Beschlussvorlage - 0759/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" für das Jahr 2003 und folgende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.11.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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14.10.2004
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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19.10.2004
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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03.11.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
19.10.2004 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0711/02-BV, 0566/03-BV |
0711/02-BV, 0566/03-BV |
keine |
Beschlussvorschlag |
Begründung
Die
Ausgangssatzung des Jahres 2003 bedarf der jährlichen Aktualisierung des
Gebührensatzes in Abhängigkeit von den Beitragsforderungen des Wasser- und
Bodenverbandes und der Höhe der Verwaltungskosten.
Mit der Zweiten
Änderungssatzung wird der für das Jahr 2005 gültige Gebührensatz festgelegt und
bekannt gegeben.
In Vertretung
Ida Schillen
Anlagen
Anlagenverzeichnis
Folgende zur Beschlussvorlage
gehörende Anlagen werden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:
Anlage 1 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" für das Jahr 2003 und folgende
Anlage 2 Beitragsbuch
des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste"
Anlage 3 Kalkulation der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für den Wasser- und Boden-Verband "Untere Warnow-Küste"
Folgende zur Beschlussvorlage
gehörende Anlagen werden an die Mitglieder des Finanzausschusses und des
Ausschusses für Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung verteilt und liegen
beim Sitzungsdienst zur Einsichtnahme vor:
Anlage 4 Vorläufiger Beitrag für 2005
Anlage 5 Änderungsbescheid 2004 (tatsächlicher Beitrag Gewässerunterhaltung für 2004)
Anlage 6 Beitragsbescheid für Schöpfwerke 2004
Anlage 7 Beitragsbescheid für Deich 2004
Anlage 8 Verwaltungsaufwand der Ämter 20 und 73
(Anlagen 2 - 8 liegen nur in Papierform vor)
Anlage
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ”Untere Warnow-Küste” für das Jahr 2003 und folgende
Aufgrund des § 5
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), des § 3 des Gesetzes
über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992
(GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2001
(GVOBl. M-V S. 448), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), geändert durch Gesetz vom 22.
November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), wird nach Beschlussfassung durch die
Bürgerschaft vom
folgende Satzung erlassen:
§ 1 Änderungen
Die Satzung der Hansestadt
Rostock über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ”Untere
Warnow-Küste” für das Jahr 2003 vom 10. Dezember 2002, veröffentlicht im
Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom 24. Dezember 2002,
geändert durch die - Erste Satzung zur
Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ”Untere
Warnow-Küste” für das Jahr 2003 und folgende - vom 20. November 2003,
veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 25 vom
10. Dezember 2003, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 5 wird nachstehender
Passus angefügt:
„- für das Jahr 2005
a) Bebaute
und versiegelte Fläche 0,23
EUR
b)
Landwirtschaftliche Fläche,
Un- und Ödland u. Ä. 0,17 EUR
c) Forst,
bewaldete Fläche 0,13 EUR.“
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft.
Rostock,
Arno Pöker
Oberbürgermeister