Dringlichkeitsvorlage - 0062/09-DV
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 - Fortschreibung 2009 bis 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.03.2009
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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12.02.2009
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26.02.2009
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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17.02.2009
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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18.02.2009
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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24.02.2009
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.03.2009
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ersetzt Nr. 0715/08-BV
HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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11, 03 |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 43 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Haushaltssicherungskonzept
2008 bis 2011 - Fortschreibung 2009 bis 2012 |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0738/05-BV 0552/07-BV 0817/07-BV |
|
0913/08-A |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock beschließt: 1. das anliegende Haushaltssicherungskonzept
für die Hansestadt Rostock 2008 - 2011 - Fortschreibung 2009 - 2012 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der
Bürgerschaft halbjährlich Sachstandsberichte zum Vollzug des
Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011 - Fortschreibung 2009 - 3. Der Finanzausschuss begleitet die
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008- |
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
Der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird das anliegende
Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 – Fortschreibung 2009 bis 2012
zur Beschlussfassung vorgelegt. Grundlage des Konzeptes sind das am 19.12.2007
durch die Bürgerschaft beschlossene Haushaltssicherungkonzept 2008 bis 2011
(Beschluss Nr. 0817/07-BV) sowie weitergehende Untersuchungen der Verwaltung zu
einzelnen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011.
Das
Haushaltssicherungskonzept enthält zahlreiche Maßnahmen zur Konsolidierung der
städtischen Finanzen und ist im Wesentlichen in die Teile
Verwaltungskonsolidierung und Abbau Altfehlbeträge durch Vermögensaktivierung
gegliedert.
Für
das Haushaltsjahr 2009 wird der Bürgerschaft ein ausgeglichener
Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Der Haushaltsplanentwurf enthält
Veräußerungserlöse in einer Größenordnung, die der Anordnung der
Rechtsaufsichtsbehörde vom 19. Januar 2009 entsprechen.
Der
Betrachtungsraum erstreckt über den Finanzplanzeitraum, das
Haushaltssicherungskonzept wird jährlich an die aktuelle Situation angepasst.
Roland Methling
Anlage
Ergänzung zum
Haushaltssicherungskonzept
2008 bis 2011
Fortschreibung 2009 bis 2012
Beschlussvorlage Nr.: 0062/09-DV
zur Beschlussfassung am 28. Januar 2009
Inhalt
1 Ausgangssituation
1.1 Haushalts- und Finanzplanentwurf
2009
1.2 Haushaltssicherungskonzept 2008 bis
2011
2 Gesamtkonsolidierung des
städtischen Haushalts
2.1 Haushaltsverbesserungen im
Verwaltungshaushalt
2.1.1 Volkstheater Rostock
2.1.2 Grünflächenunterhaltung
2.1.3 Straßenunterhaltung und die Bauhöfe
2.1.4 Technische Dienste in Schulen und
Sportstätten
2.1.5 „Bezirklicher TV zur
Konsolidierung u. sozialen Absicherung“
2.1.6 Ortsämter
2.1.7 Raumkosten
2.1.8 Reduzierung Betriebskosten durch
Klimaschutzleitstelle
2.1.9 Transferleistungen Soziale Sicherung
2.1.10 Rückforderungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz
2.1.11 Ergebnisverbesserungen wirtschaftlicher
Unternehmen
2.1.12 Zusammenfassung Haushaltsverbesserungen
im Verwaltungshaushalt
2.2 Abbau Altfehlbeträge durch
Vermögensaktivierung
Anlage
Konsolidierte
Finanzplanung als Übersicht
1 Ausgangssituation
Das Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 -
Fortschreibung 2009 bis 2012 hat den Gesamtausgleichs des Haushaltes, mithin
die strukturelle Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes und den Abbau
der Altfehlbeträge zum Gegenstand. Ein rechtskonformer, ausgeglichener Haushalt
liegt erst dann vor, wenn die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einnahmen
gedeckt sind (= strukturelles Ergebnis) und die kumulierten Altfehlbeträge aus
den früheren Haushaltsjahren erwirtschaftet sind.
Der
Haushalt der Hansestadt Rostock ist seit dem Jahr 2001 mit zunächst steigender
Tendenz defizitär. Der höchste strukturelle Fehlbetrag wurde im Jahr 2005 mit
45.685 T€ erreicht.
Der
Landesrechnungshof (LRH) hat in seiner Prüfungsmitteilung vom 27. Oktober 2006
Möglichkeiten zur Wiederherstellung der dauerhaften finanziellen
Leistungsfähigkeit mit dem Ziel beschrieben, vom Jahr 2009 an wieder einen
strukturell ausgeglichenen Haushalt der Hansestadt Rostock aufzustellen.
Das
Jahresergebnis 2007 wurde mit einem unbereinigten strukturellen Fehlbetrag von
5,1 Mio. € abgeschlossen. Mit der Feststellung des Ergebnisses zur
Jahreshaushaltsrechnung 2007 wurde das Haushaltsjahr mit 3,7 Mio. €
Mehreinnahmen sowie 5,5 Mio. € Minderausgaben abgeschlossen. Das stellt
eine Haushaltsverbesserung von 9,2 Mio. € gegenüber dem 1.
Nachtragshaushaltsplan dar, der von einem unbereinigten strukturellen Fehlbedarf
in Höhe von 14,3 Mio. € ausging.
Der am 19.12.2007 von der Bürgerschaft
beschlossene Haushalt 2008 wurde mit einem strukturellen Fehlbedarf von 22,1
Mio. € geplant.
Mit
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0822/08-BV vom 19. November 2008 sind die
Weichen dafür gestellt worden, dass die Hansestadt Rostock das Haushaltsjahr
2008 nicht nur in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen abschließen kann, sondern
dass auch erstmals ein Teil der seit dem Jahr 2001 aufgelaufenen Fehlbeträge
abgetragen werden kann.
Das
vorläufige Jahresergebnis 2008 geht von einer Haushaltsverbesserung von 31,5
Mio. € im Vergleich zum Haushaltsplan 2008 aus. Dadurch konnte der
Altfehlbetrag um 9,4 Mio. € gesenkt werden.
1.1 Haushalts- und Finanzplanentwurf 2009
Der
Verwaltungshaushalt des Haushaltsplanentwurfes 2009 weist Einnahmen in Höhe von
477,2 Mio. € und Ausgaben in Höhe von 559,0 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung des veranschlagten
Fehlbetrages aus dem Jahr 2007 in Höhe von 104,1 Mio. € sind für das
laufende Haushaltsjahr 454,9 Mio.
€ ausgabeseitig veranschlagt.
