Beschlussvorlage - 0783/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 94.800,00 EUR für Hilfe bei Krankheit.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.10.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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23.10.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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28.10.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 52 Kommunalverfassung M-V i. V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in
Höhe von 94.800,00 EUR für Hilfe
bei Krankheit. |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Mehrausgabe: HHST 01.4210.7305 94.800,00 EUR Deckung: durch Mehreinnahme HHST 01.9000.0030 94.800,00 EUR |
Begründung
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.4210.7305 |
2008 |
94.800,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Hilfe bei Krankheit (§ 48
SGB XII) |
1. Berechnung
der Gesamtausgaben
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in EUR |
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Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a.
Haushaltsjahr |
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911.100,00 |
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bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
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unechte
Deckungsfähigkeit |
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echte
Deckungsfähigkeit |
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neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
94.800,00 |
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davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
1.005.900,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Hilfe
bei Krankheit wird gem. § 48 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für Personen gewährt,
die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Liegt mindestens für einen Monat
Hilfebedarf auf Leistungen nach dem SGB XII vor, sind die Voraussetzungen für
die Anmeldung nach § 264 SGB V erfüllt. Ebenfalls in diesem Zusammenhang sind
Übernahmen von Krankenkosten zu sehen, die für nicht krankenversicherte
Personen in den Kliniken der Hansestadt Rostock im Rahmen des § 25 SGB XII
übernommen werden, entsprechend des Notfallortes und der damit verbundenen
örtlichen Zuständigkeit.
unvorhersehbar:
Die
Leistungen werden quartalsweise abgerechnet. Nicht vorhersehbar sind sehr
kostenintensive Behandlungen, stationäre Aufenthalte und Arzneimittel. So waren
zum Beispiel Rechnungen für eine Person für das 4. Quartal 2007 über 40.555,14
EUR und für das 1. Quartal 2008 über 36.944,11 EUR zu bezahlen. Für eine
weitere Person war für das 4. Quartal 2007 eine Rechnung über 67.641,89 EUR,
davon 14.900,40 EUR für Arzneimittel, zu begleichen. Für das 2. Quartal 2008
waren für eine Person ambulante Dialyseleistungen zu übernehmen. Eine Dialyse
kostet hier 6.890,00 EUR.
Mit Stand 30.09.2008 wurden Leistungen in Höhe von
893.742,65 EUR gezahlt. Dies entspricht einem Erfüllungsstand von 98,09 %.
2. Nachweis der
Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
01.9000.0030 |
Gewerbesteuer nach Ertrag |
|
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in EUR |
Haushaltsansatz |
|
42.350.000,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
63.555.488,34 |
Mehreinnahmen |
= |
21.205.488,34 |
davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
0 |
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
0 |
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
21.205.488,34 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
94.800,00 |
Begründung
der Mehreinnahmen
Das erwartete
Gewerbesteueraufkommen 2008 wird im
Jahresergebnis per 31.12.2008 etwa 20,0
Mio. EUR über dem Planansatz liegen, obwohl nach der Mai‑Steuerschätzung
des Deutschen Städtetages in ostdeutschen Kommunen insgesamt
Aufkommensrückgänge von 5,8 % für das Jahr 2008 zu erwarten waren.
Diese Annahme trifft für die
Hansestadt Rostock nicht zu.
Die Gewerbesteuereinnahmen
waren von einem nicht vorhersehbaren, überproportionalen und nicht
fortschreibbaren Aufkommenszuwachs für das Veranlagungsjahr 2006 mit 8,2 Mio.
EUR und einer nachträglichen Vorauszahlungserhöhung 2007 um 4,7 Mio. EUR
geprägt. Darüber hinaus ist das Vorauszahlungsaufkommen 2008 durch Veranlagung
von Einzelunternehmen und Personen-gesellschaften deutlich
angestiegen.
Roland Methling