Beschlussvorlage - 0161/09-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt in Höhe von 97.000,00 EUR für die Straßenanpassung der Erweiterung des Klinikums Schillingallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.03.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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12.03.2009
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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17.03.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung
der HRO |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Außerplanmäßige
Bewilligung im Vermögenshaushalt in Höhe von 97.000,00 EUR für die
Straßenanpassung der Erweiterung des Klinikums Schillingallee |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Nr. 0332/08-A v. 28.01.2009 |
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Begründung
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
02.6300.9460
0103 |
2009 |
97.000,00 |
Bezeichnung der
Haushaltsstelle |
||
Straßenanpassung im Zusammenhang mit der Erweiterung Klinikum Schillingallee |
Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr |
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0,00 |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
97.000,00 |
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe |
= |
97.000,00 |
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Durch den Betrieb für
Bau und Liegenschaften MV (bbl) wurde ein Bauantrag für das Vorhaben
„Medizinische Fakultät Schillingallee“ eingereicht, in dessen
Genehmigungsverfahren das Einvernehmen mit der Hansestadt Rostock herzustellen
ist.
Aufgrund der Bedeutung
des Vorhabens für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Universität Rostock und
die Hansestadt Rostock ist die Durchführung der Maßnahme zwingend erforderlich
und unabweisbar. Durch die Hansestadt Rostock kann das Einvernehmen jedoch erst
erklärt werden, wenn die verkehrliche Erschließung des zukünftigen Ver- und
Entsorgungszentrums (VEZ) gesichert ist. Dazu ist der Kreuzungsbereich
Dethardingstraße/Strempelstraße aufzuweiten und es sind Maßnahmen zu treffen,
dass die Strempelstraße im Zweirichtungsverkehr zwischen der Dethardingstraße
und der Grundstückszufahrt befahren werden kann.
Vertraglich ist der
notwendige Straßenausbau im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt
Rostock und der bbl abzusichern. Diese Vereinbarung für ein erforderliches Bauvolumen
in Höhe von ca. 230.000 € soll kurzfristig zwischen der Hansestadt
Rostock und der bbl abgeschlossen werden.
Die Zustimmung der bbl
zu dieser Vereinbarung liegt bereits vor. Gegenstand der Vereinbarung ist neben
dem fristgerechten Ausbau der Strempelstraße zwischen der Dethardingstraße und
der neuen Zufahrt zum Versorgungszentrum des Klinikums durch die Hansestadt
Rostock, Tief- und Hafenbauamt als Baulastträger der Straße, auch die
Kostenteilung entsprechend den jeweils anzurechnenden Leistungen.
Ohne Ausbau der Strempelstraße wäre die verkehrliche
Erschließung des VEZ entsprechend Landesbauordnung nicht gesichert und das
Einvernehmen zum gestellten Bauantrag müsste seitens der Hansestadt Rostock
versagt werden. Die Genehmigung dieser außerplanmäßigen Bewilligung ist zur
Sicherung der weiteren Erschließung und Baudurchführung des Gesamtvorhabens des
Landes M – V zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich, da ansonsten
das Gesamtvorhaben in seiner zeitlichen Ausführung gefährdet ist.
Das Land M – V, hier vertreten durch die bbl,
investiert am Standort des Universitätsklinikums in den kommenden Jahren bis
2012 ca. 120,0 Mio €. Als zwingende Voraussetzung für den weiteren
bautechnologischen Ablauf ist der in 2009 seitens der bbl vorgesehene Bau der
neuen Zufahrt für die gesamte Ver- und Entsorgung des Klinikums vom
Knotenbereich Dethardingstraße/Strempel-straße über die Strempelstraße auf das
Klinikumgelände vorgesehen. Die Hansestadt Rostock plant in diesem Zusammenhang
gleichzeitig die Deckenerneuerung in der Dethardingstraße einschließlich der
anteiligen Umgestaltung des Knoten- und Einmündungsbereiches Dethardingstraße/Strempelstraße.
Beide Maßnahmen bedingen einander bautechnologisch und sind zeitlich nicht
voneinander zu trennen.
Aufgrund der vom Land M–V vorgegebenen
Terminkette ist es zwingend notwendig, dass die Hansestadt Rostock spätestens
im 2. Halbjahr 2009 gemeinsam mit der bbl diese Maßnahme realisiert, um nicht
das gesamte Investitionsvorhaben des Landes terminlich zu gefährden.
Es ist zur terminlichen Absicherung des Vorhabens von
zwingender Bedeutung, dass zum jetzigen Zeitpunkt mit der bbl eine vertragliche
Vereinbarung geschlossen wird, die die Bauausführung sowohl der
Leistungsanteile der Hansestadt Rostock als auch der bbl finanziell und vor
allem terminlich absichert.
