Beschlussvorlage - 0852/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Bebauungsplan Nr. 01.SO.145/Nr. 14 der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst
Sondergebiet "Golfplatz? in Diedrichshagen/Elmenhorst
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.11.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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18.10.2005
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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18.10.2005
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Erledigt
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Bürgerschaft
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02.11.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 10 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus Bau- und Planungsausschuss |
18.10.2005 17:00 18.10.2005 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Gemeinsamer
Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145/Nr. 14 der Hansestadt Rostock und der Gemeinde
Elmenhorst "Golfplatz“ in Diedrichshagen/Elmenhorst Satzungsbeschluss |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss
Nr. 0242/04 vom 09.06.2004 |
Keine |
Keine |
Beschlussvorschlag |
1. Die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1
dargestellten Ergebnis geprüft. 2. Auf Grund des § 10 des BauGB 2001 beschließt die Bürgerschaft den gemeinsamen Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145/14 "Golfplatz Diedrichshagen - Elmenhorst" für das Teilgebiet auf Rostocker Territorium, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2). 3. Die
Begründung wird gebilligt (Anlage 3). |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Der Bebauungsplan schafft rechtsverbindliche
Festsetzungen für einen
27-Loch-Golfplatz und die dazugehörigen Einrichtungen.
Das Vorhaben Golfplatz zielt auf das
Marktsegment des Aktivurlaubs und erweitert das touristische Angebot um ein
wesentliches Element für das Oberzentrum Rostock. Es dient gleichzeitig der Saisonverlängerung
und kann auf den gesamten Erholungsraum Rostock-Warnemünde-Graal-Müritz
ausstrahlen.
Das für das Vorhaben erforderliche
Raumordnungsverfahren wurde abgeschlossen.
Das Vorhaben entspricht dem Regionalen
Raumordnungsprogramm MM/R und liegt im Fremdenverkehrsschwerpunktraum.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der
Hansestadt Rostock weist die zu beplanende Fläche als Golfplatz aus. Der
Bebauungsplan wurde somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass das
Vorhaben in einem Vorsorgeraum für Naturschutz und Landschaftspflege und im LSG
„Kühlung“ liegt. Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens.
Die verkehrliche Erschließung ist über die
Landstraße L 12 gesichert.
Planungs- und Erschließungskosten entstehen für
die Stadt nicht.
Das Plangebiet umfasst ca. 120 ha.
Davon befinden sich ca. 28 ha auf dem
Territorium der Hansestadt Rostock. Über diese Teilfläche beschließt die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock. Parallel dazu beschließt die
Gemeindevertretung Elmenhorst über die Teilfläche auf deren Territorium.
Das Planaufstellungsverfahren ist somit
parallel in beiden Gremien gelaufen.
Roland Methling