Die
Hansestadt Rostock hat in den vergangenen Jahren die Haushaltskonsolidierung
als permanente Aufgabe verstanden und auch so gehandelt. Unterschiedlichste
Verfahren wie Rückführung der Ausgabenansätze, zu deren Leistung die Hansestadt
Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, die Verfügung einer
haushaltswirtschaftlichen Sperre unterjährig sowie die Umsetzung beschlossener
haushaltskonsolidierender Maßnahmen, haben dazu geführt, dass beim
Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes (ohne Altfehlbeträge) insgesamt keine
wesentlichen Abweichungen zugelassen wurden.
Dazu
folgende Entwicklungsreihe:
in Mio. € |
JHHR 2005 |
JHHR
2006 |
JHHR
2007 |
Plan
2008 |
vorl.
JHHR 2008 |
Plan
2009 |
Ausgaben |
445,7 |
443,6 |
447,2 |
448,0 |
454,5 |
454,9 |
Dabei
ist zu berücksichtigen, dass sich allein im Bereich Jugend und Soziales
(Einzelplan 4) die überwiegend gesetzlichen Ausgaben und die Ausgaben, deren
Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden können, wie folgt
entwickelt haben:
in Mio. € |
JHHR
2005 |
JHHR
2006 |
JHHR
2007 |
Plan
2008 |
vorl.
JHHR 2008 |
Plan
2009 |
Ausgaben |
197,9 |
209,3 |
212,2 |
218,1 |
217,7 |
220,8 |
Die
erheblichen Steigerungen im Einzelplan 4 in den letzten Haushaltsjahren führten
zu einer Ausgabenreduzierung und damit zu einer Leistungseinschränkung in den
übrigen Aufgabenbereichen der Hansestadt Rostock.
Die
darüber hinaus von der Hansestadt Rostock zu tragenden zusätzlichen Belastungen
u. a. aus der Umsatzsteuererhöhung, den Preissteigerungen bei Strom,
Wasser, Gas und Fernwärme sowie den Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben
haben dazu geführt, dass im Haushalt insgesamt eine weitere Verschiebung der
Ausgabenansätze erfolgte, zugunsten der Leistungen, zu denen die Hansestadt
Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist und die für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Der
Gestaltungsspielraum hinsichtlich rein freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben
in der Hansestadt Rostock ist durch die Umverteilung von Ausgabeansätzen
innerhalb des Haushaltes auf wenige Aufgaben zurückgeführt worden.
Die
Finanzlage der Hansestadt Rostock hat sich seit 2005 (im Jahr des höchsten
strukturellen Fehlbetrages von 45,7 Mio. €), insbesondere durch die
positive Entwicklung der Einnahmen verbessert, wie folgende Zahlenreihe
verdeutlicht:
in Mio. € |
JHHR
2005 |
JHHR
2006 |
JHHR
2007 |
Plan
2008 |
vorl.
JHHR 2008 |
Plan
2009 |
Einnahmen |
400,0 |
412,0 |
442,2 |
425,9 |
463,9 |
477,2 |
Der
Haushaltsausgleich im Planentwurf 2009 (ohne Ausgleich Altfehlbetrag) ist gekennzeichnet
von der Umsetzung haushaltskonsolidierender Maßnahmen wie die Einführung eines
bezirklichen Tarifvertrages für die Beschäftigten der Verwaltung und den Abbau
der Altfehlbeträge in Höhe von 22 Mio. €. Darüber hinaus wurden
insbesondere die Haushaltsansätze für Gewerbesteuern (+ 10,1 Mio. €),
Einkommensteuer (+ 2,4 Mio.), Schlüsselzuweisungen (+ 2,8 Mio. €) und die
Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen (+ 10,2
Mio. €) gegenüber dem Haushaltsplan 2008 fortgeschrieben. Weiterhin wirkt
sich die aktuelle Zinsentwicklung positiv auf die Haushaltsplanung aus.
Nach Einschätzung der
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben durch die Ämter und unter Berücksichtigung
der Einarbeitung der beschlossenen
haushaltskonsolidierenden Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2008 bis
2011 vom 19.12.2007 wird folgende Finanzplanung unterstellt:
1.2 Haushaltssicherungskonzept
2008-2011
Die
Bürgerschaft hat das Haushaltssicherungskonzept 2008-2011 am 19. Dezember 2007
beschlossen (Beschluss Nr. 0817/07-BV). Es umfasst neben dem zu erarbeitenden
Konzept zur Vermögensaktivierung sonstige haushaltsverbessernde Maßnahmen, die
kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden sollen und in der Regel erst danach
ihre Haushaltswirksamkeit entfalten.
Die einzelnen
Maßnahmen sind unter Gliederungspunkt 2 – Die Konsolidierungsmaßnahmen -
dargestellt.
Am 09.07.2008 wurde der Bürgerschaft mit der
Informationsvorlage (Nr. 0043/08-IV) ein Zwischenbericht zum Vollzug des
Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 (Beschluss Nr.: 0817/07-BV) mit
Bearbeitungsstand Juni 2008 vorgelegt. Die Abrechnung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 wird der Bürgerschaft in einer
Informationsvorlage im März 2009 vorgelegt.
Die
noch nicht umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen werden seitens der Verwaltung
parallel weiter bearbeitet. Sie sind Bestandteil des
Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 - Fortschreibung 2009 bis 2012 und
werden hierin entsprechend angepasst. Weiterhin beinhaltet es den Weg zum geforderten Abbau eines Teiles der
Altfehlbeträge durch Maßnahmen zur Vermögensaktivierung.
2 Gesamtkonsolidierung
des städtischen Haushalts
Zur
Gesamtkonsolidierung sind Verbesserungen im Verwaltungshaushalt, insbesondere
durch nachhaltig wirksame Ausgabenreduzierung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
und der Abbau der kumulativen Altfehlbeträge früherer
Verwaltungshaushalte erforderlich.
2.1 Haushaltsverbesserungen
im Verwaltungshaushalt
Im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind folgende Schwerpunktmaßnahmen in der
Umsetzung:
2.1.1 Volkstheater
Rostock
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10. September 2008 die Gründung der
Volkstheater Rostock GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Die
steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt. Die Übergabe
der Aufgaben des Volkstheaters Rostock
in die Volkstheater Rostock GmbH erfolgt auf Basis eines Personalüberleitungsvertrages
auf der Grundlage des § 613 a BGB, welcher der Bürgerschaft zur Entscheidung
vorzulegen ist.
Mit
Beschluss-Nr. 0882/08-DV wurde am 11. November 2008 durch den Hauptausschuss
ein kaufmännischer Geschäftsführer für die Volkstheater Rostock GmbH bestellt.
