Beschlussvorlage - 0780/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 1.879.596,47 EUR im Deckungsring GD 120 - Sozialhilfe örtlicher Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
06.11.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
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19.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
|
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
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Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 52 Kommunalverfassung M-V i. V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Bewilligung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in
Höhe von 1.879.596,47 EUR im Deckungsring GD 120 - Sozialhilfe örtlicher
Träger |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
Begründung
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.4101.6720 |
2008 |
255.896,47 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Erstattung v. Ausgaben d.
VWHH an Gemeinden/Kostenerstattung |
1a. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a.
Haushaltsjahr |
|
50.000,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
255.896,47 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
305.896,47 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Mit
In-Kraft-Treten des SGB XII am 01.01.2005 und der dazu innerhalb von M-V
getroffenen Festlegungen wurden die Zuständigkeiten für die Hilfefälle gem. §
98 Abs. 2 SGB XII verändert.
Bei stationären Leistungen ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in
dessen Bereich die Leistungsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im
Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung haben oder in den letzten zwei
Monaten vor der Aufnahme hatten. Dazu wurde eine Verfahrensweise für die
Aktenübergabe bzw. Aktenübernahme aufgrund der Zuständigkeit gem. § 98 Abs. II
SGB XII innerhalb von M-V sowie die Bearbeitung und Anmeldung von Kostener-stattungsansprüchen
gem. § 106 SGB XII erarbeitet. Nach § 106 SGB XII hat (eine Mussleistung) der
nach § 98 Abs. 2 SGB XII zuständige Leistungsträger dem vorläufig leistenden
Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Bei Nichterfüllung der
Kostenerstattung ist die Durchsetzung im Rahmen des Klageverfahrens gegeben.
unvorhersehbar:
Vielfach war eine Ermittlung des gewöhnlichen
Aufenthaltes schwierig, da Heimaufnahmen, insbesondere im Michaelshof, oftmals
im Zeitraum 1945 bis 1960 stattfanden und Ermittlungen vor Heimaufnahme
notwendig waren. Fälle, in denen sich keine gewöhnlichen Aufenthalte auf Anhieb
feststellen ließen, erforderten zeitlich umfangreiche Ermittlungsarbeiten, was
zu einer Verzögerung der Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruches führte.
Dieses Problem fand auch im § 2
Sozialhilfefinanzierungsgesetz seinen Niederschlag. Es wurde eine Frist zum
Austausch der Fälle bis zum 30.09.2006 gesetzt. Auch der neue Gesetzesentwurf
der Landesregierung M-V zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes
berücksichtigt die Probleme der Kostenverschiebungen bei den Altfällen (§3
Sozialhilfe-finanzierungsgesetz) im Rahmen der Kostenerstattung. Es ist eine
Fristverlängerung bis zum
30.09.2008 vorgesehen.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.4101.7300 |
2008 |
151.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Laufende Leistungen für
Hilfe zum Lebensunterhalt |
1b. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
1.307.600,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
151.000,00 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
1.458.600,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Der
Fallanstieg erklärt sich in der erneut fortgeführten Fallabgabe durch das
Hanse-Jobcenter. Bei festgestellter lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit der
Klienten werden diese zu Leistungs-berechtigten nach dem SGB XII und beziehen
Sozialhilfe nach Kapitel 3 SGB XII bis zur endgültigen Feststellung der
unbegrenzten Arbeitsunfähigkeit. Auswirkung hat ebenfalls die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme
der Altersrente für Arbeitslose. Reicht in diesen Fällen die Altersrente nicht
aus und besteht kein Wohngeldanspruch, muss bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres
Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII gewährt werden.
Auswirkungen
auf den Anstieg der Kosten haben auch die zum 01.07.2008 gestiegenen
Regelsätze. Regelsatzerhöhungen ziehen auch weitere Erhöhungen, wie die der
Mehrbedarfe mit sich. Im Jahr 2008 sind Wohnkosten und hier besonders die
Heizkosten stark angestiegen. Das führte zu monatlich erhöhten Ausgaben und in
vielen Fällen auch zur Übernahme der einmaligen Betriebskosten.
unvorhersehbar:
Es
ist ein Anstieg der Fallanzahlen von 313 Fällen im Januar 2008 auf über 345
Fälle im August zu verzeichnen. Daraus ergibt sich ein Durchschnitt von 340
Zahlfällen. Von September bis Dezember 2008 werden voraussichtlich 360
Sozialhilfefälle in der Hansestadt zu registrieren sein. Auf Grund der
bisherigen Fall- und Kostenentwicklung muss eingeschätzt werden, dass bis zum
31.12.2008 Mehrausgaben von 151.000,00 EUR zu erwarten sind.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.4114.7316 |
2008 |
154.500,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Sonstige Hilfe zur Pflege |
1c. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
1.019.700,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
154.500,00 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
1.174.200,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Neben
dem Fallanstieg ist auch der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ zu
betrachten. (§ 13 SGB XII)
Es
wird durch die Zusammenarbeit mit den ambulanten Pflegediensten und Angehörigen
immer mehr pflegebedürftigen Personen ermöglicht, in ihrer Häuslichkeit zu
verbleiben.
