Ergänzung Beschlussvorlage - 0874/08-EV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

 

 

Nachtrag zur Beschlussvorlage

0822/08-BV

Nummer

 

 

 

0874/08-EV

 

Absender

Datum

Oberbürgermeister

Neuer Markt   1

18055 Rostock

30.10.2008

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Nachtrag

Abbau des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes 2008 sowie des teilweise veranschlagten Haushaltsfehlbetrages aus dem Jahre 2006

 

1. Stellv. OB

 

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

2. Die zu erwirtschaftenden Mehreinnahmen und Minderausgaben sind zum Abbau des im Haushaltsplan 2008 veranschlagten Altfehlbetrages aus der Jahresrechnung 2006 einzusetzen.

 

 

Begründung

Aufgrund unvorhersehbarer Veränderungen der Einnahmeerwartungen zeichnet sich ab, dass es der Hansestadt Rostock gelingt, bis zum Jahresende über den Ausgleich des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes hinaus auch anteilig den Altfehlbetrag abzubauen.

Daraus ergeben sich folgende Veränderungen:

 

1. Mit dem Festsetzungsbescheid des Innenministeriums wurde die Hansestadt Rostock am 22.10.2008 informiert, dass sich aufgrund des erhöhten Aufkommens des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer die zu erwartenden Steuereinnahmen für das Haushaltsjahr 2008 verbessern. Danach erhält die Hansestadt Rostock nicht, wie bisher mitgeteilt, zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,6 Mio. EUR, sondern in Höhe von 4,1 Mio. EUR bis zum Jahresende.

 

2. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern informierte mit Schreiben vom 24.10.2008 über die Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, so dass eine Änderung der Festsetzung der Zuweisungsbeträge an die Kommunen für 2008 und 2009 zu erwarten ist. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann zur Zeit über die Verteilung der zusätzlichen Landesmittel noch keine Aussage getroffen werden.

 

3. Im Konzept zum Abbau des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes 2008 wurden zusätzliche Ausgaben in Höhe von 0,9 Mio. EUR für die Kindertagesstätten und Horte eingeschätzt. Die nochmalige Prüfung des Bedarfes an Haushaltsmitteln zur Sicherstellung der Kinderbetreuung in der Hansestadt Rostock führte zur Notwendigkeit einer weiteren Verstärkung des Haushaltsansatzes um 1,4 Mio. EUR auf insgesamt 2,3 Mio. EUR. Der entsprechende Antrag auf Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben ist für die Beschlussfassung in der Bürgerschaft am 19.11.2008 vorbereitet.


 

 

Trotz Erhöhung der Ausgaben für die Kindertagesstätten und Horte werden die zusätzlichen Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes dazu führen, dass eine weitere Haushaltsverbesserung zum Jahresende erwirtschaftet werden kann, die dann zum teilweisen Abbau des aus der Jahresrechnung 2006 veranschlagten Fehlbetrages in Höhe von 116,2 Mio. EUR führen wird.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Georg Scholze

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.11.2008 - Bürgerschaft