Der Anstellungsvertrag wurde am 20. Januar 2009 durch den Hauptausschuss
bestätigt, der kaufmännische Geschäftsführer hat am 21.01.2009 seinen Dienst
angetreten.
Aufgrund
fehlender struktureller Einsparungen, den z. Zt. noch nicht bekannten Auswirkungen
der Neuordnung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern
und steigender Personalkosten aufgrund der Tariferhöhungen kann die Zielstellung
der Haushaltskonsolidierung im Volkstheater Rostock noch nicht im Jahr 2009 erreicht
werden.
Für
das Haushaltsjahr 2008 belief sich der kommunale Zuschuss auf ca. 7.098
T€ (vorläufiges Jahresergebnis), was einer Zuschussreduzierung von 1.680
T€ bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 bedeutet (statt der im
Haushaltssicherungskonzept 2008-2011 beschlossenen 2.200 T€).
Für
das Haushaltsjahr 2009 ist ein kommunaler Zuschuss von 7.990 T€
eingeplant, was einer Zuschussreduzierung von 786 T€ bezogen auf das
Haushaltsjahr 2005 entspricht (statt der im Haushaltssicherungskonzept
2008-2011 beschlossenen 4.000 T€).
Ab
dem Haushaltsjahr 2010 wird der Konsolidierungskurs wieder aufgegriffen und
muss schrittweise umgesetzt werden.
Für
das Haushaltsjahr 2010 wird eine Zuschussreduzierung von 3.500 T€ bezogen
auf das Haushaltsjahr 2005 angestrebt. Damit wird der kommunale Zuschuss auf
5.278 T€ festgelegt.
Ab
dem Haushaltsjahr 2011 soll das ehemalige Konsolidierungsziel von 4.000 Mio.
€ erreicht werden, das bedeutet, dass sich der städtische Zuschuss ab dem
Jahr 2011 auf 4.778 T€ belaufen wird.
Eine
Kombination aus Einnahmenerhöhung und Ausgabenreduzierung durch Veränderung von
Strukturen wird erforderlich sein, um Einsparpotentiale zu erschließen.
Ein
entscheidender Punkt wird sein, das Einspielergebnis (Verhältnis Eigeneinnahmen
zu Gesamtausgaben) zu verbessern, im ersten Schritt auf den Durchschnitt in
Mecklenburg-Vorpommern von 16 % von derzeit 8,5 Prozent.
Langfristig
sollte ein Einspielergebnis von 20% angestrebt werden. Dazu wird es notwendig
sein, die Besucherzahlen deutlich zu erhöhen, aber auch Veränderungen an der Entgeltordnung
vorzunehmen. Diese Forderungen werden mit Blick auf das Diskussions- und
Eckpunktepapier der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater- und
Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern 2010-2020 deutlich, in dem vom
Theaterträger eine konsequent kaufmännisch ausgerichtete Betriebsführung und
ein wirtschaftlicher und einnahmeorientierter Spielbetrieb zu gewährleisten
ist.
Im
Vergleich zum Haushaltsplan 2005 sind folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 3.500 T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von 4.000 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von 4.000 T€.
Da
im Vergleich zum Haushaltsjahr 2005 schon zuvor genannte Einspareffekte erzielt
wurden, müssen die Konsolidierungseffekte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf
2009 aufgezeigt werden:
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 2.714 T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von 3.214 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von 3.214 T€.
Diese Maßnahme ist bereits im Finanzplan 2009 bis 2012
eingearbeitet.
2.1.2 Leistungs-
und Strukturoptimierung im Amt für Stadt
grün, Naturschutz und
Landschaftspflege
Die
Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2007 (Beschluss Nr. 0679/07-BV)
den Zuschuss für die Grünflächenunterhaltung und die Friedhöfe von ursprünglich
rd. 7.750 T€ (2005) auf 5.550 T€ vom Jahr 2009 an abgesenkt. Dies
entspricht der Empfehlung des Landesrechnungshofes.
Im Rahmen des Projektauftrages zur Realisierung der
Haushaltskonsolidierung im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
wurde zum einen das gesamte Leistungsspektrum des Bereiches Grünflächen
aufgabenkritisch untersucht und Zielstandards festgesetzt. Als zweiter
Untersuchungsgegenstand wurde die Organisationsstruktur des Amtes überprüft und
optimiert.
Die neue Struktur des Amtes
67, die mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wurde vom bisherigen
Territorialprinzip in Teamstrukturen geändert.
Die bisherigen örtlich gebundenen Pflegebereiche
wurden aufgelöst und speziellen Fachteams zugeordnet. Damit wurden die
Voraussetzungen geschaffen, einerseits schwerpunktorientierte gärtnerische
Facharbeiten wirtschaftlich mit eigenen Kräften zu erbringen und andererseits
allgemeine Reinigungs- und Pflegearbeiten künftig noch stärker an Dritte
vergeben zu können.
Die Zuschussbegrenzung ab 2009 auf 5.550 T€ kann
jedoch allein durch die Leistungs– und Strukturoptimierung des Amtes
nicht erreicht werden, insbesondere auf Grund
der in 2008 vollzogenen Tarifabschlüsse. Einfluss auf die Ergebnisse
haben weiterhin ausstehende tarifvertragliche Verhandlungen mit den Gewerkschaften
ver.di und dbb Tarifunion.
Der kommunale Zuschuss für die Grünflächenunterhaltung
und die Friedhöfe wurde im Haushaltsplan 2008 auf 7.060 TEUR abgesenkt. Das
vorläufige Jahresergebnis 2008 weist durch die Peronalkostenerhöhungen aufgrund
der Tarifsteigerungen einen um ca. 500 TEUR erhöhten Zuschuss von 7.577,4
T€ aus.
Für den
Haushaltsplanentwurf 2009 wurde der kommunale Zuschuss auf 6.912 TEUR abgesenkt.
Damit ist eine Reduzierung des Zuschusses um ca. 800 TEUR bereits erreicht
worden.
Auf Grund der
veränderten Rahmenbedingungen (alleine in 2008 -Tarifsteigerungen um ca. 500
T€) wird eine Zielkorrektur des geforderten Konsolidierungsbetrages von
2.200 T€ auf 1.400 T€ bis 2013 vorgenommen.
Im Vergleich zum
Haushaltsplan 2005 sind nach Zielkorrektur folgende Konsolidierungseffekte zu
erzielen:
Ø für den Haushalt 2009 in Höhe von
800 T€,
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von
950 T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von 1.100 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von 1.250 T€,
Ø für den Haushalt 2013 in Höhe von 1.400 T€
Da im Vergleich zum
Haushaltsjahr 2005 der kommunale Zuschuss im Haushaltsplanentwurf 2009 in Höhe
von 800 T€ bereits abgesenkt wurde, ergeben sich folgende Konsolidierungseffekte
im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009:
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 150
T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von
300 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von
450 T€,
Ø für den Haushalt 2013 in Höhe von 600 T€.
