Beschlussvorlage - 0852/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0852/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.21,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 10 BauGB

 

14.09.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

02.11.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

04.10.2005 19:00

 

18.10.2005 17:00

 

18.10.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Gemeinsamer Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145/Nr. 14 der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst "Golfplatz“ in Diedrichshagen/Elmenhorst

 

Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0242/04 vom 09.06.2004

Keine

Keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.  Auf Grund des § 10 des BauGB 2001 beschließt die Bürgerschaft den gemeinsamen Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145/14 "Golfplatz Diedrichshagen - Elmenhorst" für das Teilgebiet auf Rostocker Territorium, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3.  Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine (Kosten trägt Investor)

 

Begründung

 

Der Bebauungsplan schafft rechtsverbindliche Festsetzungen für einen 27-Loch-Golfplatz und die dazugehörigen Einrichtungen.

 

Das Vorhaben Golfplatz zielt auf das Marktsegment des Aktivurlaubs und erweitert das touristische Angebot um ein wesentliches Element für das Oberzentrum Rostock. Es dient gleichzeitig der Saisonverlängerung und kann auf den gesamten Erholungsraum Rostock-Warnemünde-Graal-Müritz ausstrahlen.

 

Das für das Vorhaben erforderliche Raumordnungsverfahren wurde abgeschlossen.

Das Vorhaben entspricht dem Regionalen Raumordnungsprogramm MM/R und liegt im Fremdenverkehrsschwerpunktraum.

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock weist die zu beplanende Fläche als Golfplatz aus. Der Bebauungsplan wurde somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass das Vorhaben in einem Vorsorgeraum für Naturschutz und Landschaftspflege und im LSG „Kühlung“ liegt. Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

Die verkehrliche Erschließung ist über die Landstraße L 12 gesichert.

 

Planungs- und Erschließungskosten entstehen für die Stadt nicht.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 120 ha.

Davon befinden sich ca. 28 ha auf dem Territorium der Hansestadt Rostock. Über diese Teilfläche beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock. Parallel dazu beschließt die Gemeindevertretung Elmenhorst über die Teilfläche auf deren Territorium.

Das Planaufstellungsverfahren ist somit parallel in beiden Gremien gelaufen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

18.10.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

18.10.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

02.11.2005 - Bürgerschaft