Beschlussvorlage - 0467/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0467/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

03

Beschlussvorschriften:

Datum

§ 44 Kommunalwahlgesetz M-V

23.07.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.09.2004 16:00

I, gez.i.V. Schillen

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss über die Gültigkeit der Bürgerschaftswahl am 13. Juni 2004

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Wahl der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird für gültig erklärt.

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung:

1.         Es liegen nach Ablauf der Einspruchsfrist (15. Juli 2004, 24.00 Uhr) weder von Wahlberechtigten noch von der Rechtsaufsichtsbehörde Einsprüche gegen die
Gültigkeit der Wahl vor.

 

2.         Die 53 gewählten Mitglieder der Bürgerschaft waren wählbar und sind ordnungsgemäß nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung des Landes M-V durch den Wahlausschuss zugelassen worden.

 

3.         Bei der Vorbereitung der Wahl und bei den Wahlhandlungen sind keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis und die Verteilung der
Sitze beeinflusst haben.

 

4.         Die Feststellungen des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss sind richtig.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Ida Schillen
1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

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01.09.2004 - Bürgerschaft