Antrag - 0301/04-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0301/04-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 CDU-Fraktion

Neuer Markt   1

 18050 Rostock

5.5.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.06.2004 16:00

gez. Prof. Dr. Friedrich

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

 

26.05.2004 17:00

 

Gegenstand

 

Uferbebauung in Rostock

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. künftig der Bürgerschaft alle Vorhaben zu Uferbebauungen im gesamten Rostocker Stadtbereich im Abstand bis zu 50 Meter vom Ufer so rechtzeitig vor bindenden Bescheiden und Verträgen der Stadtverwaltung auf geeignete Weise zur Kenntnis zu geben, dass ggf. eine politische Einflussnahme auf einzelne Projekte erfolgen kann.

 

2. speziell für den Stadthafenbereich eine Gesamtgestaltungskonzeption zu erarbeiten und der Bürgerschaft bis spätestens Ende 2004 vorzulegen, ggf. als Fortschreibung des Rahmenplanes Nr. 10 M.104.

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Zu 1) Die jüngste Diskussion um die Ansiedlung eines Investors im Stadthafen zeigt, dass Uferbebauungen von einer besonderen Sensibilität geprägt sind. Der Investor hat sich an die Anforderungen der Ämter gehalten und sieht sich nun mit der Tatsache konfrontiert, dass eine politische Mehrheit entweder grundsätzlich gar keine Uferbebauung im Stadthafen wünscht oder aber zunächst die Vorlage eines Gesamtgestaltungskonzeptes erwartet, bevor Einzelentscheidungen getroffen werden.

 

Die Verwaltung muss sich allerdings fragen lassen, warum sie trotz der Formulierung im aktuell gültigen Rahmenplan: „Die Gestaltung des gesamten Uferbereiches ist als Uferpromenade (10 m Breite werden angestrebt) unter Gewährleistung der durchgängigen Begehbarkeit für die Öffentlichkeit vorzunehmen.“ die Bürgerschaft nicht über ihre Absichten informiert hat, um dieser ggf. das Recht der Rückholung von übertragenen Angelegenheiten zu ermöglichen.

 

Eine Grundsatzentscheidung ist daher u.E. notwendig, um zum einen die Belange von Investoren zu schützen, zum anderen aber auch entsprechende Mitwirkungsrechte zu sichern.

 

 

 

Zu 2) Für den Stadthafen ist eine Gesamtkonzeption notwendig. Zwar gibt es einen Rahmenplan. Dieser ist jedoch bereits 8 Jahre alt und beinhaltet heute nicht mehr aktuelle Planungen. Hinzu kommt – wie an o.g. Beispiel erkennbar ist – dass es offenkundig zu unterschiedlichen Auslegungen kommt, so dass u.U. verbindlichere Absprachen zwischen Bürgerschaft und Politik notwendig sind.

 

 

 

Kay-Uwe Nissen

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.05.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

08.06.2004 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

09.06.2004 - Bürgerschaft