Beschlussvorlage - 0785/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltung Gerüstbauerring zwischen dem Gebäude mit der Hauseingangs-Nr. 39 und der Einmündung in die Werftallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.10.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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21.10.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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28.10.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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60, 66 |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 (3) des Kommunalabgabengesetzes M-V und § 7 der Satzung der
Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von
Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Kostenspaltung
Gerüstbauerring zwischen dem Gebäude mit der Hauseingangs-Nr. 39 und der
Einmündung in die Werftallee |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Sicherung von Einnahmen aus
Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock |
Die Straße Gerüstbauerring
zwischen dem Gebäude mit der Hauseingangs-Nr. 39 und der Einmündung in die Werftallee
ist eine selbstständige Erschließungsanlage.
Mit der Realisierung des Bauprogramms werden die Teileinrichtungen Gehweg,
Parkflächen und Straßenbeleuchtung erneuert.
Die Stadt hat mit Hilfe des Programms „Stadtumbau Ost - Aufwertung Groß
Klein“ bereits in einzelnen Teilobjekten 2003 bis 2005 mit den
dringlichsten Ausbaumaßnahmen begonnen. Die sachliche Beitragspflicht ist noch
nicht entstanden. Die restlichen Baumaßnahmen werden abschließend im Jahr 2009
durchgeführt.
Für die Gesamtmaßnahme sind nach der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt
Rostock Beiträge zu erheben. Gemäß § 10 Abs. 1 der Straßenbaubeitragssatzung
kann die Stadt Vorausleistungen auf die Beiträge erheben, sobald mit der
Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist.
Der Vorausleistungsbetrag
wird auf den nach Abschluss der Maßnahme endgültig zu ermittelnden
Straßenbaubeitrag angerechnet.
Der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach
Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen
Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung der genannten
Teileinrichtungen.
Roland Methling
Anlagen (liegen in Papierform
vor)