Ergänzung Beschlussvorlage - 0832/04-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtrag zur Beschlussvorlage 0652/04-BV
Feststellung des Jahresabschlusses 2002 und Entlastung des Direktoriums des Eigenbetriebes"Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.11.2004
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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26.10.2004
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Erledigt
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Bürgerschaft
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03.11.2004
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Neuer Markt 1 18050 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Nachtrag
zur Beschlussvorlage 0652/04-BV Feststellung des Jahresabschlusses 2002 und Entlastung des Direktoriums des
Eigenbetriebes"Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock |
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Begründung
Mit Beschluss der Vorlage Nr.
0652/04 – BV trifft die Bürgerschaft die Entscheidung, wie mit dem
Verlust des Geschäftsjahres 2002 des Klinikums Südstadt Rostock umgegangen
werden soll. Diese Entscheidung ist gleichzeitig Buchungsgrundlage für den
Jahresabschluss 2003.
Auf Grund des Zeitverzuges
zur Beschlussfassung des Jahres 2002 ist bereits der Jahresabschluss 2003 für
das Klinikum aufgestellt, durch den Wirtschaftsprüfer geprüft und vom
Landesrechnungshof M-V freigegeben worden.
Laut Bilanz des Jahres 2003
ist ein Bilanzverlust von 487.214,98 € des Geschäftsjahres 2002 auf das
Jahr 2003 vorgetragen und nur in Höhe von 450.541,05 € ausgeglichen worden.
Im Ergebnis verbleibt im Jahr 2003 aus dem Jahr 2002 ein Verlust von 36.673,93
€. Über diesen Verlust wäre dann mit der Feststellung des
Jahresergebnisses 2003 zu entscheiden.
Die Entscheidung der
Bürgerschaft zum Jahr 2002 muss mit der Aufstellung des Jahresabschlusses des
Jahres 2003 übereinstimmen.
Mit der vorgeschlagenen
Änderung des Beschlussvorschlages der Vorlage 0652/04 – BV werden beide
Jahresabschlüsse in Einklang gebracht. Eine Änderung des Jahresabschlusses 2003
führt zu erneuten Wirtschaftsprüferkosten.
Arno Pöker