Dringlichkeitsvorlage - 0062/09-DV

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Beratungsfolge

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ersetzt Nr. 0715/08-BV

 

 

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0062/09-DV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

11, 03

Beschlussvorschriften

Datum

§ 43 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

26.01.2009

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 - Fortschreibung 2009 bis 2012

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0738/05-BV

0552/07-BV

0817/07-BV

 

0913/08-A

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:

 

1.   das anliegende Haushaltssicherungskonzept für die Hansestadt Rostock 2008 - 2011 -

      Fortschreibung 2009 - 2012

 

2.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft halbjährlich Sachstandsberichte

      zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011 - Fortschreibung 2009 -
     2012 vorzulegen.

 

3.   Der Finanzausschuss begleitet die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008-
     2011 - Fortschreibung 2009 – 2012.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird das anliegende Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 – Fortschreibung 2009 bis 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt. Grundlage des Konzeptes sind das am 19.12.2007 durch die Bürgerschaft beschlossene Haushaltssicherungkonzept 2008 bis 2011 (Beschluss Nr. 0817/07-BV) sowie weitergehende Untersuchungen der Verwaltung zu einzelnen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011.

 

Das Haushaltssicherungskonzept enthält zahlreiche Maßnahmen zur Konsolidierung der städtischen Finanzen und ist im Wesentlichen in die Teile Verwaltungskonsolidierung und Abbau Altfehlbeträge durch Vermögensaktivierung gegliedert.

 

Für das Haushaltsjahr 2009 wird der Bürgerschaft ein ausgeglichener Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Der Haushaltsplanentwurf enthält Veräußerungserlöse in einer Größenordnung, die der Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 19. Januar 2009 entsprechen.

 

Der Betrachtungsraum erstreckt über den Finanzplanzeitraum, das Haushaltssicherungskonzept wird jährlich an die aktuelle Situation angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlage

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergänzung zum

Haushaltssicherungskonzept

2008 bis 2011

 

 

Fortschreibung 2009 bis 2012

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorlage Nr.: 0062/09-DV

 

zur Beschlussfassung am 28. Januar 2009

 

 


Inhalt

 

                                                                                                                                        

1                Ausgangssituation   

 

1.1            Haushalts- und Finanzplanentwurf 2009       

1.2            Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011

 

                     

2                Gesamtkonsolidierung des städtischen Haushalts                          

2.1            Haushaltsverbesserungen im Verwaltungshaushalt                                   

2.1.1         Volkstheater Rostock  

2.1.2         Grünflächenunterhaltung         

2.1.3         Straßenunterhaltung und die Bauhöfe          

2.1.4         Technische Dienste in Schulen und Sportstätten    

2.1.5         „Bezirklicher TV zur Konsolidierung u. sozialen Absicherung“      

2.1.6         Ortsämter          

2.1.7         Raumkosten     

2.1.8         Reduzierung Betriebskosten durch Klimaschutzleitstelle

2.1.9         Transferleistungen Soziale Sicherung

2.1.10       Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

2.1.11       Ergebnisverbesserungen wirtschaftlicher Unternehmen

2.1.12       Zusammenfassung Haushaltsverbesserungen im Verwaltungshaushalt

2.2            Abbau Altfehlbeträge durch Vermögensaktivierung

                 

                                                                                                                                        

Anlage

 

Konsolidierte Finanzplanung als Übersicht

 


1      Ausgangssituation

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 - Fortschreibung 2009 bis 2012 hat den Gesamtausgleichs des Haushaltes, mithin die strukturelle Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes und den Abbau der Altfehlbeträge zum Gegenstand. Ein rechtskonformer, ausgeglichener Haushalt liegt erst dann vor, wenn die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einnahmen gedeckt sind (= strukturelles Ergebnis) und die kumulierten Altfehlbeträge aus den früheren Haushaltsjahren erwirtschaftet sind.

 

Der Haushalt der Hansestadt Rostock ist seit dem Jahr 2001 mit zunächst steigender Tendenz defizitär. Der höchste strukturelle Fehlbetrag wurde im Jahr 2005 mit 45.685 T€ erreicht.

 

Der Landesrechnungshof (LRH) hat in seiner Prüfungsmitteilung vom 27. Oktober 2006 Möglichkeiten zur Wiederherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Ziel beschrieben, vom Jahr 2009 an wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt der Hansestadt Rostock aufzustellen.

 

Das Jahresergebnis 2007 wurde mit einem unbereinigten strukturellen Fehlbetrag von 5,1 Mio. € abgeschlossen. Mit der Feststellung des Ergebnisses zur Jahreshaushaltsrechnung 2007 wurde das Haushaltsjahr mit 3,7 Mio. € Mehreinnahmen sowie 5,5 Mio. € Minderausgaben abgeschlossen. Das stellt eine Haushaltsverbesserung von 9,2 Mio. € gegenüber dem 1. Nachtragshaushaltsplan dar, der von einem unbereinigten strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 14,3 Mio. € ausging.

 

Der am 19.12.2007 von der Bürgerschaft beschlossene Haushalt 2008 wurde mit einem strukturellen Fehlbedarf von 22,1 Mio. € geplant.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0822/08-BV vom 19. November 2008 sind die Weichen dafür gestellt worden, dass die Hansestadt Rostock das Haushaltsjahr 2008 nicht nur in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen abschließen kann, sondern dass auch erstmals ein Teil der seit dem Jahr 2001 aufgelaufenen Fehlbeträge abgetragen werden kann.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2008 geht von einer Haushaltsverbesserung von 31,5 Mio. € im Vergleich zum Haushaltsplan 2008 aus. Dadurch konnte der Altfehlbetrag um 9,4 Mio. € gesenkt werden.

 


1.1   Haushalts- und Finanzplanentwurf 2009

 

Der Verwaltungshaushalt des Haushaltsplanentwurfes 2009 weist Einnahmen in Höhe von 477,2 Mio. € und Ausgaben in Höhe von 559,0 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung des veranschlagten Fehlbetrages aus dem Jahr 2007 in Höhe von 104,1 Mio. € sind für das laufende Haushaltsjahr  454,9 Mio. € ausgabeseitig veranschlagt.

