Antrag - 0913/08-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0913/08-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Vorsitzende der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90

Neuer Markt  1

 18055 Rostock

10.11.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.12.2008 16:00
19.11.2008 *

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30. November 2008 ein überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept unter Maßgabe, keine Vermögensveräußerung vorzunehmen und die Altfehlbeträge bis 2018 abzubauen, vorzulegen.

Hierbei sind ergänzend zum Bürgerschaftsbeschluss vom 19.12.2007 zum Haushaltssicherungskonzept 2008-2011 weitere Maßnahmen vorzuschlagen, um das Ziel zu erreichen. Diese sind jährlich zu überprüfen. Außerdem ist eine Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Vermögensaktivierung vorzunehmen. Auf Grund dieser Abwägung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen in eine Rang- und Reihenfolge zu bringen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Bereits im vergangenen Jahr, nämlich in der Sitzung am 19.12.2007, hat die Bürgerschaft das Haushaltssicherungskonzept beschlossen, mit dem der Verwaltung der Weg aufgezeigt wurde, die Haushaltsmisere der Hansestadt zu lösen. Denn damals wurde der Oberbürgermeister beauftragt,

„1. mit dem Ziel einer dauerhaften finanziellen Verbesserung im Ergebnis einer Prüfung die Vor- und Nachteile von möglichen Veräußerungen darzustellen.

2. zusätzliche Aktivitäten zur Vermarktung von städtischen Grundstücken und/oder Immobilien einzuleiten, die von der Hansestadt Rostock für die eigene  Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Grundlage für die Vermarktung und den Verkauf ist der Beschluss Nr. 0645/06 BV-N vom 06. Dezember 2006 zum Immobilienkonzept der Hansestadt Rostock.

3. der Bürgerschaft bis Januar 2008 ein Konzept zur Vermögensaktivierung vorzulegen, dabei sollen jährliche Gewinnausschüttungen möglichst erhalten bleiben. Jede Einzelmaßnahme des bestätigten Konzeptes ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Konzept soll folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen:

- eine Gesamtveräußerung der Stadtwerke AG, der Stadtentsorgung Rostock GmbH oder der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH kommt nicht in Betracht,

- für die Beurteilung der städtischen Vermögenswerte sind geeignete Grundlagen zu schaffen (Verkehrswertgutachten, Angebotspreise im Wettbewerbsverfahren),

- der ÖPNV-Verlustausgleich in Höhe von bis zu 10 Mio. EUR jährlich muss über den steuerlichen Querverbund der RVV GmbH gewährleistet bleiben,

- die Erhöhung der Unternehmensrentabilität hat in geeigneten Fällen Vorrang vor der Vermögensveräußerung.“

 

Diesen Anforderungen genügt das vorgelegte Konzept bei Weitem nicht. So fehlt jede konkrete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die eine Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Vermögensveräußerung beinhaltet. Solche Erwägungen müssen aber hinsichtlich der Auswirkungen der jeweiligen Maßnahme bezogen auf den Vermögenswert und auf den Haushalt der Hansestadt Rostock dargestellt werden. Das Vorlegen von Tabellen mit Vorgaben reicht hier nicht, um eine Basis für eine verantwortbare Entscheidung zu bilden.

 

 

 

…………………….                            …………………………          ……………………………

gez. Franz Laube                               gez. Rainer Albrecht              gez. Johann-Georg Jaeger   

CDU-Fraktion                                     Fraktion der SPD                   Fraktion Bündnis 90

 

 

  * Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (04.12.2008):
    gegen den Beschluss vom 19.11.08 hat der OB mit Schreiben vom 03.12.08 Widerspruch
    eingelegt, deshalb erneute Behandlung am 10.12.2008

 

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