Beschlussvorlage - 0759/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0759/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73, 03.4, 10, 20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

01.10.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

03.11.2004 16:00

I, gez.i.V. Schillen

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

14.10.2004 17:00

19.10.2004 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" für das Jahr 2003 und folgende

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0711/02-BV, 0566/03-BV

0711/02-BV, 0566/03-BV

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" für das Jahr 2003 und folgende (Anlage).      

 

finanzielle Auswirkungen

Diese Satzung schafft die rechtliche Voraussetzung zur Refinanzierung der von der Hansestadt Rostock getragenen Verbandsbeiträge einschließlich Verwaltungskosten mittels Gebühren-umlage für das Jahr 2005.

Die Gebühreneinnahmen werden im Jahre 2006 kassenwirksam, da sie zusammen mit denen des Folgejahres erhoben werden.  (Haushaltsstelle 1200.1677)

 

 

Begründung

Die Ausgangssatzung des Jahres 2003 bedarf der jährlichen Aktualisierung des Gebührensatzes in Abhängigkeit von den Beitragsforderungen des Wasser- und Bodenverbandes und der Höhe der Verwaltungskosten.

Mit der Zweiten Änderungssatzung wird der für das Jahr 2005 gültige Gebührensatz festgelegt und bekannt gegeben.

 



In Vertretung

 




Ida Schillen

 

Anlagen


 

Anlagenverzeichnis

 

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen werden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1     Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" für das Jahr 2003 und folgende

 

Anlage 2     Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste"

 

Anlage 3     Kalkulation der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für den Wasser- und Boden-Verband "Untere Warnow-Küste"

 

 

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen werden an die Mitglieder des Finanz­ausschusses und des Ausschusses für Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung verteilt und liegen beim Sitzungsdienst zur Einsichtnahme vor:

 

Anlage 4     Vorläufiger Beitrag für 2005

 

Anlage 5     Änderungsbescheid 2004 (tatsächlicher Beitrag Gewässerunterhaltung für 2004)

 

Anlage 6     Beitragsbescheid für Schöpfwerke 2004

 

Anlage 7     Beitragsbescheid für Deich 2004

 

Anlage 8     Verwaltungsaufwand der Ämter 20 und 73

 

 

 

(Anlagen 2 - 8 liegen nur in Papierform vor)


                                                                                                                                                 Anlage

 

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ”Untere Warnow-Küste” für das Jahr 2003 und folgende

 

 

Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 448), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom

                                                folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1  Änderungen

 

Die Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ”Untere Warnow-Küste” für das Jahr 2003 vom 10. Dezember 2002, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom 24. Dezember 2002, geändert durch die  - Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ”Untere Warnow-Küste” für das Jahr 2003 und folgende - vom 20. November 2003, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 25 vom 10. Dezember 2003, wird wie folgt geändert:

 

In § 4 Abs. 5 wird nachstehender Passus angefügt:

 

„-  für das Jahr 2005

a) Bebaute und versiegelte Fläche                  0,23 EUR

b) Landwirtschaftliche Fläche,

    Un- und Ödland u. Ä.                                      0,17  EUR

c) Forst, bewaldete Fläche                                0,13  EUR.“

 

 

§ 2 In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft.

 

 

Rostock,

 

 

 

Arno Pöker

Oberbürgermeister

 

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