 

Die Hansestadt Rostock hat in den vergangenen Jahren die Haushaltskonsolidierung als permanente Aufgabe verstanden und auch so gehandelt. Unterschiedlichste Verfahren wie Rückführung der Ausgabenansätze, zu deren Leistung die Hansestadt Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, die Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre unterjährig sowie die Umsetzung beschlossener haushaltskonsolidierender Maßnahmen, haben dazu geführt, dass beim Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes (ohne Altfehlbeträge) insgesamt keine wesentlichen Abweichungen zugelassen wurden.

 

 

Dazu folgende Entwicklungsreihe:

 

in Mio. €

JHHR 2005

JHHR 2006

JHHR 2007

Plan 2008

vorl. JHHR 2008

Plan 2009

Ausgaben
-ohne Altfehlbeträge-

445,7

443,6

447,2

448,0

454,5

454,9

 

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich allein im Bereich Jugend und Soziales (Einzelplan 4) die überwiegend gesetzlichen Ausgaben und die Ausgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden können, wie folgt entwickelt haben:

 

 

in Mio. €

JHHR 2005

JHHR 2006

JHHR 2007

Plan 2008

vorl. JHHR 2008

Plan 2009

Ausgaben

197,9

209,3

212,2

218,1

217,7

220,8

 

Die erheblichen Steigerungen im Einzelplan 4 in den letzten Haushaltsjahren führten zu einer Ausgabenreduzierung und damit zu einer Leistungseinschränkung in den übrigen Aufgabenbereichen der Hansestadt Rostock.

 

Die darüber hinaus von der Hansestadt Rostock zu tragenden zusätzlichen Belastungen u. a. aus der Umsatzsteuererhöhung, den Preissteigerungen bei Strom, Wasser, Gas und Fernwärme sowie den Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben haben dazu geführt, dass im Haushalt insgesamt eine weitere Verschiebung der Ausgabenansätze erfolgte, zugunsten der Leistungen, zu denen die Hansestadt Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist und die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Der Gestaltungsspielraum hinsichtlich rein freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben in der Hansestadt Rostock ist durch die Umverteilung von Ausgabeansätzen innerhalb des Haushaltes auf wenige Aufgaben zurückgeführt worden.

 

 

 

 

Die Finanzlage der Hansestadt Rostock hat sich seit 2005 (im Jahr des höchsten strukturellen Fehlbetrages von 45,7 Mio. €), insbesondere durch die positive Entwicklung der Einnahmen verbessert, wie folgende Zahlenreihe verdeutlicht:

 

 

 

in Mio. €

JHHR 2005

JHHR 2006

JHHR 2007

Plan 2008

vorl. JHHR 2008

Plan 2009

Einnahmen

400,0

412,0

442,2

425,9

463,9

477,2

 

 

Der Haushaltsausgleich im Planentwurf 2009 (ohne Ausgleich Altfehlbetrag) ist gekennzeichnet von der Umsetzung haushaltskonsolidierender Maßnahmen wie die Einführung eines bezirklichen Tarifvertrages für die Beschäftigten der Verwaltung und den Abbau der Altfehlbeträge in Höhe von 22 Mio. €. Darüber hinaus wurden insbesondere die Haushaltsansätze für Gewerbesteuern (+ 10,1 Mio. €), Einkommensteuer (+ 2,4 Mio.), Schlüsselzuweisungen (+ 2,8 Mio. €) und die Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen (+ 10,2 Mio. €) gegenüber dem Haushaltsplan 2008 fortgeschrieben. Weiterhin wirkt sich die aktuelle Zinsentwicklung positiv auf die Haushaltsplanung aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Nach Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben durch die Ämter und unter Berücksichtigung der  Einarbeitung der beschlossenen haushaltskonsolidierenden Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 vom 19.12.2007 wird folgende Finanzplanung unterstellt:

 

 


1.2     Haushaltssicherungskonzept 2008-2011

 

Die Bürgerschaft hat das Haushaltssicherungskonzept 2008-2011 am 19. Dezember 2007 beschlossen (Beschluss Nr. 0817/07-BV). Es umfasst neben dem zu erarbeitenden Konzept zur Vermögensaktivierung sonstige haushaltsverbessernde Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden sollen und in der Regel erst danach ihre Haushaltswirksamkeit entfalten.

Die einzelnen Maßnahmen sind unter Gliederungspunkt 2 – Die Konsolidierungsmaßnahmen - dargestellt.

 

Am 09.07.2008 wurde der Bürgerschaft mit der Informationsvorlage (Nr. 0043/08-IV) ein Zwischenbericht zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 (Beschluss Nr.: 0817/07-BV) mit Bearbeitungsstand Juni 2008 vorgelegt. Die Abrechnung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 wird der Bürgerschaft in einer Informationsvorlage im März 2009 vorgelegt.

 

Die noch nicht umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen werden seitens der Verwaltung parallel weiter bearbeitet. Sie sind Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 - Fortschreibung 2009 bis 2012 und werden hierin entsprechend angepasst. Weiterhin beinhaltet es den Weg zum  geforderten Abbau eines Teiles der Altfehlbeträge durch Maßnahmen zur Vermögensaktivierung.

 

 


2        Gesamtkonsolidierung des städtischen Haushalts

 

Zur Gesamtkonsolidierung sind Verbesserungen im Verwaltungshaushalt, insbesondere durch nachhaltig wirksame Ausgabenreduzierung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Abbau der kumulativen Altfehlbeträge früherer Verwaltungshaushalte erforderlich.

 

 

2.1     Haushaltsverbesserungen im Verwaltungshaushalt

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind folgende Schwerpunktmaßnahmen in der Umsetzung:

 

 

2.1.1  Volkstheater Rostock

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10. September 2008 die Gründung der Volkstheater Rostock GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt. Die Übergabe der  Aufgaben des Volkstheaters Rostock in die Volkstheater Rostock GmbH erfolgt auf Basis eines Personalüberleitungsvertrages auf der Grundlage des § 613 a BGB, welcher der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen ist.

 

Mit Beschluss-Nr. 0882/08-DV wurde am 11. November 2008 durch den Hauptausschuss ein kaufmännischer Geschäftsführer für die Volkstheater Rostock GmbH bestellt. Der Anstellungsvertrag wurde am 20. Januar 2009 durch den Hauptausschuss bestätigt, der kaufmännische Geschäftsführer hat am 21.01.2009 seinen Dienst angetreten.

