Ergänzung Antrag - 0948/08-EA
Grunddaten
- Betreff:
-
Erbbaupacht für Kindertagesstättengebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Ergänzung Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Prof. Dr.
Norbert Ulfig (für die FDP-Fraktion) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Erbbaupacht für
Kindertagesstättengebäude |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock beschließt den Antrag „Erbbaupacht für
Kindertagesstättengebäude" mit folgender Änderung: 1. Der erste Satz wird
gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt: Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, unverzüglich mit allen Trägern von Kindertagesstätten, die
eine Übertragung des Gebäudes in Form von Erbbaupacht beantragt haben,
Verhandlungen zur Vergabe des Erbbaurechtes aufzunehmen. Bis zum 31.03.2009
sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden. 2. Im Anschluss des
bisherigen Beschlussvorschlags wir folgender Satz angefügt: Bei der Verhandlung des
Erbbauzinses soll der gemeinnützige Zweck des Betriebes einer
Kindertagesstätte sowohl im Bereich der möglichen Gebäudenutzung als auch in
der Höhe des Erbbauzinses Berücksichtigung finden. Im Erbbaupachtvertrag sind
auch Regelungen zum Zeitraum der Gebäudesanierung und der Sanierungskosten zu
treffen. Dabei sind die Vorschriften des SGB VIII entsprechend zu beachten. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Der Beschlussvorschlag lautet
dann:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, unverzüglich mit allen Trägern von Kindertagesstätten, die eine
Übertragung des Gebäudes in Form von Erbbaupacht beantragt haben, Verhandlungen
zur Vergabe des Erbbaurechtes aufzunehmen. Bis zum 31.03.2009 sollen die
Verhandlungen abgeschlossen werden.
Die Vergabe soll nur dann
nicht erfolgen, wenn ein Bedarf für das unmittelbare Einzugsgebiet der
Einrichtung laut Wilmes-Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020 nicht mehr
ausreichend gegeben ist. Als unmittelbares Einzugsgebiet ist der Umkreis
anzusetzen, in dem per 01.09.2008 75 % der in der Einrichtung aufgenommen
Kinder ihren Erstwohnsitz haben.
Bei der Verhandlung des
Erbbauzinses soll der gemeinnützige Zweck des Betriebes einer Kindertagesstätte
sowohl im Bereich der möglichen Gebäudenutzung als auch in der Höhe des
Erbbauzinses Berücksichtigung finden. Im Erbbaupachtvertrag sind auch Regelungen
zum Zeitraum der Gebäudesanierung und der Sanierungskosten zu treffen. Dabei
sind die Vorschriften des SGB VIII entsprechend zu beachten.
Mit der Änderung des ersten
Satzes reagiert der Antragsteller auf die Diskussion des Finanzausschusses. Somit
ist klar gestellt, dass es zeitnah zu einem Angebot kommen soll. Dabei ist
davon auszugehen, dass nicht alle Träger dieses annehmen werden.
Der zweite Teil des
Ergänzungstextes soll deutlich machen, dass bei entsprechender
Vertragsgestaltung die Hansestadt Rostock ausreichend Möglichkeiten behält, die
durch die Sanierung entstehenden Kosten im Vorfeld zu beeinflussen, da hierfür
eine Anzeige- und Verhandlungspflicht gemäß SGB VIII besteht. Somit ergeben
sich keine Steuerungsnachteile.
Da derzeit für ca. 12
Einrichtungen Erbbauanträge gestellt worden sind, geht der Antragsteller davon
aus, des letztlich 5 bis 7 Einrichtungen in Erbbau vergeben werden können. Für
diese könnte dann bereits 2009 eine Sanierung beginnen, während die Hansestadt
Rostock weiter das Sanierungskonzept für die in ihrer Hand verbleibenden
Gebäude abstimmt.
gez. Prof. Dr. Norbert Ulfig
Fraktionsvorsitzender