Ergänzung Beschlussvorlage - 0164/09-EV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 1.

Erg. zur Beschlussvorlage

0828/08-BV

Nummer

 

 

 

0164/09-EV

 

Absender

Datum

Frank Giesen (für den Bau- und Planungsausschuss)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

23.02.2009

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Hansestadt Rostock -Zentrenkonzept-

 

 

Dr. I. Bacher

 

Beschlussvorschlag

Für die Beschlussfassung des Zentrenkonzepts sollen nachstehende Grundsätze aufgenommen werden:

- Ansiedlungswünsche außerhalb der im Zentrumskonzept festgelegten Standorte werden einer Einzelfallprüfung unterzogen. Hierbei werden durch einen externen Gutachter die Auswirkungen auf die bestehenden Standorte geprüft.

- Um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen, muss nachgewiesen werden, dass die im Zentrumskonzept definierten Standorte gemäß baurechtlichen Beurteilungskriterien nicht beeinträchtigt werden und die Ansiedlung am gewünschten Standort verträglich ist.

- Um die Kontinuität der Beurteilung zu gewährleisten, wird die Begutachtung in der Regel durch den Ersteller des Einzelhandelsgutachtens durchgeführt. Die Beauftragung erfolgt durch den Investor, der auch die Kosten trägt.

 

 

 

 

Begründung

Die Änderungsvorlage erhielt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 10.02.2009 mit mehrheitlicher Zustimmung ein empfehlendes Votum.

 

 

 

 

 

 

 

Frank Giesen

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