 

Aufgrund fehlender struktureller Einsparungen, den z. Zt. noch nicht bekannten Auswirkungen der Neuordnung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern und steigender Personalkosten aufgrund der Tariferhöhungen kann die Zielstellung der Haushaltskonsolidierung im Volkstheater Rostock noch nicht im Jahr 2009 erreicht werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2008 belief sich der kommunale Zuschuss auf ca. 7.098 T€ (vorläufiges Jahresergebnis), was einer Zuschussreduzierung von 1.680 T€ bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 bedeutet (statt der im Haushaltssicherungskonzept 2008-2011 beschlossenen 2.200 T€).

 

Für das Haushaltsjahr 2009 ist ein kommunaler Zuschuss von 7.990 T€ eingeplant, was einer Zuschussreduzierung von 786 T€ bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 entspricht (statt der im Haushaltssicherungskonzept 2008-2011 beschlossenen 4.000  T€).

 

Ab dem Haushaltsjahr 2010 wird der Konsolidierungskurs wieder aufgegriffen und muss schrittweise umgesetzt werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2010 wird eine Zuschussreduzierung von 3.500 T€ bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 angestrebt. Damit wird der kommunale Zuschuss auf 5.278 T€ festgelegt.

Ab dem Haushaltsjahr 2011 soll das ehemalige Konsolidierungsziel von 4.000 Mio. € erreicht werden, das bedeutet, dass sich der städtische Zuschuss ab dem Jahr 2011 auf 4.778 T€ belaufen wird.

 

Eine Kombination aus Einnahmenerhöhung und Ausgabenreduzierung durch Veränderung von Strukturen wird erforderlich sein, um Einsparpotentiale zu erschließen.

 

Ein entscheidender Punkt wird sein, das Einspielergebnis (Verhältnis Eigeneinnahmen zu Gesamtausgaben) zu verbessern, im ersten Schritt auf den Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern von 16 % von derzeit 8,5 Prozent.

 

Langfristig sollte ein Einspielergebnis von 20% angestrebt werden. Dazu wird es notwendig sein, die Besucherzahlen deutlich zu erhöhen, aber auch Veränderungen an der Entgeltordnung vorzunehmen. Diese Forderungen werden mit Blick auf das Diskussions- und Eckpunktepapier der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern 2010-2020 deutlich, in dem vom Theaterträger eine konsequent kaufmännisch ausgerichtete Betriebsführung und ein wirtschaftlicher und einnahmeorientierter Spielbetrieb zu gewährleisten ist.

 

Im Vergleich zum Haushaltsplan 2005 sind folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:

 

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von              3.500 T€,

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von              4.000 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von              4.000 T€.

 

Da im Vergleich zum Haushaltsjahr 2005 schon zuvor genannte Einspareffekte erzielt wurden, müssen die Konsolidierungseffekte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009 aufgezeigt werden:

 

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von              2.714 T€,

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von              3.214 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von              3.214 T€.

 

Diese Maßnahme ist bereits im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.2    Leistungs- und Strukturoptimierung im Amt für Stadt
            grün, Naturschutz und Landschaftspflege

 

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2007 (Beschluss Nr. 0679/07-BV) den Zuschuss für die Grünflächenunterhaltung und die Friedhöfe von ursprünglich rd. 7.750 T€ (2005) auf 5.550 T€ vom Jahr 2009 an abgesenkt. Dies entspricht der Empfehlung des Landesrechnungshofes.

 

Im Rahmen des Projektauftrages zur Realisierung der Haushaltskonsolidierung im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege wurde zum einen das gesamte Leistungsspektrum des Bereiches Grünflächen aufgabenkritisch untersucht und Zielstandards festgesetzt. Als zweiter Untersuchungsgegenstand wurde die Organisationsstruktur des Amtes überprüft und optimiert.

 

Die neue Struktur des Amtes 67, die mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wurde vom bisherigen Territorialprinzip in Teamstrukturen geändert.

Die bisherigen örtlich gebundenen Pflegebereiche wurden aufgelöst und speziellen Fachteams zugeordnet. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, einerseits schwerpunktorientierte gärtnerische Facharbeiten wirtschaftlich mit eigenen Kräften zu erbringen und andererseits allgemeine Reinigungs- und Pflegearbeiten künftig noch stärker an Dritte vergeben zu können.

 

Die Zuschussbegrenzung ab 2009 auf 5.550 T€ kann jedoch allein durch die Leistungs– und Strukturoptimierung des Amtes nicht erreicht werden, insbesondere auf Grund  der in 2008 vollzogenen Tarifabschlüsse. Einfluss auf die Ergebnisse haben weiterhin ausstehende tarifvertragliche Verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und dbb Tarifunion.

 

Der kommunale Zuschuss für die Grünflächenunterhaltung und die Friedhöfe wurde im Haushaltsplan 2008 auf 7.060 TEUR abgesenkt. Das vorläufige Jahresergebnis 2008 weist durch die Peronalkostenerhöhungen aufgrund der Tarifsteigerungen einen um ca. 500 TEUR erhöhten Zuschuss von 7.577,4 T€ aus.

 

Für den Haushaltsplanentwurf 2009 wurde der kommunale Zuschuss auf 6.912 TEUR abgesenkt. Damit ist eine Reduzierung des Zuschusses um ca. 800 TEUR bereits erreicht worden.

 

Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen (alleine in 2008 -Tarifsteigerungen um ca. 500 T€) wird eine Zielkorrektur des geforderten Konsolidierungsbetrages von 2.200 T€ auf 1.400 T€ bis 2013 vorgenommen.

 

Im Vergleich zum Haushaltsplan 2005 sind nach Zielkorrektur folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:

 

Ø      für den Haushalt 2009 in Höhe von              800 T€,

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von              950 T€,

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von           1.100 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von           1.250 T€,

Ø      für den Haushalt 2013 in Höhe von           1.400 T€

 

Da im Vergleich zum Haushaltsjahr 2005 der kommunale Zuschuss im Haushaltsplanentwurf 2009 in Höhe von 800 T€ bereits abgesenkt wurde, ergeben sich folgende Konsolidierungseffekte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009:

 

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von            150 T€,

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von            300 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von            450 T€,

Ø      für den Haushalt 2013 in Höhe von         600 T€.

