Beschlussvorlage - 0360/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0360/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

§§ 22, 52 Kommunalverfassung M-V

02.06.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.09.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

17.06.2004 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt in Höhe von 961.463,19 EUR für die Baumaßnahme Neubau Yachthafen Hohe Düne

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

02 7911 9430 0008 Yachthafen Hohe Düne in Höhe von 961.463,19 EUR

 

Die Ausgaben werden gedeckt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

 

Haushaltsstelle

02 9100 3100 in Höhe von 961.463,19 EUR

 

 

finanzielle Auswirkungen

überplanmäßige Ausgabe Haushaltsstelle 02 7911 9430 0008 in Höhe von 961.463,19 EUR

Deckung                            Haushaltsstelle 02 9100 3100          in Höhe von 961.463,19 EUR

 

Begründung

1) Berechnung der Gesamtausgaben 2004    

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest                        4.589.500,00 EUR

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt           961.463,19 EUR

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe               5.550.963,19 EUR

 

a) Unvorhersehbar:

Die Jahresscheibe 2003 für den Neubau des Yachthafens Hohe Düne wurde laut Zuwendungsbescheid vom 19.12.2000 geplant. Durch einen Rechtsstreit (Prüfung der  Einhaltung des Vergaberechts bei der Vergabe der Planungsleistungen ) konnte die Hansestadt Rostock erst nach einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr (September 2002) die Genehmigungs-, Ausführungs- und Ausschreibungsplanung in Auftrag geben. Im November 2002 wurde das offene Verfahren zur EU-weiten Ausschreibung der Bauleistungen begonnen, im April 2003 wurde der Bauvertrag für den 1. Bauabschnitt und im Oktober 2003 für den 2. Bauabschnitt geschlossen.

Die Veränderungen im Bauablauf wurden mit dem Wirtschaftsministerium des Landes M-V abgestimmt und im Änderungsbescheid vom 12.03.2003 der Investitions- und Finanzierungsplan neu festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

b) Unabweisbar:

Die im Haushalt 2003 geplanten Fördermittel in Höhe von 2,4 Mio EUR konnten 2003 aufgrund der Bauverzögerung durch den Rechtsstreit nicht kassenwirksam werden.

Die im Konzessionsvertrag zwischen Hansestadt Rostock und der Hanse Yachthafen GmbH vereinbarte Zahlung des Eigenanteils durch die GmbH ist in Abhängigkeit der Fördermittelzahlung vorzunehmen. Im Haushaltsjahr 2003 wurde dieser Eigenanteil in Höhe von 961.463,19 EUR nicht benötigt und darum mit den Abschlussbuchungen der Jahresrechnung 2003 der allgemeinen Rücklage-Investitionen zugeführt.

Es war beabsichtigt, diesen Betrag bei Bedarf in der Haushaltsdurchführung 2004 bzw. mit dem Haushalt 2005 zur Finanzierung des Yachthafens bereitzustellen.

Für 2004 wurde jetzt ein Bedarf angemeldet auch vor dem Hintergrund der zügigen Realisierung des Yachthafens als Austragungsort für Welt- und Europameisterschaften des Wassersportes.

 

2) Nachweis der Deckung:

Haushaltsstelle:                                    02 9100 3100 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

Haushaltsansatz:                                                         1.773.800,00 EUR

bisher zum Soll gestellte Einnahmen                             2.860.263,19 EUR

Mehreinnahmen:                                                          1.086.463,19 EUR

zur Verfügung stehende Einnahmen                                   961.463,19 EUR

als Deckungsquelle eingesetzt                                          961.463,19 EUR

 

Begründung:

Der im Ergebnis der Jahresrechnung erwirtschaftete Überschuss wurde gemäß § 39 ( 3 ) der Gemeindehaushaltsordnung M-V der allgemeinen Rücklage zugeführt. Diese Mittel sollten zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sowie zur finanziellen Absicherung erkennbarer Haushaltsrisiken eingeordnet

werden.

 

 

 

Arno Pöker

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