Beschlussvorlage - 0161/09-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0161/09-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 51 Kommunalverfassung M-V

§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO

 

25.02.2009

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

17.03.2009 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

12.03.2009 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Außerplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt in Höhe von 97.000,00 EUR für die Straßenanpassung der Erweiterung des Klinikums Schillingallee

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Nr. 0332/08-A v. 28.01.2009

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt: 02.6300.9460 0103: Straßenanpassung für die Erweiterung des Klinikums Schillingallee in Höhe von 97.000,00 EUR

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.6300.3610 0100: Zuweisung vom Land in Höhe von 97.000,00 EUR

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgabe in der Haushaltsstelle: 02.6300.9460 0103: Straßenanpassung für die Erweiterung des Klinikums Schillingallee in Höhe von 97.000,00 EUR

Deckung aus der Haushaltsstelle: 02.6300.3610 0100: Zuweisung vom Land in Höhe von 97.000,00 EUR

 

 

Begründung

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.9460 0103

2009

97.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Straßenanpassung im Zusammenhang mit der Erweiterung Klinikum Schillingallee

 

Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

97.000,00

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

97.000,00

 


 

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften MV (bbl) wurde ein Bauantrag für das Vorhaben „Medizinische Fakultät Schillingallee“ eingereicht, in dessen Genehmigungsverfahren das Einvernehmen mit der Hansestadt Rostock herzustellen ist.

Aufgrund der Bedeutung des Vorhabens für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Universität Rostock und die Hansestadt Rostock ist die Durchführung der Maßnahme zwingend erforderlich und unabweisbar. Durch die Hansestadt Rostock kann das Einvernehmen jedoch erst erklärt werden, wenn die verkehrliche Erschließung des zukünftigen Ver- und Entsorgungszentrums (VEZ) gesichert ist. Dazu ist der Kreuzungsbereich Dethardingstraße/Strempelstraße aufzuweiten und es sind Maßnahmen zu treffen, dass die Strempelstraße im Zweirichtungsverkehr zwischen der Dethardingstraße und der Grundstückszufahrt befahren werden kann.

Vertraglich ist der notwendige Straßenausbau im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der bbl abzusichern. Diese Vereinbarung für ein erforderliches Bauvolumen in Höhe von ca. 230.000 € soll kurzfristig zwischen der Hansestadt Rostock und der bbl abgeschlossen werden.

Die Zustimmung der bbl zu dieser Vereinbarung liegt bereits vor. Gegenstand der Vereinbarung ist neben dem fristgerechten Ausbau der Strempelstraße zwischen der Dethardingstraße und der neuen Zufahrt zum Versorgungszentrum des Klinikums durch die Hansestadt Rostock, Tief- und Hafenbauamt als Baulastträger der Straße, auch die Kostenteilung entsprechend den jeweils anzurechnenden Leistungen.

 

Ohne Ausbau der Strempelstraße wäre die verkehrliche Erschließung des VEZ entsprechend Landesbauordnung nicht gesichert und das Einvernehmen zum gestellten Bauantrag müsste seitens der Hansestadt Rostock versagt werden. Die Genehmigung dieser außerplanmäßigen Bewilligung ist zur Sicherung der weiteren Erschließung und Baudurchführung des Gesamtvorhabens des Landes M – V zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich, da ansonsten das Gesamtvorhaben in seiner zeitlichen Ausführung gefährdet ist.

 

Das Land M – V, hier vertreten durch die bbl, investiert am Standort des Universitätsklinikums in den kommenden Jahren bis 2012 ca. 120,0 Mio €. Als zwingende Voraussetzung für den weiteren bautechnologischen Ablauf ist der in 2009 seitens der bbl vorgesehene Bau der neuen Zufahrt für die gesamte Ver- und Entsorgung des Klinikums vom Knotenbereich Dethardingstraße/Strempel-straße über die Strempelstraße auf das Klinikumgelände vorgesehen. Die Hansestadt Rostock plant in diesem Zusammenhang gleichzeitig die Deckenerneuerung in der Dethardingstraße einschließlich der anteiligen Umgestaltung des Knoten- und Einmündungsbereiches Dethardingstraße/Strempelstraße. Beide Maßnahmen bedingen einander bautechnologisch und sind zeitlich nicht voneinander zu trennen.

 

Aufgrund der vom Land M–V vorgegebenen Terminkette ist es zwingend notwendig, dass die Hansestadt Rostock spätestens im 2. Halbjahr 2009 gemeinsam mit der bbl diese Maßnahme realisiert, um nicht das gesamte Investitionsvorhaben des Landes terminlich zu gefährden.

