Beschlussvorlage - 0101/09-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0101/09-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bau- und Planungsausschuss

03.03.2009 17:00

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

24.02.2009 18:30

IV

Gegenstand

beteiligt

Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (BImSchG) "Wesentliche Änderung des Großrohrwerkes nach § 16 BImSchG durch Errichtung und Betrieb einer Werkhalle, Rostock, Am Eisenwerk 1, Az. 00166-09

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister erteilt das "Einvernehmen der Gemeinde" zum Vorhaben "Wesentliche Änderung des Großrohrwerkes nach § 16 BImSchG durch Errichtung und Betrieb einer Werkhalle 4, Rostock, Am Eisenwerk 1.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das Einver-

  nehmen der Gemeinde mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 


 

 

Anlage 1 zur „Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“

 

 

1. Vorhabenbezeichnung:          Wesentliche Änderung des Großrohrwerkes nach § 16 BImSchG durch Errichtung und Betrieb einer Werkhalle 4
 

2. Bauort:                                   18147 Rostock,  Am Eisenwerk 1

                                                   Aktenzeichen          00166-09

 

3. anrechenbarer Bauwert:        1.017.000,00 EUR

 

4. Bauherr:                                 EEW Special Pipe Constructions GmbH
Ost-West-Straße 12
18147 Rostock

 

5. Abmessungen:                       Länge:         69,00 m
Breite:         32,00 m
Höhe:          15,50 m

Geschosse:  1

 

6. Funktion:                                Anlage zur Herstellung von warmgefertigten nahtlosen oder geschweißten Rohren aus Stahl mit Durchmessern bis zu

                                                   7,00 m

 

 

7. Gestaltung:                             Halle in Stahlrahmenkonstruktion

 

                                                   Wände: wärmegedämmte Kassetten mit

                                                                Trapezblechverkleidungl

                                                   Dach:    wärmegedämmte Kassetten mit Trapezblech-

                                                                 abdeckung

 

8. Baurechtliche Zulässigkeit:    Baurechtliche Zulässigkeit  nach § 34 BauGB innerhalb des Sondergebietes Hafen ist gegeben.

 

9. Bemerkungen:                       Erweiterung des bestehenden Großrohrwerkes durch eine

                                                   weitere Werkhalle, in der Langbleche eigengefertigt werden.



10. Anlagen:                               Topographische Karte

                                                   Kurzbeschreibung 1.3

                                                   Werksplan

                                                   Maschinenaufstellplan

                                                   Grundriss und Schnitt

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