Antrag - 0301/04-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Uferbebauung in Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2004
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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26.05.2004
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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08.06.2004
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.06.2004
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Beschlussvorschlag |
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. künftig der Bürgerschaft alle Vorhaben zu
Uferbebauungen im gesamten Rostocker Stadtbereich im Abstand bis zu 50 Meter
vom Ufer so rechtzeitig vor bindenden Bescheiden und Verträgen der
Stadtverwaltung auf geeignete Weise zur Kenntnis zu geben, dass ggf. eine
politische Einflussnahme auf einzelne Projekte erfolgen kann. 2. speziell für den Stadthafenbereich eine
Gesamtgestaltungskonzeption zu erarbeiten und der Bürgerschaft bis spätestens
Ende 2004 vorzulegen, ggf. als Fortschreibung des Rahmenplanes Nr. 10 M.104. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Zu 1) Die jüngste Diskussion
um die Ansiedlung eines Investors im Stadthafen zeigt, dass Uferbebauungen von
einer besonderen Sensibilität geprägt sind. Der Investor hat sich an die
Anforderungen der Ämter gehalten und sieht sich nun mit der Tatsache
konfrontiert, dass eine politische Mehrheit entweder grundsätzlich gar keine
Uferbebauung im Stadthafen wünscht oder aber zunächst die Vorlage eines
Gesamtgestaltungskonzeptes erwartet, bevor Einzelentscheidungen getroffen
werden.
Die Verwaltung muss sich
allerdings fragen lassen, warum sie trotz der Formulierung im aktuell gültigen
Rahmenplan: „Die Gestaltung des gesamten Uferbereiches ist als
Uferpromenade (10 m Breite werden angestrebt) unter Gewährleistung der
durchgängigen Begehbarkeit für die Öffentlichkeit vorzunehmen.“ die
Bürgerschaft nicht über ihre Absichten informiert hat, um dieser ggf. das Recht
der Rückholung von übertragenen Angelegenheiten zu ermöglichen.
Eine Grundsatzentscheidung
ist daher u.E. notwendig, um zum einen die Belange von Investoren zu schützen,
zum anderen aber auch entsprechende Mitwirkungsrechte zu sichern.
Zu 2) Für den Stadthafen ist
eine Gesamtkonzeption notwendig. Zwar gibt es einen Rahmenplan. Dieser ist
jedoch bereits 8 Jahre alt und beinhaltet heute nicht mehr aktuelle Planungen.
Hinzu kommt – wie an o.g. Beispiel erkennbar ist – dass es
offenkundig zu unterschiedlichen Auslegungen kommt, so dass u.U. verbindlichere
Absprachen zwischen Bürgerschaft und Politik notwendig sind.
Kay-Uwe Nissen
Fraktionsvorsitzender