Ergänzung Beschlussvorlage - 0776/08-EV

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 

Nachtrag zur Beschlussvorlage

0545/08-BV

Nummer

 

 

 

0776/08-EV

 

Absender

Datum

Oberbürgermeister

Neuer Markt 1

18055 Rostock

2.10.2008

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Nachtrag

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Oberbürgermeister

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage).

 

 

Begründung

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 10.09.2008 (Beschluss-Nr. 0305/08-A) beschlossen, dem Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus die Aufgaben eines Betriebsausschusses des Kommunalen Eigenbetriebes Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock zu übertragen. Der Nachtrag dient dazu, diesen Beschluss umzusetzen. 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zum Nachtrag Nr. 0776/08-EV zur Beschlussvorlage 0545/08-BV

 

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 15. Oktober 2008 und dem Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erlassen:

 

Artikel 1 Änderungen

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 7. August 2006, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 17 vom 30. August 2006, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 5 Abs. 1 wird in der Tabelle unter der Überschrift Aufgabengebiet in der 3. Zeile für den   Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus das Aufgabengebiet wie folgt geändert:

 

„Betriebsausschuss für den Kommunalen Eigenbetrieb für Objektbewirtschaftung, Wirtschaft und Tourismus, Handel, Angelegenheiten des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde“

 

2. § 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

„(5) Dem Hauptausschuss gehören zwölf Mitglieder der Bürgerschaft und die Ober­bürgermeisterin oder der Oberbürgermeister an. Die weiteren Ausschüsse werden mit zehn Mitgliedern besetzt. In beratende Ausschüsse, ausgenommen der Rechnungsprüfungsausschuss, können jeweils vier sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner berufen werden. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Mitglieder der Bürgerschaft können nicht durch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner vertreten werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten die besonderen Regelungen des SGB VIII und die Satzung des Jugendamtes."

 

3. § 8 erhält folgende Fassung:

 

㤠8 Die Beigeordneten (Senatorinnen und/oder Senatoren)

 

Es werden drei hauptamtliche Beigeordnete gewählt. Sie führen die Bezeichnung Senator(in); die Stellvertreter(innen) des Oberbürgermeisters zusätzlich die Bezeichnung Erste(r) und Zweite(r) Stellvertreter/in. Ihre Amtszeit beträgt sieben Jahre.“

 

Artikel 2 Inkrafttreten

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Rostock,

 

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

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Beschlüsse

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28.10.2008 - Hauptausschuss

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11.11.2008 - Hauptausschuss

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19.11.2008 - Bürgerschaft

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16.12.2008 - Hauptausschuss