Beschlussvorlage - 0252/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0252/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

37,20,65

Beschlussvorschriften

Datum

- § 5 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

30.04.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

18.05.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Bau- und Planungsausschuss

13.05.2004 17:00

11.05.2004 17:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

1. Planungsbeschluss für das Vorhaben Neubau einer Feuerwache, Ostseeallee 43 in Lütten Klein

 

2. Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2004 für Planungskosten in Höhe von 125.000,00 EUR für die Maßnahme 02.1300.9400.0027 Neubau Feuerwache Lütten Klein - HU-Bau

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

-

-

-

 

Beschlussvorschlag

1. Der Planungsbeschluss für den Neubau der Feuerwache, Ostseeallee 43 in Lütten Klein wird bestätigt.

 

2. Die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmälßigen Ausgabe wird für folgende Haushaltsstelle, vorbehaltlich der Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde, erteilt:

02.1300.9400.0027 - Neubau Feuerwache Lütten Klein HU-Bau

 

Die Ausgabe wird gedeckt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage HHST 02.9100.310 in Höhe von 125.000,00 EUR.

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsstelle 02.1300.9400.0027 Neubau Feuerwache Lütten Klein HU-Bau     Betrag:   125.000,00 EUR

Deckung:

Haushaltsstelle 02.9100.3100 Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage               Betrag:   125.000,00 EUR

 

Begründung

 

zu 1.

 

1. Grundlagen

Der Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Rostock wurde durch die Bürgerschaft am 03.09.2003 beschlos-sen (Beschluss Nr. 0464/03-BV).

Die Bürgerschaft hat gleichzeitig beschlossen, dass zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung, insbesondere in den Stadtteilen Warnemünde, Lichtenhagen, Lütten Klein, Marienehe, Evershagen 2004 der Planungsbeschluss für den Neubau einer Feuerwache in Lütten Klein eingebracht wird.

Die Feuerwache 2 befindet sich zur Zeit Warnowenn 1 im Ortsbereich Groß Klein direkt an der Unterwarnow.

Am derzeitigen Standort sind zwingend bauliche Um- und Erweiterungsmaßnahmen, insbesondere an der Fahrzeughalle, erforderlich.

 

 

 

Die provisorische Fahrzeughalle verfügt zur Zeit nur über eine Alarmausfahrt für drei Feuerwehrfahrzeuge. Dies entspricht nicht den geltenden Vorschriften!

Die jetzige Feuerwache 2 entspricht in funktionaler Hinsicht nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Feuerwache, da sie nicht für den Landeinsatz, sondern für den Seeeinsatz (Löschbootstation) konzipiert wurde.

Die Bürgerschaft hat zur Feststellung der Notwendigkeit des Neubaus der Feuerwache beschlossen, dass zusätzlich die Auswirkungen folgender Einflussfaktoren untersucht werden:

 

Auswirkungen der Warnowquerung auf die Hilfsfristen im Bereich der Feuerwache 2

Die Auswertung der Brandeinsätze und technischen Hilfeleistungen für das Jahr 2003 ergab, dass der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist, nach der 10 Einsatzkräfte vor Ort sind, durch die Eröffnung des Warnowtunnels nicht beeinflusst wird.

 

Die Auswertung des Einsatzgeschehens 2003 ergab, dass sich die Hilfsfrist bei Brandeinsätzen, insbesondere in den Stadtteilen L‘hagen, Lütten Klein, E‘hagen, verschlechtert hat.                       

Der Erreichungsgrad der Hilfsfrist bei Brandeinsätzen im Wachbezirk 2 betrug 2003 13 % (2002: 14%).

Der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist bei den technischen Hilfeleistungen betrug 2003 23 % (2002: 17 %).

 

Mit der Inbetriebnahme des Warnowtunnels verbesserte sich bei den Brandeinsätzen jedoch der Erreichungsgrad für die Erweiterte Hilfsfrist (14,5 min) im Bereich des Wachbezirkes 2 auf 61 % (2002: 40 %). Die zusätzliche Ergänzungseinheit mit 6 Funktionen (TLF) kommt jetzt nicht mehr ausschließlich von der Feuerwache 1 sondern vorrangig von der Feuerwache 3 (Seehafen). Die detaillierte Übersicht über das Einsatzgeschehen ist aus den beiliegenden Schreiben des BRA vom 07.04.2004 ersichtlich.