Es ist zur terminlichen Absicherung des Vorhabens von zwingender Bedeutung, dass zum jetzigen Zeitpunkt mit der bbl eine vertragliche Vereinbarung geschlossen wird, die die Bauausführung sowohl der Leistungsanteile der Hansestadt Rostock als auch der bbl finanziell und vor allem terminlich absichert.


 

 

 

 

Ein zeitliches Aufschieben des Abschlusses dieser Vereinbarung bis zu einer möglichen Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Kommunalaufsichtsbehörde im Innenministerium ist aufgrund der  Tragweite des Gesamtvorhabens des Landes M – V und der einhergehenden Terminstellung nicht möglich, da ansonsten das Vorhaben des Landes in dessen terminlicher Umsetzung gefährdet werden würde.

Die Finanzierungszusage der bbl zum Vorhaben Strempelstraße liegt bereits vor. Da die Hansestadt Rostock bautechnologisch bedingt zeitgleich die Dethardingstraße erneuert, wird nicht nur der Bauaufwand reduziert, es werden Mehrkosten eingespart, zum Beispiel für die Baustelleneinrichtung, sodass auch eine gemeinsame Bauausführung für die Hansestadt Rostock hier die wirtschaftlichste Lösung darstellt.

 

 

unvorhersehbar:

Die Herstellungsfrist für das gemeinsam umzusetzende Straßenbauvorhaben „Dethardingstraße/ Strempelstraße“ bis Anfang 4.Quartal 2009 ist durch den geplanten Bauablauf für das gesamte Vorhaben „Umbau des Universitätsklinikums“ des Landes M – V, hier vertreten durch die bbl, bis 2012 gesetzt und wurde dem Tief- und Hafenbauamt erst Ende 2008 mitgeteilt. Diese Terminstellung innerhalb der geplanten Bauzeit für das VEZ war für die Haushaltsplanung des Tief- und Hafenbauamtes nicht vorhersehbar.

 

Die hieraus abzuleitende Terminkette erfordert den sofortigen Beginn der Planungen, die weiterführende Ausschreibung des Vorhabens sowie die Ausführung mit folgenden Eckterminen:

 

-        Beginn der Planungen im Februar 2009

-        Übergabe der Entwurfsunterlagen an das Tief- und Hafenbauamt am 09.03.2009

-        Prüfung der Unterlagen bis 06.04.2009

-        Übergabe der Ausführungsunterlagen bis 19.05.2009

-        Übergabe eines geprüften Leistungsverzeichnisses bis 26.05.2009

-        Ausführung bis spätestens Ende 3. Quartal 2009

 

Das Tief- und Hafenbauamt ist in diesem Bereich mit der bereits geplanten und im Haushaltsansatz 2009 berücksichtigten Deckensanierung  der Dethardingstraße einschließlich der Verlegung der Bushaltestellen Parkstraße an den Knoten Strempelstraße tätig. Die Bushaltestellen werden entsprechend dem § 49 der Landesbauordnung aus den Einnahmen der Stellplatzablösegebühren beglichen. Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr.:0332/08-A vom 28.01.2009 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, diese Maßnahme in den Haushalt des Jahres 2009 aufzunehmen und auch 2009 zu realisieren. Die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen ist kosteneffizient und trägt zur Verringerung der Verkehrsbeeinträchtigungen auf dem Hauptstraßenzug Dethardingstraße bei. Die Einschränkungen für den Busverkehr auf den Linien 24 und 25 werden minimiert.

Die Kostenteilung für Planung und Bau erfolgt entsprechend den zu erbringenden Leistungsanteilen Aufweitung und Sanierung der Strempelstraße für den Zweirichtungsverkehr, Verlegung und Ersatz von PKW-Stellplätzen an der Strempelstraße, Aufweitung der Einmündung Strempelstraße, Gehwegsanierung, Grünausgleich und Anpassung der Verkehrsleiteinrichtungen und sonstiger technischer Einrichtungen nach dem Verursacherprinzip.

Die sich hieraus ergebenden Gesamtbaukosten für die Erschließung des VEZ werden mit    230.000 € beziffert. Diese sollen anteilig zu 58% von der bbl und 42% von der Hansestadt Rostock übernommen werden.

 


 

 

 

Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.3610 0100

Zuweisungen vom Land für FGT Schwaaner Landstraße

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

604.000,00

Mehreinnahmen

=

604.000,00

davon bisher bereitgestellt durch:

 

./.

 

0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

604.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

97.000,00

 

Begründung der Mehreinnahmen

Durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, hier vertreten durch das Straßenbauamt Güstrow, wurden nach Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung für das Vorhaben Tunnel Schwaaner Landstraße noch Fördermittel an die Hansestadt Rostock ausgereicht.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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12.03.2009 - Finanzausschuss

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17.03.2009 - Hauptausschuss