Antrag - 0894/04-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0894/04-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

Dr. Kristin Crellwitz (Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses)

Neuer Markt   1

 18050 Rostock

25.11.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

gez. Eschenburg

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Entlastung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock für die Jahresrechnung 2003 mit Einschrän-kungen

 

 

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpom-mern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2003 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 mit zwei Einschränkungen.

1.      Die mit Beschluss-Nr. 0030/00-A vom 02.02.2000; Beschluss-Nr. 0718/00-A vom 31.01.2001; Beschluss-Nr. 0797/01-A vom 05.12.2001; Beschluss-Nr. 0760/02-A vom 29.01.2003 und Beschluss-Nr. 0740/03-A vom 03.12.2003 beschlossenen Nichtentlastungen des Oberbürger-meisters in der Angelegenheit Maatwerk werden bis zum Abschluss des Vorganges aufrecht-erhalten.

2.       Für die im Haushaltsjahr 2003 ausgereichten Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförde-rung wird die Entlastung nicht erteilt.

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Die Haushaltsrechnung des Jahres 2003 wurde gemäß vorliegendem Bericht des Rechnungsprü-fungsamtes vom 27.10.2004 in seinen Abschlüssen und den gegebenen Erläuterungen geprüft.

Nach entsprechender Beratung wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Antrag Entlas-tung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2003 mit zwei Einschränkungen gestellt.

 

1.      Auf die Begründungen der Einschränkungen in den Anträgen des Rechnungsprüfungsaus-schusses zur Entlastung des Oberbürgermeisters für die Jahresrechnungen 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002 wird abermals Bezug genommen. Dem Rechnungsprüfungsamt lagen bis zur Erstellung des Prüfberichtes für das Jahr 2003 keine abschließenden Informationen zum Stand in der Angelegenheit Maatwerk vor. Dies betrifft insbesondere die durch die Hansestadt Rostock geltend zu machenden Rückforderungsansprüche.

2.      Zum Zeitpunkt der Erstellung des Prüfberichtes zum Haushaltsjahr 2003 konnten dem Rech-nungsprüfungsamt keine geprüften und abgerechneten Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung vorgelegt werden. Es kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Aussage zur ordnungsgemäßen Verwendung der finanziellen Mittel getroffen werden.

 

 

 

Dr. Kristin Crellwitz

Vorsitzende

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26.01.2005 - Bürgerschaft