 

Auswirkungen der internen Organisationsverbesserung

Die internen Organisationsverbesserungen haben keine Auswirkungen auf den Erreichungsgrad!

 

Erreichungsgrad der geplanten Ausrückezeit von 1,5 min incl. Ursachenbewertung

Die vorhandenen baulichen Bedingungen im Gebäude ermöglichen es nicht, dass der Löschzug innerhalb von     1,5 min ausrücken kann.

Die mittlere Ausrückezeit betrug bei den Brand- und Hilfeleistungseinsätzen 2003  2 min 5 sec (2002: 2 min          16 sec). Wesentliche Verbesserungen sind am jetzigen Standort nicht möglich.

 

Verbesserung der Anbindung der jetzigen Feuerwache

Die direkte Verlängerung der Groß-Kleiner-Allee bis zum Gelände der jetzigen Feuerwache 2 (geschätzte Baukosten ca. 750 T€) würde die Anfahrtszeiten verkürzen. Die Prüfung ergab, dass durch diese Maßnahme der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist im Wachbezirk 2 (insbesondere  Lütten Klein, L‘hagen, E‘hagen) nicht wesentlich verbessert werden kann. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28.01.2004 die direkte Anbindung der Feuerwache 2 im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit dem in Aussicht stehenden Neubau einer Feuerwache im Nordwesten begründet.

 

     Erwartete Verbesserung durch die Maßnahmen 32 (Bau Verbindung Elmenhorster Weg/Mecklenburger Allee und Anbindung an die Stadtautobahn) und 35 (KFZ-Brücke Evershagen über die Stadtautobahn) des Masterplans Olympia

Die Untersuchungen ergaben, dass diese Baumaßnahmen nur geringe positive Auswirkungen auf den Erreichungsgrad für die Hilfsfrist in den Stadteilen L‘hagen, Lütten Klein und E‘hagen haben. Dies resultiert aus der Tatsache, dass der Anfahrtsweg von der Feuerwache 2 bis zum Kreuzungsbauwerk Lütten Klein nicht durch diese Maßnahmen beeinflusst wird.

 

     Aktuelle Aussagen zum Personalbestand und Untersuchungen zum Personalbedarf ggf. unter Berücksichtigung der Richtlinie 89/391/EWG und 93/104/EG der Europäischen Gemeinschaft

Für die Beamten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine EU-Richtlinien-konforme Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung (RL 93/104/EG). Zurzeit ist zur Problematik der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ein Verfahren zwischen dem Personalrat der Feuerwehr Hamburg und der Feuerwehr Hamburg beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Dieses Verfahren wurde mit Beschluss vom 17.12.2003 ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendbarkeit der EU-Richtlinien 93/104/EG auf die Arbeitszeit von Einsatzkräften einer staatlichen Feuerwehr einzuholen. Solange diese Entscheidung des EuGH noch aussteht und  durch das BVerwG kein diesbezügliches Urteil vorliegt, ist auch keine Änderung der AZVO M-V,   die die Grundlage für die Arbeitszeitgestaltung im BRA bildet, zu erwarten.

 

1.1 Begründung der Dringlichkeit des Bauvorhabens

Die Untersuchungen ergaben, dass mit der Verlagerung der Feuerwache 2 in den Bereich Lütten Klein (optimal wäre in der Nähe des Kreuzungsbauwerkes Lütten Klein) der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist für den gesamten Wachbezirk 2 wesentlich verbessert wird.

Nur bei einer Verlegung der Feuerwache 2 ist es möglich, dass sich die drei Löschzüge der Feuerwachen besser gegenseitig ergänzen können. In diesem Fall könnte auf eine ständige Besetzung des TLF 2 der Feuerwache 1 verzichtet werden. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht vor, dass nur dann die Stellen im Einsatzdienst der Feuerwehr von Soll 186 um 18 Stellen auf Soll 168 reduziert werden können.

 

2. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens

Es ist beabsichtigt, dass zur Verbesserung des Erreichungsgrades für die Hilfsfrist im Nordwesten der Hansestadt eine Feuerwache auf dem Grundstück Ostseeallee 43, Lütten Klein (ehemalige Berufsschule) neu errichtet wird. Es handelt sich hierbei um ein stadteigenes Grundstück. 

