Beschlussvorlage - 0360/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt in Höhe von 961.463,19 EUR für die Baumaßnahme Neubau Yachthafen Hohe Düne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.09.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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17.06.2004
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.09.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Die
Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe wird für folgende Haushaltsstelle
erteilt: 02 7911 9430 0008 Yachthafen Hohe Düne in Höhe von
961.463,19 EUR Die Ausgaben werden gedeckt durch Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage Haushaltsstelle 02 9100 3100 in Höhe von 961.463,19 EUR |
finanzielle
Auswirkungen |
überplanmäßige
Ausgabe Haushaltsstelle 02 7911 9430 0008 in Höhe von 961.463,19 EUR Deckung Haushaltsstelle
02 9100 3100 in Höhe von
961.463,19 EUR |
Begründung
1) Berechnung der Gesamtausgaben 2004
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest 4.589.500,00 EUR
Neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt 961.463,19 EUR
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe 5.550.963,19 EUR
a) Unvorhersehbar:
Die Jahresscheibe 2003 für den Neubau des Yachthafens
Hohe Düne wurde laut Zuwendungsbescheid vom 19.12.2000 geplant. Durch einen
Rechtsstreit (Prüfung der Einhaltung des
Vergaberechts bei der Vergabe der Planungsleistungen ) konnte die Hansestadt
Rostock erst nach einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr (September 2002)
die Genehmigungs-, Ausführungs- und Ausschreibungsplanung in Auftrag geben. Im
November 2002 wurde das offene Verfahren zur EU-weiten Ausschreibung der
Bauleistungen begonnen, im April 2003 wurde der Bauvertrag für den 1.
Bauabschnitt und im Oktober 2003 für den 2. Bauabschnitt geschlossen.
Die Veränderungen im Bauablauf wurden mit dem Wirtschaftsministerium des Landes M-V abgestimmt und im Änderungsbescheid vom 12.03.2003 der Investitions- und Finanzierungsplan neu festgesetzt.
b) Unabweisbar:
Die im Haushalt 2003 geplanten Fördermittel in Höhe von 2,4 Mio EUR konnten 2003 aufgrund der Bauverzögerung durch den Rechtsstreit nicht kassenwirksam werden.
Die im Konzessionsvertrag zwischen Hansestadt Rostock und der Hanse Yachthafen GmbH vereinbarte Zahlung des Eigenanteils durch die GmbH ist in Abhängigkeit der Fördermittelzahlung vorzunehmen. Im Haushaltsjahr 2003 wurde dieser Eigenanteil in Höhe von 961.463,19 EUR nicht benötigt und darum mit den Abschlussbuchungen der Jahresrechnung 2003 der allgemeinen Rücklage-Investitionen zugeführt.
Es war beabsichtigt, diesen Betrag bei Bedarf in der Haushaltsdurchführung 2004 bzw. mit dem Haushalt 2005 zur Finanzierung des Yachthafens bereitzustellen.
Für 2004 wurde jetzt ein Bedarf angemeldet auch vor dem Hintergrund der zügigen Realisierung des Yachthafens als Austragungsort für Welt- und Europameisterschaften des Wassersportes.
2) Nachweis der Deckung:
Haushaltsstelle: 02 9100 3100 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
Haushaltsansatz: 1.773.800,00 EUR
bisher zum Soll gestellte Einnahmen 2.860.263,19 EUR
Mehreinnahmen: 1.086.463,19 EUR
zur Verfügung stehende Einnahmen 961.463,19 EUR
als Deckungsquelle eingesetzt 961.463,19 EUR
Begründung:
Der im Ergebnis der Jahresrechnung erwirtschaftete
Überschuss wurde gemäß § 39 ( 3 ) der Gemeindehaushaltsordnung M-V der allgemeinen
Rücklage zugeführt. Diese Mittel sollten zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes
sowie zur finanziellen Absicherung erkennbarer Haushaltsrisiken eingeordnet
werden.
Arno Pöker