nutzenden Ämter transparent werden und zumindest teilweise verursachergerecht zugeordnet werden können. Im Rahmen der Untersuchung ist die haushaltstechnische Umsetzung darzulegen. |
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Personalkosteneinsparung: (lt. Firma PLS Ramboll
Management GmbH) |
114,0 TEUR |
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2005/4/03 |
Neuordnung
der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu
leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen |
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In
der Organisationsuntersuchung der Firma PLS Ramboll Management GmbH wurde
herausgearbeitet, dass ein Missverhältnis zwischen dem zu leistenden
Betreuungsaufwand und den dafür verfügbaren Ressourcen vorliegt. Es wurde
eine Projektgruppe „Optimierung der IT-Betreuung“ gebildet. Die
Projektgruppe wird extern unterstützt. Die
Aufgabenstellung besteht darin, die aktuelle Aufgabenteilung zur
Sicherstellung des technischen Betriebes für die System- und
Anwenderbetreuung zwischen dem Hauptamt, Abteilung Informations- und
Kommunikationstechnik und den 33 Ämtern (ohne Eigenbetriebe) der
Stadtverwaltung zu untersuchen, zu analysieren und zu bewerten. Im Ergebnis
sind Handlungsempfehlungen für die effektivere Aufgabenteilung zwischen den
Ämtern und der Abt. Informations- und Kommunikationstechnik sowie Vorschläge
zur strukturellen Einordnung des IT- Betreuungspersonals zu erarbeiten. |
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mögliche
Einsparung: |
effizienter Personaleinsatz |
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2005/4/04 |
Intranet |
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Eines der ersten Projekte im
Rahmen des Konzeptes zum Virtuellen Rathaus (Informations-Vorlage für die
Bürgerschaft Nr. 0034/02-IV) ist die Einführung eines Intranets für die
Beschäftigten der Stadtverwaltung. Im März 2004 stimmte der
Personalrat der Stadtverwaltung der Teileinführung des DV-
Anwendungsverfahrens „CMS otris-Portal“ zu, dessen Betrieb
Voraussetzung für die Einführung eines Intranets ist. Zunächst wird in einer ersten
Nutzungsstufe der Aufbau des Intranets und die Pflege der Inhalte, die insbesondere
die Informationsbereitstellung betreffen, im Hauptamt getestet, um den
Einführungs- und Betriebsaufwand einschätzen zu können. Da die erste Nutzungsstufe noch
nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Aussagen über mögliche
Einspareffekte getroffen werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden,
dass durch die reine Informationsbereitstellung keine messbaren
Einspareffekte nachgewiesen werden können, bedingt dadurch, dass die
Nutzeffekte sich an jedem einzelnen Arbeitsplatz minimal darstellen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt
werden Dienste und Verwaltungsverfahren hinsichtlich ihrer durchgehenden
Online-Realisierung betrachtet. Die Wiederverwendung zentraler Dienste (z. B.
Bezahlfunktion, Verwaltung von Zugriffsrechten, Signaturservice,
Formularservice) für unterschiedliche Fachanwendungen beinhaltet
Synergiepotentiale, die sowohl Kosteneinsparungen als auch hohe Performance
und Administrierbarkeit verbinden. |
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mögliche Einsparung: |
Verwaltungsvereinfachung und Erhöhung
der Transparenz |
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2005/4/05 |
Zusammenarbeit
mit den Kreisen Güstrow, Bad Doberan bzw. städtischen Beteiligungen im
IT-Bereich |
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Prüfung
von Synergieeffekten: Themenfelder,
die in diesem Zusammenhang zu betrachten wären, sind beispielsweise: |
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2005/4/05.1 |
gemeinsame
Beschaffung |
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2005/4/05.2 |
arbeitsteilige
Verfahrensbetreuung |
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2005/4/05.3 |
gemeinsame
Ressourcennutzung |
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2005/4/05.4 |
gemeinsame
Nutzung von Rahmenvereinbarungen z.B. im Bereich Telekommunikation |
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Einspareffekte
z.B. durch TK-Verträge: Durch
das Anpassen bestehender Wartungsverträge sowie bestehender Leistungsverträge
wird ab Januar 2005 eine jährliche Einsparung an Telefonkosten von etwa 6,0
TEUR erwartet. Bei Einbeziehung der o.g. Kreise in bestehende Verträge, bei
bleibender Selbständigkeit, ist eine weitere Rabattierung um bis zu ein bis
zwei Prozentpunkte möglich (etwa zusätzlich jährlich 3,0 TEUR): |
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Einsparung
an Telefonkosten jährlich |
6,0 TEUR |
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Einsparung
durch weitere Rabattierung jährlich |
3,0 TEUR |
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Maßnahmebereich 5 Fortsetzung
und Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines
Zentralen Immobilienmanagementes |
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2005/5/01 |
Mieten, Pachten,
Nutzungsentgelte |
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2005/5/01.1 |
Schrittweise
Anpassung des Miet- und Pachtniveaus an die derzeitige Marktsituation bei
Überlassung an Dritte mit Übernahme der Gebäude durch den Eigenbetrieb
„KOE“. |
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Mögliche
Einnahmen: |
2005: 10,0
TEUR 2006: 20,0
TEUR 2007: 30,0
TEUR 2008: 40,0
TEUR |
|
2005/5/01.2 |
Erhebung
eines kostendeckenden Nutzungsentgeltes für die von der Verwaltung
angemieteten Büroräume (nicht höher als die üblichen Marktpreise)
mittelfristig zu Lasten der Amtsbudgets. |
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2005/5/02 |
Überführung
von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“ |
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2005/5/02.1 |
Überführung
aller weiteren Immobilien in den Eigenbetrieb „KOE“ im Jahre 2005
- außer Schulen und Sporthallen - einschließlich des gebäudebezogenen
Personals. |
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|
2005/5/02.2 |
Überführung
der Schulen/Sporthallen an den Eigenbetrieb „KOE“ 2006
einschließlich des gebäudebezogenen Personals. |
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2005/5/02.3 |
Sicherung
einer effektiven Handlungsgrundlage für den Eigenbetrieb durch die Schaffung
eines beschließenden Betriebsausschusses der Bürgerschaft nach Änderung der
Hauptsatzung. Anpassung der Eigenbetriebssatzung des kommunalen
Eigenbetriebes „KOE“ an die veränderte Struktur- und
Aufgabensituation. Erarbeitung
einer Entwicklungskonzeption des Eigenbetriebes „KOE“ als
Dienstleister für die Stadtverwaltung (Versorgungsverträge wie Strom, Fernwärme,
Wasser etc. sowie Hochbau- und Vermieterdienstleistungen). |
2005/5/03 |
Optimierung
der Gebäudeverwaltung Koordinierung
der Nutzerfunktion |
|
Mit dem Aufbau eines zentralen
Immobilienmanagements der Hansestadt Rostock werden alle mit der Verwaltung
und Bewirtschaftung städtischer Gebäude und baulichen Anlagen verbundenen
Aufgaben geordnet sowie Arbeits- und Dienstleistungsbeziehungen über
definierte Schnittstellen organisiert. Eine Maßnahme zur Erreichung
dieser Zielstellung ist der Ausbau des Vermieter-Nutzer-Modells. Der
Eigenbetrieb „KOE“ ist als Vermieter/Verwalter von Objekten tätig
und vertritt die Hansestadt Rostock gegenüber Fremdvermietern. Im Hauptamt werden die Aufgaben
zur Koordinierung der Nutzerfunktion seit dem 01.09.2004 wahrgenommen. Der
Nutzervertreter ist ein Gebäudedienstleister und bildet die Schnittstelle
zwischen den Ämtern und dem Eigenbetrieb „KOE“. Er veranlasst in
Abstimmung und auf Anforderung der Nutzer alle der Bewirtschaftung und Verwaltung
dienenden notwendigen Maßnahmen und Leistungen in stadteigenen als auch in
angemieteten Verwaltungsobjekten. Durch die Umsetzung dieser
Struktur wird in zunehmendem Maße gewährleistet, dass die
Gebäudedienstleistungen aus einer Hand umfassend erfolgen können. Die Aufgabe der
Fortschreibung der Raumnutzungskonzeption wird im Hauptamt in Zusammenarbeit
mit dem Eigenbetrieb „KOE“ wahrgenommen. Auf Grund der
veränderten Gebäudesituation ist eine Überarbeitung des Raumkonzeptes
erforderlich. Durch die Rückgabe eines sanierten Objektes in der Ulmenstraße
an die Hansestadt Rostock besteht die Möglichkeit der Unterbringung des
gesamten Eigenbetriebes „KOE“ in einem Gebäude und damit der
Freizug aus dem jetzigen Stammsitz und der Freizug eines Teiles der H.-
Fallada- Straße 1. Die
Neuordnung der Objektverwaltung ist ein wichtiger Vorgriff auf das neue
doppische Haushaltsverfahren in dem auf der Grundlage des bewerteten
städtischen Vermögens die Gebäudekosten (sowohl Investitionskosten wie
Abschreibungen) in die Budgetplanung und damit in die Haushaltsplanung
einfließen werden. |
|
Im Jahr 2010 werden nach
der geplanten Stellenreduzierung voraussichtlich noch ca. 1.760
Büroarbeitsplätze benötigt. Auf Grund der Personalentwicklung bis 2010 wird
eine zentrale Unterbringung in folgenden Verwaltungsgebäuden möglich sein: Verwaltungsgebäude Anzahl der möglichen
Büroarbeitsplätze Rathauskomplex (ohne Container/Haus 33/34) 163 Neuer
Markt 3 288 St.-Georg-Str.