 

Das Grundstück liegt direkt an der Ostseeallee und wird durch die Kreuzungen Warnowallee (im Süden) und Lichtenhäger Chaussee (im Norden) begrenzt. Von diesem Grundstück werden ca. 5.000 m² benötigt. 

 

In dem vorgesehenen Neubau soll der Löschzug der jetzigen  Feuerwache 2 untergebracht werden.

Für die Unterbringung der Feuerwehrfahrzeuge und der Spezialausrüstung sind insgesamt 7 Stellplätze vorgesehen.

 

Anforderungen an die Feuerwache

Der Feuerwache 2 werden 60 Einsatzkräfte zugewiesen, welche im Schichtdienst arbeiten. Die tägliche Einsatzstärke beträgt 11 Personen im Schichtdienst und 2 Personen im Tagesdienst.

Das der Feuerwache zugewiesene Aufgabengebiet unterteilt sich in folgende Bereiche:

-          Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung für den Wachbezirk 2

-          Schnelleinsatzgruppe „Feuerschutz Ostsee“

-          Ölbekämpfung auf der Ostsee

-          Tägliche Ausbildung der eigenen Einsatzkräfte

 

Oberste Priorität bei der Planung der Feuerwache ist ein zeitoptimierter Ablauf im Einsatzfall zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung. Die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der Feuerwache 2 muss daher ständig gesichert sein.

 

Bebaubarkeit

Die Prüfung ergab, dass auf dem vorgesehenen Grundstück in jedem Fall eine zweckmäßige Bebaubarkeit mit einer Feuerwache der Berufsfeuerwehr möglich ist. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils am Rande des Wohngebietes Lütten Klein. Die planungsrechtliche Beurteilung des Grundstücks erfolgt nach § 34 BauGb. Eine längen-, breiten- und höhenmäßige Einbindung der Funktionsflächen des Vorhabens ist auf dem ausgewiesen Grundstück gegeben. Die verkehrstechnische Anbindung kann über eine zu errichtende Leiteinrichtung gewährleistet werden.

 

Investitionsvorhaben (Kostenüberschlag)

 

Gesamt:                                                                                  2.500.000,-- EUR

davon Fördermittel:                                                                              -

davon Anteil der Hansestadt Rostock:                                        2.500.000,-- EUR

davon Anteil für Erarbeitung Planungsphase 1-4:                125.000,-- EUR

 

Fristenplan:

Erarbeitung Planung Phase 1-4: Oktober 2004

Baubeschluss bis:                                Jan/Feb. 2005

Baudurchführung von :                           2005 bis 2006

Umzug Feuerwache:                             2006

 

 



zu 2.

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.1300.9400.0027

2004

125.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Neubau Feuerwache Lütten Klein HU-Bau

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt                                  +              125.000,00                                                                                                                                        

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

     125.000,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Mit dem Beschluss zum Feuerwehrbedarfsplan durch die Bürgerschaft am 3.9.2003 (Nr. 0464/03-BV) wurde gleichzeitig beschlossen, dass der Planungsbeschluss für den Neubau einer Feuerwache in Lütten Klein im Jahre 2004 einzureichen ist. Damit der vorgesehene Fristenplan für das Bauvorhaben eingehalten werden kann, ist die Fertigstellung der HU-Bau bis Oktober 2004 zwingend notwendig. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ist deshalb unabweisbar.

unvorhersehbar:

Da der Feuerwehrbedarfsplan durch die Bürgerschaft erst in der Sitzung vom 3.9.2003 beschlossen wurde, konnten zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2004 keine  Mittel für die Erarbeitung der HU-Bau eingeplant werden.

2.  Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.9100.3100

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

1.773.800,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

1.898.800,00

Mehreinnahmen

=

125.000,00

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

 

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

 

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

125.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

125.000,00

Begründung der Mehreinnahmen

Der im Ergebnis der Jahresrechnung erwirtschaftete Überschuss wurde gemäß § 39 (3) der Gemeinde-haushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GemHVO M-V) der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Diese Mittel sollen zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sowie zur finanziellen Absicherung von erkenn-baren Haushaltsrisiken eingesetzt werden.