 

Diese Maßnahme ist nicht im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete Haushaltsverbesserung dar.

 

 

2.1.3         - Optimierung Straßenunterhaltung

                 - Zentrales Fuhrparkmanagement und car sharing

 

Die im Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 verankerten  Konsolidierungseffekte im Vergleich zum Haushalt 2005 sind weiterhin zu erreichen:

 

Ø      für den Haushalt 2009 in Höhe von      1.400 T€,

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von      2.200 T€,

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von      2.200 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von      2.200 T€.

 

Zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 0817/07 –BV wurde ein Projektauftrag erarbeitet, der zwei Untersuchungsbereiche umfasst:

 

Der erste Untersuchungsbereich bezieht sich auf die Optimierung der Straßenunterhaltung, der vorwiegend Bereiche des Tief- und Hafenbauamtes betrifft. Teilergebnisse werden derzeit in einem Zwischenbericht erarbeitet.

Entscheidungsreife Maßnahmen werden der Bürgerschaft durch die Verwaltung auf der Grundlage der Ergebnisse der Projektarbeitsgruppe bis zum 30.06.2009 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Zusammenfassung der verschiedenen Bau- und Betriebshöfe als zweiter Bestandteil des oben genannten Bürgerschaftsbeschlusses/ Projektauftrages impliziert eine interne Untersuchung des Fuhrparkwesens.

Dazu besteht bereits ein neuer Bürgerschaftsbeschluss- Nr. 0779/08-A „Zentrales Fuhrparkmanagement und car sharing“, wonach der Oberbürgermeister beauftragt wird, der Bürgerschaft bis April 2009 ein Konzept zur einheitlichen Bewirtschaftung des Fuhrparks der Rostocker Stadtverwaltung und ggf. geeigneter Eigenbetriebe und -gesellschaften vorzulegen.

 

Diese Maßnahme ist nicht im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete Haushaltsverbesserung dar.

 

 

 

 

 

 

2.1.4   Technische Dienste in Schulen und Sportstätten

 

Die Bemessung des Personalbedarfes für die Bewirtschaftung und Unterhaltung von Schulen, Sportflächen und Sondersportflächen ist abgeschlossen. Basierend auf den Richtlinien der KGSt ist bei der Ermittlung des Stellenbedarfes der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister in Abhängigkeit von Schülerzahlen und Fläche eine Bedarfszuweisung von mindestens 0,5 VbE pro Schule berücksichtigt worden.

Im Durchschnitt sind ein Hausmeister für 2 Schulen und ein Hallenwart für 3 Sporthallen zuständig. Im Vergleich mit anderen Kommunen ist die Stellenauslastung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr gut.

Nach der Feinabstimmung mit dem Amt für Schule und Sport wurde ermittelt, dass seit 2005 im Amt für Schule und Sport insgesamt 62 Stellen eingespart wurden (Stellenbestand 2005: 313,10 Stellen, Stellenbestand 2008: 251,23 Stellen). Die Personalkosteneinsparung beträgt im Haushaltsplanentwurf 2009 im Vergleich zum Haushalt 2005 2.190,3 T€.

 

Bemessungsergebnis Stellen der technischen Dienste im Vergleich mit Stellenplan 2008:

Funktionen

Stellenplan 2008

Zielanzahl Stellen

noch verbleibende Differenz

Hausmeister

52,00

 

 

Hausarbeiter

14,00

 

 

ZDL/ABM

7,00

 

 

Hallenwarte, Sonstige

58,00

 

 

Gebäudeflächen

7,00

 

 





Außenflächen

 

60,97

 

Erhöhung wegen Mindestbedarf

 

55,22

 

Summe

 

6,38

 

 

138,00

122,57

-15,43

 

Das erzielte Bemessungsergebnis der Stellen der technischen Dienste dokumentiert, dass im Stellenplan 2008 138 Stellen für die technischen Dienste verzeichnet sind. Die Zielstellenzahl liegt bei 122,57 Stellen.

Für den Bereich der technischen Dienste verbleibt ein Reduzierungspotential von 15,43 Stellen, welches in den Folgejahren durch natürliche Fluktuation, Auslaufen von Altersteilzeitmodellen und durch das Ergebnis der Tarifverhandlungen zum bezirklichen Tarifvertrag realisiert wird.

Beachtet werden muss dabei aber, dass ein Großteil reduzierter bzw. zu reduzierender Stellen beispielsweise durch Altersteilzeitmodelle schon derzeitig nicht mehr besetzt ist. Der Mindeststandard der Ausstattung der Einrichtungen mit technischen Diensten muss jedoch aufrecht erhalten bleiben, daher wird geprüft, wie die notwendige Nachbesetzung der Stellen aus anderen Ämtern oder städtischen Unternehmen erfolgen kann.

 

Die entsprechende stellenplanmäßige Einordnung wird in Anwendung des erzielten Ergebnisses zeitnah erfolgen.

 

Im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009 sind folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:

 

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von           200 T€,

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von           400 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von           400 T€.

 

Diese Maßnahme ist nicht im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete Haushaltsverbesserung dar.

 

 

2.1.5   „Bezirklicher Tarifvertrag zur Konsolidierung und sozialen Absicherung“

 

Ziel der Verwaltung ist es, über einen bezirklichen Tarifvertrag für die Gesamtverwaltung, die Arbeitszeit der tariflichen Vollzeitbeschäftigten abzusenken. Dies soll der Beschäftigungssicherung in der Hansestadt Rostock dienen. Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Rostock wurden im November 2008 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion aufgenommen.

 

Die im Stellenplan 2008 zum Zwecke der Konsolidierung nach Aufgabenkritik ausgebrachten kw-Vermerke mit einer zeitlichen Bestimmung zum 31.12.2009 sind nicht zu vollziehen, sobald ein den Konsolidierungserfordernissen entsprechendes Ergebnis der Tarifverhandlungen in Aussicht steht.

 

Für den Fall, dass der angestrebte Tarifabschluss aber scheitert, sind betriebsbedingte Maßnahmen in der Größenordnung des festgestellten Stellenüberhanges erforderlich. Im Haushaltsplanentwurf 2009 wurde unter der Annahme der Arbeitszeitreduzierung von 10% bei den tariflich Vollbeschäftigten eine Personalkostenreduzierung in Höhe von 6.000 T€ berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.6   Ortsämter

 

Durch die Bürgerschaft wurde am 19.11.2008 der Beschluss Nr. 0437/08-BV zu den erforderlichen strukturellen Änderungen der Ortsämter gefasst. Die Anzahl der Ortsämter wird demnach von zurzeit 8 Ortsämtern auf zukünftig 5 Ortsämter reduziert.

