Antrag - 0017/09-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Die Bürgerschaft lehnt die
vom Oberbürgermeister geplanten Vermögensveräußerungen in Höhe von 220 Mio. EUR
allein im Haushaltsjahr 2009 ab.
Sie präferiert die in der
Beschlussvorlage 0715/08 des Oberbürgermeisters angeführte Variante 2, eine der
Varianten, „die von der Bürgerschaft grundsätzlich ausgewählt und
beschlossen werden können“.
Die Bürgerschaft hat sich zur
Frage der Tilgung der Altfehlbeträge bereits durch mehrfache Beschlussfassungen
positioniert und entsprechende Anträge an den Oberbürgermeister erteilt.
So hat die Bürgerschaft zum
Thema Abbau der Altfehlbeträge folgende Beschlüsse zur Vermögensaktivierung
gefasst:
1. Beschluss vom 19.12.2007 (Nr.
0817/07):
2.4. Die Vermögensaktivierung (Seite 20)
„Es erfolgen keine Verkäufe städtischer Unternehmen
bzw. Unternehmensanteile ausschließlich
zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. mit dem Ziel einer
dauerhaften finanziellen Verbesserung im Ergebnis einer Prüfung die Vor- und
Nachteile von möglichen Veräußerungen darzustellen,
2. zusätzliche Aktivitäten zur Vermarktung von städtischen
Grundstücken und/oder Immobilien
einzuleiten, die von der Hansestadt Rostock für die eigene Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Grundlage für die
Vermarktung und den Verkauf
ist der Beschluss Nr. 0645/06
BV-N vom 06.12.2006,
3. der Bürgerschaft bis Januar 2008 ein Konzept zur
Vermögensaktivierung vorzulegen, dabei
sollen jährliche Gewinnausschüttungen möglichst erhalten bleiben. Jede Einzelmaßnahme des bestätigten
Konzeptes ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.“
2. Beschluss des
Hauptausschusses vom 15.07.2008 sowie entsprechender Beschluss der Bürgerschaft vom 10.09.2008 (Nr. 0506/08):
„Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Haushaltsaufstellung 2009
keine
Erlöse aus Verkäufen von Anteilen an kommunalen Unternehmen, die
eine
Daseinsvorsorge haben, einzuplanen. Gleiches gilt für den Verkauf von
Wohnungen
der WIRO über eine Anzahl von 250.“
3. Beschluss der Bürgerschaft
vom 15.10.2008 mit erneuter Beschlussfassung der Nr. 0506/08 nach Widerspruch des Oberbürgermeisters
4. Beschluss der Bürgerschaft
vom 19.11.2008 mit den Beschlüssen 0912/08 und 0913/08
Beschluss
Nr. 0912/08:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum
30. November 2008 einen überarbeiteten Haushaltsplanentwurf
für das Jahr 2009 ohne Vermögensveräußerungen in Form des Verkaufes von Gesellschaftsanteilen
städtischer Unternehmen, des Südstadt-Klinikums oder Wohnungspaketen der Wiro von mehr als 250 Wohnungen
vorzulegen.“
Beschluss
Nr. 0913/08:
„Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, bis zum 30. November 2008 ein überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept
vorzulegen, welches den Abbau der Altfehlbeträge bis 2018 vorsieht. Die Bürgerschaft präferiert
die Umsetzung der in der Beschlussvorlage 0715/08-BV vorgeschlagenen Entschuldungsvariante 2. Diese ist einer
jährlichen Wirtschaftlichkeits- betrachtung,
die einer Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Vermögens- aktivierung beinhaltet, zu unterziehen und
gegebenenfalls anzupassen.
In
das Haushaltssicherungskonzept sind alle sich in der Prüfung befindlichen, alle
zeitlich ausgesetzten und alle Maßnahmen, für die ein Prüfungsergebnis
vorliegt, aufzunehmen.“
5. Beschluss der Bürgerschaft
vom 10.10.2008 mit erneuter Beschlussfassung von 0912/08 und 0913/08 nach Widerspruch des
Oberbürgermeisters.
Die Bürgerschaft hält es
aufgrund des bereits begonnenen Haushaltsjahres zur Schaffung von
Haushaltsrecht für notwendig, einen ausgeglichenen Haushalt zu beschließen.
Deshalb beauftragt die Bürgerschaft die Verwaltung zur Tilgung der
Altfehlbeträge in Konsequenz der dargestellten Beschlusslagen mit dem Haushalt
2009 und in der folgenden Finanzplanung insgesamt jährlich ca. 10% der
Altfehlbeträge bezogen auf den voraussichtlichen summierten Fehlbedarf des Jahres 2008 in Höhe von 22 Mio. EUR als Tilgung zu
veranschlagen. Dabei ist es für die haushalterische Darstellung unerheblich, ob
sich die Tilgung des entsprechenden Anteils des Altfehlbetrages durch
Vermögensaktivierung in Form von Veräußerungen oder Erhöhungen der
Ausschüttungen erreichen lässt; dabei ist in jedem Fall letzterer Möglichkeit
der Vorzug einzuräumen.
Eine Abbildung dieser
Maßnahmen im Verwaltungshaushalt dürfte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
jedoch ausscheiden, weil derzeit weder mit höheren Einnahmen noch mit
entsprechenden Ausgabenreduzierungen zu rechnen ist.
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gez. Franz Laube gez. Rainer
Albrecht gez. Johann-Georg
Jaeger
CDU-Fraktion Fraktion
der SPD Fraktion Bündnis
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