Antrag - 0186/09-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.06.2009
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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12.03.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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17.03.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.04.2009
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
In den Beratungen zum
Haushalt 2009 ist deutlich geworden, dass die gegenwärtige Praxis, die
Ortsbeiräte nach Vorliegen der Beschlussvorlage zum Haushaltsplan zu
beteiligen, sowohl zeitlich als auch inhaltlich keine wirkliche Beteiligung
darstellt. Änderungsanträge sind für Ortsbeiräte praktisch nicht möglich.
In § 3 Abs. 3 der
Ortsbeiratssatzung ist geregelt, dass die Ortsbeiräte insbesondere die Aufgabe
haben „4. bei der Haushaltsplanung nach erfolgter Empfehlung des
Hauptausschusses über die Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf mitzuwirken“.
Dadurch soll eine frühzeitige Beteiligung gesichert werden, die eine
Einflussnahme der Ortsbeiräte auf die Haushaltsplanung für ihrern
Ortsbeiratsbereich erst möglich macht.
Mit dem Antrag wird die
Verwaltung aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einhaltung der
Ortsbeiratssatzung zu schaffen.
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Fraktion Bündnis 90 CDU-Fraktion Fraktion
der SPD