Diese Maßnahme ist nicht
im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete
Haushaltsverbesserung dar.
2.1.3
- Optimierung Straßenunterhaltung
- Zentrales Fuhrparkmanagement und car sharing
Die im
Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 verankerten Konsolidierungseffekte im Vergleich zum
Haushalt 2005 sind weiterhin zu erreichen:
Ø für den Haushalt 2009 in Höhe von 1.400 T€,
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 2.200 T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von 2.200 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von 2.200 T€.
Zur
Umsetzung des Beschlusses Nr. 0817/07 –BV wurde ein Projektauftrag
erarbeitet, der zwei Untersuchungsbereiche umfasst:
Der erste
Untersuchungsbereich bezieht sich auf die Optimierung der Straßenunterhaltung,
der vorwiegend Bereiche des Tief- und Hafenbauamtes betrifft. Teilergebnisse werden
derzeit in einem Zwischenbericht erarbeitet.
Entscheidungsreife
Maßnahmen werden der Bürgerschaft durch die Verwaltung auf der Grundlage der Ergebnisse
der Projektarbeitsgruppe bis zum 30.06.2009 zur Entscheidung vorgelegt.
Die
Zusammenfassung der verschiedenen Bau- und Betriebshöfe als zweiter Bestandteil
des oben genannten Bürgerschaftsbeschlusses/ Projektauftrages impliziert eine
interne Untersuchung des Fuhrparkwesens.
Dazu besteht bereits
ein neuer Bürgerschaftsbeschluss- Nr. 0779/08-A „Zentrales Fuhrparkmanagement
und car sharing“, wonach der Oberbürgermeister beauftragt wird, der
Bürgerschaft bis April 2009 ein Konzept zur einheitlichen Bewirtschaftung des
Fuhrparks der Rostocker Stadtverwaltung und ggf. geeigneter Eigenbetriebe und
-gesellschaften vorzulegen.
Diese Maßnahme ist nicht
im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete
Haushaltsverbesserung dar.
2.1.4 Technische Dienste in Schulen und
Sportstätten
Die Bemessung des Personalbedarfes für
die Bewirtschaftung und Unterhaltung von Schulen, Sportflächen und
Sondersportflächen ist abgeschlossen. Basierend auf den Richtlinien der KGSt
ist bei der Ermittlung des Stellenbedarfes der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister
in Abhängigkeit von Schülerzahlen und Fläche eine Bedarfszuweisung von
mindestens 0,5 VbE pro Schule berücksichtigt worden.
Im Durchschnitt sind ein Hausmeister für
2 Schulen und ein Hallenwart für 3 Sporthallen zuständig. Im Vergleich mit anderen
Kommunen ist die Stellenauslastung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr
gut.
Nach der Feinabstimmung mit dem Amt für
Schule und Sport wurde ermittelt, dass seit 2005 im Amt für Schule und Sport
insgesamt 62 Stellen eingespart wurden (Stellenbestand 2005: 313,10 Stellen,
Stellenbestand 2008: 251,23 Stellen). Die Personalkosteneinsparung beträgt im
Haushaltsplanentwurf 2009 im Vergleich zum Haushalt 2005 2.190,3 T€.
Bemessungsergebnis Stellen der
technischen Dienste im Vergleich mit Stellenplan 2008:
Funktionen |
Stellenplan 2008 |
Zielanzahl Stellen |
noch verbleibende Differenz |
Hausmeister |
52,00 |
|
|
Hausarbeiter |
14,00 |
|
|
ZDL/ABM |
7,00 |
|
|
Hallenwarte, Sonstige |
58,00 |
|
|
Gebäudeflächen |
7,00 |
|
|
|
|
|
|
Außenflächen |
|
60,97 |
|
Erhöhung wegen Mindestbedarf |
|
55,22 |
|
Summe |
|
6,38 |
|
|
138,00 |
122,57 |
-15,43 |
Das erzielte Bemessungsergebnis der
Stellen der technischen Dienste dokumentiert, dass im Stellenplan 2008 138
Stellen für die technischen Dienste verzeichnet sind. Die Zielstellenzahl liegt
bei 122,57 Stellen.
Für den Bereich der technischen Dienste
verbleibt ein Reduzierungspotential von 15,43 Stellen, welches in den
Folgejahren durch natürliche Fluktuation, Auslaufen von Altersteilzeitmodellen
und durch das Ergebnis der Tarifverhandlungen zum bezirklichen Tarifvertrag
realisiert wird.
Beachtet werden muss dabei aber, dass ein
Großteil reduzierter bzw. zu reduzierender Stellen beispielsweise durch
Altersteilzeitmodelle schon derzeitig nicht mehr besetzt ist. Der
Mindeststandard der Ausstattung der Einrichtungen mit technischen Diensten muss
jedoch aufrecht erhalten bleiben, daher wird geprüft, wie die notwendige
Nachbesetzung der Stellen aus anderen Ämtern oder städtischen Unternehmen
erfolgen kann.
Die entsprechende
stellenplanmäßige Einordnung wird in Anwendung des erzielten Ergebnisses
zeitnah erfolgen.
Im
Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009 sind folgende Konsolidierungseffekte zu
erzielen:
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 200 T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von 400 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von 400 T€.
Diese Maßnahme ist nicht
im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete
Haushaltsverbesserung dar.
2.1.5 „Bezirklicher Tarifvertrag zur
Konsolidierung und sozialen Absicherung“
Ziel der Verwaltung ist es,
über einen bezirklichen Tarifvertrag für die Gesamtverwaltung, die Arbeitszeit
der tariflichen Vollzeitbeschäftigten abzusenken. Dies soll der Beschäftigungssicherung
in der Hansestadt Rostock dienen. Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten
der Stadtverwaltung Rostock wurden im November 2008 mit den Gewerkschaften
ver.di und dbb tarifunion aufgenommen.
Die im Stellenplan 2008
zum Zwecke der Konsolidierung nach Aufgabenkritik ausgebrachten kw-Vermerke mit
einer zeitlichen Bestimmung zum 31.12.2009 sind nicht zu vollziehen, sobald ein
den Konsolidierungserfordernissen entsprechendes Ergebnis der Tarifverhandlungen
in Aussicht steht.