109 /vor Sanierung) 202
(293 n.S.) Charles-Darwin-Ring
6 177 Holbeinplatz
14, Haus des Bauwesens 321 Schillingallee
71 74 Am
Westfriedhof 68 Neuer
Friedhof, Satower Str. 15/16 4 Wiethagen,
Haus 3 A und B 7 St.-Petersburger
Str. 39 18 Warnowallee
30/31 47 Am
Seehafen 2 11 Paulstr.
22 66 Schwimmhalle
Kopernikusstr. 54 |
|||
|
Insgesamt
stehen in diesen Verwaltungsgebäuden 1.500 Büroarbeitsplätze zur Verfügung.
Nach der Sanierung St.- Georg- Straße 109 werden weitere 91 Arbeitsplätze an
diesem Standort hinzukommen. Es
ist geplant, mittelfristig die Außenstandorte Werftstraße 6, Friedhofsweg 28;
Bürocontainer An der Hege 9 und diverse kleine Standorte aufzugeben. Der
Außenstandort Lange Straße 1 wird zum 31.01.2005 gekündigt. |
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|
Einsparung
2005: Einsparung
ab 2006: Mögliche
Einsparung ab Freizug der Gebäude: |
27,2 TEUR 29,6 TEUR mind. 90,0 TEUR |
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2005/5/04 |
Übertragung
von Schiffen an Vereine |
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|
Fortsetzung
des Prozesses der Übertragung der Schiffe an Vereine. Die Schiffe sind zum
Selbstkostenpreis bis zum 31.12.2005 an Dritte zu übertragen, um diese für
die Hansestadt Rostock erhalten zu können. |
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2005/5/04.1 |
„Warnowschiff“
(früher Jugendschiff) |
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2005/5/04.2 |
„Likedeeler“ |
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Mögliche
Einsparung: |
zukünftige Sanierungs-aufwendungen |
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2005/5/05 |
Prüfung
des Bestandes an Dienstwohnungen, die im Bestand der Hansestadt Rostock
verbleiben müssen |
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Die
Unterarbeitsgruppe „Optimierung der Immobilienverwaltung“ hat die
kommunalen Dienstwohnungen erfasst. Die Prüfung der Notwendigkeit des
Vorhaltens von Dienstwohnungen ist noch nicht abgeschlossen. Organisatorisch
wird die Verwaltung der Dienstwohnungen aus dem Verantwortungsbereich der
Ämter herausgegliedert und mit der Übergabe an den Eigenbetrieb „KOE“
in die Verantwortung des Eigenbetriebes „KOE“ gegeben. Die
Mietverträge sind zu prüfen und anzupassen. Amt Anzahl der Mietverträge Stadtamt Amt für Schule und Sport Amt für Stadtgrün,
Naturschutz und Landschaftspflege Stadtforstamt 1 15 1 7 |
||
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Mögliche
Einsparung: |
5,0 TEUR |
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2005/5/06 |
Bildung einer
Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
||
|
Bis
zum 31.12.2005 ist die Bildung einer Zentralregistratur für die Verwaltung
der Hansestadt Rostock abzuschließen. Bis zum 31.12.2008 sind die derzeit in
den Ämtern dezentral geführten Registraturen schrittweise aufzulösen und das
Schriftgut ist in die Zentralregistratur zu überführen. Die
derzeitige Situation der Zwischen- bzw. Endlagerung in den Ämtern bindet Unterbringungskapazitäten
in Form von Räumlichkeiten sowie Personal zur Verwaltung der Akten und
erzeugt Kosten in noch nicht bezifferbarer Höhe. Durch die Zentralregistratur
ist festzulegen, in welchen Ämtern der Stadtverwaltung Alt- bzw.
Teilregistraturen weitergeführt werden dürfen. Im
Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen Verfahrens für das Haushalts- Kassen-
und Rechnungswesens sind schrittweise die Voraussetzungen für die
elektronische Aktenführung zu schaffen. |
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Mögliche
Einsparung ab
2006: |
30,0 TEUR |
|
Maßnahmebereich 6 Reduzierung
des sächlichen Verwaltungs- und Betriebs- aufwandes |
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2005/6/01 |
Energiewettbewerb -
Einsparung von Energie- und anderen Betriebskosten in den Schulen |
||
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Der
Wettbewerb zur Einsparung von Energie- und anderen Betriebskosten in den
Schulen und in den Ämtern ist fortzuführen bzw. auszuweiten. Ziel
dieses Wettbewerbs ist die Einsparung der Aufwendungen für die Energieträger
Elektroenergie, Fernwärme, Erdgas, Heizöl und Wasser durch
Verhaltensänderungen bzw. Änderungen der inneren Organisation. Dazu sollen
wie bereits mit Beschluss Nr. 0316/99 des Hauptausschusses, die
Rahmenbedingungen für den Energie- und Wasser/Abwassereinsparungswettbewerb
neu definiert werden. Zur Motivation der Teilnahme am Wettbewerb wird den
Organisationseinheiten eine Beteiligung an ersparten Bewirtschaftungsausgaben
in Aussicht gestellt. |
||
|
Mögliche
Einsparung: |
15,0 TEUR |
|
2005/6/02 |
Schrittweise Einführung
des Umweltmanagements in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
||
|
Das Umweltmanagement
richtet sich auf die durch Ressourceneinsparung zu erzielenden
Konsolidierungseffekte. Es leistet einen Beitrag zum effizienten,
transparenten und umweltgerechten Verwaltungshandeln. Strategisches Ziel ist die
schrittweise Einführung des Umweltmanagements in ausgewählte Handlungsfeldern
mit Kostensenkungspotentialen. Das sollen zunächst die Bereiche Beschaffung,
Abfallmanagement und Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen sein,
die nach den Vorgaben der EU-Verordnung EMAS (Eco Management and Audit
Scheme) im Zeitraum 2005 bis 2007 geprüft und abgerechnet werden. Zur Begleitung und
Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine ämterübergreifende Projektgruppe
gebildet werden. Folgende operative Ziele
und Maßnahmen sollen erreicht werden: |
||
|
2005/6/02.1 |
Beschaffung: -
Stabilisierung
der umweltfreundlichen Beschaffung von Büromaterial über eine
Geschäftsanweisung bis zum 31.03.2005 -
Aufbau eines
zentralen Controllings als Grundlage für Ressourcen- und Kosteneinsparung in
diesem Bereich bis zum 30.09.2005 -
Berücksichtigung
der EU-Empfehlungen zur umweltfreundlichen Beschaffung im öffentlichen Sektor
in den Vergaberichtlinien der HRO bis zum 31.12.2005 |
|
|
2005/6/02.2 |
Abfall: -
Bestandsaufnahme
zum Abfallaufkommen und zur Abfalltrennung zwecks Reduzierung der
Abfallmengen in der Stadtverwaltung bis zum 30.06.2005 in Zusammenarbeit mit
dem Eigenbetrieb „KOE“ und dem Nutzervertreter -
Erstellung
eines internen Konzeptes zum Abfallmanagement in der Stadtverwaltung bis zum
31.12.2006 |
|
|
2005/6/02.3 |
Bewirtschaftung von
öffentlichen Toilettenanlagen: -
Bestandsaufnahme
über Ressourcenverbräuche (z.B. Wasser, Energie) und Sichtung aller weiteren
kosten- und umweltrelevanten Daten bis zum 30.06.2005 -
Ableitung von
Maßnahmen zur Kostenersparnis bis zum 31.12. 2005 |
||
|
Mögliche Einsparung: |
20,0 TEUR |
||
2005/6/03 |
Zusammenführung der
Bewirtschaftung der Papierkörbe |
|||
|
Die
Bewirtschaftung der Papierkörbe der Hansestadt Rostock ist im Amt für
Umweltschutz zu konzentrieren, in dem diese Aufgabe bereits jetzt
schwerpunktmäßig wahrgenommen wird. Der Verwaltungsaufwand kann hierdurch
reduziert werden. |
|||
|
Mögliche
Einsparung: |
50,0
TEUR |
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2005/6/04 |
Hartz IV: Prüfung der
Erstattungsansprüche der Hansestadt Rostock gegenüber dem Bund/Land bzgl. der
Mehrbelastung für die Kosten der Unterkunft |
|||
|
2005/6/04.1 |
Prüfung der Einleitung von
rechtlichen Schritten bei nicht ausreichender Beteiligung von Bund und Land
an den Mehrausgaben der Kommune durch das SGB II |
