Beschlussvorlage - 0704/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0704/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

03,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlordnung M-V vom           

15. Dezember 2003

13.10.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

03.11.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

14.10.2004 17:00

I, gez. Pöker

 

Gegenstand

beteiligt

Gewährung einer erhöhten Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlvorständen zur Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock am 27. Februar und bei einer etwa notwendig werdenden Stichwahl am 13. März 2005

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Keine

Keine

Keine

 

Beschlussvorschlag

Mitgliedern von Wahlvorständen wird für die Wahrnehmung des Ehrenamtes bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock am 27. Februar 2005 und bei einer etwa notwendig werdenden Stichwahl am 13. März 2005 zu dem gesetzlichen Anspruch von 16.- EUR folgende zusätzliche Aufwandsentschädigung gewährt:

 

1. Wahlvorsteher                                                                              19,- EUR

 

2. übrige Mitglieder von Wahlvorständen                                         14,- EUR

 

 

außerdem:

3. für die Teilnehmer an abendlichen Schulungsveranstaltungen    

    (Vorsteher, stellv. Vorsteher und Schriftführer)                              5,- EUR

 

finanzielle Auswirkungen

Durch die erhöhte Aufwandsentschädigung entsteht ein von Bedarf von ca. 19.000 EUR für jeden Wahltag.

Der Pflichtanteil der Kommune wird mit ca. 17.500 EUR pro Wahltag angesetzt.

Damit würde sich der Gesamtbedarf für Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt auf ca. 36.500 EUR je Wahltag belaufen. Das ergäbe für den Fall, das eine Stichwahl durchgeführt werden muss, einen Gesamtbedarf von ca. 73.000 EUR.

 

Im Haushalt 2005 Unterabschnitt 01.0526.4010 sind für ehrenamtliche Tätigkeit 75.000 EUR eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

Gemäß § 7 Abs. 1 Kommunalwahlordnung – KWO M-V erhalten die Mitglieder von Wahlvorständen eine Aufwandsentschädigung von 16 EUR.

Paragraf  7 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlordnung – KWO M-V gibt der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Möglichkeit, eine höhere Aufwandsentschädigung zu beschließen. Von dieser Möglichkeit hat die Bürgerschaft seit den Wahlen von 1999 jeweils Gebrauch gemacht.

Die Erfahrungen bei der Suche nach Mitarbeitern in Wahlvorständen belegen, dass eine Deckung des erforderlichen personellen Bedarfs immer mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Die persönlichen Aufwendungen an Zeit sind enorm hoch und für viele ein Hindernis, sich für ein Ehrenamt zu entscheiden. Durch die Höhe der Aufwandsentschädigung in „gewohnter Höhe“ soll erneut versucht werden, einen zusätzlichen Anreiz zu geben. Durch eine Differenzierung bei der Höhe wird berücksichtigt, dass die Vorsteher stärker in Anspruch genommen werden. Mit Ziffer 3 wird dem erhöhten Aufwand der zu schulenden Mitglieder Rechung getragen.

 

Detailrechnung:

Es wird von 182 Wahlvorständen (171 Urnen- und 11 Briefwahlvorständen) mit einem Personalumfang von ca. 1.100 Personen ausgegangen.

Durch die erhöhte Aufwandsentschädigung entsteht folgender zusätzlicher Finanzbedarf:

Für 1.:    (182 x 19)                                               3.458 EUR

Für 2.:    (182 x 5 x 14)                                       12.740 EUR

Für 3.:    (182 x 3 x 5)                                           2.730 EUR

Zusammen                                                                         18.928 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

Arno Pöker

Oberbürgermeister

 

 

 

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