Für den Fall, dass der
angestrebte Tarifabschluss aber scheitert, sind betriebsbedingte Maßnahmen in
der Größenordnung des festgestellten Stellenüberhanges erforderlich. Im
Haushaltsplanentwurf 2009 wurde unter der Annahme der Arbeitszeitreduzierung
von 10% bei den tariflich Vollbeschäftigten eine Personalkostenreduzierung in
Höhe von 6.000 T€ berücksichtigt.
2.1.6 Ortsämter
Durch
die Bürgerschaft wurde am 19.11.2008 der Beschluss Nr. 0437/08-BV zu den erforderlichen
strukturellen Änderungen der Ortsämter gefasst. Die Anzahl der Ortsämter wird
demnach von zurzeit 8 Ortsämtern auf zukünftig 5 Ortsämter reduziert.
Die
Arbeit der Ortsämter wird auf der Grundlage des Konzeptes zum Ortsamt 2000 (Einwohneraufgaben,
Service-Aufgaben, Geschäftsführung Ortsbeiräte, Konfliktmanagement)
fortgeführt. Für die Ortsämter ist eine künftige Stellenausstattung von 43
Stellen vorgesehen, das bedeutet eine Reduzierung um 14 Stellen im Vergleich
zum Haushaltsjahr 2005. Die überzähligen 14 Stellen (Stellenbedarf: 43 Stellen,
Ist-Ausstattung: 57 Stellen) sind dem Stellenpool zuzuführen. Von diesen 14
Stellen befinden sich drei Stelleninhaber/innen bereits in der Freiphase ihres
Altersteilzeitmodells. Alle Stellen im Stellenpool werden zukünftig flexibel je
nach Aufgabenpriorität, Arbeitsanfall und Mitarbeiterqualifikation eingesetzt,
soweit ein Abbau kurzfristig nicht möglich ist.
Gemeinsam mit dem
Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der
Hansestadt Rostock“ und dem Stadtamt wird kurzfristig ein
Standortkonzeptes für die 5 Ortsämter erarbeitet. Es wird die Unterbringung der
Ortsämter in stadteigenen Immobilien präferiert.
Der dadurch entstehende
Einspareffekt ist entsprechend dem Beschluss Nr. 0437/08-BV in Höhe von ca. 200
T€ zu erwirtschaften.
Zur
Umsetzung der Grundsatzentscheidung zu den zukünftigen Standorten der 5 Ortsämter
wird der Bürgerschaft zeitnah eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für
die Anpassung der Hauptsatzung an die Änderung der Struktur der Ortsämter wird
ebenfalls eine gesonderte Bürgerschaftsvorlage erarbeitet.
Im
Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009 sind folgende Konsolidierungseffekte zu
erzielen:
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 200 T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von 200 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von 200 T€.
Diese Maßnahme ist bereits im Finanzplan 2009 bis 2012
eingearbeitet.
2.1.7 Raumkosten
Auf Grund der
personalwirtschaftlichen Situation und des damit verbundenen altersbedingten
Ausscheidens von ca. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrachtungszeitraum
2005 bis Ende 2009 auf dem Wege der natürlichen Fluktuation ergibt sich eine
arbeitsplatzbezogene Reduzierung der Sachausgaben. Unter Berücksichtigung der
Möglichkeiten zur räumlichen Verdichtung rechnet die Verwaltung mit
Einsparungen in Höhe von rd. 4 T€ je freiwerdender Stelle.
Ein
Bericht zum Raumkonzept liegt seit dem 15. September 2008 vor. Der Bericht
zeigt auf Grundlage des Gesamtbelegungskonzeptes die Auslastung der
Büroraumkapazitäten, die Übersichten zur Miete, Nutzungsentgelt und Betriebskostenabrechnungen
und finanzielle Einsparmöglichkeiten auf.
Ziel
ist es, die Kernverwaltung zukünftig in den städtischen Objekten
unterzubringen. Dazu werden fremd angemietete
Verwaltungsstandorte aufgegeben. Dies betrifft unter anderem, folgende
Verwaltungsstandorte:
Im Vergleich zum
Haushaltsplanentwurf 2009 ist von folgenden Konsolidierungseffekten auszugehen:
Ø für den Haushalt 2009 in Höhe von
400 T€,
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 2.000 T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von 2.300 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von 2.600 T€.
Diese Maßnahme ist nicht
im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete
Haushaltsverbesserung dar.
2.1.8 Reduzierung
von Betriebskosten durch Klimaschutzleitstelle
Mit
Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0981/07 –A vom 05.12.2007 wurde der
Oberbürgermeister mit der Einrichtung einer Klimaschutzleitstelle im Amt für
Umweltschutz zur Einsparung von Energie- und Heizkosten innerhalb
Stadtverwaltung beauftragt.
Die Umsetzung erfolgte
im November 2008 mit Organisationsverfügung 36/ 2008, wonach verwaltungsintern
2 Stellen ins Amt für Umweltschutz verlagert bzw. innerhalb des Amtes gewandelt
wurden.
Durch Einflussnahme auf
das Nutzerverhalten, durch Bündelung von Informationen, Konzeptentwicklung und
beratende Funktion sollen nach einer Umstellungs- und Anlaufphase
Betriebskosten innerhalb der Stadtverwaltung deutlich gesenkt werden.
Im Vergleich zum
Haushaltsplan 2009 sind nachfolgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von
500 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von
800 T€.
Diese Maßnahme ist nicht
im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete
Haushaltsverbesserung dar.
2.1.9 Transferleistungen Soziale Sicherung
Der Netto-Aufwand für
die Kosten der Unterkunft (Gruppierungs-Nr. 6910 – Leistungsbeteiligung
der Kommune an Umsetzung Hartz IV minus Gruppierungs-Nr. 1910 –
Leistungsbeteiligung des Landes an Umsetzung Hartz IV) sowie die Zuweisungen
und Zuschüsse an Dritte des Einzelplanes 4 – Soziale Sicherung - (Gruppierungs-Nr.
7) belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2009 erheblich. Nach gegenwärtigen
Erkenntnissen liegen die einwohner- und/oder fallbezogenen Ausgaben in der
Hansestadt Rostock deutlich und zum Teil ganz erheblich über dem Durchschnitt
anderer kreisfreier Städte in M-V.
Der Oberbürgermeister
wurde beauftragt, im Rahmen der Konsolidierung Einsparvorschläge zu
unterbreiten, zunächst insbesondere für folgende Bereiche:
Ø Kosten der Unterkunft nach SGB II,
Ø Jugendhilfe nach dem SGB VIII, (ohne Leistungen nach
pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Zuschüsse an Vereine und Verbände)
Ø Einrichtungen der Jugendhilfe (u. a. KiTa, Horte).
