Beschlussvorlage - 0957/08-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0957/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2301,40,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2  KV M-V

§ 2 Abs. 1  BauGB

 

 

05.12.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Bau- und Planungsausschuss

06.01.2009 19:00

13.01.2009 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet „Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde"

Aufstellungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.   Für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes am Technologiezentrum Warnemünde (TZW) an der B 103 sowie den unmittelbar nördlich angrenzenden Freiflächen soll der Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 „Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:                               durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2

im Osten:                                 durch die Friedrich-Barnewitz-Straße

im Südosten:                durch die B 103 „An der Stadtautobahn"

im Südwesten:                          durch die Kleingartenanlagen „Schleusenberg"

                                               und „An der Laak"

            im Westen:                   durch die Kleingartenanlage „Fischerinsel".

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

 

·     Errichtung von Einrichtungen und Anlagen für Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung

·     Erweiterung des vorhandenen Technologiezentrums in Warnemünde bis an die Kleingartenanlagen heran zur Abdeckung des vorhandenen Ansiedlungsbedarfs auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes

·     effektive Ausnutzung, Erhaltung und damit Förderung der hohen Standortattraktivität des Technologiestandortes bezüglich Synergiewirkung, innovativer Atmosphäre und Repräsentation

·     städtebauliche Gestaltung des Ortseinganges von Warnemünde

·     Sicherung des überflutungsgefährdeten Bereiches durch Sturmflutschutzmaßnahmen

·     Sicherung des schutzwürdigen Naturraumes nördlich des Sportplatzes (Niedermoor, Biotop- und Artenschutz, Klimaschutz, Grundwasserschutz)

 

3.Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

Planungskosten sowie Kosten für Gutachten zur Sicherung der Umweltbelange

ggf. Ausbaukosten zur Sicherung einer ausreichenden Erschließung

Unterhaltungskosten für hergestellte Grün- und Verkehrsflächen

 

 

 

 

Begründung

 

Der Bereich des ehemaligen Sportplatzes am Technologiezentrum Warnemünde nördlich der B 103 zwischen Friedrich-Barnewitz-Straße und den Kleingärten wurde bislang als Grünfläche und Sportplatz genutzt. Es handelt sich somit um Außenbereichsflächen in Randlage Warnemündes sowie in direkter Nähe zum attraktiven Technologiezentrum Warnemünde mit Flächenerweiterungsbedarf.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bereich des Sportplatzes  das wissenschaftliche Sondergebiet „Technologiezentrum“ entsprechend Flächennutzungsplan funktionell ergänzen, um diesen Wissenschaftsstandort sowohl erhaltend zu fördern als auch entsprechend nachgefragte Flächen für weitere Ansiedlungen anbieten zu können.

Gleichzeitig soll der Bereich nördlich des Sportplatzes als Grünfläche gesichert werden, da hier besonders schutzwürdige Naturgüter dauerhaft zu erhalten sind.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser stellt das Plangebiet als Teil des Sondergebietes Wissenschaft „Technologiezentrum Warnemünde“ dar.

 

Die Fläche umfasst ca. 4 ha.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.01.2009 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)

Erweitern

13.01.2009 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

28.01.2009 - Bürgerschaft