Als
weiterer Grund der Kostenintensität ist das Bedarfsdeckungsprinzip der
Sozialhilfe zu benennen. Nach den Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes
werden beispielsweise für die Pflegestufe I ab 01.07.2008 420,00 EUR gewährt. Diese Leistungen sind
gedeckelt, das heißt, der tatsächliche Pflegeumfang ist nicht relevant. Eine
komplette Körperpflege mit Duschen, Haut- und Haarpflege kostet
durchschnittlich 13,20 EUR. Somit wird rein rechnerisch durch die
Pflegeversicherung nur die Körperpflege finanziert. Weitere Bedarfe, wie Hilfe
bei der Nahrungsaufnahme, Teilkörperpflege zur Nacht, hauswirtschaftliche
Verrichtungen sind unter der Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des
Hilfebedürftigen dann Leistungen der Hilfe zur Pflege. Hier ist eine Deckelung
vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
unvorhersehbar:
In der Planung für das Haushaltsjahr 2008 wurde von
185 Zahlfällen ausgegangen. Der Sozialhilfeträger Hansestadt
Rostock gewährte in dem Zeitraum von Januar 2008 bis August 2008
durchschnittlich 218 Personen Leistungen im Rahmen der Hilfe zur
Pflege. Es wird eine Mehrausgabe von 154.500,00 EUR eingeschätzt.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.4121.7309 |
2008 |
796.100,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Heilpädagogische Mahnahmen
für Kinder außerhalb von Einrichtungen |
1d. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
1.208.200,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
796.100,00 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
2.004.300,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Derzeit
gibt es in der Hansestadt Rostock 3 zugelassene Interdisziplinäre
Frühförderstellen (IFF). Zuständig für das Zulassungsverfahren ist laut
Landesrahmenempfehlung der örtliche Sozialhilfeträger unter Beteiligung der
Krankenkassen/ Verbände der Krankenkassen.
Zugelassen
wurden bisher:
DRK-IFF zum
01.04.07
Lebenshilfe
Rostock gGmbH zum
01.07.07
Interdisziplinäre
Heilpädagogische Praxis Frau Bathke zum
01.07.07
Die
Vergütung erfolgt auf Grund einer Vereinbarung zwischen der IFF und der
Hansestadt Rostock sowie der AOK M-V, dem BKK – Landesverband NORD, dem
IKK Landesverband Nord, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.,
Landesvertretung M-V und dem AEV – Arbeiter – Ersatzkassenverband
e.V., Landesvertretung M-V (jeweils handelnd für und im Auftrag der
Mitgliedskassen). Gesetzliche Grundlage der Vereinbarung ist der § 30 SGB IX in Verbindung mit der
Frühförderungsverordnung (FrühV) sowie der oben benannten Landesrahmenempfehlung.
Die
Kostenaufteilung für die Leistungseinheiten liegt derzeit mit 20% bei den
Kassen und 80% beim örtlichen Sozialhilfeträger. Da die bisherige Praxis
zeigte, dass die 20% der Kassen nicht immer ausreichend sind, wird es ab
September 2008 neue Vereinbarungsgespräche geben. Die Vereinbarungen sind
bereits gekündigt.
Mit
Zulassung der IFF, die gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die Fallzahlen in
der Frühförderung und Integration/ Einzelintegration nicht zurückgegangen.
Diese Feststellung ist aber keine Einzelerscheinung der Hansestadt Rostock.
Generell nimmt auch nach Aussage von Untersuchungen in anderen Städten/
Bundesländern der Förderbedarf bei Kindern zu. Grundlage für eine Bewilligung
ist immer ein unter ärztlicher Aufsicht aufgestellter Förder- und
Behandlungsplan, welcher mit den Fallmanagern SGB XII abgestimmt wird.
unvorhersehbar:
Laut vorliegender Fallzahlen wurden 2007 in der
heilpädagogischen Frühförderung im Durchschnitt 247 Kinder gefördert. Diese
Zahl geht nach Zulassung der 3 IFF zurück, so dass 2008 im Durchschnitt nur
noch 130 Kinder in der heilpädagogischen Frühförderung Leistungen erhalten.
Dagegen
nimmt die Anzahl der zu fördernden Kinder in der IFF mit Komplexleistungen
ständig zu. Im Jahr 2007 waren es im Durchschnitt noch 157 Fälle. Die Tendenz
zeigt aber im Laufe des Jahres 2008 immer noch einen Anstieg der Fallzahlen.
Bis August 2008 waren es im Durchschnitt 200 Fälle in der IFF. Da auch zum Ende
des Jahres 2008 keine Fallreduzierung zu erwarten ist, wird eine Mehrausgabe
von 796.100,00 EUR erforderlich.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.4150.7810 |
2008 |
522.100,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Leistungen außerhalb von
Einrichtungen nach dem Grundsicherungsgesetz |
1e. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
5.420.500,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
522.100,00 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
5.942.600,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die
steigende Fallzahlentwicklung ist der weiteren Fallabgabe durch das
Hanse-Jobcenter und dem Ablauf der Befristung von Erwerbsunfähigkeitsrenten geschuldet. Dazu erreichen immer mehr
Einwohner der Hansestadt das Alter von 65 Lebensjahren und werden somit dem
Grunde nach anspruchsberechtigt für Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII.
