Beschlussvorlage - 0562/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0562/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

62,20,40

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 5 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansetadt Rostock

26.08.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.10.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

09.09.2004 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2004 für Abrisskosten

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

Haushaltsstelle: 01.8800.5030

Abrisskosten                                                             1.000.000,-- EUR

 

Die Ausgaben werden gedeckt durch:

Haushaltsstelle: 01.8800.2686

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage                1.000.000,-- EUR

 

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsstelle: 01.8800.5030          1.000.000,-- EUR

 

Deckung:

Haushaltsstelle: 01.8800.2686          1.000.000,-- EUR

 

 

Begründung

 

Die Erfahrung zeigt, dass leerstehende Gebäude - besonders Schulen und Kindertagesstätten - sofort nach Beräumung dem Vandalismus zum Opfer fallen. Als Eigentümer der Schulgrundstücke ist die Hansestadt Rostock verkehrssicherungspflichtig. Ein Leerstand bis zum nächsten Jahr ist wegen der damit verbundenen Sicherungskosten - die ständig wieder neu anfallen - nicht finanzierbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Berechnung der Gesamtausgaben

                                                                                                                      in EUR

Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr                                                            410.300

bisher genehmigte Ansatzüberschreitungen                                                           +         -

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt                                  + 1.000.000

davon:

- Haushaltsüberschreitung netto                                          1.000.000

- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer                                  -

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe                                               = 1.410.300

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

Unabweisbarkeit:

Die beantragten finanziellen Mittel sollen für den Abbruch der Schulen

- Kurt-Schumacher-Ring 160 (ca. 210 TEUR)

- Beringerstraße 36 (ca. 210 TEUR)

- Kleiner Warnowdamm 2/3 (ca. 420 TEUR)

sowie zur Umverlagerung der Medien (ca. 225 TEUR) für die Aufrechterhaltung der Betreibung der verbleibenden Sporthallen eingesetzt werden.

 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist nach Freizug der Schulen ein sofortiger Abbruch der Schulgebäude vorzunehmen, um Betriebskosten und Ausgaben für Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.

 

Unvorhersehbarkeit

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2004 war nicht bekannt, welche Schulen 2004 aus dem Schulnetz der Hansestadt Rostock entnommen und stillgelegt werden. Eine Entscheidung wurde erst mit dem Bürgerschaftsbeschluss zum fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan am 28.01.2004 getroffen.

 

 

2. Genehmigung zur Annahme der Einnahme im Verwaltungshaushalt

      

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.9100.2803

 

Zuführung vom Vermögenshaushalt -
Allgemeine Rücklage

1.000.000

01.8800.2686

 

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage

1.000.000

 

 

 

 

3. Genehmigung zur Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage sowie zur Mittelbereit-

    stellung über Zuführungsbetrag

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Betrag in EUR

02.9100.3103

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage -

für den Verwaltungshaushalt

1.000.000

02.9100.9003

 

Zuführung zum Verwaltungshaushalt -
Allgemeine Rücklage

1.000.000

01.9100.8429

Weiterleitung Allgemeine Rücklage

1.000.000

 

 

 

 

4. Deckung aus der Allgemeine Rücklage

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Betrag in EUR

03.9100.2801

Allgemeine Rücklage Investitionen

1.000.000

 

 

 

Deckung aus Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.8800.2686

1.000.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage

 

Begründung der Mehreinnahmen

Der im Ergebnis der Jahresrechnung erwirtschaftete Überschuss wird gemäß § 39 (3) der Gemeindehaushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GemHVO M-V) der allgemeinen Rücklage zugeführt. Diese Mittel sollen zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sowie zur finanziellen Absicherung von erkennbaren Haushaltsrisiken eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Arno Pöker

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