Seit Mai 2008 liegt ein
Bericht zu den Kosten der Unterkunft aus dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales vor, der gegenwärtig vom Amt für Jugend und Soziales ausgewertet wird.
Auf dieser Basis wird dann ein Controllingkonzept vom Amt für Jugend und
Soziales erarbeitet, um Höhe und Form der Leistungen besser auf konkrete
Lebenssituationen abstimmen zu können und in der Folge Einsparungen realisieren
zu können.
Seit August 2008 liegt
ein Bericht zu den „Städtischen Leistungen an Freie Träger im Bereich von
Kindertagestätten“ vor. Dieser Bericht und eine abgestimmte
Verhandlungsstrategie bilden die Grundlagen für die Entwicklung eines neuen
Vertragscontrollings. Zu diesem Zweck wurde eine Verhandlungsgruppe zur Neufestsetzung
der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen gebildet, die im September
2008 ihre Arbeit aufgenommen hat.
Ziel ist es, im Rahmen
der Verhandlungen mit den freien Trägern die städtischen Leistungen auf das
rechtlich erforderliche und wirtschaftlich vertretbare Maß zu begrenzen. Dazu
wurde der rechtliche Rahmen untersucht und Konsolidierungsansätze dargelegt.
Das Amt für Jugend und Soziales stellte mit Schreiben
vom Dezember 2008 den Antrag auf kurzfristige Personalbereitstellung zur
Aufgabenwahrnehmung der Innenrevision „Prüfung der an das Hanse-Jobcenter
(HJC) übertragenen kommunalen Leistungen der Kosten der Unterkunft und
Heizung“.
Monatlich stellt das HJC der Hansestadt Rostock die
ausgereichten kommunalen Leistungen in Rechnung. Diese Rechnungen sind die
Grundlage für die Zahlung an das HJC.
Ebenso werden die Leistungen für ca. 1.600 jüdische
Emigranten, die Klienten des HJC sind, in Rechnung gestellt. Die Hansestadt
Rostock erhält diese Rechnung für jüdische Emigranten, solange diese noch nicht
eingebürgert sind, vom Land erstattet.
In Vorbereitung einer Prüfung des Jahres 2005 durch
das Land hat sich gezeigt, dass das HJC keine prüffähigen Unterlagen vorweisen
kann, die belegen können, auf welcher Grundlage die jeweiligen Rechnungslegungen
an die Hansestadt Rostock erfolgt sind. Dieses wurde durch die für die
Abrechnung der Leistungen für jüdische Emigranten zuständige Mitarbeiterin des
HJC bestätigt. Allein im Jahr 2005 wurden vom HJC Kosten für jüdische
Emigranten in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro in Rechnung gestellt. Durch das Land
Mecklenburg-Vorpommern wurden diese Ausgaben in voller Höhe erstattet.
Somit müssen, um Rückzahlungsforderungen des Landes
von der Hansestadt Rostock abzuwenden, ca. 1.600 Akten zunächst für 2005 und
die Folgejahre aufbereitet werden.
Im Vergleich zum Haushaltsplanentwurfes 2009 werden
bei den Ausgaben für Jugend und Soziales (Einzelplan 4) folgende
Konsolidierungseffekte erwartet:
Ø für den Haushalt 2009 in Höhe von 3.500 T€,
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 3.500 T€,
Ø für den Haushalt 2011 in Höhe von 3.500 T€,
Ø für den Haushalt 2012 in Höhe von 3.500 T€.
Diese Maßnahme ist nicht
im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete
Haushaltsverbesserung dar.
2.1.10 Rückforderungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz
Das
Amt für Jugend und Soziales teilte mit Schreiben von August 2008 mit, dass ein
Kasseneinnahmerest (KER) in Höhe von 6,8 Mio. € aus rückständigen
Unterhaltsvorauszahlungen besteht, so dass eine Ursachenanalyse notwendig wird.
Ziel
ist es, durch ein befristet angelegtes Projekt im Regionalbüro Nordwest, den
Kasseneinnahmerest zu minimieren.
Mit der Zuführung von Stellen durch Verlagerung
innerhalb des Amtes konnte im Regionalbüro Nordwest die zu bearbeitende
Fallzahl reduziert werden.
Die Umsetzung dieses Projektes erfolgt in fachkundiger
Begleitung. Teilergebnisse werden in regelmäßigen Beratungen ausgewertet.
Der Projektverlauf beträgt mindestens 1 Jahr,
beginnend ab 1. Januar 2009. Die voraussichtliche Rückholquote von ca. 20
Prozent des Kasseneinnahmerestes von 6,8 Mio. € wird ab 2010 erwartet.
Davon verbleibt 1/12 im städtischen Haushalt, 11/12 fließen dem Land zu. Die
Erstattung stellt eine einmalige Haushaltsverbesserung dar.
Im
Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009 ist von folgende einmaliger Haushaltsverbesserung
auszugehen:
Ø für den Haushalt 2010 in Höhe von 100 T€,
Diese Maßnahme ist bereits im Finanzplan 2009 bis 2012
eingearbeitet.
2.1.11 Ergebnisverbesserungen wirtschaftlicher
Unternehmen
Folgende Einzelmaßnahmen zur Steigerung der
Ertragskraft der Unternehmen sind zur Erreichung des Ziels des ausgeglichenen
Haushalts ab dem Haushaltsjahr 2009
einsetzbar:
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Die WIRO GmbH geht davon aus, dass die Steigerung der
Liquiditätszuführung an den Gesellschafter Hansestadt Rostock um ca. 10 Mio.
€ auf einen maximalen Betrag in Höhe von ca. 16 Mio. € ab dem Jahr
2013 möglich sein könnte. Die WIRO GmbH sieht Rationalisierungspotentiale, vor
allem im Personalbestand der WIRO GmbH sowie in der Optimierung des
Finanzmanagements. Grundsätzlich ist diese Zielstellung in einer
Zielvereinbarung mit dem Unternehmen bereits vereinbart worden. Im Laufe des
Jahres 2009 wird die Zielvereinbarung zu untersetzen und mit Geschäftsführung
und Aufsichtsrat des Unternehmens abzustimmen sein. Die WIRO GmbH erarbeitet
derzeit ein langfristiges Unternehmenskonzept.
