Beschlussvorlage - 0785/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0785/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60, 66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 (3) des Kommunalabgabengesetzes M-V und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

08.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

28.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

21.10.2008 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Kostenspaltung Gerüstbauerring zwischen dem Gebäude mit der Hauseingangs-Nr. 39 und der Einmündung in die Werftallee

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Beitrag für die Teileinrichtungen Gehweg, Parkflächen und Straßenbeleuchtung des Gerüstbauerrings zwischen dem Gebäude mit der Hauseingangs-Nr. 39 und der Einmündung in die Werftallee wird selbständig erhoben.

 

Anlage 1

Anlage 2

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

Sicherung von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock

 

Begründung

 

Die Straße Gerüstbauerring zwischen dem Gebäude mit der Hauseingangs-Nr. 39 und der Einmündung in die Werftallee ist eine selbstständige Erschließungsanlage.


Mit der Realisierung des Bauprogramms werden die Teileinrichtungen Gehweg, Parkflächen und Straßenbeleuchtung erneuert.


Die Stadt hat mit Hilfe des Programms „Stadtumbau Ost - Aufwertung Groß Klein“ bereits in einzelnen Teilobjekten 2003 bis 2005 mit den dringlichsten Ausbaumaßnahmen begonnen. Die sachliche Beitragspflicht ist noch nicht entstanden. Die restlichen Baumaßnahmen werden abschließend im Jahr 2009 durchgeführt.

Für die Gesamtmaßnahme sind nach der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock Beiträge zu erheben. Gemäß § 10 Abs. 1 der Straßenbaubeitragssatzung kann die Stadt Vorausleistungen auf die Beiträge erheben, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist.

 

 

 

 

 

Der Vorausleistungsbetrag wird auf den nach Abschluss der Maßnahme endgültig zu ermittelnden Straßenbaubeitrag angerechnet.

Der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung der genannten Teileinrichtungen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen (liegen in Papierform vor)

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Beschlüsse

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21.10.2008 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

28.10.2008 - Hauptausschuss