Beschlussvorlage - 0562/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2004 für Abrisskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.10.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
09.09.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
06.10.2004
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Bewilligung
überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2004 für Abrisskosten |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Die
Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende
Haushaltsstelle erteilt: Haushaltsstelle: 01.8800.5030 Abrisskosten 1.000.000,--
EUR Die Ausgaben werden gedeckt durch: Haushaltsstelle: 01.8800.2686 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 1.000.000,-- EUR |
finanzielle
Auswirkungen |
Haushaltsstelle:
01.8800.5030 1.000.000,-- EUR Deckung: Haushaltsstelle:
01.8800.2686 1.000.000,-- EUR |
Begründung
Die Erfahrung zeigt, dass leerstehende Gebäude - besonders Schulen und Kindertagesstätten - sofort nach Beräumung dem Vandalismus zum Opfer fallen. Als Eigentümer der Schulgrundstücke ist die Hansestadt Rostock verkehrssicherungspflichtig. Ein Leerstand bis zum nächsten Jahr ist wegen der damit verbundenen Sicherungskosten - die ständig wieder neu anfallen - nicht finanzierbar.
1. Berechnung der
Gesamtausgaben
in
EUR
Haushaltsansatz für o. a.
Haushaltsjahr 410.300
bisher genehmigte
Ansatzüberschreitungen + -
neu beantragte
Haushaltsüberschreitung insgesamt +
1.000.000
davon:
- Haushaltsüberschreitung
netto 1.000.000
- Haushaltsüberschreitung
abzugsfähige Vorsteuer -
Summe der
voraussichtlichen Gesamtausgabe =
1.410.300
Begründung der
vorgesehenen Mehrausgabe
Unabweisbarkeit:
Die beantragten finanziellen
Mittel sollen für den Abbruch der Schulen
-
Kurt-Schumacher-Ring 160 (ca. 210 TEUR)
-
Beringerstraße 36 (ca. 210 TEUR)
-
Kleiner Warnowdamm 2/3 (ca. 420 TEUR)
sowie zur Umverlagerung der
Medien (ca. 225 TEUR) für die Aufrechterhaltung der Betreibung der
verbleibenden Sporthallen eingesetzt werden.
Aus wirtschaftlicher Sicht
ist nach Freizug der Schulen ein sofortiger Abbruch der Schulgebäude
vorzunehmen, um Betriebskosten und Ausgaben für Sicherungsmaßnahmen zu
vermeiden.
Unvorhersehbarkeit
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung
des Haushaltsplanes 2004 war nicht bekannt, welche Schulen 2004 aus dem
Schulnetz der Hansestadt Rostock entnommen und stillgelegt werden. Eine Entscheidung
wurde erst mit dem Bürgerschaftsbeschluss zum fortgeschriebenen
Schulentwicklungsplan am 28.01.2004 getroffen.
2. Genehmigung zur Annahme der Einnahme im Verwaltungshaushalt
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
Betrag in EUR |
01.9100.2803 |
Zuführung vom
Vermögenshaushalt - |
1.000.000 |
01.8800.2686 |
Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage |
1.000.000 |
3. Genehmigung zur
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage sowie zur Mittelbereit-
stellung über Zuführungsbetrag
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
Betrag in EUR |
02.9100.3103 |
Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage - für den Verwaltungshaushalt |
1.000.000 |
02.9100.9003 |
Zuführung zum
Verwaltungshaushalt - |
1.000.000 |
01.9100.8429 |
Weiterleitung Allgemeine
Rücklage |
1.000.000 |
4. Deckung aus der Allgemeine Rücklage
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
Betrag in EUR |
03.9100.2801 |
Allgemeine Rücklage
Investitionen |
1.000.000 |
Deckung
aus Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.8800.2686 |
1.000.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage |
Begründung
der Mehreinnahmen
Der
im Ergebnis der Jahresrechnung erwirtschaftete Überschuss wird gemäß § 39 (3)
der Gemeindehaushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GemHVO M-V) der
allgemeinen Rücklage zugeführt. Diese Mittel sollen zum Ausgleich des
Vermögenshaushaltes sowie zur finanziellen Absicherung von erkennbaren
Haushaltsrisiken eingesetzt werden.
Arno Pöker