Möglicher Gesamtbeitrag WIRO GmbH: max. 16 Mio. € ab 2013
Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
Der Eigenbetrieb Klinikum Südstadt geht in Folge der
Rechtsformänderung davon aus, dass die Ausschüttungen an den Gesellschafter um
ca. 1,5 Mio. € jährlich auf dann 2,0 Mio. € ab dem Jahr 2011 sukzessive
gesteigert werden können. Unter der Prämisse, dass die Rechtsformänderung des
Eigenbetriebes im Jahr 2009 umgesetzt werden kann, wurde mit der Klinikleitung
diese Zielstellung in einer Zielvereinbarung fixiert. Die Klinikleitung plant
nach der Rechtsformänderung erhebliche Maßnahmen zur Steigerung des Ertrages.
Aus den erheblichen Änderungen im Gesundheitssystem und der
Krankenhausfinanzierung kann aus Sicht der Verwaltung allerdings auch ein
erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt entstehen. Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Risiken die vom Betrieb des Klinikums Südstadt Rostock
ausgehen im Jahr 2009 eingehend untersuchen zu lassen.
Möglicher Gesamtbeitrag der Klinikum Südstadt Rostock
GmbH: max. 2,0 Mio. € ab 2011
Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV)
Der gescheiterte Fusionsprozess der Stadtwerke Rostock
AG mit der WEMAG AG hat deutlich gemacht, dass im Unternehmen Stadtwerke AG
erhebliche Rationalisierungspotentiale vorhanden sein könnten. Die Hebung
dieser Potentiale würde auch unter Zugrundelegung von sich verschlechternden
Marktbedingungen dazu führen, dass die Ausschüttungsfähigkeit der SWR AG an den
Gesellschafter RVV mittelfristig ansteigt.
Vor diesem Hintergrund kann realistisch betrachtet
davon ausgegangen werden, dass die SWR AG sukzessive dazu in der Lage sein
könnte, im Mittel ca. 16 -17 Mio. € jährlich an die RVV GmbH
auszuschütten. Ca. 12 Mio. € davon sind zum Ausgleich der Verluste der
RSAG und der übrigen Beteiligungen der RVV aufzuwenden, so dass unter
Berücksichtigung der übrigen Beteiligungserträge der RVV ein Liquiditätszufluss
in Höhe von bis zu 5,0 Mio. € an den Gesellschafter Hansestadt Rostock
aus der Rationalisierung der SWR AG verbliebe. Diese Zielstellung wurde
ebenfalls mit der Geschäftsführung der RVV GmbH in einer Zielvereinbarung
fixiert. Zur Untersetzung der Zielstellung wurde die Umwandlung der RVV GmbH
von einer reinen Steuerholding in eine Steuerungsholding durch die Einstellung
von Personal eingeleitet (vgl. Bericht des Landesrechungshofes aus dem Jahre
2006). Seit dem 01.01.2009 beschäftigt die RVV GmbH drei Mitarbeiter zur
Begleitung des Konsolidierungsprozesses in enger Abstimmung mit der Hansestadt
Rostock. Im Jahr 2009 soll die Zielstellung durch Detailuntersuchungen untersetzt
werden.
Die übrigen Gesellschaften der RVV Holding GmbH:
Die Rostocker Straßenbahn AG hat ihren Beitrag
zur Haushaltskonsolidierung / Vermögensaktivierung durch die Absenkung des
dauernden Verlustausgleiches von 16 Mio. € im Jahr 2007 auf 10 Mio.
€ im Jahr 2009. erbracht. Eine weitere Reduzierung des Verlustausgleiches
unter Beibehaltung der derzeitigen Qualität und des Leistungsumfangs erscheint
vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen derzeit nicht
realistisch.
Bereits jetzt kann abgesehen werden, dass die Erhöhung
der Kraftstoff- und Energiekosten mittelfristig dazu führen wird, dass der
zugesagte Verlustausgleich in Höhe von 10 Mio. € jährlich nicht
einhaltbar ist und um ca. 1 Mio. € jährlich steigen könnte. Die RSAG
bemüht sich in Zusammenarbeit mit allen übrigen Verkehrsunternehmen im Land
Mecklenburg-Vorpommern darum, dass ein Teil der Kosten vom Land über erhöhte
Vorwegabzüge im Finanzausgleichsgesetz vom 13.01.2006 (FAG) ausgeglichen wird.
Die Stadtentsorgung Rostock GmbH befindet sich
derzeit in einer schwierigen Phase. Das Unternehmen ist nur durch eine
stringente Rationalisierung wettbewerbsfähig zu gestalten. Ein
Rationalisierungskonzept wird demnächst vorliegen. Bis dahin ist davon auszugehen,
dass die Erträge der RVV aus der Stadtentsorgung Rostock GmbH rapide sinken
werden, so dass sich kein Effekt erzielen lassen wird bzw. die bisherige
Ergebnisplanung fortbesteht.
Die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wird
auch in Zukunft Verluste erwirtschaften, die von der RVV GmbH auszugleichen
sind. Lediglich die Unterstützung des Landes könnte sich positiv auswirken.
Ein alleiniger Verlustausgleich durch die bisherigen Gesellschafter RVV GmbH,
Landkreis Güstrow und Stadt Laage ist nicht zu leisten.
Der bisherige Verlustausgleich über die RVV beträgt
zurzeit ca. 0,945 Mio. € jährlich Durch den Ausstieg von Air Berlin und
die Problematik zur Absicherung des Brandschutzes geht die RVV GmbH ebenso wie
die Verwaltung davon aus, dass ein Beitrag zum vollständigen Haushaltsausgleich
im Wege der Reduzierung des Verlustausgleiches nicht zu erwarten ist.
Positiv könnte sich eine Privatisierung des Flughafens
Rostock Laage GmbH auswirken, die seitens der Gesellschafter grundsätzlich
gewollt ist. Sollte die Privatisierung der Gesellschaft Erfolg haben, kann der
zum Verlustausgleich notwendige Betrag durch die RVV GmbH eingespart werden.
Die Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH
entwickelt sich aus Sicht der RVV GmbH äußerst positiv. Allerdings wird die
Gesellschaft nach wie vor von hohen Altverbindlichkeiten belastet, die
vorrangig abzubauen sind. Auch aus dem Betrieb des Fischereihafens sind also
kurz- bzw. mittelfristig keine positiven Effekte für den vollständigen
Haushaltsausgleich zu erwarten.
Die Gesellschaft für Wirtschafts- und
Technologieförderung mbH ist ein nach wie vor eher wirtschaftspolitisches
Instrument der Hansestadt Rostock. Die generierten, betragsmäßig eher niedrigen
Erträge sollten auch weiterhin zur stetigen Erfüllung und Verbesserung der
Wirtschaftsförderung genutzt werden.
Möglicher Gesamtbeitrag der RVV GmbH: max. 5,0 Mio.
