Ergänzung Beschlussvorlage - 0832/04-EV

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HANSESTADT ROSTOCK

 

Nachtrag zur Beschlussvorlage

0652/04-BV

Nummer

 

 

 

0832/04-EV

 

Absender

Datum

Oberbürgermeister

Neuer Markt 1

18050 Rostock

12.10.2004

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Nachtrag zur Beschlussvorlage 0652/04-BV

Feststellung des Jahresabschlusses 2002  und Entlastung des Direktoriums des Eigenbetriebes"Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock

Oberbürgermeister

 

Beschlussvorschlag

Satz 3 des Beschlussvorschlagtextes der Beschlussvorlage

 Nr. 0652/04 - BV erhält folgende Fassung:

 

"Der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von 487.214,98 € ist in das nächste Jahr vorzutragen und in Höhe von 450.541,05 € auszugleichen."  

 

Begründung

Mit Beschluss der Vorlage Nr. 0652/04 – BV trifft die Bürgerschaft die Entscheidung, wie mit dem Verlust des Geschäftsjahres 2002 des Klinikums Südstadt Rostock umgegangen werden soll. Diese Entscheidung ist gleichzeitig Buchungsgrundlage für den Jahresabschluss 2003.

 

Auf Grund des Zeitverzuges zur Beschlussfassung des Jahres 2002 ist bereits der Jahresabschluss 2003 für das Klinikum aufgestellt, durch den Wirtschaftsprüfer geprüft und vom Landesrechnungshof M-V freigegeben worden.

 

Laut Bilanz des Jahres 2003 ist ein Bilanzverlust von 487.214,98 € des Geschäftsjahres 2002 auf das Jahr 2003 vorgetragen und nur in Höhe von 450.541,05 € ausgeglichen worden. Im Ergebnis verbleibt im Jahr 2003 aus dem Jahr 2002 ein Verlust von 36.673,93 €. Über diesen Verlust wäre dann mit der Feststellung des Jahresergebnisses 2003 zu entscheiden.

 

Die Entscheidung der Bürgerschaft zum Jahr 2002 muss mit der Aufstellung des Jahresabschlusses des Jahres 2003 übereinstimmen.

 

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Beschlussvorschlages der Vorlage 0652/04 – BV werden beide Jahresabschlüsse in Einklang gebracht. Eine Änderung des Jahresabschlusses 2003 führt zu erneuten Wirtschaftsprüferkosten. 

 

 

 

 

Arno Pöker

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