Beschlussvorlage - 0704/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung einer erhöhten Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlvorständen zur Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock am 27. Februar und bei einer etwa notwendig werdenden Stichwahl am 13. März 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.11.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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26.10.2004
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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03.11.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§
7 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlordnung M-V vom 15. Dezember 2003 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Keine |
Keine |
Keine |
Beschlussvorschlag |
1. Wahlvorsteher 19,-
EUR 2. übrige Mitglieder von Wahlvorständen 14,-
EUR außerdem: 3. für die Teilnehmer an abendlichen
Schulungsveranstaltungen
(Vorsteher, stellv. Vorsteher und Schriftführer) 5,- EUR |
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 1 Kommunalwahlordnung – KWO M-V erhalten die Mitglieder von Wahlvorständen eine Aufwandsentschädigung von 16 EUR.
Paragraf 7 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlordnung – KWO M-V gibt der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Möglichkeit, eine höhere Aufwandsentschädigung zu beschließen. Von dieser Möglichkeit hat die Bürgerschaft seit den Wahlen von 1999 jeweils Gebrauch gemacht.
Die Erfahrungen bei der Suche nach Mitarbeitern in Wahlvorständen belegen, dass eine Deckung des erforderlichen personellen Bedarfs immer mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Die persönlichen Aufwendungen an Zeit sind enorm hoch und für viele ein Hindernis, sich für ein Ehrenamt zu entscheiden. Durch die Höhe der Aufwandsentschädigung in „gewohnter Höhe“ soll erneut versucht werden, einen zusätzlichen Anreiz zu geben. Durch eine Differenzierung bei der Höhe wird berücksichtigt, dass die Vorsteher stärker in Anspruch genommen werden. Mit Ziffer 3 wird dem erhöhten Aufwand der zu schulenden Mitglieder Rechung getragen.
Detailrechnung:
Es wird von 182 Wahlvorständen
(171 Urnen- und 11 Briefwahlvorständen) mit einem Personalumfang von ca. 1.100
Personen ausgegangen.
Durch die erhöhte
Aufwandsentschädigung entsteht folgender zusätzlicher Finanzbedarf:
Für
1.: (182 x 19) 3.458 EUR
Für
2.: (182 x 5 x 14) 12.740
EUR
Für 3.: (182
x 3 x 5) 2.730 EUR
Zusammen 18.928
EUR.
Arno Pöker
Oberbürgermeister