||
|
2005/6/04.2 |
Bildung eines
trägerübergreifenden Budgets zur psychiatrischen Betreuung im Rahmen des SGB
XII zur Deckung und zum effektiven Einsatz der finanziellen Mittel |
||
|
Mögliche
Zuschussreduzierung ab
2005: |
17.885,0 TEUR |
||
2005/6/05 |
Übernahme der Kontrolle
der Hydranten der Hansestadt Rostock und Durchführung von geringfügigen
Wartungsarbeiten |
|||
|
Zwischen der Hansestadt
Rostock, Tief- und Hafenbauamt und der Eurawasser GmbH besteht ein
Hydrantenvertrag. Bisher hat das Tief- und Hafenbauamt jährlich die
Eurawasser GmbH mit der Kontrolle, Wartung und Reparatur der Hydranten der
Hansestadt Rostock beauftragt. Zukünftig wird das Brandschutz- und
Rettungsamt die Kontrolle und Durchführung geringfügiger Wartungsarbeiten
übernehmen. |
|||
|
Mögliche Einsparung ab
2005: |
18,2 TEUR |
||
2005/6/06 |
Einstellung des farbigen
Kopfbogens |
|
|
Der
farbige Kopfbogen der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock wird künftig nur
noch von der Oberbürgermeisterin oder vom Oberbürgermeister verwandt, wenn
aus Repräsentationszwecken die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister
dies ausnahmsweise für erforderlich hält. Alle anderen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter verwenden ausschließlich den schwarz-weißen Kopfbogen, da dieser
sowohl in der Herstellung kostengünstiger als auch in der elektronischen
Bearbeitung weniger aufwendig ist. |
|
|
Mögliche Einsparung ab
2005: |
400 EUR |
2005/6/07 |
Zur Verfügung stellen
des Haushaltsplanes in maschinenlesbarer Form |
|
|
Der Haushaltsplan,
einschließlich der Anlagen, wird ab 2006 nicht mehr in Papierform sondern im
Intranet der Stadtverwaltung Rostock sowie zur Weitergabe auf CD-ROM
bereitgestellt. |
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Mögliche jährliche
Einsparung ab 2006: |
4,5 TEUR |
Maßnahmebereich 7 Das
Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) |
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2005/7/01 |
Umstellung des
Haushaltsaufstellungsverfahrens (abrechenbare Zielformulierung, Hauptsatzung) |
|
Mit
der Einführung der Budgetierung wurden im Rahmen der Ausnahmegenehmigung
gemäß § 42 a KV M-V i.V.m. § 45 GemHVO einige der haushaltswirtschaftlichen
Grundsätze zum Zwecke der flexibleren Haushaltsführung für die Verwaltung
gelockert. Ziel der Budgetierung ist es aber nicht, das Budgetrecht der
Bürgerschaft einzuschränken, sondern vielmehr die Blickrichtung der
Bürgerschaft auf die kommunale Leistungserstellung und die entsprechenden
Grundsatzentscheidungen zu lenken. Das setzt voraus, dass das traditionelle
Haushaltsaufstellungsverfahren zu ändern ist. Mit der Konzeption zur
flächendeckenden Einführung der Budgetierung im Verwaltungshaushalt hat die
Bürgerschaft sich zu diesem Haushaltsaufstellungsverfahren bekannt, so dass
mit dem Haushaltsplan 2006 erstmalig neue Wege gegangen werden. Die
Planaufstellung 2006 wird vorbereitet durch einen Vorschlag der Verwaltung
als Basis für den Eckwertebeschluss des Hauptausschusses. D.h., dass die
Bürgerschaft bereits zum Zeitpunkt der Planerarbeitung in den Arbeitsprozess
einbezogen wird. Unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Deckungsmittel sollen die
Teilbudgets größenordnungsmäßig festgelegt und erstmalig politische
Prioritäten in den Beratungen der Fachausschüsse diskutiert und festgelegt
werden. Im
Rahmen der Umsetzung der Budgetierung in der Stadtverwaltung beschäftigte
sich die Projektgruppe I mit der „Erarbeitung strategischer
Ziele“ unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Stadtentwicklung der
Hansestadt Rostock. Die Entwicklung der strategischen Ziele wird in
gemeinsamer Arbeit mit den Ämtern vorbereitet, so dass mit dem Haushaltsplan
2006 die Festsetzung der operativen Ziele durch die jeweiligen
Organisationseinheiten erfolgen kann. Die Ziele sollten in Form der
Erläuterungen den jeweiligen Bereichs-/ Teilbudgets zugeordnet und erstmals
mit der Übergabe der Eckwertevorlage den Mitgliedern der Bürgerschaft
übergeben werden. Voraussetzung
für die Umstellung des Haushaltsverfahrens ist die Änderung der Hauptsatzung,
mit der dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Eckwerte zum Haushalt
übertragen wird. |
2005/7/02 |
Schrittweise
flächendeckende Personalkostenbudgetierung |
|
Mit dem Haushalt 2003 wurde
im Amt für Controlling, Finanzen und Steuern, in der Stadtbibliothek, im
Gesundheitsamt sowie im Stadtforstamt die Personalkostenbudgetierung
eingeführt. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter dieser Ämter begrüßen die
Möglichkeit zur verstärkten Wahrnehmung der Verantwortung, auch wenn der
Spielraum auf Grund der Haushaltssituation derzeit sehr gering ist. Bis
zum 31.12.2005 ist die Geschäftsanweisung zur „Budgetierung von
Bestandteilen der Personalausgaben ausgewählter Ämter“ zu überarbeiten. Die
Personalkostenbudgetierung wird schrittweise in allen Ämtern der
Stadtverwaltung spätestens bis 2007 eingeführt. Die dafür erforderlichen
personellen und technischen Voraussetzungen werden haushaltsmäßig 2005 und
2006 geschaffen. |
2005/7/03 |
Einführung der Kosten-
und Leistungsrechnung |
|
Die
Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Rechnungsinstrument, welches Daten zur
Planung, Steuerung und Kontrolle der Stadtverwaltung bereitstellt. Es
wird eine vergangenheitsorientierte Ist-Kostenrechnung durchgeführt, die auf
dem Betriebsabrechnungsbogen und den darin festgelegten
Kostenverrechnungsmodalitäten basiert. Sie dokumentiert die Durchführung der
Kosten- und Leistungsrechnung. Zurzeit
sind 23 von 28 Ämtern der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock in den
Arbeitsprozess der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung einbezogen. Der
Einführungszeitraum für die Kosten- und Leistungsrechnung wird mit 2 bis 3
Jahren angenommen. Im
ersten Jahr werden die organisatorischen, technischen und inhaltlichen
Voraussetzungen geschaffen, die Stammdaten und erste Zwischenberichte
erarbeitet. Im zweiten Jahr werden die aus den Zwischenberichten und der
Praxis gewonnenen neuen Erkenntnisse eingearbeitet. Als Ergebnis stehen
Informationen zur Verfügung, die auswertbar sind und die Grundlage für den
Aufbau eines Berichtswesens bilden. Bis
zum Ende des Jahres 2004 werden alle Ämter in den Prozess der Einführung
einbezogen sein. Noch
nicht flächendeckend in die Kosten- und Leistungsrechnung eingearbeitet sind -
kalkulatorische
Kosten aus Abschreibungen, -
innere
Leistungsverrechnungen und -
die Verzinsung
des Anlagevermögens. Diese Aufgabe wird ab 2005
beginnend umgesetzt. Insgesamt
kann die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung als positiv bewertet
werden. Mittels der Kosten- und Leistungsrechnung werden die Ämter in die
Lage versetzt, Tendenzen und Kostenschwerpunkte zu erkennen und zu
analysieren. Die
Kostenrechnung erleichtert den Ämtern in hohem Maße, den Anforderungen an
eine korrekte Kalkulation von Kosten gerecht zu werden. Sie ist ein
Instrument, das für eine notwendige Einflussnahme auf Kostenentwicklungen
unverzichtbar geworden ist. Die
vorliegenden Auswertungen aus dem Haushaltsjahr 2003 führen dazu, ausgewählte
Leistungen näher zu untersuchen, um ggf. einen höheren Kostendeckungsgrad zu
erreichen. Die Wirkungen wurden in den Haushalt für das Jahr 2005 eingearbeitet.