 

Die Arbeit der Ortsämter wird auf der Grundlage des Konzeptes zum Ortsamt 2000 (Einwohneraufgaben, Service-Aufgaben, Geschäftsführung Ortsbeiräte, Konfliktmanagement) fortgeführt. Für die Ortsämter ist eine künftige Stellenausstattung von 43 Stellen vorgesehen, das bedeutet eine Reduzierung um 14 Stellen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2005. Die überzähligen 14 Stellen (Stellenbedarf: 43 Stellen, Ist-Ausstattung: 57 Stellen) sind dem Stellenpool zuzuführen. Von diesen 14 Stellen befinden sich drei Stelleninhaber/innen bereits in der Freiphase ihres Altersteilzeitmodells. Alle Stellen im Stellenpool werden zukünftig flexibel je nach Aufgabenpriorität, Arbeitsanfall und Mitarbeiterqualifikation eingesetzt, soweit ein Abbau kurzfristig nicht möglich ist.

 

Gemeinsam mit dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ und dem Stadtamt wird kurzfristig ein Standortkonzeptes für die 5 Ortsämter erarbeitet. Es wird die Unterbringung der Ortsämter in stadteigenen Immobilien präferiert.

 

Der dadurch entstehende Einspareffekt ist entsprechend dem Beschluss Nr. 0437/08-BV in Höhe von ca. 200 T€ zu erwirtschaften.

 

Zur Umsetzung der Grundsatzentscheidung zu den zukünftigen Standorten der 5 Ortsämter wird der Bürgerschaft zeitnah eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für die Anpassung der Hauptsatzung an die Änderung der Struktur der Ortsämter wird ebenfalls eine gesonderte Bürgerschaftsvorlage erarbeitet.

 

Im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009 sind folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:

 

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von           200 T€,

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von           200 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von           200 T€.

 

Diese Maßnahme ist bereits im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.7    Raumkosten

 

Auf Grund der personalwirtschaftlichen Situation und des damit verbundenen altersbedingten Ausscheidens von ca. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrachtungszeitraum 2005 bis Ende 2009 auf dem Wege der natürlichen Fluktuation ergibt sich eine arbeitsplatzbezogene Reduzierung der Sachausgaben. Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur räumlichen Verdichtung rechnet die Verwaltung mit Einsparungen in Höhe von rd. 4 T€ je freiwerdender Stelle.

 

Ein Bericht zum Raumkonzept liegt seit dem 15. September 2008 vor. Der Bericht zeigt auf Grundlage des Gesamtbelegungskonzeptes die Auslastung der Büroraumkapazitäten, die Übersichten zur Miete, Nutzungsentgelt und Betriebskostenabrechnungen und finanzielle Einsparmöglichkeiten auf.

 

Ziel ist es, die Kernverwaltung zukünftig in den städtischen Objekten unterzubringen. Dazu  werden fremd angemietete Verwaltungsstandorte aufgegeben. Dies betrifft unter anderem, folgende Verwaltungsstandorte:

 

Im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009 ist von folgenden Konsolidierungseffekten auszugehen:

 

Ø      für den Haushalt 2009 in Höhe von              400 T€,

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von           2.000 T€,

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von           2.300 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von           2.600 T€.

 

Diese Maßnahme ist nicht im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete Haushaltsverbesserung dar.

 

2.1.8    Reduzierung von Betriebskosten durch Klimaschutzleitstelle

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0981/07 –A vom 05.12.2007 wurde der Oberbürgermeister mit der Einrichtung einer Klimaschutzleitstelle im Amt für Umweltschutz zur Einsparung von Energie- und Heizkosten innerhalb Stadtverwaltung beauftragt.

 

Die Umsetzung erfolgte im November 2008 mit Organisationsverfügung 36/ 2008, wonach verwaltungsintern 2 Stellen ins Amt für Umweltschutz verlagert bzw. innerhalb des Amtes gewandelt wurden.

 

Durch Einflussnahme auf das Nutzerverhalten, durch Bündelung von Informationen, Konzeptentwicklung und beratende Funktion sollen nach einer Umstellungs- und Anlaufphase Betriebskosten innerhalb der Stadtverwaltung deutlich gesenkt werden. 

 

Im Vergleich zum Haushaltsplan 2009 sind nachfolgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:

 

Ø      für den Haushalt 2011 in Höhe von              500 T€,

Ø      für den Haushalt 2012 in Höhe von              800 T€.

 

Diese Maßnahme ist nicht im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete Haushaltsverbesserung dar.

 

 

 

2.1.9   Transferleistungen Soziale Sicherung

 

Der Netto-Aufwand für die Kosten der Unterkunft (Gruppierungs-Nr. 6910 – Leistungsbeteiligung der Kommune an Umsetzung Hartz IV minus Gruppierungs-Nr. 1910 – Leistungsbeteiligung des Landes an Umsetzung Hartz IV) sowie die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte des Einzelplanes 4 – Soziale Sicherung - (Gruppierungs-Nr. 7) belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2009 erheblich. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen liegen die einwohner- und/oder fallbezogenen Ausgaben in der Hansestadt Rostock deutlich und zum Teil ganz erheblich über dem Durchschnitt anderer kreisfreier Städte in M-V.

 

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, im Rahmen der Konsolidierung Einsparvorschläge zu unterbreiten, zunächst insbesondere für folgende Bereiche:

 

Ø      Kosten der Unterkunft nach SGB II,

Ø      Jugendhilfe nach dem SGB VIII, (ohne Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Zuschüsse an Vereine und Verbände)

Ø      Einrichtungen der Jugendhilfe (u. a. KiTa, Horte).

 

 

Seit Mai 2008 liegt ein Bericht zu den Kosten der Unterkunft aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, der gegenwärtig vom Amt für Jugend und Soziales ausgewertet wird. Auf dieser Basis wird dann ein Controllingkonzept vom Amt für Jugend und Soziales erarbeitet, um Höhe und Form der Leistungen besser auf konkrete Lebenssituationen abstimmen zu können und in der Folge Einsparungen realisieren zu können.