 

 

 

 

Arno Pöker


Hansestadt Rostock                                                                                     07.04.2004

Brandschutz- und Rettungsamt

E.-Schlesinger-Str. 24

18059 Rostock

 

 

 

 

Neubauvorhaben Feuerwache 2

Hier: Auswertung des Einsatzaufkommens

 

 

Die Bürgerschaft hat gemäß Niederschrift Nr. 0272/03-N vom 15.09.03 beschlossen, dass zur Feststellung der Notwendigkeit des Neubaus der Feuerwache 2 die Auswertung des

Einsatzgeschehens untersucht wird.

 

 

1.         Einsatzaufkommen

1.1       Brandeinsätze im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2

 

Im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 (Ortsteile Diedrichshagen, Evershagen, Lütten- Klein, Groß Klein, Lichtenhagen, Warnemünde, Schmarl wurden insgesamt 250 Brand-einsätze (2002: 202) registriert. Dies entspricht 46,46 % (2002: 47,6 %) der ausgewerteten Brandeinsätze (FW 1 –3: 538 Brandeinsätze). Für das Jahr 2003 ergibt sich ein Einsatzaufkommen im Bereich FW 2 von 3,2 Bränden pro 1.000 Einwohner (2002: 2,65).

 

Die 250 Brandeinsätze verteilten sich wie folgt:

Im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 leben ca. 38,90 % (75.921 Einwohner der Bevölkerung der Hansestadt Rostock, Stand 31.12.03).

 

 

 

Einsätze im Ortsteil

1.1.-31.12.03

Anteil an den Einsätzen der FW 2 [%]

Einsätze im Ortsteil
1.1.- 31.12.02

Anteil an den Einsätzen der

FW 2 [%]

Evershagen

33

13,2

28,

13,9

Lichtenhagen

63

25,2

52

25,7

Lütten-Klein

61

24,4

43

21,3

Warnemünde

11

4,4

30

14,8

Groß-Klein

52

20,8

24

12,0

Schmarl

28

11,2

16

7,9

Diedrichshagen

2

0,8

9

4,5

Gesamt

250

 

202

 

 

In den Ortsteilen Evershagen, Lütten- Klein und Lichtenhagen wurden insgesamt 157 Brandeinsätze registriert, was 62,8 % der Brandeinsätze im Bereich der Feuerwache 2 entspricht.

 


Die Auswertung der Hilfsfristen in den einzelnen Ortsteilen ergab, dass von den Einsätzen mit weniger als 10 Funktionen die Einsatzkräfte innerhalb der festgelegten Hilfsfrist von
9,5 min an der Einsatzstelle sind.

 

 

Einsätze Ortsteil
1.1.- 31.12.03

Davon innerhalb der Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Einsätze gesamt
1.1.- 31.12.02

Davon innerhalb der Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Evershagen

22

1

4,5

14

1

7,1

Lichtenhagen

45

5

11,1

38

3

7,9

Lütten-Klein

48

5

10,4

31

2

6,5

Warnemünde

6

2

33,33

19

10

52,6

Groß Klein

42

30

71,4

11

8

72,7

Schmarl

21

5

23,8

9

2

22,2

Diedrichshagen

1

0

0

7

2

28,6

Nur bei 26 % der Brandeinsätze im Wachbezirk 2 sind die Einsatzkräfte innerhalb von 9,5 min an der Einsatzstelle. 

Gesamt

185

48

26,0

129

28

21,7

Die Verteilung der Brandeinsätze mit den ersten 10 Funktionen und der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist von 9,5 min ist aus folgender Tabelle ersichtlich.

 

 

Einsätze Ortsteil
1.1.- 31.12.03

Davon innerhalb der Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Einsätze gesamt
1.1.- 31.12.02

Davon innerhalb Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Evershagen

11

0

0

14

0

0

Lichtenhagen

18

0

0

14

1

7,1

Lütten-Klein

13

0

0

12

1

8,3

Warnemünde

5

1

20

11

0

0

Groß Klein

10

6

60

13

8

61,5

Schmarl

7

1

14,3

7

0

0

Diedrichshagen

1

0

0

2

0

0

Gesamt

65

8

12,3 %

73

10

13,6 %

 

Für den gesamten Bereich der Feuerwache 2 beträgt der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist nur

12,3 % (2002: 13,6 %). Auf die Ortsteile Evershagen, Lütten- Klein und Lichtenhagen entfielen dabei 42 Einsätze (= 65 %).

 

Berücksichtigt man die Einsätze mit weniger als 10 Einsatzkräften, dann erhöht sich der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist auf 22,4 % (56 Einsätze).

