Ergänzung Beschlussvorlage - 0874/08-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtrag
Abbau des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes 2008 sowie des teilweise veranschlagten Haushaltsfehlbetrages aus dem Jahre 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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Beschlussvorschlag |
Der Beschlussvorschlag
wird um folgenden Punkt ergänzt: 2. Die zu
erwirtschaftenden Mehreinnahmen und Minderausgaben sind zum Abbau des im
Haushaltsplan 2008 veranschlagten Altfehlbetrages aus der Jahresrechnung 2006
einzusetzen. |
Begründung
Aufgrund
unvorhersehbarer Veränderungen der Einnahmeerwartungen zeichnet sich ab, dass
es der Hansestadt Rostock gelingt, bis zum Jahresende über den Ausgleich des
unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes hinaus auch anteilig den Altfehlbetrag
abzubauen.
Daraus
ergeben sich folgende Veränderungen:
1. Mit dem Festsetzungsbescheid des
Innenministeriums wurde die Hansestadt Rostock am 22.10.2008 informiert, dass
sich aufgrund des erhöhten Aufkommens des Gemeindeanteils an der
Einkommensteuer die zu erwartenden Steuereinnahmen für das Haushaltsjahr 2008
verbessern. Danach erhält die Hansestadt Rostock nicht, wie bisher mitgeteilt,
zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,6 Mio. EUR, sondern in Höhe von 4,1 Mio.
EUR bis zum Jahresende.
2. Der Städte- und Gemeindetag
Mecklenburg-Vorpommern informierte mit Schreiben vom 24.10.2008 über die
Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, so dass eine Änderung der
Festsetzung der Zuweisungsbeträge an die Kommunen für 2008 und 2009 zu erwarten
ist. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann zur Zeit
über die Verteilung der zusätzlichen Landesmittel noch keine Aussage getroffen
werden.
3. Im Konzept zum Abbau des
unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes 2008 wurden zusätzliche Ausgaben in
Höhe von 0,9 Mio. EUR für die Kindertagesstätten und Horte eingeschätzt. Die
nochmalige Prüfung des Bedarfes an Haushaltsmitteln zur Sicherstellung der
Kinderbetreuung in der Hansestadt Rostock führte zur Notwendigkeit einer
weiteren Verstärkung des Haushaltsansatzes um 1,4 Mio. EUR auf insgesamt 2,3
Mio. EUR. Der entsprechende Antrag auf Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger
Ausgaben ist für die Beschlussfassung in der Bürgerschaft am 19.11.2008
vorbereitet.
Trotz
Erhöhung der Ausgaben für die Kindertagesstätten und Horte werden die zusätzlichen
Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Fortschreibung
des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes dazu führen, dass eine weitere
Haushaltsverbesserung zum Jahresende erwirtschaftet werden kann, die dann zum
teilweisen Abbau des aus der Jahresrechnung 2006 veranschlagten Fehlbetrages in
Höhe von 116,2 Mio. EUR führen wird.
In
Vertretung
Georg
Scholze