 

Seit August 2008 liegt ein Bericht zu den „Städtischen Leistungen an Freie Träger im Bereich von Kindertagestätten“ vor. Dieser Bericht und eine abgestimmte Verhandlungsstrategie bilden die Grundlagen für die Entwicklung eines neuen Vertragscontrollings. Zu diesem Zweck wurde eine Verhandlungsgruppe zur Neufestsetzung der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen gebildet, die im September 2008 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Ziel ist es, im Rahmen der Verhandlungen mit den freien Trägern die städtischen Leistungen auf das rechtlich erforderliche und wirtschaftlich vertretbare Maß zu begrenzen. Dazu wurde der rechtliche Rahmen untersucht und Konsolidierungsansätze dargelegt.

 

Das Amt für Jugend und Soziales stellte mit Schreiben vom Dezember 2008 den Antrag auf kurzfristige Personalbereitstellung zur Aufgabenwahrnehmung der Innenrevision „Prüfung der an das Hanse-Jobcenter (HJC) übertragenen kommunalen Leistungen der Kosten der Unterkunft und Heizung“.

Monatlich stellt das HJC der Hansestadt Rostock die ausgereichten kommunalen Leistungen in Rechnung. Diese Rechnungen sind die Grundlage für die Zahlung an das HJC.

Ebenso werden die Leistungen für ca. 1.600 jüdische Emigranten, die Klienten des HJC sind, in Rechnung gestellt. Die Hansestadt Rostock erhält diese Rechnung für jüdische Emigranten, solange diese noch nicht eingebürgert sind, vom Land erstattet.

In Vorbereitung einer Prüfung des Jahres 2005 durch das Land hat sich gezeigt, dass das HJC keine prüffähigen Unterlagen vorweisen kann, die belegen können, auf welcher Grundlage die jeweiligen Rechnungslegungen an die Hansestadt Rostock erfolgt sind. Dieses wurde durch die für die Abrechnung der Leistungen für jüdische Emigranten zuständige Mitarbeiterin des HJC bestätigt. Allein im Jahr 2005 wurden vom HJC Kosten für jüdische Emigranten in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro in Rechnung gestellt. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden diese Ausgaben in voller Höhe erstattet.

Somit müssen, um Rückzahlungsforderungen des Landes von der Hansestadt Rostock abzuwenden, ca. 1.600 Akten zunächst für 2005 und die Folgejahre aufbereitet werden.

 

Im Vergleich zum Haushaltsplanentwurfes 2009 werden bei den Ausgaben für Jugend und Soziales (Einzelplan 4) folgende Konsolidierungseffekte erwartet:

 

Ø      für den Haushalt 2009 in Höhe von           3.500 T€,

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von           3.500 T€,

Ø       für den Haushalt 2011 in Höhe von           3.500 T€,

Ø       für den Haushalt 2012 in Höhe von           3.500 T€.

 

Diese Maßnahme ist nicht im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet und stellt eine zusätzlich erwartete Haushaltsverbesserung dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.10   Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

 

Das Amt für Jugend und Soziales teilte mit Schreiben von August 2008 mit, dass ein Kasseneinnahmerest (KER) in Höhe von 6,8 Mio. € aus rückständigen Unterhaltsvorauszahlungen besteht, so dass eine Ursachenanalyse notwendig wird.

 

Ziel ist es, durch ein befristet angelegtes Projekt im Regionalbüro Nordwest, den Kasseneinnahmerest zu minimieren.

 

Mit der Zuführung von Stellen durch Verlagerung innerhalb des Amtes konnte im Regionalbüro Nordwest die zu bearbeitende Fallzahl reduziert werden.                                                                                  

 

Die Umsetzung dieses Projektes erfolgt in fachkundiger Begleitung. Teilergebnisse werden in regelmäßigen Beratungen ausgewertet.

 

Der Projektverlauf beträgt mindestens 1 Jahr, beginnend ab 1. Januar 2009. Die voraussichtliche Rückholquote von ca. 20 Prozent des Kasseneinnahmerestes von 6,8 Mio. € wird ab 2010 erwartet. Davon verbleibt 1/12 im städtischen Haushalt, 11/12 fließen dem Land zu. Die Erstattung stellt eine einmalige Haushaltsverbesserung  dar.

 

Im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2009 ist von folgende einmaliger Haushaltsverbesserung auszugehen:

 

Ø      für den Haushalt 2010 in Höhe von       100 T€,

 

Diese Maßnahme ist bereits im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.11   Ergebnisverbesserungen wirtschaftlicher Unternehmen 

Folgende Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft der Unternehmen sind zur Erreichung des Ziels des ausgeglichenen Haushalts ab dem Haushaltsjahr 2009  einsetzbar:

 

WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH

 

Die WIRO GmbH geht davon aus, dass die Steigerung der Liquiditätszuführung an den Gesellschafter Hansestadt Rostock um ca. 10 Mio. € auf einen maximalen Betrag in Höhe von ca. 16 Mio. € ab dem Jahr 2013 möglich sein könnte. Die WIRO GmbH sieht Rationalisierungspotentiale, vor allem im Personalbestand der WIRO GmbH sowie in der Optimierung des Finanzmanagements. Grundsätzlich ist diese Zielstellung in einer Zielvereinbarung mit dem Unternehmen bereits vereinbart worden. Im Laufe des Jahres 2009 wird die Zielvereinbarung zu untersetzen und mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat des Unternehmens abzustimmen sein. Die WIRO GmbH erarbeitet derzeit ein langfristiges Unternehmenskonzept. 

 

Möglicher Gesamtbeitrag WIRO GmbH: max. 16 Mio. € ab 2013

 

Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock

 

Der Eigenbetrieb Klinikum Südstadt geht in Folge der Rechtsformänderung davon aus, dass die Ausschüttungen an den Gesellschafter um ca. 1,5 Mio. € jährlich auf dann 2,0 Mio. € ab dem Jahr 2011 sukzessive gesteigert werden können. Unter der Prämisse, dass die Rechtsformänderung des Eigenbetriebes im Jahr 2009 umgesetzt werden kann, wurde mit der Klinikleitung diese Zielstellung in einer Zielvereinbarung fixiert. Die Klinikleitung plant nach der Rechtsformänderung erhebliche Maßnahmen zur Steigerung des Ertrages. Aus den erheblichen Änderungen im Gesundheitssystem und der Krankenhausfinanzierung kann aus Sicht der Verwaltung allerdings auch ein erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt entstehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Risiken die vom Betrieb des Klinikums Südstadt Rostock ausgehen im Jahr 2009 eingehend untersuchen zu lassen.

