Beschlussvorlage - 0891/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien zur Ausreichung von Fördermitteln an die Tagespflegepersonen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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25.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Kriterien
zur Ausreichung von Fördermitteln an die Tagespflegepersonen |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Entsprechend
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder
bis zum vollendeten dritten Lebensjahr können neben den
Kindertageseinrichtungen auch Kindertagespflegepersonen gefördert werden.
Die benannte
Richtlinie besagt, dass in der Kindertagespflege nur kindbezogene
Ausstattungen, die unmittelbar den Kindern bzw. ihrer Betreuung dienen,
gefördert werden. Neben diesem unbestimmten Rechtsbegriff gibt es keine
generellen Festlegungen, wie sich die Förderung gestalten sollte.
Um langfristig
für den Förderzeitraum von 2008 bis 2013 den allgemeinen Fördergrundsätzen
gerecht zu werden und eine Gleichbehandlung unter den Tagespflegepersonen zu
wahren, wurden allgemeine Kriterien zur Ausreichung der Fördermittel auf der
Grundlage der benannten Richtlinie erarbeitet.
Die
verwaltungstechnische Prüfung der Anträge bleibt unverändert in der
Verantwortung der Verwaltung.
Dr. Liane Melzer
Anlage
Anlage zur Vorlage 0891/08-BV
Kriterien zur Ausreichung
von Fördermitteln für Tagespflegepersonen entsprechend der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten
Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten
Lebensjahr
- Grundsätzlich kann jede Kindertagespflegeperson
einen Antrag innerhalb der Förderperiode von 2008 bis 2013 stellen, wenn
eine aktuelle Pflegeerlaubnis gemäß § 43 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch für Kinder in der Hansestadt Rostock vorliegt.
1.1. Zurzeit der Antragstellung ist die aktuelle Belegung der Kinder im Alter bis zum
vollendeten dritten Lebensjahr vorzulegen.
1.2. KindertagespflegerInnen, die sich zur Großraumpflege zusammengeschlossen
haben,
sind als eine AntragstellerIn zu werten. Die Antragstellung muss eine
Auflistung der
Einzel – und
Gemeinschaftsansätze beinhalten.
1.3. Sind pädagogische, verwaltungstechnische oder sonstige Gründe bekannt, die
Einfluss auf die Ausführung der Tätigkeit haben, können Tagespflegepersonen
von der Förderung ausgeschlossen
werden.
- Neben der in der Förderrichtlinie unter Punkt
5.2. festgesetzten Mindestgrenze von 2.000,00 EUR sollte die Förderung die
Höchstgrenze von 5.000,00 EUR, bei Großraum-pflegen von 7.000,00 EUR nicht
überschreiten. Abweichungen sind im Einzelfall zu prüfen.
- Gemäß der Richtlinie Punkt 2.3. werden nur
kindbezogene Ausstattungen – Ausstattungen, die unmittelbar den
Kindern oder ihrer Betreuung dienen- gefördert. Dieser unbestimmte
Rechtsbegriff wird wie folgt unterlegt:
a) Ausstattungen sind grundsätzlich beweglich.
b) Renovierungsarbeiten und malerische Instandhaltungsmaßnahmen oder Teppichböden
können im Bereich der
Kindertagespflege unter Ausstattungen zusammengefasst
werden. Alle weiteren Fußbodenarbeiten
(Laminat, o.ä.) sind im Einzelfall zu
prüfen,
ggf. mit dem Landesamt für Gesundheit
und Soziales (LAGuS) abzustimmen.
c) Von der Förderung auszuschließen
sind die in der Kindertagespflege im Haushalt der
Tagespflegeperson mitbenutzen Räume,
wie z. B. Flur, Bad, Küche, u.ä.
d) Spiel – und
Beschäftigungsmaterial oder anderweitige Anschaffungen müssen im
Einzelpreis einen Mindestwert von
30,00 € aufweisen. Bastelmaterialien sind nicht
förderfähig.
e) Die Anschaffung von 2-6 Sitzern
(Krippenwagen) ist durch die AntragstellerIn
ausreichend zu begründen und vom
Zuwendungsgeber im Einzelfall zu prüfen.
- Durch die Förderung soll sich eine positive
Veränderung sichtbar darstellen. Die KindertagespflegerInnen erbringen
durch einen ausführlichen Sachbericht, ev. über Bildmaterial oder
anderweitig, entsprechende Nachweise, wie sich die Arbeit verändert und
verbessert hat.
- Der Jugendhilfeausschuss wird einmal jährlich
über den Stand der Förderung der KindertagespflegerInnen informiert.