|
2005/7/04 |
Einführung der
Anlagenrechnung |
|
In der Anlagenrechnung erfolgen die
Erfassung und die wertmäßige Fortschreibung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens. Im
Konzept zur Einführung eines neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
bildet die Anlagenrechnung im Zusammenhang mit der Erstellung der
Eröffnungsbilanz die zentrale Informationsquelle für den Nachweis des
kommunalen Vermögens. Mit der
Einführung der Anlagenrechnung bei der Hansestadt Rostock wurde 2004
begonnen. Seit November 2004 wird die vollständige Erfassung des kommunalen
Anlagevermögens vorbereitet. Regelwerke,
wie die Bewertungsrichtlinie und die Inventurrichtlinie, werden
derzeit erarbeitet. |
2005/7/05 |
Umstellung auf die
Doppik |
|
Nach dem Beschluss der
Innenministerkonferenz der Länder (IMK) vom 21. November 2003 soll ein neues
Gemeindehaushaltsrecht den Landesparlamenten zur Umsetzung in kommunales
Landesrecht vorgelegt werden. Die grundlegenden Anforderungen für das neue
kommunale Haushalts- und Rechnungswesen gelten sowohl für die kommunale
Doppik als auch für die erweiterte Kameralistik. Die traditionelle
Kameralistik wird damit in den nächsten Jahren zum „Auslaufmodell“
im kommunalen Haushaltswesen. Auf der Grundlage der IMK-Beschlüsse
soll durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts - das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der
bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte
Darstellung umgestellt und - die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch
die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung)
durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen
(Outputsteuerung) ermöglicht werden. Dieses Ziel soll auf zwei Wegen
verwirklicht werden, nämlich durch: - Weiterentwicklung des bisherigen Haushaltsrechts,
das nach dem kameralistischen Buchungsstil ausgerichtet ist, wobei das
Ressourcenverbrauchskonzept nur eingeschränkt umgesetzt wird (,‚erweiterte
Kameralistik“) und - Bereitstellung eines neuen Haushaltsrechts auf der
Grundlage der doppelten Buchführung (,‚kommunale Doppik“). Der
Umstellungszeitraum auf das neue kommunale Finanzwesen kann für die
Hansestadt Rostock mit 3 - 4 Jahren angenommen werden. Zur
Lösung der Aufgabe wurde bei der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock durch
die Hauptarbeitsgruppe „Moderne Verwaltung - Reform und
Konsolidierung“ das Projekt „Einführung eines neuen kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der Kommunalen Doppik“
initiiert. Es ist davon auszugehen, dass die Reform des
kommunalen Haushaltsrechts einen grundlegenden Wandel der kommunalen
Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen bewirken wird. Die Einbindung der ehrenamtlichen
Gemeidevertreterinnen und Gemeindevertreter in den Reformprozess ist
besonders wichtig. Aus diesem Grund wurde als Auftaktveranstaltung im
Dezember 2004 eine öffentliche Finanzauschusssitzung zum Thema doppisches
Haushaltsverfahren duchgeführt. Die Arbeit der Bürgerschaftsmitglieder wird
sich in Umsetzung der kommunalen Doppik grundlegend ändern. Der herkömmliche
kamerale Haushalt wird in einen produktorientierten Budgethaushalt, der aus
Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung besteht, umgewandelt. |
Maßnahmebereich 8 Reduzierung/Optimierung
von Zuweisungen, Zuwendungen und
Zuschüssen Ausgabeverbesserung |
||
2005/8/01 |
Fortführung des
Prozesses des Abschlusses von Zielvereinbarungen mit den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
und Eigenbetrieben der Hansestadt Rostock Der
Abschluss von Zielvereinbarungen im beiderseitigen Interesse mit den
kommunalen Eigenbetrieben und Eigengesellschaften ist ausgehend von der
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen (u.a. in Umsetzung
entsprechender Gutachten) mit dem Ziel abzuschließen,
Verlustausgleichszahlungen aus dem städtischen Haushalt mittelfristig zu
reduzieren bzw. Erträge für den städtischen Haushalt zu erhöhen bei
gleichzeitiger verbesserter Positionierung der Gesellschaften am Markt. |
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|
Abschluss
einer Zielvereinbarung mit: |
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|
- WIRO Wohnungsgesellschaft mbH im Jahr 2006 (nach
Wirtschaftlichkeitsprüfung) |
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- Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH im Jahr
2006 - nach Umsetzung der Ergebnisse des
Wirtschaftlichkeitsgutachtens der BDO hinsichtlich der Untersuchung der
Effektivität der Aufbau- und Ablauforganisation und der Analyse der
Geschäftsfelder im Hinblick auf mögliche Synergien mit der Hansestadt Rostock
und deren Gesellschaften |
|
|
- Großmarkt Rostock GmbH im Jahr 2006 |
|
|
- Stadtentsorgung Rostock GmbH - mit der Zielvereinbarung, die zwischen der
Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH am 20.11.2003
abgeschlossen wurde, wird die Hansestadt Rostock als mittelbar beteiligte
Gesellschafterin der Stadtentsorgung Rostock GmbH dafür Sorge tragen, dass
das Unternehmen mit Hilfe seines Restrukturierungskonzeptes in die Lage
versetzt wird, marktwirtschaftliche Bedingungen im Unternehmen zu schaffen - diese Zielvereinbarung trat am 20.11.2003 in Kraft
und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2007 mit der Option, dass bei Erfüllung
der Kostenziele die Hansestadt Rostock beabsichtigt, für den jeweils nächsten
Dreijahreszeitraum (2008 bis 2010 und 2011 bis 2013) ein Jahr vor Ablauf der
Zielvereinbarung einvernehmlich unter Festlegung neuer Kostenziele die
Zielvereinbarung für den entsprechenden Zeitraum zu verlängern. |
|
|
Mögliche
Einsparung 2005: |
790,0 TEUR in den
Leistungen der Zielvereinbarung von 2004 zu 2005 |
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- Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH im
Jahr 2005 Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der
Firma Altenburg - Festsetzung des Zuschusses an die Rostocker Messe-
und Stadthallengesellschaft mbH in Höhe von 3.060,0 TEUR unter Einhaltung festgelegter
Leistungskennziffern für den Zeitraum der Bedienung eines
Investitionskredites zum Abbau des Sanierungsrückstaus |
|||
|
Mögliche
Einsparung ab 2005: Einsparung
2006: |
jährliche Einsparung
gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan in Höhe von 110,0 TEUR notwendige
Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 3.000,0 TEUR als Eigentümerin der Immobilie
Stadthalle |
||
|
- Zoologischer Garten Rostock gGmbH - Neuverhandlung und Verlängerung der bestehenden