 

Möglicher Gesamtbeitrag der Klinikum Südstadt Rostock GmbH: max. 2,0 Mio. € ab 2011

 

Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV)

 

Der gescheiterte Fusionsprozess der Stadtwerke Rostock AG mit der WEMAG AG hat deutlich gemacht, dass im Unternehmen Stadtwerke AG erhebliche Rationalisierungspotentiale vorhanden sein könnten. Die Hebung dieser Potentiale würde auch unter Zugrundelegung von sich verschlechternden Marktbedingungen dazu führen, dass die Ausschüttungsfähigkeit der SWR AG an den Gesellschafter RVV mittelfristig ansteigt.

 

Vor diesem Hintergrund kann realistisch betrachtet davon ausgegangen werden, dass die SWR AG sukzessive dazu in der Lage sein könnte, im Mittel ca. 16 -17 Mio. € jährlich an die RVV GmbH auszuschütten. Ca. 12 Mio. € davon sind zum Ausgleich der Verluste der RSAG und der übrigen Beteiligungen der RVV aufzuwenden, so dass unter Berücksichtigung der übrigen Beteiligungserträge der RVV ein Liquiditätszufluss in Höhe von bis zu 5,0 Mio. € an den Gesellschafter Hansestadt Rostock aus der Rationalisierung der SWR AG verbliebe. Diese Zielstellung wurde ebenfalls mit der Geschäftsführung der RVV GmbH in einer Zielvereinbarung fixiert. Zur Untersetzung der Zielstellung wurde die Umwandlung der RVV GmbH von einer reinen Steuerholding in eine Steuerungsholding durch die Einstellung von Personal eingeleitet (vgl. Bericht des Landesrechungshofes aus dem Jahre 2006). Seit dem 01.01.2009 beschäftigt die RVV GmbH drei Mitarbeiter zur Begleitung des Konsolidierungsprozesses in enger Abstimmung mit der Hansestadt Rostock. Im Jahr 2009 soll die Zielstellung durch Detailuntersuchungen untersetzt werden. 

 

 

Die übrigen Gesellschaften der RVV Holding GmbH:

 

Die Rostocker Straßenbahn AG hat ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung / Vermögensaktivierung durch die Absenkung des dauernden Verlustausgleiches von 16 Mio. € im Jahr 2007 auf 10 Mio. € im Jahr 2009. erbracht. Eine weitere Reduzierung des Verlustausgleiches unter Beibehaltung der derzeitigen Qualität und des Leistungsumfangs erscheint vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen derzeit nicht realistisch.

 

Bereits jetzt kann abgesehen werden, dass die Erhöhung der Kraftstoff- und Energiekosten mittelfristig dazu führen wird, dass der zugesagte Verlustausgleich in Höhe von 10 Mio. € jährlich nicht einhaltbar ist und um ca. 1 Mio. € jährlich steigen könnte. Die RSAG bemüht sich in Zusammenarbeit mit allen übrigen Verkehrsunternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern darum, dass ein Teil der Kosten vom Land über erhöhte Vorwegabzüge im Finanzausgleichsgesetz vom 13.01.2006 (FAG) ausgeglichen wird.

 

Die Stadtentsorgung Rostock GmbH befindet sich derzeit in einer schwierigen Phase. Das Unternehmen ist nur durch eine stringente Rationalisierung wettbewerbsfähig zu gestalten. Ein Rationalisierungskonzept wird demnächst vorliegen. Bis dahin ist davon auszugehen, dass die Erträge der RVV aus der Stadtentsorgung Rostock GmbH rapide sinken werden, so dass sich kein Effekt erzielen lassen wird bzw. die bisherige Ergebnisplanung fortbesteht.

 

Die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wird auch in Zukunft Verluste erwirtschaften, die von der RVV GmbH auszugleichen sind. Lediglich die Unterstüt­zung des Landes könnte sich positiv auswirken. Ein alleiniger Verlustausgleich durch die bisherigen Gesellschafter RVV GmbH, Landkreis Güstrow und Stadt Laage ist nicht zu leisten.

 

Der bisherige Verlustausgleich über die RVV beträgt zurzeit ca. 0,945 Mio. € jährlich Durch den Ausstieg von Air Berlin und die Problematik zur Absicherung des Brandschutzes geht die RVV GmbH ebenso wie die Verwaltung davon aus, dass ein Beitrag zum vollständigen Haushaltsausgleich im Wege der Reduzierung des Verlustausgleiches nicht zu erwarten ist.

 

Positiv könnte sich eine Privatisierung des Flughafens Rostock Laage GmbH auswirken, die seitens der Gesellschafter grundsätzlich gewollt ist. Sollte die Privatisierung der Gesellschaft Erfolg haben, kann der zum Verlustausgleich notwendige Betrag durch die RVV GmbH eingespart werden.

 

Die Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH entwickelt sich aus Sicht der RVV GmbH äußerst positiv. Allerdings wird die Gesellschaft nach wie vor von hohen Altverbindlichkeiten belastet, die vorrangig abzubauen sind. Auch aus dem Betrieb des Fischereihafens sind also kurz- bzw. mittelfristig keine positiven Effekte für den vollständigen Haushaltsausgleich zu erwarten.

 

Die Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung mbH ist ein nach wie vor eher wirtschaftspolitisches Instrument der Hansestadt Rostock. Die generierten, betragsmäßig eher niedrigen Erträge sollten auch weiterhin zur stetigen Erfüllung und Verbesserung der Wirtschaftsförderung genutzt werden.

 

Möglicher Gesamtbeitrag der RVV GmbH: max. 5,0 Mio. €

 

Sonstige Beteiligungsgesellschaften

 

Die übrigen Beteiligungsgesellschaften erbringen zum vollständigen Haushaltsausgleich auch einen jährlichen Beitrag. Dieser wird ab dem Jahr 2013 ca. 350 T€ betragen. Die genaue Zusammensetzung des Betrages kann z. Z. noch nicht detailliert aufgeschlüsselt werden.

