Beschlussvorlage - 0783/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0783/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 Kommunalverfassung M-V i. V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO

 

08.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

28.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

23.10.2008 17:00

III, gez. Dr. Melzer

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von

94.800,00 EUR für Hilfe bei Krankheit.

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

HHST 01.4210.7305 – Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII)

                                     94.800,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.

 

HHST 01.9000.0030 – Gewerbesteuer nach Ertrag

                                     94.800,00 EUR

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

überplanmäßige Ausgabe

 

Mehrausgabe:            HHST 01.4210.7305              94.800,00 EUR

 

Deckung:                    durch Mehreinnahme

                                   HHST 01.9000.0030              94.800,00 EUR

 

 

Begründung

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.4210.7305

2008

94.800,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII)

 

 

 

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

911.100,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

94.800,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

1.005.900,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Hilfe bei Krankheit wird gem. § 48 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für Personen gewährt, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Liegt mindestens für einen Monat Hilfebedarf auf Leistungen nach dem SGB XII vor, sind die Voraussetzungen für die Anmeldung nach § 264 SGB V erfüllt. Ebenfalls in diesem Zusammenhang sind Übernahmen von Krankenkosten zu sehen, die für nicht krankenversicherte Personen in den Kliniken der Hansestadt Rostock im Rahmen des § 25 SGB XII übernommen werden, entsprechend des Notfallortes und der damit verbundenen örtlichen Zuständigkeit.

 

unvorhersehbar:

Die Leistungen werden quartalsweise abgerechnet. Nicht vorhersehbar sind sehr kostenintensive Behandlungen, stationäre Aufenthalte und Arzneimittel. So waren zum Beispiel Rechnungen für eine Person für das 4. Quartal 2007 über 40.555,14 EUR und für das 1. Quartal 2008 über 36.944,11 EUR zu bezahlen. Für eine weitere Person war für das 4. Quartal 2007 eine Rechnung über 67.641,89 EUR, davon 14.900,40 EUR für Arzneimittel, zu begleichen. Für das 2. Quartal 2008 waren für eine Person ambulante Dialyseleistungen zu übernehmen. Eine Dialyse kostet hier 6.890,00 EUR.

 

Mit Stand 30.09.2008 wurden Leistungen in Höhe von 893.742,65 EUR gezahlt. Dies entspricht einem Erfüllungsstand von 98,09 %.

2.  Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.9000.0030

Gewerbesteuer nach Ertrag

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

42.350.000,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

63.555.488,34

Mehreinnahmen

=

21.205.488,34

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

21.205.488,34

als Deckungsquelle eingesetzt

 

94.800,00

 

Begründung der Mehreinnahmen

 

Das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2008 wird  im Jahresergebnis per 31.12.2008  etwa 20,0 Mio. EUR über dem Planansatz liegen, obwohl nach der Mai‑Steuerschätzung des Deutschen Städtetages in ostdeutschen Kommunen insgesamt Aufkommensrückgänge von 5,8 % für das Jahr 2008 zu erwarten waren. 

 

Diese Annahme trifft für die Hansestadt Rostock nicht zu.

 

Die Gewerbesteuereinnahmen waren von einem nicht vorhersehbaren, überproportionalen und nicht fortschreibbaren Aufkommenszuwachs für das Veranlagungsjahr 2006 mit 8,2 Mio. EUR und einer nachträglichen Vorauszahlungserhöhung 2007 um 4,7 Mio. EUR geprägt. Darüber hinaus ist das Vorauszahlungsaufkommen 2008 durch Veranlagung von Einzelunternehmen und Personen-gesellschaften  deutlich  angestiegen.  

 

 

 

Roland Methling

 

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