Zielvereinbarung für die Jahre 2006 bis 2010 mit dem Ziel der
Zuschussreduzierung in Höhe von 250,0 TEUR unter Einhaltung von
Leistungskennziffern. |
|||
|
Mögliche
Einsparung ab
2006: |
jährlich 250,0 TEUR |
||
2005/8/02 |
Reduzierung des
Zuschusses an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ |
|||
|
Laufende
Zuschüsse an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ sind
mit der Umsetzung des Kooperationsvertrages mit der Universität Rostock ab
2005 nicht mehr vorgesehen. Damit wird die bereits im
Haushaltssicherungskonzept 2002-2005 (Beschluss Nr.: 0360/02-BV) vorgesehene
Zielstellung umgesetzt. Im Haushalt 2005 sind 1.350 TEUR für den Ausgleich
von Verlusten für Vorjahre eingestellt. |
|||
|
Mögliche
Einsparung ab
2005: |
gegenüber 2004
Einsparung in Höhe von 425,0 TEUR |
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2005/8/03 |
Umwandlung der Rostocker
Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in eine Steuerungsholding |
|||
|
Die
Steuerungsfunktionen der RVV-Holding sind weiter zu entwickeln. Im
Jahr 2005 ist der Bürgerschaft für den Zeitraum 2006 bis 2010 die
Verlängerung der Zuschussvereinbarung zwischen der RVV und der Hansestadt
Rostock einschließlich der dieser als Anlage beizufügenden Zielvereinbarungen
zwischen der RVV und ihren Tochterunternehmen vorzulegen. In
der Zuschussvereinbarung zwischen der RVV und der Hansestadt Rostock ist die
Abschmelzung des Zuschusses zu vereinbaren. Die Zuschusshöhe an die RVV wird
für folgende Jahre wie nachstehend begrenzt: Geschäftsjahre Zuschuss 2006 3,5 Mio. EUR 2007 2,5 Mio. EUR 2008 0,5 Mio. EUR 2009 0,5 Mio. EUR |
|||
|
Mögliche
Einsparung: |
2005 1.000,0
TEUR 2006 1.000,0
TEUR 2007 1.000,0
TEUR 2008 2.000,0
TEUR |
||
2005/8/04 |
Übernahme zusätzlicher
Aufgaben / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von kommunalen Gesellschaften |
|||
|
2005/8/05.1 |
Stadtwerke
Rostock AG Verschiebung der mit dem
Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005 (Beschluss Nr.: 0360/02-BV)
durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahme in das Jahr 2007 auf Grund
neuer Gesetzgebungsverfahren zur Neuregulierung der Gas- und Stromnetze und
damit notwendiger Vorgaben zur Neuorganisation des Unternehmens. |
||
|
2005/8/05.2 |
Hafenentwicklungsgesellschaft
Rostock mbH: Verschiebung der mit dem
Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005 (Beschluss Nr.: 0360/02-BV)
durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahme in das 1. Hj. 2005 |
||
|
2005/8/05.3 |
WIRO
Wohnungsgesellschaft mbH: Verschiebung
der mit dem Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005 (Beschluss Nr.:
0360/02-BV) durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahme in das Jahr 2005 |
||
2005/8/05 |
Neuorganisation
des Tourismus- und Eventbereiches der Hansestadt Rostock |
|||
|
Externe
Prüfung von Einsparpotentialen bei Neuorganisation des Tourismus- und
Eventbereiches der Hansestadt Rostock - hier Vorschlag der Industrie- und
Handelskammer Rostock Die
Hansestadt Rostock und die Industrie- und Handelskammer Rostock werden in
Vorbereitung der Entscheidungsfindung in der Bürgerschaft über die Neuordnung
der Organisationsstrukturen im Tourismus- und Eventbereich einen externen
Gutachter beauftragen, um dringend notwendige Konsolidierungspotentiale
zusammenzuführen. Die Konsolidierungspotentiale sollen mindestens so hoch
sein, wie die Einnahmeverbesserung aus der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe
und der in den beiden bereits vorliegenden Gutachten aufgezeigten
Sparpotentiale. Das
Konzept des Initiativkreises Wirtschaft (Industrie- und Handelskammer
Rostock, Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und Unternehmerverband
Rostock und Umgebung e.V.) zielt auf ein zukunftsorientiertes und
finanzierbares Stadtmarketing, welches über eine zu schaffende Holding
gesteuert werden soll und von einer Kapitalbeteiligung aus der privaten
Wirtschaft verbunden mit der entsprechenden Mitsprache und Mitgestaltung
ausgeht. Die gemeinsame Verantwortung von Stadtverwaltung und Wirtschaft für
den Tourismusbereich ist eine zukunftsweisende innovative Strategie, die
beispielhaft für andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in der
Hansestadt Rostock sein kann. |
|||
|
Mögliche
Zuschussreduzierung dauerhaft
ab 2006: zuzüglich
der Maßnahmen 2005/8/01
und 2005/8/07 |
450,0 TEUR |
||
2005/8/06 |
Regionalverkehr
Küste GmbH (RVK) |
|||
|
Bei
Gründung des Aufgabenträgerverbundes ist zu überprüfen, ob das Halten von
Geschäftsanteilen an der RVK für die Hansestadt Rostock weiterhin erforderlich
ist. Soweit die Überprüfung dieses Erfordernis nicht bestätigt, sind die
Anteile zu verkaufen. |
|||
|
Mögliche
zusätzliche Einnahme in
2006: |
1,2 TEUR |
||
2005/8/07 |
Eigenbetrieb
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ |
|||
|
Mittelfristige
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der WIBERA AG -
Optimierung der
innerbetrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation unter dem Aspekt der
Bündelung einzelner Aufgaben mit dem Ziel einer verbesserten Kostentransparenz o
Ausgabenreduzierung
ab 2006 jährlich 35,0 TEUR -
Prüfung der
Ausgliederung von Aufgabenbereichen o
Erarbeitung
eines entsprechendes Konzeptes, Auftragserteilung Oktober 2005, mit der
Zielstellung einer Ausgabenreduzierung von jährlich 70,0 TEUR ab 2007 |
|||
|
Mögliche
Einsparung: |
ab 2006:
35,0 TEUR ab 2007;
70,0 TEUR |
||
2005/8/08 |
Gewährung von
Zuwendungen an Dritte (Förderrichtlinien) |
|||
|
Anpassung der spezifischen
Förderrichtlinien in den Ämtern an die sinkende finanzielle Leistungskraft
und den daraus folgenden finanzpolitischen Druck auf die Hansestadt Rostock. (Bereich Oberbürgermeister,
Hauptamt, Stadtamt, Amt für Schule und Sport, Amt für Kultur und
Denkmalpflege, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Tief- und Hafenbauamt,
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Stadtforstamt) |
|||
2005/8/09 |
Prüfung der
Refinanzierung der Aufgaben, die nach dem SGB XII (ehemals BSHG)
einschließlich der Grundsicherung der Hansestadt Rostock übertragen wurden |
||
|
Im Zuge der Durchführung
des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben nach dem BSHG blieben Ausgaben durch
den überörtlichen Sozialhilfeträger der Jahre 2002 und 2003 in Höhe von
mindesten 1,7 Mio. EUR ungedeckt. Seit der Übertragung der Aufgabe „Durchführung
des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung“ entwickelte sich 2003 ein Fehlbetrag von 1,0 Mio.
EUR, weitere 2,0 Mio. EUR fehlen der Hansestadt Rostock voraussichtlich 2004.
