Beschlussvorlage - 0237/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0237/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

88,20

Beschlussvorschriften

Datum

- Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden

  § 5 Abs. 1 Nr. 3

- Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

  § 22 Abs. 3

14.04.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.06.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Rechnungsprüfungsausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

12.05.2004 17:15

13.05.2004 17:00

21.04.2004 17:00

III, gez. Schörken

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock" für das Wirtschaftsjahr 2002

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und
    -entwicklung der Hansestadt Rostock" 2002 wird festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 364.588,96 EUR ist durch die Hansestadt Rostock
    im Jahr 2004  auszugleichen.

3. Die Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung
    und -entwicklung der Hansestadt Rostock" für das Geschäftsjahr 2002 wird erteilt.  

 

finanzielle Auswirkungen

Ausgaben für die Hansestadt Rostock in Höhe von 364.588,96 EUR

 

Begründung

Der Jahresabschluss 2002 wurde erstellt durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirt-schaftung und  -entwicklung der Hansestadt Rostock“  und geprüft durch die Diplom-Volkswirtin Frauke Albers, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin mit Bestätigungsvermerk vom 4. Juli 2002.

 

Der Landesrechnungshof gab den Prüfbericht frei. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss gibt umfangreichen Aufschluss über die wirtschaftliche Tätigkeit des Eigenbetriebes im Jahr 2002, es gab keine Beanstandungen oder Anmerkungen vom Landesrechnungshof.

 

Der Jahresverlust beträgt € 364.588,96, wobei das ordentliche Unternehmensergebnis mit TEUR 128 noch leicht positiv ist. Es wird im Berichtsjahr von den periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 492 belastet. Dies resultiert insbesondere aus der einmaligen Korrektur des Bilanzpostens der geleisteten Anzahlungen für das Hafenhaus in Höhe von TEUR 453.

 

Es handelt sich hier um einen Sale- and Leaseback Vertrag der Hansestadt Rostock über das Hafenhaus Rostock. Die monatlichen Leasingraten stellen zum Teil „echten Leasingaufwand/Mieten“ dar.


 

Zum anderen Teil sind sie eine Zuführung zum so genannten Mieterdarlehen. Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr ein Gutachten über die Auslegung des Vertragswerkes in Auftrag gegeben. Daraus geht hervor, dass der bisherige bilanzierte Wert des Mieterdarlehens streitig ist. Auf Grund vorsichtiger kaufmännischer Beurteilungen wurde daher der unstreitige Betrag in  Höhe  von € 310.503,44 bilanziert und damit der bisherige Bilanzansatz um € 453.450,45 ergebniswirksam korrigiert.

 

Dies führte im Ergebnis zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 364.588,96, welcher gemäß § 8 EigVO durch die Hansestadt Rostock ausgeglichen werden muss. Dieser Verlustausgleich ist im Haushalt 2004 eingestellt.

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Ida Schillen

1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.05.2004 - Rechnungsprüfungsausschuss

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13.05.2004 - Finanzausschuss

Erweitern

26.05.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

09.06.2004 - Bürgerschaft