Antrag - 0017/09-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0017/09-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Vorsitzende der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90

Neuer Markt  1

 18055 Rostock

19.1.2009

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2013

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 4. März 2009 ein Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2013 nach dem Modell 2 - Langfristentschuldung durch Ökonomisierung - vorzulegen. Bei den Vermögensaktivierungen sind die Beschlüsse der Bürgerschaft vom 19. Dezember 2007 (Nr. 0817/07-BV) und der Beschluss der Bürgerschaft vom 10. Dezember 2008 (Nr. 0913/08-A) zu berücksichtigen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Die Bürgerschaft lehnt die vom Oberbürgermeister geplanten Vermögensveräußerungen in Höhe von 220 Mio. EUR allein im Haushaltsjahr 2009 ab.

Sie präferiert die in der Beschlussvorlage 0715/08 des Oberbürgermeisters angeführte Variante 2, eine der Varianten, „die von der Bürgerschaft grundsätzlich ausgewählt und beschlossen werden können“.

Die Bürgerschaft hat sich zur Frage der Tilgung der Altfehlbeträge bereits durch mehrfache Beschlussfassungen positioniert und entsprechende Anträge an den Oberbürgermeister erteilt.

So hat die Bürgerschaft zum Thema Abbau der Altfehlbeträge folgende Beschlüsse zur Vermögensaktivierung gefasst:

1. Beschluss vom 19.12.2007 (Nr. 0817/07): 

            2.4. Die Vermögensaktivierung (Seite 20)

            „Es erfolgen keine Verkäufe städtischer Unternehmen bzw. Unternehmensanteile          ausschließlich zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

    1. mit dem Ziel einer dauerhaften finanziellen Verbesserung im Ergebnis einer Prüfung die Vor- und Nachteile von möglichen Veräußerungen darzustellen,

            2. zusätzliche Aktivitäten zur Vermarktung von städtischen Grundstücken und/oder       Immobilien einzuleiten, die von der Hansestadt Rostock für die eigene Aufgaben­erfüllung     nicht benötigt werden. Grundlage für die Vermarktung und den Verkauf
            ist der Beschluss Nr. 0645/06 BV-N vom 06.12.2006,

            3. der Bürgerschaft bis Januar 2008 ein Konzept zur Vermögensaktivierung vorzu­legen,           dabei sollen jährliche Gewinnausschüttungen möglichst erhalten bleiben. Jede            Einzelmaßnahme des bestätigten Konzeptes ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung       vorzulegen.“

 

 

 

2. Beschluss des Hauptausschusses vom 15.07.2008 sowie entsprechender Beschluss der    Bürgerschaft vom 10.09.2008 (Nr. 0506/08):

            „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Haushaltsaufstellung 2009
            keine Erlöse aus Verkäufen von Anteilen an kommunalen Unternehmen, die
            eine Daseinsvorsorge haben, einzuplanen. Gleiches gilt für den Verkauf von
            Wohnungen der WIRO über eine Anzahl von 250.“

 

3. Beschluss der Bürgerschaft vom 15.10.2008 mit erneuter Beschlussfassung der Nr. 0506/08          nach Widerspruch des Oberbürgermeisters

 

4. Beschluss der Bürgerschaft vom 19.11.2008 mit den Beschlüssen 0912/08 und 0913/08

 

Beschluss Nr. 0912/08:

            Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30. November 2008 einen überarbeiteten             Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 ohne Vermögens­veräußerungen in Form des   Verkaufes von Gesellschaftsanteilen städtischer Unternehmen, des Südstadt-Klinikums           oder Wohnungspaketen der Wiro von mehr als 250 Wohnungen vorzulegen.“

 

Beschluss Nr. 0913/08:

            „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30. November 2008 ein über­arbeitetes             Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, welches den Abbau der Altfehlbeträge bis 2018         vorsieht. Die Bürgerschaft präferiert die Umsetzung der in der Beschlussvorlage 0715/08-BV            vorgeschlagenen Entschuldungsvariante 2. Diese ist einer jährlichen Wirtschaftlichkeits-   betrachtung, die einer Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Vermögens-     aktivierung beinhaltet, zu unterziehen und gegebenenfalls anzupassen.

 

In das Haushaltssicherungskonzept sind alle sich in der Prüfung befindlichen, alle zeitlich ausgesetzten und alle Maßnahmen, für die ein Prüfungsergebnis vorliegt, aufzunehmen.“

 

5. Beschluss der Bürgerschaft vom 10.10.2008 mit erneuter Beschlussfassung von 0912/08 und         0913/08 nach Widerspruch des Oberbürgermeisters.

 

Die Bürgerschaft hält es aufgrund des bereits begonnenen Haushaltsjahres zur Schaffung von Haushaltsrecht für notwendig, einen ausgeglichenen Haushalt zu beschließen. Deshalb beauftragt die Bürgerschaft die Verwaltung zur Tilgung der Altfehlbeträge in Konsequenz der dargestellten Beschlusslagen mit dem Haushalt 2009 und in der folgenden Finanzplanung insgesamt jährlich ca. 10% der Altfehlbeträge bezogen auf den voraussichtlichen summierten Fehlbedarf des Jahres  2008 in Höhe von 22 Mio. EUR als Tilgung zu veranschlagen. Dabei ist es für die haushalterische Darstellung unerheblich, ob sich die Tilgung des entsprechenden Anteils des Altfehlbetrages durch Vermögensaktivierung in Form von Veräußerungen oder Erhöhungen der Ausschüttungen erreichen lässt; dabei ist in jedem Fall letzterer Möglichkeit der Vorzug einzuräumen.

Eine Abbildung dieser Maßnahmen im Verwaltungshaushalt dürfte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jedoch ausscheiden, weil derzeit weder mit höheren Einnahmen noch mit entsprechenden Ausgabenreduzierungen zu rechnen ist.

 

 

 

…………………….                            …………………………          ……………………………

gez. Franz Laube                              gez. Rainer Albrecht              gez. Johann-Georg Jaeger   

CDU-Fraktion                                     Fraktion der SPD                   Fraktion Bündnis 90

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