Der entsprechende Ausgleich ist beim Land einzufordern. |
||
|
Mögliche Einnahme in
2005: |
4.700,0 TEUR |
|
2005/8/10 |
Reduzierung der
Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege |
||
|
Die Zuwendungen für
freiwillige Leistungen belaufen sich mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2005 auf
3.874,2 TEUR (Anlage 2 Bd. II (ohne VVW). Auf Grund der Übergabe von
kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft (z.B. Jugendtreffs) erhöhten
sich die Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der
Wohlfahrtspflege erheblich. In Umsetzung der bereits
gefassten Beschlüsse der Haushaltssicherungskonzepte 2002 und 2003
(Beschlüsse Nr. 0360/02-BV und 0062/03-BV) und der Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock sollen die Zuwendungen ausgehend
vom Haushaltsplan-Entwurf 2005 im Jahre 2006 um 10 % reduziert. Dabei ist
keine mechanische Kürzung vorgesehen (Schwerpunktsetzung). Der Vorschlag einer
verwaltungsinternen Abwägung zwischen sozialraumorientierten und
gesamtstädtischen Angeboten ist der Bürgerschaft vorzulegen. Die Einwerbung
von Drittmitteln wird dabei durch die Hansestadt Rostock befördert. |
||
|
Einsparung ab 2006 lt. HHP-Entwurf 2005 |
387,4 TEUR |
|
2005/8/11 |
Überarbeitung der
Eckwerte der Nebenkostenrichtlinie der Hilfen zur Erziehung (damit wäre eine
Kürzung der Heimkosten verbunden) |
||
2005/8/12 |
Jugendhilfe/Kindertagesstätten |
||
|
2005/8/12.1 |
Prüfung
von Klagemöglichkeiten gegen das Gesetz zur Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz -
KiföG M-V) zur Durchsetzung des
Konnexitätsprinzips |
|
|
2005/8/12.2 |
Erarbeitung
von Vorschlägen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei der Gemeinde und
beim Träger der Kita sowie Übergabe an das zuständige Landesministerium. |
|
|
2005/8/12.3 |
Die
Versorgung mit Plätzen sowohl im Krippen- als auch im Kindergarten- und
Hortbereich in der Hansestadt Rostock hat im Bundesvergleich ein
außerordentlich hohes Niveau. Die
Verhandlungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen sind auf der
Grundlage der Prinzipien Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit so zu gestalten,
dass die gesetzlich geforderte Qualität der Betreibung erreicht wird. Dabei
werden Investitionsmaßnahmen nur berücksichtigt, wenn sie zur Sicherstellung
des Betriebes der Einrichtung unabdingbar sind. Die Erhöhung der
Elternbeiträge sowie die Erhöhung der Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt
sind zu begrenzen. |
|
|
2005/8/12.4 |
Auf
der Grundlage einer demografischen Analyse sind die Standorte für Kitas in
der Hansestadt Rostock jährlich zu prüfen. Für
den Abbau des Sanierungsstaus ist ein entsprechendes finanzierbares Konzept
in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb „KOE“ und dem Sachgebiet
Investitionscontrolling des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern zu
entwickeln. |
|
|
Vermeidung
einer Kostenexplosion |
|
|
2005/8/13 |
Förderung von
Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene
Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker
Freizeitzentrums/Familienzentrums |
||
|
2005/8/13.1 |
Das
„Konzept zur Förderung von Stadtteilkulturzentren/
Bürgerzentren/Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit
einschließlich des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums“ ist bis
zum 31.05.2005 der Bürgerschaft vorzulegen. Dabei
sind die finanziellen Auswirkungen darzustellen, mit dem Ziel einer
deutlichen Haushaltsentlastung. |
|
|
2005/8/13.2 |
Optimierung
der Gebäudenutzung bei gleichzeitiger qualitativer Verbesserung der
stadtteilbezogenen Sozial-, Jugend- und Kulturarbeit. Prüfung
der Integration von Seniorenbegegnungsstätten in die geplanten Stadtteil- und
Begegnungszentren. |
|
|
|
||
Maßnahmebereich 9 Einnahmeverbesserungen Einnahmen
Verwaltungshaushalt |
|||
2005/9/01 |
Überprüfung
Gewinnausschüttung OSPA |
||
|
Es sind alle notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen, um Gewinnausschüttungen der OSPA zu ermöglichen.
Die OSPA ist in einem angemessenen Maß heranzuziehen. |
||
|
Mögliche Mehreinnahmen ab 2005: |
250,0 TEUR |
|
2005/9/02 |
Überprüfung der
Entgeltordnungen sowie Gebührensatzungen |
||
|
Die kommunalen
Entgeltordnungen sowie Gebühren- und Abgabensatzungen sind fortwährend mit
dem Ziel zu überprüfen, einen in Deutschland üblichen bzw. gesetzlich
vorgeschriebenen Kostendeckungsgrad zu erzielen. Bei der Prüfung der
Entgeltordnungen und Gebührensatzungen sind die Ergebnisse der Kosten- und
Leistungsrechnung zu berücksichtigen. Über die entsprechenden
Gebührensatzungen und Entgeltordnungen ist eine Steuerung des Angebotes der
Hansestadt Rostock vorzunehmen. |
||
|
Mögliche
Einsparung: (z.B.
Verwaltungsgebührensatzung) |
25,0 TEUR |
|
Maßnahmebereich 10 Vermögensaktivierung Einnahmen
Vermögenshaushalt |
||
2005/10/01 |
Vermögensveräußerung zum
Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen) |
|
|
Reduzierung
ab 2006 10
% der Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken werden zur
außerplanmäßigen Schuldentilgung bzw. Kreditablösung eingesetzt, um die
Schuldenlast zu reduzieren. Im
Finanzplanungszeitraum wurden die Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken (HHST 02.8800.3400 0001) wie folgt geplant: - in TEUR - Jahr 2006 2007 2008 Einnahmen aus der
Veräußerung von Grundstücken 5.478,9 5.386,9 4.999,0 davon
10 % 547,9 538,7 499,9 Durch
den Einsatz von durchschnittlich 500,0 TEUR zur außerplanmäßigen
Schuldentilgung werden beginnend ab 2006 Zinskosten von ca. 20 - 30 TEUR pro
Jahr und Tilgungsleistungen von ca. 15,0 TEUR pro Jahr eingespart. |
|
|
Mögliche
Einsparung bis 2008 Zinsen: Tilgung: Nebenleistungen |
155,4 TEUR 122,7 TEUR 1,2 TEUR |
|
Mögliche Einsparungen
bis 2022 : Zinsen: 613,0
TEUR Tilgung: 1.500,0 TEUR Nebenleistungen:
6,7 TEUR |
|
2005/10/02 |
Mehrheitlicher
Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft
Rostock GmbH (HWBR) |
|
|
Die Hansestadt Rostock sucht einen wirtschaftlich
starken und soliden sowie im Bildungs- und Beschäftigungssektor fachlich
qualifizierten Partner, um die Gesellschaft als mittelständisches Unternehmen
zu sichern und auf langfristige Sicht als staatlich anerkannte Einrichtung
der Weiterbildung am bisherigen Standort zu erhalten. Die Hansestadt Rostock strebt die Stärkung der
Leistungsfähigkeit der Einrichtung, die Förderung und Fortführung des
erreichten Qualitätsstandards und die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze
an. |
|
|
Mögliche
Einnahme Vermögenshaushalt: |
mindestens
50,0 TEUR |
III Zusammenfassung der Einspareffekte - in TEUR - |
||||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinsparvolumen |
bis 2010 ff. |
|||||
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
bis 2008 |
|
||
Maßnahmebereich 1 |
Permanente Maßnahmen |
|||||||||
2005/1/01 |
|
Verbesserung der Liquidität |
|
|
|
|
|
|
||
Maßnahmebereich 2 |
Organisatorische
Begleitung der Prozesse der Umsetzung der Stelleneinsparung |
|||||||||
2005/2/01 |
|
Umfassende Begleitung des
Stelleneinsparprozesses |