Zum
Anstieg der Kosten haben die Erhöhungen der Regelsätze im Juli 2008 geführt.
Daran gekoppelt ist immer auch eine Erhöhung anderer Ansprüche, wie z.B. der
Mehrbedarfe. Die allgemein angestiegenen Forderungen für Betriebskosten haben
die monatlich zu übernehmenden Wohnkosten erhöht. Auch die Betriebskostenabrechnung
findet bei der Gewährung von Grundsicherung Berücksichtigung. Gewährung von
Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII ist Pflichtaufgabe.
unvorhersehbar:
Die
Planung 2008 ist für 1.257 Leistungsberechtigte vorgenommen worden. Wurden im
Januar 1658 Leistungsberechtigte registriert, sind im August an 1772
Hilfeempfänger Leistungen der Grundsicherung gezahlt worden. Damit ergibt sich
ein Durchschnittswert von 1726. Bei diesem Verlauf wird für die Monate
September bis Dezember 2008 eine Anzahl von 1.785 Leistungsberechtigten
erwartet. Die durchschnittliche monatliche Leistung beträgt derzeit 283,68 EUR.
Es
wird mit einer Mehrausgabe für das Haushaltsjahr 2008 von 522.100,00 EUR gerechnet.
2a. Nachweis
der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
01.9010.0920 |
Leistungen des Landes aus
der Umsetzung Hartz IV |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
6.375.400,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
7.488.797,51 |
Mehreinnahmen |
= |
1.113.397,51 |
davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
0 |
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
0 |
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
1.113.397,51 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
1.113.397,51 |
2b. Nachweis
der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
01.9010.0930 |
Leistungen des Landes aus
der Umsetzung Hartz IV |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
13.684.300,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
14.023.243,38 |
Mehreinnahmen |
= |
338.943,38 |
davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
0 |
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
0 |
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
338.943,38 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
338.943,38 |
Begründung
der Mehreinnahmen
Auf der Grundlage des § 6
Landesausführungsgesetz SGB II (AG‑SGB II) erfolgt im Rahmen des Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ein finanzieller
Ausgleich durch das Land M-V. Die Verteilung dieser Ausgleichszuweisungen
erfolgt in zwei Stufen und zwar in einer ersten Stufe in Höhe von 96 v. H. und
in einer zweiten Stufe in Höhe von 4 v. H. an die Landkreise und kreisfreien
Städte.
Die Mittel der ersten Stufe
werden zu 70 v. H. den Landkreisen und zu 30 v. H. den kreisfreien Städten
zugewiesen. Die Verteilung der sich danach ergebenen Beträge wird jeweils unter
den Landkreisen und den kreisfreien Städten untereinander nach ihrem
prozentualen Anteil vorgenommen. Dieser Anteil wird jeweils hälftig aus dem
Anteil der Kommune an den Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II
erhalten und dem Anteil an den Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22
Abs. 1 SGB II ermittelt.
Die Mittel der zweiten Stufe
sollen zum Ausgleich besonderer Härten insbesondere Kommunen erhalten, die
überdurchschnittlich hohe Belastungen durch Ausgaben für Unterkunft und Heizung
nach § 22 Abs. 1 SGB II zu tragen haben oder die durch die Zusammenlegung von
Arbeitslosen‑ und Sozialhilfe unterdurchschnittlich bei der Sozialhilfe
entlastet wurden.
Da vorher nicht bekannt ist,
in welcher Höhe das Land Mittel ausreicht, können die Einnahmen für die Planung
nur geschätzt werden.
2c. Nachweis
der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
01.9000.0030 |
Gewerbesteuer nach Ertrag |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
42.350.000,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
63.555.488,34 |
Mehreinnahmen |
= |
21.205.488,34 |
davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
0 |
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
0 |
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
21.205.488,34 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
427.255,58 |
Begründung
der Mehreinnahmen
Das erwartete
Gewerbesteueraufkommen 2008 wird im
Jahresergebnis per 31.12.2008 etwa 20,0
Mio. EUR über dem Planansatz liegen, obwohl nach der Mai‑Steuerschätzung
des Deutschen Städtetages in ostdeutschen Kommunen insgesamt
Aufkommensrückgänge von 5,8 % für das Jahr 2008 zu erwarten waren.
Diese Annahme trifft für die
Hansestadt Rostock nicht zu.
Die Gewerbesteuereinnahmen
waren von einem nicht vorhersehbaren, überproportionalen und nicht
fortschreibbaren Aufkommenszuwachs für das Veranlagungsjahr 2006 mit 8,2 Mio.
EUR und einer nachträglichen Vorauszahlungserhöhung 2007 um 4,7 Mio. EUR
geprägt. Darüber hinaus ist das Vorauszahlungsaufkommen 2008 durch Veranlagung
von Einzelunternehmen und Personen-gesellschaften deutlich
angestiegen.
Roland Methling