Beschlussvorlage - 0506/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0506/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 2 Nr. 4 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

22.07.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Der Oberbürgermeister

 

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

Bau- u. Planungsausschuss

09.08.2004 19:00

03.08.2004 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Vorhaben "Antrag nach § 9 BImSchG - Bioethanolanlage mit Biogaserzeugung und Elektroenergieerzeugung", Rostock-Seehafen, Mälzereistr., 18147 Rostock, Az. 01841-04

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister erteilt das "Einvernehmen der Gemeinde" für den Antrag nach § 9 BImSchG zum Vorhaben "Bau einer Bioethanolanlage mit Biogaserzeugung und Elektroenergieerzeugung", Rostock-Seehafen, Mälzereistr., 18147 Rostock.

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

- § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  1 Mio EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das "Einvernehmen
  der Gemeinde" im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

 

Ida Schillen

 

 

 

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03.08.2004 - Bau- und Planungsausschuss