|
|
|
|
|
|
||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
||||||
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
bis 2008 |
|||
Maßnahmebereich 3 |
Organisatorische und
personalwirtschaftliche Maßnahmen |
|||||||||
2005/3/01 |
|
Funktionalreform
I im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V |
|
|
|
|
|
|||
2005/3/02 |
UA 0310/0341 UA 0310 |
Stadtkasse 2005/3/02.1 2005/3/02.2 |
|
5,0 |
5,0 |
60,0 5,0 |
60,0 15,0 |
|||
2005/3/03 |
Abschnitt 41-47 |
Verstärkte Kooperation
zwischen dem Sozialamt und dem Jugendamt 2005/3/03.1 2005/3/03.2 |
|
1.100,0 100,0 |
1.100,0 100,0 |
1.100,0 100,0 |
3.300,0 300,0 |
|||
2005/3/04 |
UA 6000 UA 6121 |
Bauamt / Kataster-,
Vermessungs- und Liegenschaftsamt |
|
90,0 |
90,0 |
90,0 |
270,0 |
|||
- in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
bis 2008 |
|
2005/3/05 |
UA 1200 |
Amt für Umweltschutz |
|
|
|
|
|
|
2005/3/06 |
UA 3520 |
Stadtbibliothek |
|
40,0 |
40,0 |
40,0 |
120,0 |
|
2005/3/07 |
UA 3501 |
Volkshochschule |
|
80,2 |
80,2 |
80,2 |
240,6 |
|
2005/3/08 |
UA 3310 |
Konservatorium |
|
131,4 |
131,4 |
131,4 |
394,2 |
|
2005/3/09 |
UA 3223 |
Kunsthalle |
|
118,2 |
118,2 |
118,2 |
354,6 |
|
2005/3/10 |
UA 3222 |
Kulturhistorisches Museum
„Kloster zum Heiligen Kreuz“ |
|
278,2 |
278,2 |
278,2 |
834,6 |
|
2005/3/11 |
UA 8000 |
Städtische Museen /
Amt für Kultur und Denkmalpflege |
|
70,0 |
70,0 |
70,0 |
210,0 |
|
2005/3/12 |
UA 3300 |
Volkstheater Rostock |
|
1.759,6 |
1.759,6 |
1.759,6 |
5.278,8 |
|
2005/3/13 |
|
Prüfung der Einführung eines Internen Kontrollsystems
(IKS) |
|
|
|
|
|
|
2005/3/14 |
|
Interkommunale
Zusammenarbeit |
|
|
|
|
|
|
2005/3/15 |
UA 0200 |
Schaffung einer zentralen
Vergabestelle (VOL/VOF) |
|
33,0 |
33,0 |
33,0 |
99,0 |
|
2005/3/16 |
|
Konzentration städtischer
Außenstellen |
|
50,0 |
50,0 |
50,0 |
150,0 |
|
2005/3/17 |
|
Personalentwicklungskonzept |
|
|
|
|
|
TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
bis 2008 |
|
Maßnahmebereich 4 |
Optimierung der
Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
|||||||
2005/4/01 |
|
Integrierte Softwarelösung |
|
|
70,0 48,0 |
48,0 |
70,0 VmH 96,0 VwH |
|
2005/4/02 |
|
Wirtschaftliches Betreiben
von PC - Arbeitsplätzen |
|
114,0 |
114,0 |
114,0 |
342,0 |
|
2005/4/03 |
|
Neuordnung der
Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu
leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen |
|
|
|
|
|
|
2005/4/04 |
|
Intranet |
|
|
|
|
|
|
2005/4/05 |
|
Zusammenarbeit mit den
Kreisen Güstrow, Bad Doberan bzw. mit städtischen Beteiligungen im IT-Bereich |
9,0 |
9,0 |
9,0 |
9,0 |
36,0 |
|
Maßnahmebereich 5 |
Fortsetzung und
Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines Zentralen Immobilienmanagementes |
|||||||
2005/5/01 |
|
Mieten, Pachten,
Nutzungsentgelte (Einnahmen KOE) |
10,0 |
20,0 |
30,0 |
40,0 |
100,0 |
|
2005/5/02 |
|
Überführung von Immobilien
an den Eigenbetrieb „KOE“ |
|
|
|
|
|
|
2005/5/03 |
UA 0201 |
Optimierung der
Gebäudeverwaltung/Koordinierung Nutzerfunktion |
27,2 |
29,6 |
29,6 |
29,6 |
116,0 90,0 |
- in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
bis 2008 |
|
2005/5/04 |
UA 7912 |
Übertragung von Schiffen |
|
|
|
|
|
|
2005/5/05 |
|
Prüfung des Bestandes an
Dienstwohnungen, die im Bestand der Hansestadt Rostock verbleiben müssen |
|
|
|
|
5,0 |
|
2005/5/06 |
|
Bildung einer
Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
|
30,0 |
30,0 |
30,0 |
90,0 |
|
Maßnahmebereich 6 |
Reduzierung des sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwandes |
|||||||
2005/6/01 |
|
Energiewettbewerb -
Einsparung von Energie und anderen Betriebskosten in den Schulen |
|
|
|
|
15,0 |
|
2005/6/02 |
|
Schrittweise Einführung des
Umwelmanagementsystems in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
|
|
|
|
20,0 |
|
2005/6/03 |
UA 1200 |
Zusammenführung der
Bewirtschaftung der Papierkörbe |
|
|
|
|
50,0 |
|
2005/6/04 |
UA 4050 UA 4820 |
Hartz IV: Prüfung der
Erstattungsansprüche der Hansestadt Rostock gegenüber dem Bund/Land bzgl. der
Mehrbelastung für die Kosten der Unterkunft |
17.885,0 |
17.885,0 |
17.885,0 |
17.885,0 |
71.540,0 |
|
2005/6/05 |
UA 1300 UA 6021 |
Übernahme der Kontrolle der
Hydranten der Hansestadt Rostock und Durchführung von geringfügigen
Wartungsarbeiten |
18,2 |
18,2 |
18,2 |
18,2 |
72,8 |
|
2005/6/06 |
|
Einstellung des farbigen
Kopfbogens |
0,4 |
0,4 |
0,4 |
0,4 |
1,6 |
|
2005/6/07 |
|
Zur Verfügung stellen des
Haushaltsplanes in maschinenlesbarer Form |
|
4,5 |
4,5 |
4,5 |
13,5 |
|
- in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
bis 2008 |
|
Maßnahmebereich 7 |
Das Neue kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) |
|||||||
2005/7/01 |
|
Umstellung des
Haushaltsaufstellungsverfahrens (abrechenbare Zielformulierung, Hauptsatzung) |
|
|
|
|
|
|
2005/7/02 |
|
Schrittweise
flächendeckende Personalkostenbudgetierung |
|
|
|
|
|
|
2005/7/03 |
|
Einführung der Kosten- und
Leistungsrechnung |
|
|
|
|
|
|
2005/7/04 |
|
Einführung der
Anlagenrechnung |
|
|
|
|
|
|
2005/7/05 |
|
Umstellung auf die Doppik |
|
|
|
|
|
|
Maßnahmebereich 8 |
Reduzierung/Optimierung
von Zuweisungen, Zuwendungen und Zuschüssen |
|||||||
2005/8/01 |
UA 7200 UA 8400 UA 8780 |
Fortführung des Prozesses
des Abschlusses von Zielvereinbarungen mit den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
und Eigenbetrieben der Hansestadt Rostock Stadtentsorgung Rostock
GmbH: Rost. Messe-u.
Stadthallengesell.mbH Zoologischer Garten Rostock
gGmbH |
790,0 110,0 |
110,0 3.000,0 250,0 |
110,0 250,0 |
110,0 250,0 |
790,0 440,0 3.000,0 750,0 |
|
2005/8/02 |
UA 5100 |
Reduzierung des Zuschusses
an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ |
425,0 |
425,0 |
425,0 |
425,0 |
1.700,0 |
|
2005/8/03 |
UA 8310 |
Umwandlung der Rostocker
Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in eine Steuerungsholding |
1.000,0 |
1.000,0 |
1.000,0 |
2.000,0 |
5.000,0 |
TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
bis 2008 |
|
2005/8/04 |
|
Übernahme zusätzlicher
Aufgaben / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von kommunalen Gesellschaften |
|
|
|
|
|
|
2005/8/05 |
|
Neuorganisation
des Tourismus- und Eventbereiches der Hansestadt Rostock |
|
450,0 |
450,0 |
450,0 |
1.350,0 |
|
2005/8/06 |
HHST
02.8770/3310 |
Regionalverkehr
Küste GmbH (RVK) |
|
1,2 |
|
|
1,2 VmH |
|
2005/8/07 |
UA 8010 |
Eigenbetrieb
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ |
|
35,0 |
35,0 70,0 |
35,0 70,0 |
105,0 140,0 |
|
2005/8/08 |
|
Gewährung von Zuwendungen
an Dritte (Förderrichtlinien) |
|
|
|
|
|
|
2005/8/09 |
Abschnitt 41 |
Prüfung der Refinanzierung
der Aufgaben, die nach dem SGB XII (ehemals BSHG), einschließlich der
Grundsicherung, der Hansestadt Rostock übertragen wurden |
4.700,0 |
|
|
|
4.700,0 |
|
2005/8/10 |
|
Reduzierung der Zuwendungen
an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege |
|
387,4 |
387,4 |
387,4 |
1.162,2 |
|
2005/8/11 |
Abschnitt 45 |
Überarbeitung der Eckwerte
der Nebenkostenrichtlinie der Hilfen zur Erziehung (damit wäre eine Kürzung