 

Im Auswertezeitraum 2003 werden somit in keinem Stadtteil des Wachbezirkes 2 die angestrebten 80 % Erreichungsgrad erreicht!

 


Auswertung der Brandeinsätze mit 16 Funktionen

 

Die Auswertung der Brandeinsätze auf der Grundlage der erweiterten Hilfsfrist von 14,5 min ist für die einzelnen Ortsteile aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Hier wurde untersucht, in wie viel Einsätzen die Einsatzkräfte mit 16 Funktionen innerhalb der festgelegten erweiterten Hilfsfrist von 14,5 min an der Einsatzstelle sind.

 

 

Einsätze Ortsteil

1.1.- 31.12.03

Davon innerhalb der erweiterten Hilfsfrist

Erreichungs-

grad [%]

Einsätze gesamt

1.1.- 31.12.02

Davon innerhalb der erweiterten Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Evershagen

7

6

85,7

10

4

40

Lichtenhagen

15

11

73,3

10

6

60

Lütten-Klein

11

5

45,5

8

3

37,5

Warnemünde

5

3

60

8

2

25

Groß Klein

6

2

33,3

6

3

50

Schmarl

5

3

60

4

1

25

Diedrichshagen

0

0

-

1

0

0

Gesamt

49

30

61

47

19

40

 

Für den gesamten Bereich der Feuerwache 2 beträgt der Erreichungsgrad für die „Erweiterte Hilfsfrist“ 61 % (2002: 40 %). Hier zeigen sich die ersten Auswirkungen des Warnowtunnels. Auf die Ortsteile Evershagen, Lütten- Klein und Lichtenhagen entfielen dabei zusammen
33 Brandeinsätze (= 67 %). Der Erreichungsgrad für die „erweiterte Hilfsfrist“ beträgt in diesen Ortsteilen 66,7 %. 

 

Zusammenfassend ist für den Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 festzustellen, dass die Erreichungsgrade für die Hilfsfrist und erweiterte Hilfsfrist bei Brandeinsätzen insbesondere in den Stadtteilen mit hohen Einsatzzahlen (Lichtenhagen, Lütten-Klein, Evershagen, Warnemünde und Schmarl) nicht zufriedenstellend sein können. 

 

Tageszeitliche Verteilung der Brandeinsätze

 

Die Auswertung der Brandeinsätze für das Stadtgebiet ergab, dass in der Zeit von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein höheres Aufkommen an Brandeinsätzen zu verzeichnen ist.

 

 

1.2       Technische Hilfeleistungen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2

 

Im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 (Ortsteile Diedrichshagen, Evershagen, Lütten-Klein, Groß Klein, Lichtenhagen, Warnemünde, Schmarl) wurden insgesamt 144 technische Hilfeleistungen registriert. Dies entspricht 34,12 % (2002 = 28,9 %) der ausgewerteten 422 Technischen Hilfeleistungen der Feuerwachen 1– 3.
Es ergibt sich ein Einsatzaufkommen im Bereich der Feuerwache 2 von 1,89 Technische Hilfeleistungen pro 1.000 Einwohner (2002 = 2,38).

 


Von diesen 144 technischen Hilfeleistungen entfallen auf die Ortsteile:

 

 

Einsätze im Ortsteil
01.01.-31.12.03

Anteil an Einsätzen der FW2 [%]

Einsätze im

Ortsteil
1.1.- 31.12.02

Anteil an den Einsätzen der

FW2 [%]

Evershagen

26

18,0

41

22,7

Lichtenhagen

13

9,0

21

11,6

Lütten- Klein

31

21,5

35

19,3

Warnemünde

20

13,9

25

13,8

Groß- Klein

30

20,8

27

14,9

Schmarl

23

16,0

28

15,5

Diedrichshagen

1

0,7

4

2,2

Gesamt

144

 

181

 

 

 

In den Ortsteilen Evershagen, Lütten- Klein und Lichtenhagen wurden insgesamt 69 Einsätze registriert, was 48,9 % der Einsätze im Bereich der FW 2 entspricht.

 

Die Auswertung der Hilfsfristen in den einzelnen Ortsteilen ergab, dass von den Hilfeleistungs-einsätzen mit weniger als 10 Funktionen die Einsatzkräfte innerhalb der festgelegten Hilfsfrist von 9,5 min an der Einsatzstelle sind.

