Beschlussvorlage - 0633/04-BV

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0633/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.26,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3) KV M-V

§ 10 BauGB

24.08.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.10.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

Bau- und Planungsausschuss

07.09.2004 18:30

21.09.2004 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 12.W.144 "Wohnanlage Riekdahl" - Satzungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss
Nr. 0717/03 vom 12.01.2004

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 "Wohnanlage Riekdahl" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S.1950), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 468, 612), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 09.August 2002 (GVOBl. M-V S. 531), beschließt  die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 12.W.144 "Wohnanlage Riekdahl", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

finanzielle Auswirkungen

Keine (Kosten trägt Investor)

 

Begründung

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 „Wohnanlage Riekdahl“ hat in der Zeit vom 19.02.2004 bis zum 19.03.2004 öffentlich ausgelegen. Die zum Entwurf vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden abgewogen. Das Abwägungsergebnis ist der Anlage zu entnehmen. Die Anregungen führten zu keinen wesentlichen Änderungen.

 

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, einige der durch Aufgabe ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzungen und Bebauungen entstandenen Lücken in Teilen der Dorflage Riekdahl neu zu entwickeln.

Die Flächen dienen dem Allgemeinen Wohnungsbau und können insbesondere den speziellen Wohnformen Altenwohnen, Altenpflege und stationäre Pflege zur Verfügung stehen. Zur Erschließung der zu entwickelnden Flächen wurde ein überwiegend privates Straßensystem festgesetzt, dass an die bestehende Straße Riekdahl anknüpft.


 

Um für die genannten speziellen Nutzungen den wirtschaftlichen Betrieb zu sichern, wurde das Baufeld 3 etwas großzügiger ausgelegt. Die erforderlichen Regelungen, insbesondere zum Immissionsschutz, wurden im intensiven Dialog mit den zu beteiligenden Fachämtern erarbeitet und festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan ist nicht UVP-pflichtig. Die Auswirkungen auf die Natur wurden ausführlich behandelt. Der erforderliche Ausgleich und Ersatz wurde festgesetzt und zwischenzeitlich vertraglich gebunden.

 

Der Bebauungsplan soll, nach erfolgter öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

Arno Pöker

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