der Heimkosten verbunden) |
|
|
|
|
|
|
2005/8/12 |
UA 4643 |
Jugendhilfe/Kindertagesstätten |
|
|
|
|
|
TEUR - |
|||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
||||
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
bis 2008 |
|
|
2005/8/13 |
|
Förderung von
Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene
Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker
Freizeitzentrums/Familienzentrums |
|
|
|
|
|
||
Maßnahmebereich 9 |
Einnahmeverbesserungen |
||||||||
2005/9/01 |
HHST 01.8770.2100 |
Überprüfung
Gewinnausschüttung OSPA |
250,0 |
250,0 |
250,0 |
250,0 |
1.000,0 |
||
2005/9/02 |
|
Überprüfung der
Entgeltordnungen sowie Gebührensatzungen |
|
|
|
|
25,0 |
||
Maßnahmebereich 10 |
Vermögensaktivierung |
||||||||
2005/10/01 |
HHST 02.8800.3400 |
Vermögensveräußerung zum
Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen) |
Zinsen: Tilgung: Nebenleist: |
27,1 20,4 |
55,5 42,0 |
72,8 60,3 1,2 |
155,4 122,7 1,2 |
||
|
|
|
bis 2022 erfolgen
Einsparungen: Zinsen: 613,0 Tilgung: 1.500,0 Nebenleistungen: 6,7 |
||||||
2005/10/02 |
HHST 02.8774.3310 |
Mehrheitlicher
Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft
Rostock GmbH (HWBR) |
50,0 |
|
|
|
50,0 |
||
|
Summe insgesamt Maßnahmebereich 3 bis 10 |
25.274,8 |
27.922,4 |
25.169,2 |
26.206,0 |
104.777,4 |
|||
IV Übersichten
zur Entwicklung der Finanzzuweisungen, Steuereinnahmen und ausgewählter
Bereiche
Stand
per 18.11.2004
Entwicklung der Finanzzuweisungen
1995 bis 2005 über das FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- in Mio. EUR -
|
JHHR- 1995 |
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
HHP 2004 |
HHP 2005 |
Schlüssel- zuweisungen |
146,4 |
137,6 |
113,7 |
98,5 |
85,4 |
76,9 |
74,5 |
68,2 |
76,7 |
70,0 |
67,2 |
übertragene Aufgaben |
2,5 |
2,5 |
22,8 |
22,8 |
22,6 |
22,5 |
22,5 |
22,5 |
22,5 |
22,7 |
22,8 |
übergemeind- liche Aufgaben |
8,4 |
8,4 |
8,2 |
8,0 |
7,9 |
8,8 |
8,8 |
8,8 |
8,8 |
5,3 |
5,3 |
Summe |
157,3 |
148,5 |
144,7 |
129,3 |
115,9 |
108,2 |
105,8 |
99,5 |
108,2 |
98,0 |
95,3 |
Sonstige Zuweisungen aus
dem FAG |
5,4 |
5,4 |
16,2 |
16,5 |
16,3 |
21,4 |
19,9 |
20,3 |
19,8 |
19,5 |
19,1 |
darunter: Volkstheater |
2,5 |
2,6 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
ÖPNV |
2,2 |
2,1 |
2,3 |
2,3 |
2,1 |
3,4 |
3,4 |
3,5 |
3,5 |
3,5 |
3,4 |
Katasterämter* |
0,7 |
0,7 |
0,8 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
Straßenbau* |
0,0 |
0,0 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
Sozialhilfe |
0,0 |
0,0 |
4,6 |
5,0 |
5,0 |
8,8 |
7,3 |
7,6 |
7,0 |
6,7 |
6,4 |
Konnexität |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
FAG VwH |
162,7 |
153,9 |
160,9 |
145,8 |
132,2 |
129,6 |
125,7 |
119,8 |
128,0 |
117,5 |
114,4 |
übergemeind- liche Aufgaben VmH |
6,3 |
6,3 |
6,4 |
6,4 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
9,9 |
9,9 |
Infrastrukturfonds |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
10,3 |
9,6 |
6,2 |
4,4 |
FAG VmH |
6,3 |
6,3 |
6,4 |
6,4 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
16,6 |
15,9 |
16,1 |
14,3 |
FAG
insgesamt |
169,0 |
160,2 |
167,3 |
152,2 |
138,5 |
135,9 |
132,0 |
136,4 |
143,9 |
133,6 |
128,7 |
Entwicklung der
Finanzzuweisungen 1995 bis 2005 über das FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- in Mio. EUR -
|
JHHR- 1995 |
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
HHP 2004 |
HHP 2005 |
nachrichtlich: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Familienleis-tungsausgleich |
- |
- |
- |
- |
- |
6,5 |
6,9 |
7,6 |
7,3 |
6,4 |
7,2 |
Leistungen des Landes aus
der Umsetzung Hartz IV, darunter Bundeszuwei-sungen |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
8,2 |
Investitionszulage nach Hartz IV |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
0,5 |
*Übertragung von Landesaufgaben auf die Gemeinden -
d.h. den Einnahmen stehen Ausgaben mit mindestens gleichem Wertumfang gegenüber
(verbunden
mit Personalübernahme bzw. Einrichten neuer Stellen)
Entwicklung
der Steuereinnahmen der Hansestadt Rostock 1995 bis 2005
- in Mio. EUR -
|
JHHR 1995 |
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
HHP 2004 |
HHP 2005 |
Grundsteuer insgesamt |
12,4 |
14,4 |
15,2 |
14,2 |
15,2 |
16,1 |
17,8 |
16,8 |
18,8 |
19,3 |
19,1 |
Gewerbesteuer nach Ertrag |
21,3 |
27,3 |
29,6 |
42,6 |
41,8 |
57,7 |
29,9 |
31,4 |
23,2 |
30,3 |
32,0 |
Örtliche Gemeindesteuern
insgesamt |
1,2 |
1,5 |
1,9 |
1,9 |
1,9 |
2,1 |
2,1 |
2,4 |
2,3 |
2,2 |
2,1 |
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer |
34,8 |
21,8 |
24,6 |
25,9 |
26,6 |
24,5 |
21,0 |
19,7 |
19,7 |
19,0 |
16,4 |
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
7,5 |
8,0 |
8,2 |
8,2 |
8,1 |
8,0 |
8,4 |
8,4 |
Spielbank- abgabe |
0,0 |
0,0 |
0,1 |
0,4 |
0,3 |
0,3 |
0,3 |
0,2 |
0,2 |
0,2 |
0,2 |
eigene Steuereinnahmen
insgesamt |
69,7 |
65,0 |
71,4 |
92,5 |
93,8 |
108,9* |
79,3 |
78,6 |
72,2 |
79,4 |
78,2 |
Gewerbesteuerumlage (Abführung an Land) |
2,1 |
2,6 |
0,0 |
0,7 |
4,3 |
6,3 |
3,6 |
4,8 |
4,7 |
5,9 |
3,4 |
* einmalige
Sondereinnahme im Ergebnis einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt
Entwicklung ausgewählter Ausgaben
(1995 bis 2005)
- in Mio. EUR -
|
JJHR 1995 |
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
HHP 2004 |
HHP 2005 |
Personalausgaben insgesamt darunter: |
114,0 |
118,2 |
113,8 |
114,6 |
117,9 |
118,4 |
120,6 |
123,6 |
121,1 |
125,2 |
125,4 |
Personalausgaben ohne ABM +
Zivi |
110,8 |
115,7 |
110,4 |
112,0 |
114,8 |
115,2 |
117,6 |
120,9 |
119,8 |
124,2 |
124,4 |
Sächlicher Verwaltungs- und
Betriebsaufwand (HGr. 5/6) (ohne Grupp. 69) |
105,2 |
99,2 |
101,8 |
95,4 |
93,7 |
92,4 |
96,3 |
93,2 |
101,9 |
104,0 |
105,0 |
Zuweisung und Zuschüsse ins-gesamt
(Gr. 71) |
62,5 |
64,4 |
63,0 |
52,8 |
41,7 |
51,2 |
53,4 |
51,9 |
49,0 |
50,1 |
52,1 |
darunter: Zuweisungen an Unternehmen (Grupp. 7150) |
33,8 |
32,8 |
31,0 |
23,0 |
11,0 |
21,1 |
23,6 |
22,2 |
16,4 |
16,9 |
15,6 |
Zuweisungen an Verbände / Vereine (Grupp. 71 ohne 7150, 7174, 7176) |
26,1 |
28,5 |
29,0 |
26,5 |
26,9 |
27,6 |
28,6 |
28,1 |
31,5 |
32,2 |
35,6 |
Sonstige Finanz- ausgaben darunter: Zinsausgaben |
39,6 6,2 |
22,3 6,4 |
19,4 7,3 |
22,8 7,8 |
21,6 7,9 |
48,6 8,7 |
17,9 8,8 |
21,6 9,9 |
37,4 11,8 |
69,7 17,0 |
86,5 20,7 |
Entwicklung ausgewählter Ausgaben
(1995 bis 2005)
- in Mio. EUR -
|
JJHR 1995 |
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
HHP 2004 |
HHP 2005 |
Sozialhilfe nach BSHG außerhalb v.
Einrichtungen (o. Hilfe z. Arbeit) (Abschn. 41, Grupp.73) |
14,8 |
18,8 |
23,6 |
28,7 |
23,6 |
23,7 |
23,5 |
24,8 |
24,6 |
27,7 |
- |
Sozialhilfe nach SGB XII -örtlicher Träger Budgetring 14001 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
15,4 |
Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (SGB II) HHST 01.4820.6910 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
54,2 |
Soziale Einrichtungen f.
Wohnungslose (UA 4350) |
0,3 |
0,5 |
1,2 |
1,7 |
1,5 |
1,5 |
1,6 |
1,7 |
1,7 |
2,0 |
2,0 |
Jugendhilfemaß-nahmen KJHG (Abschnitt 45) |
17,4 |
20,6 |
20,8 |
22,4 |
24,2 |
27,0 |
29,2 |
32,7 |
32,8 |
32,9 |
33,9 |