Ergänzung Antrag - 0177/09-EA
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder im Rahmen des Konjunkturpaketes II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.03.2009
- Vorlageart:
- Ergänzung Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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04.03.2009
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Regine
Lück (Fraktion DIE LINKE.) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Nutzung des Gesetzes zur
Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder im Rahmen des
Konjunkturpaketes II |
Beschlussvorschlag |
Es wird folgender Punkt
angefügt: 4. sich gegenüber der
Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Zuweisungen für die Hansestadt
Rostrock aus dem Konjunkturpaket 2 als pauschale Zuweisungen gemäß § 10 h
Finanzausgleichsgesetz erfolgen. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Gerade vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Finanz- und
Wirtschaftskrise kommt es jetzt darauf an, vor allem die Investitionskraft der
Kommunen zu stärken. Viele Gebietskörperschaften sind nicht mehr in der Lage,
Eigenanteile für Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes
aufzubringen. Dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur müssen
verschoben bzw. können gar nicht mehr getätigt werden. Aufgrund der
angespannten Haushaltslage in den letzten Jahren gibt es auch in Rostock einen
erheblichen Investitionsstau. Eine Erhöhung der so genannten
Infrastrukturpauschale würde es den Kommunen ermöglichen, zusätzliche
Investitionen auszulösen. Dies ermöglicht es den Kommunen selbst zu
entscheiden, wofür die Mittel vordringlich verwendet werden sollen.
Die
von der Landesregierung im Rahmen des 10-Punkte- Konjunkturprogramms in
Aussicht gestellten Finanzierungshilfen in Höhe von 10 Millionen Euro für
„notleidende“ Kommunen reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf
zu decken. Der Städte- und Gemeindetag schlägt in seinem Schreiben an die
Landesregierung vor: „Ein Weg, um möglichst schnell und mit wenig
Verwaltungsaufwand zusätzliche kommunale Investitionen auszulösen, steht mit
den Zuweisungen für Infrastrukturinvestitionen nach § 10 h Finanzausgleichsgesetz
bereit, die um die Mittel des Kommunalen Investitionsprogrammes aufgestockt
werden könnten.“
b.
w.
Gemäß § 10 h des Finanzausgleichsgesetzes erhalten die Kommunen
jährlich 20 Millionen Euro pauschale Zuweisungen für
Infrastrukturinvestitionen. Diese Mittel stellen kommunale Eigenmittel dar und
sind für alle Infrastrukturmaßnahmen in unbegrenzter Höhe zugelassen,
beispielsweise für die Sanierung von Gebäuden oder den Straßenbau.
Regine
Lück