Dringlichkeitsantrag - 0273/04-DA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0273/04-DA

 

Antrag

Datum

 

27.04.2004

Absender

Datum

 Fraktion Rostocker Bund

Neuer Markt   1

 18050 Rostock

27.4.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.05.2004 16:00

gez. Prof. Dr. Friedrich

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Grundsatzentscheidung zur Uferbebauung im Stadthafen

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft die im Stadthafen geplante Uferbebauung als Grundsatzfrage zur Entscheidung vorzulegen. Bis zur Entscheidung der Bürgerschaft sind Baugenehmigungen auszusetzen.

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Im Ortsbeirat Stadtmitte wurden Pläne für eine Uferbebauung vorgestellt mit dem Hinweis, dass eine Abstimmung in den Ämtern bereits erfolgt sei. Daher ist von einer Baugenehmigung in nächster Zeit auszugehen.

 

 

Begründung

 

Die Bürgerschaft hat 1996 im Zusammenhang mit der Debatte um einen Hafenrahmenplan den Grundsatz der Nichtbebauung des Ufers beschlossen.

 

Eine Abweichung von diesem Grundsatz, ob nun als Ausnahme oder künftige Regel, bedarf einer erneuten Diskussion und Abstimmung in der Bürgerschaft.

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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