Ein zeitliches Aufschieben des Abschlusses dieser
Vereinbarung bis zu einer möglichen Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt
Rostock durch die Kommunalaufsichtsbehörde im Innenministerium ist aufgrund
der Tragweite des Gesamtvorhabens des
Landes M – V und der einhergehenden Terminstellung nicht möglich, da
ansonsten das Vorhaben des Landes in dessen terminlicher Umsetzung gefährdet
werden würde.
Die Finanzierungszusage der bbl zum Vorhaben
Strempelstraße liegt bereits vor. Da die Hansestadt Rostock bautechnologisch
bedingt zeitgleich die Dethardingstraße erneuert, wird nicht nur der Bauaufwand
reduziert, es werden Mehrkosten eingespart, zum Beispiel für die Baustelleneinrichtung,
sodass auch eine gemeinsame Bauausführung für die Hansestadt Rostock hier die
wirtschaftlichste Lösung darstellt.
unvorhersehbar:
Die Herstellungsfrist
für das gemeinsam umzusetzende Straßenbauvorhaben „Dethardingstraße/
Strempelstraße“ bis Anfang 4.Quartal 2009 ist durch den geplanten
Bauablauf für das gesamte Vorhaben „Umbau des
Universitätsklinikums“ des Landes M – V, hier vertreten durch die bbl,
bis 2012 gesetzt und wurde dem Tief- und Hafenbauamt erst Ende 2008 mitgeteilt.
Diese Terminstellung innerhalb der geplanten Bauzeit für das VEZ war für die
Haushaltsplanung des Tief- und Hafenbauamtes nicht vorhersehbar.
Die hieraus abzuleitende Terminkette erfordert den
sofortigen Beginn der Planungen, die weiterführende Ausschreibung des Vorhabens
sowie die Ausführung mit folgenden Eckterminen:
-
Beginn der
Planungen im Februar 2009
-
Übergabe der
Entwurfsunterlagen an das Tief- und Hafenbauamt am 09.03.2009
-
Prüfung der
Unterlagen bis 06.04.2009
-
Übergabe der
Ausführungsunterlagen bis 19.05.2009
-
Übergabe eines
geprüften Leistungsverzeichnisses bis 26.05.2009
-
Ausführung bis
spätestens Ende 3. Quartal 2009
Das Tief- und Hafenbauamt ist in diesem Bereich mit
der bereits geplanten und im Haushaltsansatz 2009 berücksichtigten
Deckensanierung der Dethardingstraße
einschließlich der Verlegung der Bushaltestellen Parkstraße an den Knoten
Strempelstraße tätig. Die Bushaltestellen werden entsprechend dem § 49 der
Landesbauordnung aus den Einnahmen der Stellplatzablösegebühren beglichen. Mit
Beschluss der Bürgerschaft Nr.:0332/08-A vom 28.01.2009 wurde der Oberbürgermeister
beauftragt, diese Maßnahme in den Haushalt des Jahres 2009 aufzunehmen und auch
2009 zu realisieren. Die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen
ist kosteneffizient und trägt zur Verringerung der Verkehrsbeeinträchtigungen
auf dem Hauptstraßenzug Dethardingstraße bei. Die Einschränkungen für den
Busverkehr auf den Linien 24 und 25 werden minimiert.
Die Kostenteilung für Planung und Bau erfolgt
entsprechend den zu erbringenden Leistungsanteilen Aufweitung und Sanierung der
Strempelstraße für den Zweirichtungsverkehr, Verlegung und Ersatz von
PKW-Stellplätzen an der Strempelstraße, Aufweitung der Einmündung
Strempelstraße, Gehwegsanierung, Grünausgleich und Anpassung der
Verkehrsleiteinrichtungen und sonstiger technischer Einrichtungen nach dem
Verursacherprinzip.
Die sich hieraus ergebenden Gesamtbaukosten für die
Erschließung des VEZ werden mit
230.000 € beziffert. Diese sollen anteilig zu 58% von der bbl und
42% von der Hansestadt Rostock übernommen werden.
Nachweis der Deckung
durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.6300.3610 0100 |
Zuweisungen vom Land für FGT Schwaaner Landstraße |
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in EUR |
Haushaltsansatz |
|
0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
604.000,00 |
Mehreinnahmen |
= |
604.000,00 |
davon bisher bereitgestellt durch: |
./. |
0,00 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
604.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
97.000,00 |
Begründung
der Mehreinnahmen
Durch das Ministerium für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung, hier vertreten durch das Straßenbauamt Güstrow, wurden nach
Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung für das Vorhaben Tunnel Schwaaner
Landstraße noch Fördermittel an die Hansestadt Rostock ausgereicht.
Roland Methling