 

Möglicher Gesamtbeitrag der kommunalen Unternehmen:

23,35 Mio. € jährlich von  2013 an.

 

 

 

Übersicht Ergebnisverbesserungen der kommunalen Unternehmen im Finanzplanzeitraum

Die bisherigen Ergebnisverbesserungen der wirtschaftlichen Unternehmen sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2009 und im Finanzplan 2009 bis 2012 eingearbeitet. Im Jahr 2009 wird insbesondere daran zu arbeiten sein, die mit den Unternehmen vereinbarten Zielstellungen zu realisieren und zu konkretisieren, um spätestens ab dem Jahr 2013 einen angemessenen Beitrag zum vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.12   Zusammenfassung Haushaltsverbesserungen im
             Verwaltungshaushalt

 

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht in der Übersicht die Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltsicherungskonzeptes, von denen die Maßnahmen der Gliederungspunkte 2.1.1, 2.1.6, 2.1.10 und 2.1.11 schon in den Finanzplan 2009 – 2012 eingearbeitet wurden. Hier handelt es sich um  haushaltssichernde Maßnahmen, für die bereits umzusetzende Bürgerschaftsbeschlüsse vorliegen bzw. die aus gesetzlichen Ansprüchen oder Zielvereinbarungen abgeleitet werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2         Abbau Altfehlbeträge durch Vermögensaktivierung

 

Die Definition des Fehlbetrages aus der Gemeindehaushaltsverordnung, § 22 - Deckung von Sollfehlbeträgen lautet wie folgt:

 

Der Fehlbetrag ist der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Sollausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Solleinnahmen.

„ Ein Fehlbetrag soll unverzüglich gedeckt werden; er ist spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen.“

 

Für die Bestimmung des Zeitrahmens, innerhalb derer der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wiedererlangt werden soll, ist gemäß Runderlass zum Haushaltssicherungskonzept gemäß § 43 Abs. 3 KV MV von zwei Grundsätzen auszugehen. Zum einen ist der gesetzlich vorgegebene Haushaltsausgleich so schnell als möglich wiederzuerlangen. Zum anderen sollte sich das Zieljahr schon aus Gründen ausreichender Planungsstabilität möglichst nah am letzten Jahr der Finanzplanungsperiode anlehnen.

 

Die positive Entwicklung im Haushaltsjahr 2008 hat ermöglicht, dass schon im Jahr 2008 mit dem Abbau der Altdefizite begonnen werden konnte. Das vorläufige Jahresergebnis 2008 geht von einer Reduzierung des Altfehlbetrages in Höhe von          9,4 Mio. € aus.

Der aufgelaufene Altfehlbetrag, der durch die strukturellen Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2001 bis 2007 entstanden ist, beläuft sich zum Ende des Haushaltsjahres 2008 (vorläufiges Jahresergebnis) somit auf 210,8 Mio. €.

 

Bis zur Wiedererlangung des vollständigen Ausgleichs des Verwaltungshaushaltes ist  lt. Mitteilung des Innenministeriums von einer weggefallenen bzw. zumindest gefährdeten dauernden Leistungsfähigkeit auszugehen. Die Handlungsnotwendigkeiten der Rechtsaufsichtsbehörde bei einer solchen Beurteilung der dauenden Leistungsfähigkeit sind im Runderlass von 10. Januar 2007 aufgezeigt. Genehmigungen des Haushaltes der Kommunen kommen demnach allenfalls unter Bedingungen und Auflagen in Betracht.

 

Die Entscheidungen des Innenministeriums zum Verfahren der Haushaltsaufstellung 2009 vom 19. Januar 2009 beinhalten folgende Anordnungen:

 

Es wird gemäß § 82 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern angeordnet, dass die Hansestadt Rostock bis zum 31. März 2009 einen Beschluss zu einer Haushaltssatzung 2009 fasst, welcher keinen neuen jahresbezogenen strukturellen Fehlbedarf enthält und einen Abbau des Altfehlbetrages in Höhe von mindestens 22 Mio. € ausweist.

 

Vermögensaktivierungen können zum einen aus Veräußerungen von Vermögen und zum anderen aus der Vorabverwendung der deutlich zu steigernden Ausschüttungen der städtischen Gesellschaften bzw. die Reduzierung des Verlustausgleiches an die Gesellschaften aus dem städtischen Haushalt bestehen.

 

Damit der rechtaufsichtlichen Anordnung Folge geleistet werden kann, wurde im Haushaltsplanentwurf 2009 eine Einnahme aus Vermögensveräußerung in Höhe von 22 Mio. €  veranschlagt. In der Haushaltsstelle 02.8770.33100001- Sonstige wirtschaftliche Beteiligungen- wurde eine pauschale Veranschlagung von Einnahmen aus Veräußerung vorgenommen.

 

Zur Umsetzung der haushaltssichernden Maßnahme wird der Bürgerschaft für die Bürgerschaftssitzung im März 2009 eine gesonderte Beschlussvorlage zur Erreichung der erforderlichen Einnahme, angepasst an die aktuelle wirtschaftliche Situation, vorgelegt.

 

Bei konsequenter Umsetzung der Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde werden die Altfehlbeträge spätestens bis zum Jahr 2018 vollständig beseitigt.

 

Übersicht Abbau Altfehlbeträge durch Vermögensaktivierung 2009-2012 – vereinfachte Darstellung

- Finanzplangenaue Darstellung siehe Anlage  -

 

Die Einnahmen aus Vermögensaktivierung in Höhe von 22 Mio. € sind bereits im Haushaltsplan 2009 eingearbeitet, nicht eingearbeitet sind sie im Finanzplan 2009-2012 für die Jahre 2010, 2011 und 2012. Sie werden in der konsolidierten Finanzplanung als Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept dargestellt.

 

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bildet gemäß Aussage der Kommunalabteilung des Innenministeriums die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe zum Haushaltsplan 2009 und den Finanzplanzeitraum 2009 - 2012.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.02.2009 - Finanzausschuss

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17.02.2009 - Hauptausschuss

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18.02.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

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24.02.2009 - Jugendhilfeausschuss

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26.02.2009 - Finanzausschuss

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04.03.2009 - Bürgerschaft