Beschlussvorlage - 0905/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10.MI.138 "Ehemalige Neptunwerft" - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.01.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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11.01.2005
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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11.01.2005
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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18.01.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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26.01.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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61,32.26,60,66,67,73,03.8, 41 |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 10 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss
für Wirtschaft und Tourismus Bau- und Planungsausschuss Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) |
11.01.2005 17:00 18.01.2005 19:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 10.MI.138 |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss
Nr. 0579/03 vom 10.12.2003 |
Keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1. Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 10.MI.138 "Ehemalige Neptunwerft"
vorgebrachten Anregungen von Bürgern und Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 1 dargestellten
Ergebnis geprüft.Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind
Bestandteil des Beschlusses. 2. Aufgrund des § 10 BauGB (2001)
sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr.
10.MI.138 "Ehemalige
Neptunwerft", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B), als Satzung. (Anlage 2) 3. Die Begründung wird gebilligt.
(Anlage 3) |
finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten für die Unterhaltung öffentlicher Grün- und
Verkehrsflächen |
Begründung
Der
Bebauungsplan Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ soll
rechtsverbindliche Festsetzungen für eine städtebauliche Neuordnung im Bereich
der ehemaligen Neptunwerft nördlich der Werftstraße treffen.
Die allgemeine Planungsabsicht
besteht darin, einen brach gefallenen innerstädtischen Standort der
Werftindustrie planungsrechtlich einer gemischten Nutzung zuzuführen und neu zu
strukturieren.
Der Standort ist gekennzeichnet
durch:
-seine
günstige Lage zum Stadtzentrum
-die
angrenzende Unterwarnow
-eine gute
verkehrsseitige Erschließung
-unterschiedliche
Belastungen durch Altlasten
-teilweise
schwierige Bodenverhältnisse
-die Lage von
Teilbereichen im hochwassergefährdeten Bereich der Warnow
Die wesentlichen Planungsziele des
Bebauungsplans bestehen in:
-der
Neuordnung der Flächen für eine gewerbliche Nutzung
-der
planungsrechtlichen Zulässigkeit einer anteiligen Wohnnutzung mit Bezug zum
Wasser
-der Sicherung
der öffentlichen Begehbarkeit entlang der Unterwarnow
-dem Erhalt
wesentlicher Elemente und Strukturen der vormals industriellen Nutzung, wie
Helling, Kräne und Schiffbauhallen
Im Rahmen der Planaufstellung wurde
ein Umweltbericht erarbeitet. Dessen Inhalte sind in der Begründung enthalten
und wurden in die planerische Abwägung eingestellt.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 12.01.2004 bis zum 13.02.2004.
Aufgrund
der vorgebrachten Anregungen wurden folgende Änderungen gegenüber dem öffentlich
ausgelegten Entwurf vorgenommen:
-
Aufweitung
von Straßenradien im Bereich der Neptunallee
-
neue
Zuordnung des Grünausgleichs
-
Aufnahme
einer Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Anpflanzungen
-
redaktionelle
Ergänzungen in der Begründung zu: Angaben der technischen Infrastruktur; des
Hochwasserschutzes; Denkmalliste und Kosten des Grünausgleichs
Die vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen
betreffen keine wesentlichen Planungsinhalte.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
umfasst ca. 20,58 ha.
Ida Schillen
1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters