Beschlussvorlage - 0242/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0242/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.21,60,66,67,73,80

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

§ 3 (2)  BauGB

20.04.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.06.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

04.05.2004 19:00

11.05.2004 17:00

26.05.2004 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Gemeinsamer Bebauungsplan Nr. 01.SO.145/Nr. 14 der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst

Sondergebiet "Golfplatz" in Diedrichshagen/Elmenhorst

 

Auslegungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Aufstellungsbeschluss Nr. 0794/03 (HA) vom 17.02.2004

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Entwurf des gemeinsamen Bebauungsplans Nr. 01.SO.145/Nr. 14 der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst Sondergebiet "Golfplatz" in Diedrichshagen/Elmenhorst (Anlage 1), begrenzt:

 

·         im Norden             durch den Stolteraer Weg

·         im Osten               durch die Landstraße L12 nach Bad Doberan

·         im Süden              durch das Wohngebiet "Nordkante" Elmenhorst

·         im Westen             durch den Landweg "Pappelweg"

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

finanzielle Auswirkungen

Keine (Kosten trägt Investor)

 

Begründung

 

 

Der Vorhaben bezogene Bebauungsplan soll rechtsverbindliche Festsetzungen für einen 27-Loch-Golfplatz und die dazugehörigen Einrichtungen schaffen.

 

Das Vorhaben Golfplatz zielt auf das Marktsegment des Aktivurlaubs und erweitert das touristische Angebot um ein wesentliches Element für das Oberzentrum Rostock. Es dient gleichzeitig der Saisonverlängerung und kann auf den gesamten Erholungsraum Rostock-Warnemünde-Graal-Müritz ausstrahlen.

 

Das für das Vorhaben erforderliche Raumordnungsverfahren wurde abgeschlossen.

Das Vorhaben entspricht dem Regionalen Raumordnungsprogramm MM/R und liegt im Fremdenverkehrsschwerpunktraum.

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock weist die zu beplanende Fläche als Golfplatz aus. Der Bebauungsplan wird somit aus den zukünftigen Darstellungen  des Flächennutzungsplans entwickelt sein (§ 8 Abs. 3 BauGB).

 

Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass das Vorhaben in einem Vorsorgeraum für Naturschutz und Landschaftspflege und im LSG „Kühlung“ liegt. Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

Die verkehrliche Erschließung ist über die Landstraße L12 gesichert.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.

 

Der Vorhabenträger schließt mit der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst einen Durchführungsvertrag ab, in dem er sich zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet und alle anfallenden Kosten übernimmt. Planungskosten entstehen für die Stadt somit nicht.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 100 ha.

Davon befinden sich ca. 28 ha auf dem Territorium der Hansestadt Rostock. Über diese Teilfläche beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock. Parallel dazu beschließt die Gemeindevertretung Elmenhorst über die Teilfläche auf deren Territorium.

Das Planaufstellungsverfahren läuft somit parallel in beiden Gremien.

 

 

 

 

 

 

Arno Pöker

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Beschlüsse

Erweitern

11.05.2004 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

26.05.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

08.06.2004 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

09.06.2004 - Bürgerschaft