 

 

Einsätze Ortsteil

1.1.- 31.12.03

Davon

Innerhalb der Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Einsätze gesamt

 1.1.- 31.12.02

Davon innerhalb der Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Evershagen

26

1

3,9

39

1

2,6

Lichtenhagen

13

0

0

18

2

11,1

Lütten-Klein

30

2

6,7

34

2

5,9

Warnemünde

15

4

26,7

21

8

38,1

Groß Klein

28

21

75

27

20

74,1

Schmarl

21

5

23,8

27

3

11,1

Diedrichshagen

1

0

0

3

0

0

Gesamt

134

33

24,6 %

169

36

21,3 %

Die Auswertung der Hilfsfristen für die Hilfeleistungseinsätze ergab für die ersten
10 Funktionen:

 

 

 

Einsätze Ortsteil

1.1.- 31.12.03

Davon

innerhalb der erw. Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Einsätze gesamt

 1.1.- 31.12.02

Davon innerhalb der erw. Hilfsfrist

Erreichungs-grad [%]

Evershagen

-

-

-

2

0

0

Lichtenhagen

-

-

-

3

0

0

Lütten-Klein

1

0

0

1

0

0

Warnemünde

5

0

0

4

2

50

Groß Klein

2

0

0

-

-

-

Schmarl

2

0

0

1

0

0

Diedrichshagen

-

-

-

1

0

0

Gesamt

10

0

0

12

2

16,66

 

 

Für den gesamten Bereich der Feuerwache 2 beträgt der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist

0 % (2002 = 16,7 %).

 

Berücksichtigt man die Hilfeleistungseinsätze mit weniger als 10 Einsatzkräften, dann erhöht sich der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist auf 22,9 % ( 33 Einsätze).

 

Zusammenfassend ist für den Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 festzustellen, dass der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist bei Technischen Hilfen nicht zufriedenstellend sein kann. 

 

Tageszeitliche Verteilung der Hilfeleistungseinsätze

 

Die Auswertung der Hilfeleistungseinsätze für das Stadtgebiet ergab, dass in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr ein höheres Aufkommen an Hilfeleistungseinsätzen zu verzeichnen ist.

 

 

1.3       Fahrversuche

1.3.2    Durchschnittliche Ausrückezeiten am jetzigen Standort

 

Bezogen auf die Fahrzeuge des Löschzuges ergeben sich folgende Ausrückezeiten für die Feuerwachen 2:

 

Fahrzeug

FW 2

2002

Anzahl Einsätze

Ø Ausrücke- zeit in min

VF

175

2 min 24 sec

TLF

419

2 min 09 sec

DL

151

2 min 26 sec

 

 

Fahrzeug

FW 2

2003

Anzahl Einsätze

Ø Ausrücke- zeit in min

VF

171

2 min 18 sec

TLF

485

2 min 00 sec

DL

136

2 min 06 sec

 

Die durchschnittliche Ausrückezeit für den Löschzug der FW 2 beträgt ca. 2 min 05 sec (2002 = 2 min 16 sec), wobei das TLF aufgrund der Einzeleinsätze durchschnittlich nach
2 min ausrückt. Die Zeiten für die FW 2 haben sich leicht verbessert, sind jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend.

 

Die objektiven Bedingungen in den Feuerwachen haben sich im Auswertezeitraum 2003 im Vergleich zu 2002 nicht wesentlich verbessert.   

 

 

1.3.3    Bewertung der angebotenen Grundstücke

 

Drei durch das Liegenschaftsamt vorgeschlagene stadteigene Grundstücke wurden hinsichtlich ihrer Eignung untersucht. Hierbei handelte es sich um folgende Grundstücke:

 

1.      unbebautes Grundstück im Gewerbegebiet Lütten- Klein (Trelleborger Str./ Ecke Talliner Str., ca. 2.000 m2)

2.      Ostseeallee 43 (ehemaliger Standort der derzeitig im Abbruch befindlichen Berufsschule, ca. 14.200 m2)

3.      unbebautes Grundstück im direkten Kreuzungsbereich Stadtautobahn Lütten-Klein
(ca. 6.000 m2)

 

zu 1:  Das Grundstück ist auf Grund der vorhandenen Bebauung (Grenzbebauung) zu klein für einen Neubau.

