Ergänzung Antrag - 0948/08-EA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 1.

Ergänzung zum Antrag

0730/08-A

Nummer

 

 

 

0948/08-EA

 

Absender

Datum

Prof. Dr. Norbert Ulfig (für die FDP-Fraktion)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

19.11.2008

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Erbbaupacht für Kindertagesstättengebäude

 

i.V. Dr. I. Bacher

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt den Antrag „Erbbaupacht für Kindertagesstättengebäude" mit folgender Änderung:

 

1. Der erste Satz wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit allen Trägern von Kindertagesstätten, die eine Übertragung des Gebäudes in Form von Erbbaupacht beantragt haben, Verhandlungen zur Vergabe des Erbbaurechtes aufzunehmen. Bis zum 31.03.2009 sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden.

 

2. Im Anschluss des bisherigen Beschlussvorschlags wir folgender Satz angefügt:

 

Bei der Verhandlung des Erbbauzinses soll der gemeinnützige Zweck des Betriebes einer Kindertagesstätte sowohl im Bereich der möglichen Gebäudenutzung als auch in der Höhe des Erbbauzinses Berücksichtigung finden. Im Erbbaupachtvertrag sind auch Regelungen zum Zeitraum der Gebäudesanierung und der Sanierungskosten zu treffen. Dabei sind die Vorschriften des SGB VIII entsprechend zu beachten.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Der Beschlussvorschlag lautet dann:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit allen Trägern von Kindertagesstätten, die eine Übertragung des Gebäudes in Form von Erbbaupacht beantragt haben, Verhandlungen zur Vergabe des Erbbaurechtes aufzunehmen. Bis zum 31.03.2009 sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden.

 

Die Vergabe soll nur dann nicht erfolgen, wenn ein Bedarf für das unmittelbare Einzugsgebiet der Einrichtung laut Wilmes-Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020 nicht mehr ausreichend gegeben ist. Als unmittelbares Einzugsgebiet ist der Umkreis anzusetzen, in dem per 01.09.2008 75 % der in der Einrichtung aufgenommen Kinder ihren Erstwohnsitz haben.

 

Bei der Verhandlung des Erbbauzinses soll der gemeinnützige Zweck des Betriebes einer Kindertagesstätte sowohl im Bereich der möglichen Gebäudenutzung als auch in der Höhe des Erbbauzinses Berücksichtigung finden. Im Erbbaupachtvertrag sind auch Regelungen zum Zeitraum der Gebäudesanierung und der Sanierungskosten zu treffen. Dabei sind die Vorschriften des SGB VIII entsprechend zu beachten.

 

 

 

Mit der Änderung des ersten Satzes reagiert der Antragsteller auf die Diskussion des Finanzausschusses. Somit ist klar gestellt, dass es zeitnah zu einem Angebot kommen soll. Dabei ist davon auszugehen, dass nicht alle Träger dieses annehmen werden.

 

Der zweite Teil des Ergänzungstextes soll deutlich machen, dass bei entsprechender Vertragsgestaltung die Hansestadt Rostock ausreichend Möglichkeiten behält, die durch die Sanierung entstehenden Kosten im Vorfeld zu beeinflussen, da hierfür eine Anzeige- und Verhandlungspflicht gemäß SGB VIII besteht. Somit ergeben sich keine Steuerungsnachteile.

 

Da derzeit für ca. 12 Einrichtungen Erbbauanträge gestellt worden sind, geht der Antragsteller davon aus, des letztlich 5 bis 7 Einrichtungen in Erbbau vergeben werden können. Für diese könnte dann bereits 2009 eine Sanierung beginnen, während die Hansestadt Rostock weiter das Sanierungskonzept für die in ihrer Hand verbleibenden Gebäude abstimmt.

 

 

 

gez. Prof. Dr. Norbert Ulfig

Fraktionsvorsitzender

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28.01.2009 - Bürgerschaft