€
Sonstige Beteiligungsgesellschaften
Die übrigen Beteiligungsgesellschaften erbringen zum
vollständigen Haushaltsausgleich auch einen jährlichen Beitrag. Dieser wird ab
dem Jahr 2013 ca. 350 T€ betragen. Die genaue Zusammensetzung des
Betrages kann z. Z. noch nicht detailliert aufgeschlüsselt werden.
Möglicher Gesamtbeitrag der
kommunalen Unternehmen:
23,35 Mio. € jährlich
von 2013 an.
Übersicht Ergebnisverbesserungen der kommunalen Unternehmen im Finanzplanzeitraum
Die bisherigen Ergebnisverbesserungen der
wirtschaftlichen Unternehmen sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2009 und im
Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet. Im Jahr 2009 wird insbesondere daran zu
arbeiten sein, die mit den Unternehmen vereinbarten Zielstellungen zu
realisieren und zu konkretisieren, um spätestens ab dem Jahr 2013 einen angemessenen
Beitrag zum vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen.
2.1.12 Zusammenfassung Haushaltsverbesserungen im
Verwaltungshaushalt
Die nachstehende Tabelle verdeutlicht in der Übersicht
die Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltsicherungskonzeptes, von denen die
Maßnahmen der Gliederungspunkte 2.1.1, 2.1.6, 2.1.10 und 2.1.11 schon in den
Finanzplan 2009 – 2012 eingearbeitet wurden. Hier handelt es sich um haushaltssichernde Maßnahmen, für die bereits
umzusetzende Bürgerschaftsbeschlüsse vorliegen bzw. die aus gesetzlichen
Ansprüchen oder Zielvereinbarungen abgeleitet werden können.
2.2
Abbau
Altfehlbeträge durch Vermögensaktivierung
Die Definition des Fehlbetrages aus der
Gemeindehaushaltsverordnung, § 22 - Deckung von Sollfehlbeträgen lautet wie
folgt:
Der Fehlbetrag ist der Betrag, um den unter
Berücksichtigung der Haushaltsreste die Sollausgaben in der Haushaltsrechnung
höher sind als die Solleinnahmen.
„ Ein Fehlbetrag soll unverzüglich gedeckt
werden; er ist spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu
veranschlagen.“
Für
die Bestimmung des Zeitrahmens, innerhalb derer der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes
wiedererlangt werden soll, ist gemäß Runderlass zum Haushaltssicherungskonzept
gemäß § 43 Abs. 3 KV MV von zwei Grundsätzen auszugehen. Zum einen ist der
gesetzlich vorgegebene Haushaltsausgleich so schnell als möglich
wiederzuerlangen. Zum anderen sollte sich das Zieljahr schon aus Gründen
ausreichender Planungsstabilität möglichst nah am letzten Jahr der
Finanzplanungsperiode anlehnen.
Die
positive Entwicklung im Haushaltsjahr 2008 hat ermöglicht, dass schon im Jahr
2008 mit dem Abbau der Altdefizite begonnen werden konnte. Das vorläufige
Jahresergebnis 2008 geht von einer Reduzierung des Altfehlbetrages in Höhe
von 9,4 Mio. € aus.
Der aufgelaufene Altfehlbetrag, der durch die
strukturellen Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2001 bis 2007 entstanden ist,
beläuft sich zum Ende des Haushaltsjahres 2008 (vorläufiges Jahresergebnis)
somit auf 210,8 Mio. €.
Bis zur Wiedererlangung des vollständigen Ausgleichs
des Verwaltungshaushaltes ist lt.
Mitteilung des Innenministeriums von einer weggefallenen bzw. zumindest
gefährdeten dauernden Leistungsfähigkeit auszugehen. Die
Handlungsnotwendigkeiten der Rechtsaufsichtsbehörde bei einer solchen
Beurteilung der dauenden Leistungsfähigkeit sind im Runderlass von 10. Januar
2007 aufgezeigt. Genehmigungen des Haushaltes der Kommunen kommen demnach
allenfalls unter Bedingungen und Auflagen in Betracht.
Die Entscheidungen des Innenministeriums zum Verfahren
der Haushaltsaufstellung 2009 vom 19. Januar 2009 beinhalten folgende
Anordnungen:
Es wird gemäß § 82 Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern angeordnet, dass die Hansestadt Rostock bis zum 31. März
2009 einen Beschluss zu einer Haushaltssatzung 2009 fasst, welcher keinen neuen
jahresbezogenen strukturellen Fehlbedarf enthält und einen Abbau des
Altfehlbetrages in Höhe von mindestens 22 Mio. € ausweist.
Vermögensaktivierungen
können zum einen aus Veräußerungen von Vermögen und zum anderen aus der
Vorabverwendung der deutlich zu steigernden Ausschüttungen der städtischen
Gesellschaften bzw. die Reduzierung des Verlustausgleiches an die
Gesellschaften aus dem städtischen Haushalt bestehen.
Damit der rechtaufsichtlichen Anordnung Folge
geleistet werden kann, wurde im Haushaltsplanentwurf 2009 eine Einnahme aus
Vermögensveräußerung in Höhe von 22 Mio. € veranschlagt. In der Haushaltsstelle
02.8770.33100001- Sonstige wirtschaftliche Beteiligungen- wurde eine pauschale
Veranschlagung von Einnahmen aus Veräußerung vorgenommen.
Zur Umsetzung der haushaltssichernden Maßnahme wird
der Bürgerschaft für die Bürgerschaftssitzung im März 2009 eine gesonderte
Beschlussvorlage zur Erreichung der erforderlichen Einnahme, angepasst an die
aktuelle wirtschaftliche Situation, vorgelegt.
Bei konsequenter Umsetzung der Anordnung der
Rechtsaufsichtsbehörde werden die Altfehlbeträge spätestens bis zum Jahr 2018
vollständig beseitigt.
Übersicht Abbau Altfehlbeträge durch Vermögensaktivierung 2009-2012 – vereinfachte Darstellung
- Finanzplangenaue Darstellung siehe Anlage -
Die Einnahmen aus Vermögensaktivierung in Höhe von 22
Mio. € sind bereits im Haushaltsplan 2009 eingearbeitet, nicht
eingearbeitet sind sie im Finanzplan 2009-2012 für die Jahre 2010, 2011 und
2012. Sie werden in der konsolidierten Finanzplanung als Maßnahme aus dem
Haushaltssicherungskonzept dargestellt.
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
bildet gemäß Aussage der Kommunalabteilung des Innenministeriums die
übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe zum Haushaltsplan 2009 und den
Finanzplanzeitraum 2009 - 2012.