Beschlussvorlage - 0788/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0788/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 (3), § 8 (4) des Kommunalabgabengesetztes M-V und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

08.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

28.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

21.10.2008 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Abschnittsbildung und Kostenspaltung Markgrafenheider Straße

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Für den Abschnitt der Markgrafenheider Straßen zwischen der Graal Müritzer Straße (L 22)

    und der Straße Am Kuhhof werden Straßenbaubeiträge erhoben.

 

2. Der Beitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Straßenbegleitgrün,

    Straßenentwässerung und Bushaltebucht in diesem Abschnitt wird selbständig erhoben.

 

    Anlage 1

    Anlage 2

 

 

finanzielle Auswirkungen

Sicherung von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock

 

Begründung

 

Die Markgrafenheider Straße ist eine selbständige Erschließungsanlage.


Der Ausbau des Abschnittes der Markgrafenheider Straße erfolgte in zwei Bauabschnitten.

Mit der Realisierung des Bauprogramms für den ersten Bauabschnitt wurde die Markgrafenheider Straße durch die erstmalige Herstellung der Teileinrichtungen Gehweg und Busbucht  verbessert. Ferner wurde die Teileinrichtung Fahrbahn durch die Anlegung einer Abbiegespur verbreitert und verbessert. Die Teileinrichtungen Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Straßenbegleit-grün erfuhren ebenfalls eine Erneuerung und Verbesserung.

Mit der Realisierung des Bauprogramms für den zweiten Bauabschnitt wurde die Markgrafenheider Straße durch die erstmalige Herstellung der Teileinrichtung Gehweg entlang der südlichen Fahrbahnseite sowie der Teileinrichtung Straßenentwässerung verbessert. Ferner wurden die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung und Straßenbegleitgrün erneuert und verbessert.


Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 23.06.1998 für den ersten Bauabschnitt und vom 08.12.2004 für den zweiten Bauabschnitt.


 

 

 

 

Der Abschnittsbildungs- und der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitrags-
erhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtungen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen (liegen in Papierform vor)

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Beschlüsse

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21.10.2008 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

28.10.2008 - Hauptausschuss