 

Zu 2:  Das Grundstück bietet die besten Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwache 2, da über die vorhandene Nebenstraße eine direkte Anbindung an die Warnowallee möglich ist. Auf Grund der Größe des Grundstückes sind keine Einschränkungen bei der Bauplanung hinsichtlich der Anordnung und der Gestaltung des Gebäudes zu erwarten.


 

Zu 3:  Eine ungehinderte Zufahrt zu den Stadtteilen Lütten- Klein und zu den Stadtteilen Lichtenhagen und Evershagen über die St. Petersburger Straße ist auf Grund der Zwangswegung im Kreuzungsbauwerk nicht möglich. Die Auffahrt auf die Stadtautobahn in Richtung Warnemünde wäre nur durch Öffnung der Mittelleitplanken möglich. Aus diesen Gründen ist eine Verbesserung der Hilfsfristen nur mit erheblichen Verkehrseinschränkungen im Kreuzungsbauwerk möglich. Der Standort ist deshalb aus unserer Sicht nicht geeignet.

 

1.3.3        Ergebnis der Durchführung der Fahrversuche

 

Es wurde festgelegt, dass Fahrversuche am 15.12.03, vormittags und am 16.12.03, nachmittag durchgeführt werden.

Es wurden für die Ortsteile Warnemünde (Polizeistation), Evershagen (Bahr Baumarkt), Schmarl (Tankstelle Fischereihafen) und Groß Klein (Pflegeheim Groß- Klein) Referenzobjekte festgelegt. Die Fahrversuche fanden mit dem Fahrschulwechsellader mit aufgesetzten Atemschutzcontainer statt.

 

Die Fahrversuche ergaben folgendes Ergebnis:

 

Für den Ortsteil Evershagen:

 

Die Fahrzeit zum Referenzobjekt „Bahr Baumarkt“ verbessert sich im Vergleich zum jetzigen Standort FW 2 um ca. 3,0 min. Die Hilfsfrist von 9,5 min kann durch eine Verlegung des Standortes nach Lütten-Klein im Ortsteil Evershagen eingehalten werden. Die Fahrzeit vom Standort Ostseeallee wäre noch besser, wenn die Anfahrt nicht über die B.-Brecht-Straße (gleiche Anfahrt) sondern über die Stadtautobahn erfolgt wäre.

 

Für den Ortsteil Schmarl:

 

Durch eine Verlegung des Standortes nach Lütten-Klein würde sich die Fahrzeit im Vergleich zum jetzigen Standort nur unwesentlich erhöhen. Die Hilfsfrist könnte auch in diesem Bereich (bis Fischereihafen) eingehalten werden.
Anmerkung: Die Anfahrt zur Tankstelle Fischereihafen erfolgte von der Trelleborger Str. über die B.-Brecht.-Str. und von der Ostseeallee über die Stadtautobahn!

 

Für den Ortsteil Groß Klein:

 

Durch die Verlegung des Standortes nach Lütten-Klein würde sich die Hilfsfrist in einigen Teile des Stadtteiles im Grenzbereich befinden.

 

Zusätzlich wurde für den direkten Vergleich der Standorte die Fahrzeit vom Standort Ostseeallee bzw. Trelleborger Straße bis zur Mitte Kreuzungsbauwerk Lütten-Klein ermittelt. Diese Fahrversuche mit Sonderrechten fanden gegen 14:00 Uhr bei hohen Verkehrsaufkommen statt. Dabei zeigte sich, dass sich die Fahrzeit vom Standort Ostseeallee nur um ca. 30 sec im Vergleich zum Standort Trelleborger Straße erhöht.

 

 

2.         Zusammenfassende Bewertung der vorgesehenen Standorte

Der Standort Ostseeallee hat hinsichtlich der Fahrzeitverlängerung nur geringe Nachteile gegenüber dem Standort Trelleborger Straße. Die Hilfsfristen werden nicht wesentlich negativ beeinflusst. Die Nachteile des Grundstückes Trelleborger Straße rechtfertigen aus einsatzorganisatorischer Sicht eine Abweichung vom optimalen Standort „Nähe Kreuzungsbauwerk Lütten- Klein“.

 

 

Ralf Gesk

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.05.2004 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

13.05.2004 - Finanzausschuss

Erweitern

18.05.2004 - Hauptausschuss